lich verletzt. Tic Prinzen, die mit dem Kaiser das Braut­paar begleitet hatten, sorgten für lleberbriuguug der Ver­letzten in ein Hospital.

Tages-Chronik.

Pforzheim, 21. Okt. Anläßlich der Vermählung seiner Tochter überwies Herr Fabrikdirektor Emil Koll­mar hier der Unterstützungskasse der Uhrkettenfabrik Koll­mar u. Jourdan A.-G. hier den Betrag von 30000 M. Außerdem erhält jeder Arbeiter für den Hochzeitstag den doppelten Arbeitslohn.

Karlsruhe, 22. Okt. Ter demokratischeB adische Landesbote" erscheint nach dem Wiederaufbau einer vor einiger Zeit durch einen Brand zerstörten Truckerei von heute an in neuer, erweiterter Form.

Baden-Baden, 21. Okt. Herr Schwörer ist von seinem Posten als Bürgermeister zurückgetreten, um wieder an den Staatsdienst zu gehen. Ter Bürgeraus- schnß wird sich am kommenden Samstag mit dieser An­gelegenheit beschäftigen.

Nürnberg, 22. Okt. Tie in der hiesigen.Sozial­demokratie seit langer Zeit herrschenden Zerwürfnisse ha­ben nunmehr dazu geführt, daß Rechtsanwalt Tr. Süß­heim, der als Landtagsabgeordneter Gegner der Bud- getbewilligung ist, die Annahme einer sozialdemokrati­schen Kandidatur für das Gemeindekollegium abgelehnt hat.

Berlin, 22. Okt. Heute wurde ein Probeaufstieg mit dem Parsevalballon gemacht, der in jeder Be­ziehung befriedigte. Ter Ballon ist jetzt bereit, die noch, ausstehenden Abnahmefahrten für seine Uebernahme durch das Kriegsministerium zu erledigen.

Berlin, 23. Okt. Der Mitinhaber des Seiden­hauses Bong u. Wertheim, G. Wertheim, wurde als Leiche aus dem Landwehrkanal gezogen. Geschäftliche Schwierigkeiten scheinen den Mann in den Tod getrieben zu haben.

Mailand, 22. Okt. Neben, dem Militärluftschiff von Bracciano ist ein zweiter italienischer lenkbar er Ballon zum baldigen Aufstieg fertig, der vom Inge­nieur Forlanini und Hauptmann dal Fabbrpj in ,Cres- cenzago bei Mailand nach dem System Zeppelin gebaut, jedoch nur 40 Meter lang ist.

Aus Württemberg.

Dienstnachrichteu.

Ue ber> ? a g e n: DO Bah, meiwrsiellc ii, Tat ling n dem Eahkm« üeia wütci: Vauwi kmelN-i Hafne .

Zeppelins Luftschiff fliegt.

AriedrichShafen, 23. Okt. Ter Ballon des Grafen Zeppelin ist um 2.05 Uhr^ in Manzell glatt auf ge stiegen und fuhr über das Schloß! der Stadt Friedrichshafen zu.

Znr Bolksschulnovelle.

Der Städtetag. Die Stadt Stuttgart.

Der vor einigen Tagen abgehaltene württemb. Städte tag, auf dem die Städte Eßlingen, Göppingen, Mm, Heilbronn, Gmünd, Heidenheim, Aalen, Lud­wigsburg, Tuttlingen, Reutlingen und Stuttgart vertre­ten waren, hat zur Volksschulnovelle in einer Eingabe an die Volksschulkommission eine Reihe von Grundsätzen sestgestellt. Diese Grundsätze lauten:

1) Die Leitung und Verwaltung des örtlichen Schul­wesens kommt dem Gemeind erat zu, dem zur Be­ratung und Unterstützung eine Ortsschulbehörde als Kommission im Sinne des Art. 89 der Gemeindeordnung zur Seite steht. 2) Dem Gemeinderat kommen alle Verwaltungsbefugnisse zu, soweit sie nicht ausdrücklich den staatlichen Schulbehörden Vorbehalten sind. Die staatlichen Schulbehörden haben außer der Aufsicht über das Schulwesen, das heißt der Sorge da­für, daß die Schulverwaltung vom Gemeinderat den Gesetzen entsprechend geführt wird, außer der Befugnis zur Erlassung allgemeiner Normen über den Schulbe­trieb vor allem die Entscheidung über Beschwerden gegen die örtliche Schulverwaltung und in bestimmtem Gesetz namhaft zu machenden Fällen aus besonderen Gründen (finanzielle Beteiligung des Staats) das Recht der Ge­nehmigung für Anordnungen der örtlichen Schulverwalt­ung. Insbesondere ist das vom Entwurf in Art. 6 Abs. 2, Art. 7 Abs. 6, Art. 8 Abs. 8, Art. 12u. Art. 73 Abs. 3, Art. 74 Ws. 5 und Art. 77 Abs. 3 vorge­sehene Genehmigungs- bezw. Anordnungsrecht nicht aus­reichend begründet. 3) Bei der Anstellung von Lehrern und Rektoren ist dem Gemeinderat mindestens ein ausreich endesMitbe stimmungsrecht einzuräu­men. 4) Die gesetzliche Befreiung der Lehrerskin- ,der von der Entrichtung des Schulgelds widerspricht dem neuerdings von den Gemeindeverwaltungen befolg­ten Grundsatz der Beseitigung von Amtsvergünstigungen.

5) Eine selbständige Verwaltung des jSch ulfonds ist überflüssig und abzuschaffen. 6) Ein ge­meinschaftliches Oberamt als Zwischeninstanz zwischen her örtlichen Schulverwaltung und der Ober-« schulbehörde ist bei großen und mittleren Städten nicht zeitgemäß und widerspricht den der Gemeindeordnung zu­grunde liegenden Anschauungen. 7) Eine einheit­liche paritätische Oberschulbehörde für das Volksschulwesen ist geboten. 8) Simultane Einrichtung ist zuzulassen a>. für die Hilfsschulen für Schwachbegabte, b) für die gehobene Volksschule, e. für eine Volksschule, welche im Bedarfsfälle neben den Kon­fessionsschulen von der Gemeinde errichtet werden kann.

Falls die Verwirklichung dieser Forderungen in klei­neren Gemeinden unmöglich erscheinen sollte, ist ein Un­ter s ch ied zwischen den größeren Städten und den übri­gen Gemeinden des Landes zu machen.

Die Stuttgarter Gemeindekollegien be­schäftigten sich gestern wiederholt mit einer von Dr. Er­langer vorgeschlagenen Eingabe an die zweite Kam­mer zur Volksschul Novelle, welche im wesentlichen mit der Eingabe des Württ. Städtetags übereinstimmt.

Ter Sprecher für die Deutsche Parrei auf dem Rat­haus gab eine Erklärung ab, daß seine Parteifreunde mit der Fassung der Eingabe in manchen Punkten ein­verstanden seien, daß sie aber gegen verschiedene andere erhebliche Bedenken hätten. Sie haben das volle Ver­trauen zu ihren Landtagsabgeordneteu, daß sie das In­teresse Groß-Stuttgarts wahren werden. Nach Lage der Dinge können sie sich nicht an den Beratungen beteili­gen und würden sich der Abstimmung enthalten. Bürger­ausschußmitglied Schilling (kons.) erachtet die Eingabe als eine Fortsetzung der Demonstrationen der letzten Zeit, die er als zwecklos bezeichnet. Er erklärt, daß er der Eingabe nicht beistimmen werde. Sperka (Soz.) will den Erlangerschen Entwurf bezüglich der Simultan­schulfrage mit einigen Erweiterungen wiederhergestellt wissen und bringt auch sonst noch weitergehende Wünsche zuni Ausdruck, die er zu berücksichtigen bittet. Bürger­ausschußobmann Dr. Erlanger (Vp.) bezeichnet die in der Eingabe zum Ausdruck gekommenen Forderungen als das mindeste, was im Interesse der Gemeinde von allen Parteien verlangt werden könne. Nachdem Dr. Rettich ebenfalls erklärt hatte, sich der Abstimmung zu enthal­ten, da es nicht gelungen sei, eine Einheitlichkeit herbei- zuführen und die Eingabe somit mehr schaden als nützen könnte, wurde abgestimmt und die Einreichung der Ein­gabe mit allen gegen die Stimmen der Volkspartei ab - gelehnt.

AuS der Volksschulkommission.

Tie Volksschulkommission der Zweiten Kammer be­endete Mittwoch vormittag die erste Lesung des Ärt. 7 der Volksschulnovetle, der im Regierungsentwurf lautet: An die Stelle des Art. 22 des Kolksschulgesetzes vom 29. September 1836 treten nachstehende Vorschriften: den aus öffentlichen Mitteln unterhaltenen Volksschulen eines jeden Orts stießen folgende besondere Einnahmen zu: 1) ein jährlicher Beitrag aus den örtlichen Kassen, cher we­nigstens 50 Pf. für jeden Volksschüler, einschließlich der Schüler der allgemeinen Fortbildungsschule und der Sonn­tagsschule beträgt; 2) die Strafgelder von Schulversäum­nissen, 3, das aus örtlichen Mittelul fließende Einkom­men jeder erledigten ständigen Lehrstelle, soweit es ,die Amtsvcrwesereikosten übersteigt. Jede Ortsschulbehörde hat für die Volksschule, für diel sie gestellt ist, diese Ein­nahmen als selbständigen Schulfonds zu verwalten und mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde die nötigen Bestimmungen über die Führung der Kasse und der Rech­nung zu treffen. Tie Ortsschulbehörde ist befugt, die Gelder des Schulfonds für Lehrmittel und ähnliche Erfor­dernisse der Schule zu verwenden. Auf die.Verwendung der dem Schulfonds angehorenden Stiftungen finden die Vorschriften in Art. 157 und Art. 158 >Abs. 1 der Ge­meindeordnung vom 28. Juli 1906 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an Stelle der Gemeinde­kollegien die Ortsschulbehörde und an Stelle der Kreis­regierung die Oberschulbehörde tritt." Dieser Artikel er­hielt durch die Kommissionsbeschlüsse folgende Aenderung: Ein Antrag des Berichterstatters Löchner, die Ziff. 1 des Abs. 2 folgendermaßen zu fassen:Ein jährlicher Bei­trag aus den örtlichen Kassen, der in Gemeinden 3. Klasse wenigstens 50 Pf., 2. Klaffe wenigstens 80 Pf. und in Gemeinden 1. Klasse eine Mark für jeden (Schüler der Volks-, Sonntags- und allgemeinen Fortbildungsschule beträgt" wurde mit 8 gegeu 7 Stimmen (angenommen. Ein Antrag des Abg. Haußmann, den Abs. 3 folgender­maßen zu fassen:Dieser Schulfonds bildet einen rech­nungsmäßig abgesonderten Teil des Gemrindevermögens" wurde mit 8 gegen. 7 Stimmen abgelehnt, (dagegen ein Antrag Kübel, an Stelle dieses Absatzes die Fassung zu setzen:Die Gemeinden haben diese Einnahmen als (selbst­ständigen Schulfond zu verwalten," mit 11 gegen 4 Stim­men angenommen. Sodann gelangte noch ein, weiterer Antrag des Abg. Kübel, den Ws. 4 anit den Worten einzuleiten:Die Ortsschulbehörde hat die Gelder . . . zu verwenden" mit 8 gegen 7 Stimmen,zur Annahme. Endlich wurde noch ein Antrag desj Abg. FUigele, das WortSchulfond" durchgehend durch das WortSchul­kasse" zu ersetzen, mit 11 gegen 1 Stimme angenommen. Ter Art. 7 lautet demnach nach den ftkommissionsb'e- schlüssen wie folgt. (Eingangsworte unverändert)den aus öffentlichen Mitteln unterhaltenen Volksschulen eines je­den Orts fließen folgende besondere Einnahmen zu: ft. ein jährlicher Beitrag »vus den örtlichen Kassen, der in Genreinden dritter Klasse wenigstens 50 Pfennig, zweiter Klasse wenigstens 80 Pfennig und in Gemeinden erster Klasse eine Mark für jeden Schüler der Volks-, Sonn­tags- und allgemeinen Fortbildungsschule beträgt; 2. Die Strafgelder von Schulversäumnissen; 3. das aus örtli­chen Mitteln fließende Einkommen jeder erledigten stän­digen Lehrstelle, soweit es die Amtsverwesereikosten über­steigt. Tie Gemeinden haben diese Einnahmen als selb­ständige Schulkasse zu verwalten. Tie Ortsschulbehörde hat die Gelder der Schulkasse für Lehrmittel und ähnliche Er­fordernisse der Schule zu verwenden. Auf die Verwend­ung der der Schulkasse angehörenden Stiftungen^ finden die Vorschriften in Art. 157 und Art. 158 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom 28. Juli 1906 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an Stelle der Gemeinde­kollegien die Ortsschulbehörde und an Stelle der Kreis­regierung d-is Oberschulbehörde tritt." Tie Kommission trat hierauf in die Beratung des Art. 8 der Volksschul­novelle ein, welcher über die Höchstzahl der in einer Klasse zu unterrichtenden Schüler sowie über die Erteilung von Abteilungsunterricht Bestimmungen trifft.

Hall, 22. Okt. Am kommenden Sonntag findet hier eine Serienübung der S anitatskol o nne n Hall, Oehringen, Heilbronn und Mergent- h h'i'ui statt. Die Sanitätskolonnen des Landes werden duiH Abordnunngen vertreten sein. Der Hebung ist eine Explosion in einem industriellen Unternehmen zugrunde gelegt, bei der es viele Verwundete gibt, die zum Teil ins Freie geschleudert wurden. Die Sanitätsmannschaften Ha­ber: die erste Handreichung zu tun, Verbände anzulegen und die Verwundeten ins Krankenhaus zu überführen. Hierauf findet ein Vorbeimarsch der Kolonnen vor dem militärischen Jnspekwr uNd nachmittags nach dem Essen ein Bankett in derEisenbahn" statt.

Grotzdeinbach OA. Welzheim, 22. Olt. Bei der heutigen S ch u l t h e e n wa h l wurden 186 Stimmen abgegeben, von denen 180 auf Stadtpflege-Buchhalter Ulrich in Gmünd fielen. Dieser ist somit gewählt.

Stuttgart, 22. Okt. Ein hochbetagtes Ehepaar Professor Ernst Högg und seine Gemahlin, Emilie Höaa starben gestern hier zur selben Stunde. Eine Viertel­stunde, nachdem der Gatte nach schweren: Leiden vom Tode erlöst worden war, verschied auch die Frau. Pro. fessor Högg war 71 Jahre, seine Frau 69 Jahre alt.

Stuttgart, 22. Okt. Der Württ. Bund für Handel und Gewerbe richtete eine Eingabe an die bürgerl. Kollegien Stuttgarts, in der um Einführung der W arenhaussteuer in der vollen gesetzlich zu­lässigen Höhe ersucht wird' mit der Begründung, daß durch die Erhöhung der Gemeindesteuer aus Grund, Gebäude und Gewerbe besonders die kleineren Kaufleute und Ge­werbetreibenden erheblich mehr belastet worden seien, und es in den Kreisen der Geschäftsleute nicht verstanden werde, daß die Warenhäuser nicht entsprechend dem Ge­setz zu der Warenhaussondersteuer herangezogen werden.

Stuttgart, 22. Okt. Außer de:: bereits gemeldeten, preisgekrönten Entwürfen hat das Preisgericht für die Hoftheatcr-Neubauten noch die Entwürfe von Regierungs­baumeister Ivos, von Bruno Schnitz und von 'Eisenlohr und Weigle angekauft. Eine vollkommene Lösung hat nach Ansicht des Gerichts keiner der Entwürfe gebracht.

Ulm, 22. Okt. Der vielbesprochene Verkauf des am Galgenberg gelegenen Gutes Fürstenegger Hof durch Oberbürgermeister v. Wagner an die Stadt beschäftigte heute wieder die bürgerlichen Kollegien. Ober­bürgermeister v. Wagner hatte die Kollegien brieflich ver­ständigt, daß er die von ihnen zugestandene Kaufsumme nicht annehmen, sondern sie um 20000 Mk. ermäßigt wissen und auch idi-e staatlichen Bertragsgebühren über­nehmen wolle. Sieben Mitglieder des Gemeinderats brachten durch ihre Abstimmung mit Nein ihre prin­zipielle Ablehnung des ganzen Kaufes zum Ausdruck, die übrigen und der Bürgerausschuß nahmen das in Form einer Bedingung gekleidete Angebot des Stadtvorstan­des an.

Ulm, 22. Okt. Tie Arbeiterwohnhäuser in der Rö­merstraße haben 368 670 M gekostet. Ein^ Haus kommt somit auf durchschnittlich 7038 M. Die durchschnittliche Dienstzeit des Fachpersonals der hiesigen Straßenbahnen, die IOH2 bis 11 Stunden beträgt, soll nach einem heutigen Beschluß der bürgerl. Kollegien dadurch herabgesetzt wer­den, daß mehrere Führer eingestellt werden.

Nah und Fern.

Das Oekouomiegebäude des Bauern Friedrich in Kupfer zell ist mit allen Vorräten niedergebrannt. Das Vieh konnte gerettet werden. Die Feuerwehr mußte sich darauf beschränken, das Wohngebäude zu schützen. Ter Abgebrannte ist versichert. Als Entstehungsursache wird unvorsichtiges Umgehen mit Benzin angenommen.

Donnerstag nachmittag gegen 5 und 6 Uhr zündeten einige Knabe:: im Gewand Süßner, Markung Fellbach, hart an der Untertürkheimer Markungsgreuze ein Feuer an, in welches ein 12 Jahre alter Schüler aus Untertürk­heim eine Platzpatrone, die er auf dem Exerzierplatz ge­funden haben will, warf. Die Patrone explodierte, wo­bei ein Stück derselben einem danebeustehenden 12 Jahre alten Knaben aus Untertürkheim in die Brust drang. Ter Verletzte sprang noch einige Schritte, brach aber alsbald zusammen und starb. Der Leichnam wurde den El­tern von einem Weiugürtner auf einem Handwagen zuge- sührt.

Einer: frechen Einbruch ließ sich ein 18jähriger Bursche in Calmbach zu Schulden kommen. Er chtte schon im Schlafzimmer der Metzgerswitwe Metzler das Porte­monnaie gestohlen und war eben daraus die Ladenkasse zu plündern, als er von der Metzgerin überrascht wurde. Dabei stellte er sich gegen die Frau, doch diese war ihm an Körperkraft gewachsen und gewann die Oberhand. Ter Bursche wurde verhaftet.

Am Kirchweihfonntag abend kamen in einer Wirt­schaft in Ulm drei Zivilpersonen mit zwei Unteroffi­zieren und einem Gefreiten des Feld-Artillerie-Regts. 13 eines Stuhles wegen in Streit. Nachdem die Zivilisten das Gasthaus verlassen hatten, folgten die Soldaten nach und trafen außerhalb des Wirtshauses auf zwei der Zivil­personen, die auf die dritte, noch im Häufe zurückgeblie­bene warteten. Ohne weiteren Anlaß zog der .Gefreite sein Seitengewehr und schlug ' auf einen der Zivilisten namens Walteuberger ein. Auch die Unteroffizier^ be­teiligten sich dann mit ihren Säbeln an der Schlägerei, bei der Walteuberger neben anderen Verletzungen eine schwere Wunde am Kopfe davontrug. Tie Täter sind er­mittelt.

Ein frecher Raubanfall wurde in B 0 d 0 lz bei Lin­dau an einer Kellnerin verübt. Ein etwa 20jähriger Bursche schlich sich an das nichtsahnende Mädchen, das vor dem Hause stand, heran, schnitt ihr mit einem Tolch- messer die Geldtasche ab, gab ihr! noch einen so derben Stoß, daß sie zu Boden stürzte und sprang in großen Sätzen davon. Tie Tasche soll gegen 400 M enthalten haben.

Aus Stargard wird gemeldet: Donnerstag früh 3ift Uhr überfuhr ein Güterzug, von Stargard kommend, das aufHalt" gestellte Einfahrtssignal des Bahnhofs Klutzow auf der Strecke Stargard-Pyritz und ^fuhr aus den im Rangieren begriffenen Güterzug Pyritz Stargard auf. Ter Lokomotivführer, der Heizer und ein Bremser des elfteren Zuges wurden verletzt, der Lokomotw- führer, der Heizer und ein Bremsers des elfteren Zuges wurden verletzt, der Lokomotivführer sehr schwer. Beide Lokomotiven und ein Packwagen find beschamgl. Es liegt Sigualbefchädigung von ruchloser Hand dnrcy Steinwurf vor. ^ ^

Aus Magdeburg wird gemeldet: Die großss Pa­pierfabrik Neue Mühle bei Magdeburgerforth ist vollstän­dig niedergebrannt. Der Schaden ist sehr groß-