Ms die Frage der Haftentlassung des Fürsten Eulen- bnrg entschieden werden sollte, hieß es, das Befinden des Fürsten sei so schlecht, daß an seine Transportsähig-- ket nicht zu denken sei. Nach dem Beschlüsse des Ge­richtshofes, der die Haftentlassung anordnete, besserte sich aber das Befinden des Fürsten so schnell, daß er nach 'Liebenberg transportiert werden konnte. Jetzt hat die Besserung dort so große und rapide Fort­schritte gemacht, daß schon die weite Reise nach AL- bazia in Aussicht genommen werden konnte!

Uebrigens ist die Frage, ob Fürst Eulenburg sich zurNachkur" in Liebenberg oder im fernen Auslande aufhält, von untergeordnetem Interesse. In der Natur seines Leidens scheint es zu liegen, daß sofort eine Ver­schlechterung ointritt, wenn die Wiederaufnahme der Un­tersuchungshaft oder die Weiterführung des Meineids- Prozesses in Aussicht genommen werden soll. Man darf eS daher als ausgeschlossen bezeichnen, daß der Mein­eidsprozeß gegen den Fürsten Eulenburg jemals wieder ausgenommen werden wird.

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Die Volksschule im Dienste der Verfassung.

Die von Jakob Beyhl herausgegebeneFreie Bayeri­sche Schulzeitung" bringt in ihrer neuesten Nummer einen kurzen Artikel von Friedrich Naumann, betitelt: Die Volksschule im Dienste der Verfassung. Nau­mann meint, was eigentlich die Volksschule wert ist, könne man nur am Vergleiche von solchen Landern sehen, die Schule haben, mit solchen, die sie noch nicht oder nur unvollkommen haben. Er exemplifiziert auf die türkische Verfassung und fragt: Was bedeutet der Stimmzettel in den Händen von Leuten, die nicht wissen, was er be­sagt? Bei uns in Deutschland ist die Volksschule vor dem Steuerzettel gekommen, vor dem Parlamentarismus. Und das ist die richtige Reihenfolge, denn Spanien und Belgien zeigen uns, wie schwer es ist, die Volksschule durchzuführen, wenn zuerst die Verfassung entsteht und später die Volksschule Nachkommen soll. In Bayern war die Volksschule glücklicherweise längst vorhanden, ehe die Klerikalen die Macht in die Hände bekamen. Sie können sie nicht mehr aus der Welt schlaffen, aber sie verwenden ihren vielgestaltigen Einfluß, um sie zu ihrem Instrumente umzuformen. So machen sie es ja mit allen Einricht­ungen, was man nicht hindern kann, das demütigt man, bis es in das fromme Schema hineinpaßt. Auch das Wahl­recht ist ja schon längst zu einer Art von kirchlicher Leistung herabgewürdigt worden. Ist es etwa noch die Stimme desVolkes"? Oder ist es die Stimme derHoch­würdigen"? Und die Schule? Sie soll die Dienerin der Kirche sein! Der Staat soll sie bezahlen, alle Steuer­zahler sollen für sie herangezogen werden, aber was dann von dem Gelde gemacht werden soll, das will einseitig der Priester bestimmen. Naumann erinnert an "den schweren Kamps, den der Herausgeber derFreien Bayer. Schnlztg." auf sich genommen hat und wacht dann die folgenden beachtenswerten Bemerkungen:

Auch heute noch ist die Volksschule die Grundlage unserer Verfassungen. Zur Ausübung der Verfassung ge­hört ja nicht bloß das Lesen, sondern auch im gewissen' Umfange das Denken. Das erstere gestattet jetzt der Klerikalismus, das zweite aber nimmt er in Oberleitung, um den Staat regieren zu können. Ob ihm diese Ober­leitung des Denkens noch einmal entzogen werden kann, ob dieSelbstverwaltung der Gehirne" noch einmal bei uns Tatsache werden wird, das ist die Vorfrage eines wirklichen Gedeihens der Verfassung. Solange der Prie­ster die Politik seiner Pfarrkinder dirigieren kann, besteht zwar der Form nach die Verfassung, aber sie wird sachlich zu etwas ganz anderem gemacht, als was ihr Zweck ist. Das ist die Stelle, wo der Lehret helfen kann und soll. Er vertritt ohne alle Partei­politik den Geist der Verfassung gegen ihre Demütigung, den Geist der Bolksselbständigkeit, ohne welchen aller Parlamentarismus nur Schein und Geklingel ist.

Der Artikel schließt mit dem Wunsche, daß er der Freien Bayer. Schnlztg." auch weiterhin gelingen möge, in diesem Sinne zu arbeiten. Und diesem Wunsche kön­nen sich alle Freunde des Fortschrittes nur anschließen.

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Ein katholischer Priester über das Zentrum.

In Lothringen ist es dem Zentrum trotz der zu neun Zehnteln katholischen Bevölkerung des Landes noch nicht gelungen, in -erwünschtem Maße festen Fuß zu fassen. Die Wien. -des Zentrums sind im Gegenteil in letzter Zeit erheblich gefallen. Selbst die Geistlichkeit steht durchaus nicht einhellig ans der Zentrumsseite. Die alte lothringische Geistlichkeit ist im Zeichen der gegen- seitigenAchtungderKonfessionen groß gewor­den, und sie steht dem Zentrnmsideal des in der politi­schen Arena austretenden streitbaren Klerus durchweg ablehnend gegenüber. Dieser Gegensatz, der ins Partei­politische übersetzt auch den Hauptunterschied zwischen dem zwar katholischen, aber nicht zentrumsklerikalen Loth­ringer Mock und dem Zentrum darstellt, hat in jüng­ster Zeit Zur Gründung eines Blattes geführt, das sich zwar ausdrücklich katholisch' nennt, aber trotzdem zum Kampfe gegen das Zentrum bestimmt ist. In dieser Zeitung, derLothringer" heißt sie, spricht sich jetzt sin katholischer Priester überKatholizismus und Zentrum" aus. Es heißt dort mit Bezugnahme auf die fortgesetzten Angriffe, die das Zentrum gegen denLothringer" richtet:

Die fortgesetzten perfiden Angriffe ans Ze,n trumskreisen, die teils in französischer und deutscher Zunge, teils in echtchristlicher" Manl- wnrfsarbeit sich wiederholen, mögen denLothrin­ger" nicht sonderlich wundern. Das deutsche Zentrum hat es nun einmal in sich, und wenn unsere lothringi­schen Zentrums-Jmportmanner inheilige" Raserei" ge­raten, wenn ihnen ein bißchen auf den großen und klei­nen Zeh getreten wird, so beweisen sie eben, daß sie nicht lothringische Männer, sondern echte, treue deutsche Zen­trumsmänner geworden sind. Es würde dies wenig seine Gebühren ja schließlich den deutschen Zentrumshel­

den lothringischer -Observanz als charakteristisches Privat­vergnügen überlassen werden können, wenn diese Leute nicht noch vor unserem gläubigen Lothringer Volk den Katholizismus in Erbpacht nehmen möchten und alle anderen inheiligem" Zorn mit Fluch und Bann be­laden würden, die ihren Katholizismus nicht mit dem allein seligmachenden Stempel des deutschen Zentrums versehen. Man könnte ja diese Handlüngsiveise lächer­lich nennen, wenn sie nicht so überaus unehrlich wäre. Ich glaube, das katholische Lothringen hat nicht auf das deutsche Zentrum zu warten brauchen, um sich katholisch nennen zu dürfen; bevordiesermoderneJm Port­artikel hier zu Land bekannt geworden, haben die Katholiken Lothringens friedlich mit ein­ander gelebt. Und heute kommen patentierte ZentrnmschristLn,umdiejenigenzuverdäch- ti gen, die als Me, treubewährte Lothringer Katho­liken einer neuen deutschen Strömung sich widersetzen zu müssen geglaubt! Kein Mittel ist diesen Leu ten zu schlecht und keine Sprache zu un christlich, um -diejenigen, die unsere katholischen Interessen in Ehren, und mit Erfolg Jahrelang verteidigt, bevor man an das deutsche Zentrum gedacht, um diesen längst erprobten Kämpen und treuen Dienern unseres Landes und ihrer Kirche zu guter letzt noch ihre katholischen Ueberzengnngen abzusprechen. Eine derartige Handlungsweise ist nicht mehr christlich, sondern geradezu schändlich zu nennen."

' Alles, was hier insbesondere über die Kampsesweise des Zentrums gesagt wird, ist ja von anderer Seite schon oft genug behauptet worden. Mer die Beweiskraft ist in diesem Falle, in dem es sich um die Worte eines katholischen Priesters, der die Dinge genau kennt und chtzn man keineUngläubigkeit" Vorwersen kann, handelt, eine erheblich bedeutendere.

H rtz Hk

Die Vorgänge ans dem Balkan.

Zur Lage.

De» Berliner Vertreter der Fr. Ztg. macht folgende Bemerkungen zur Stellungnahme Deutschlands zu den Vorgängen aus dem Dalkcm:

, 'Did Annexion von Bosnien und der Her- Z'kgw wrna, sowie die Selbständ i gm a ch un g Bul­gariens sind im wesentlichen nur staatsrechtliche Akte, die einen längst bestehenden Zustand bestätigen. Ob aber die Rivalität einzelner Mächte und vor allen Dingen das mit der erfolgreichen Umwälzung der inneren Ver­hältnisse gewachsene Nationalitätsbewußtsein der Jung- türken eine friedliche Lösung des Konflikts zuläßt, das ist recht unsicher.

Bulgarien hat offenbar seine Unabhängigkeitserklär­ung von langer Hand vorbereitet die eigenmächtige Besetzung der Orientbahnen war nur ein Stück dieser Vorbereitung und vertrant bei der schließlichen Aus­führung auf die schwierige Lage der jetzigen türkischen Regierung, die den Frieden braucht, um die inneren Zustände zu befestigen, aber der Gefahr ausgesetzt ist, daß die ruhige Hinnahme des bulgarischen Vorgehens einer politischen Reaktion im Innern den Weg ebnet. Ans der anderen Seite aber die Türkei hat Erfahr­ungen muß die türkische Regierung befürchten, daß wenn sie sich auf einen Krieg mit Bulgarien einläßt und vielleicht nach anfänglichen Mißerfolgen die Oberhand gewinnt und behält, die Diplomatie der Mächte sie die Früchte ihrer militärischen Erfolge nicht genie­ßen läßt.

So stehen denn auf jeden Fall die türkischen Staatsmänner vor einer schweren Entscheid­ung. Sie werden sie, wenn sie klug sind, nicht fällen, bevor sie sich nicht der Haltung der Signatarmächte ver­gewissert haben.

Die Parallelaktion Oesterreichs mit Be- öM acff Bosnien und die Herzegowina komp­liziert natürlich die Angelegenheit. Hier wie dort wird es sich fragen, was diejenigen Staaten zu tun ge­denken, die mit der geplanten, zum Teil schon dnrchgeführ- ten Ordnung der Dinge aus dem Balkan nicht einver­standen sind. Daß Deutschland dem österreichischen Bundesgenossen keinerlei Schwierigke i te n bei sei­nem bedeutsamen Unternehmen bereiten, sondern bereit sein wird, die diplomatischen Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen, die sich der Durchführung entgegen- stolleu werden, darf man ohne weiteres annehmen. In das Verhältnis zwischen der Türkei und Bulgarien, sich direkt einzumischen, hat es keine Veranlassung.

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Ans dem neuen Königreich.

Die bulgarische! Mitteilung l an! die Mächte.

Die bulgarischen Vertreter int Auslande sind tele­graphisch angewiesen worden, den' Regierungen, bei de­nen sie beglaubigt sind, die Unabhängigkeitserklärnng Bul­gariens zur Kenntnis zu, bringen.

In dem betreffenden Telegramm heißt es u. a., daß die Unabhängigkeitserklärung durch den einmütigen Wunsch des bulgarischen Volkes, hervorgerufen wurde, das die Hinde rnisse zu beseitigen wünsche, die seine Entwickelung immer gehemmt haben und im­mer die Ursache von Beziehungen zum.Nachbarreiche bil­deten, die den Frieden und die Ruhe auf dem Balkan stören konnten. Tie ganze Nation sei, wenn die Ereignisse es erfordern sollten,^ bereit, wie ein Mann ihr heiliges Werk zu verteidigen.

Das' Manifest,

das der neue König von Bulgarien bei der Prokla­mation zum Königreich berlesen hat, lautet:

Durch den Willen unserer unvergeßlichen Befreier des großrussischen Volkes, auch mit dem Beistände unserer guten Freunde und Nachbarn, der Rumänen, Unterta­nen Sr. M. des Königs von Rumänien, ist seit 1878 die Kette des Joches gebrochen. Seit diesem Zeitpunkt, schon 30 Jahre lang, hat das bulgarische Volk, unermüdlich in seinem Gedenken an die Apostel der Freiheit, unermüdlich an der Entwicklung des Landes gearbeitet und es unter

meiner und des hochseligen Fürsten Alexander Führung in den Stand gesetzt, als würdiges Mitglied mit gleichen Rechten in die Familie der zivilisierten Völker einzutre- ten, um kulturell und! wirtschaftlich weiter vorwärts zu kommen. Ans diesem Wege darf nichts Bulga­rien aufhalten und nichts soll seinen Fort- schritt hindern. Das ist der Wunsch und der Wille des Volkes. Das Volk der Bulgaren und sein Ober­haupt können nur ein und dasselbe denken und wünschen. Tatsächlichn nabhängig, ist das Land noch in seiner natürlichen und friedlichen Entwicklung! durch falsche Vorstellungen gehemmt, deren Zerstörung eine Er­kaltung zwischen Bulgarien und der Türkei zur Folge hatte. Ich und mein Volk wünschen eine Verjüng­ung der Politik der Türkei Herbeizufuhren. Sie und Bulgarien, frei und unabhängig, haben die Vorbe­dingungen, um freundschaftliche Bande zu schaf­fen und sie zu festigen, indem sie sich einer friedlichen Enlwicklun g hrng ben. Durchdrungen von di ßw hei- ligen Ausgabe und um den Bedürfnissen des Staats ge­recht zu werden, proklamiere ich mit dem Segen des All­mächtigen das seit 1885 geeinigte Bulgarien zum unabhängigen Königreich. Mit meinem Volk glaube ich, daß dieser Schritt die Billigung der Groß­mächte finden wird. Es lebe das Volk und das unab­hängige Bulgarien!"

Kein Krieg.

Nach Mitteilungen aus Berlin hat die letzte De­pesche, die von Konstantinopel an das Auswärtige Amt gelangt ist, folgenden Wortlaut:

Lage -ruhig. Friede darf als gesichert gel­ten. Die bulgarischen Kriegsrüstungen sind ein- ge stellt. Die türkische Regierung bereitet eine Pro­testnote gegen -die Okkupation Rumeliens vor."

Tie Stimmung in Konstantinopel.

Durch die Presse der türkischen Hauptstadt geht ein Orkan der Entrüstung. Bulgarien, heißt es, das sich durch den Bahnraub in einen Konflikt mit den elementar­sten Rechtsbedingungerl setzte, begeht jetzt den Höhepunkt seiner Tollkühnheit. Es zerreißt die internationalen Ver­träge und wirft den Fehdehandschuh nicht nur der Türkei, sondern dem gesamten Europa- entgegen. Bulgarien in der Rolle des a^ent provocmtsur glaubt, inmitten des allgemeinen Brandes, den es zu entfachen gedenkt, seine übertriebenen Ansprüche verwirklichen zu können. Die Presse bezeichnet die Handlung Bulgariens als ein nichts- würdiges Verbrechen an der Humanität und fragt, ob es möglich sei, daß in dem Jahrhundert, das die höchste Zivilisation beansprucht, einem Lande aus Caprice ge­stattet sei, das Pulverfaß zu entzünden und die Brandfackel nach Europa zu werfen.

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Der Gewaltstreich Oesterreichs.

Handschreiben des Kaisers Franz Joseph an die Minister.

Tie heutigeWiener Zeitung" veröffentlicht folgen­des Handschreiben des Kaiserscrn den Minister des Auswärtigen, Frhrn. v. Aehrenthal: Durch­drungen von der unabänderlichen Ueberzeugung, daß die hohen kulturellen und politischen Zwecke, um deren Willen die österreichisch-ungarische Monarchie die Besetzung und Verwaltung Bosniens und der Herzogewina übernommen hat, und die mit schweren Opfern erzielten Erfolge der bisherigen Verwaltung nur durch die Gewährung von ihren Bedürfnissen entsprechenden verfassungsmäßigen Ein­richtungen dauernd gesichert werden können, für deren Er­lassung aber die Schaffung einer klaren, unzweideutigen Rechtsstellung beider Länder eine unerläßliche Voraus­setzung bildet, erstrecke ich die Rechte meiner Souveränität auf Bosnien und die Herzogewina und setze gleichzeitig die für mein Haus geltende Erbfolge auch für diese Länder in Wirksamkeit. Zur Kundgebung der friedlichen Absichten, die mich bei dieser unabweislichen Verfügung geleitet ha­ben, ordne ich, gleichzeitig! die Räumung des Sandschak Novibazar von den dahin verlegten Truppen meiner Ar­mee an. Das Handschreiben richtete der Kaiser au­ßer an Frhrn. v. Aehrenthal, den österreichischen Mini­sterpräsidenten Frhrn. v. Beck, auch- an den ungarischen Ministerpräsidenten Tr. Weckerle und ebenso an den ge­meinsamen Finanzminister Baron Bnrian. Dem letz­teren drückte der Kaiser den festen Willen aus, daß. den Angehörigen Bosniens und der Herzogewina die bürger­lichen Rechte in vollem. Maße gesichert werden. Außer der Freiheit der Person und des Glaubens werden die Sicherheit des Eigentums, Ehre, Sitten und Gebräuche, Wahrung des Hausrechts und Preßfreiheit, die bereits, gesetzlich gesichert ist, außerdem Freizügigkeit, Wahrung des Briefgeheimnisses, Rechtsprechung, Petitionsrecht, so­wie das Vereins- und Versammlungsrecht unter ausdrück­lichen Gesetzesschutz gestellt werden. Den Bedürfnissen der Bevölkerung nach angemessener Teilnahme an der Be­ratung der Landesangelegenheiten soll durch eine Lan­desvertretung in einer den. konfessionellen Verhältnissen, der altererbten sozialen Stellung der Bewohner Rechnung tragenden schonenden Form Genüge geschehen.

Staatsrechtliche Schwierigkeiten.

Bezüglich der Frage der staatsrecht lichen Stel­lung Bosniens und der Herzegowina äußern sich heute sämtliche Blätter dahin, baß Bosnien auf Grund der historischen Entwicklung und auf Grund unanfechtba­rer Rechte an die Länder der ungarischen Krone angegliedert werden müsse. Die Schwierigkeit der Klarstellung der staatsrechtlichen Form der Angliederung hat zur Folge, daß zunächst in den Delegationen ein Pro­visorium geschaffen, die definitive Regelung aber beiden Legislatichen Vorbehalten wird. Trotz der Rechtsbasis nimmt jedoch die ungarische Presse gegen die direkte Ein­verleibung Bosniens Stellung, weil sie «ine Stärkung des slawischen Elements für bedenklich erachtet. Die Form der Angliederung werde wahrscheinlich ein getrenntes Ver­waltungsgebiet mit einer hochgestellten repräsentativen Persönlichkeit einer Art Vizekönig an der Spitze, fern. Diesem besonderen Verwaltungsgebiet soll sofort die Au­tonomie auf breitester Basis erteilt werden. AngebUch! soll das Wiener Kabinett der Zustimmung aller Großmächte