2) denjenigen Vertretern der Arbeitnehiner, welche gemäß ß 114 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes vom - Juni 19M (Reichsgesetzbl. S. 585) zur Beratung :-ud Beschlußfassung .über Uusallversicherungs- norschriften und zur Begutachtung der nach H 120« Abs. 2 der Gewerbeordnung zu erlassenden Vorschriften gewählt sind; die Wahlberechtigung bestimmt sich nach den gemäß, A 11 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 für dieWahlen der Arbeitgebervertreter getroffenen Festsetzungen.

Die nach Abs. 1 Wahlberechtigten haben jeder eine Stimme.

Ist die Zahl der zu Wählenden nicht durch zwei teil­bar, so ist der Uebrigbleibende von den Mitgliedern der Ärbeiterausschüsse (Ziffer 1) zu wählen.

Sind in dem Bezirk einer Arbeitskammer Wahlberech- rechtigte gemäß Ziffer 1 nicht vorhanden, so sind die sämtlichen Wahlen von den gemäß Ziffer 2 Wahlberechtig­ten zu vollziehen.

8 13

Wählbar sind Deutsche, welche 1) das 30. Le­bensjahr zurückgelegt haben; 2) im Bezirke der Arbeits­kammer tätig sind; 3) seit menrdestens einem Jahre den­jenigen Gewerbezweigen oder denjenigen GewerbegrupMi «ls Arbeitgeber oder Arbeitnehmer angehören, für welche die Arbeitskammer oder die Abteilungen errichtet sind; 4 ) in dem .der Wahl voraufgegangenen Jahre für sich oder ihre. Familie Arrnenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die empfangene Unterstütz­ung erstattet haben.

Nicht wählbar ist, wer gemäß H 32 des Ge­richtsverfassungsgesetzes zum Amte eines Schöffen un- -fiihig ist.

.8 ",

Die Wah l e n erfolgen unter Leitung des Vorsitzenden cher Llrbeitskammer in getrennter Wahlhandlung. Sie «erden mittels schriftlicher Abstimmung nach relativer Mehrheit der Stimmen vorgenommen; bei Stimmengleich- Deit entscheidet das Los. Neber die Feststellung des Wahl­ergebnisses ist eine Niederschrift aufzunehmen Das Er­gebnis der Wahl ist öffentlich bekannt zu machen. Die «äheren Bestimmungen über die Wahl und das Verfahren werden durch den Bundesrat getroffen. Eine Regelung »rach den Grundsätzen der Verhältniswahl derart, daß lie­fen den Mehrheitsgruppen auch die Minderheitsgruppen entsprechend ihrer Zahl vertreten sind, ist zulässig. Hier­bei kann die Stimmenabgabe auf Vorschlagslisten be­schränkt werden, die bis zu einem näher zu bestimmen­den Zeitpunkt vor der Wahs einznreichen sind.

8 15.

Die Mitglieder der Arbeitskammcrn und die Ersatz­männer werden aufsechsIahre gewählt. Scheiden ein Mitglied und seine sämtlichen Ersatzmänner im Laufe der Wahlperiode aus, so sind von dem Vorsitzenden der Ar- Deitskammer Ersatzwahlen für den Rest der Wahlperiode «nzuordnen. Die Wahlen werden von denjenigen Wahl- körpern (Z 11) oder derjenigen Gruppe der Wahlberechtig­ten (8 12 Abs. 1) vorgenommen, welche die Ausgeschie- -enen gewählt haben. Tie über das Stimmenverhältnis - letroffenen Festsetzungen bleiben auch für die Ersatzwahlen i Kraft.

8 26. j

Die Arbeitskammern unterliegen, sofern nicht von der s Kandeszentralbehörde eine anderweite Bestimmung ge- f troffen wird, der Aufsicht derjenigen höheren Ver-t «ü(a ltungsbehörde, in deren Bezirke sie ihren Sitz ^ Haben. Erstreckt sich der Bezirk einer Arbeitskammer über : Mehrere Bundesstaaten, so wird die Aufsichtsbehörde vom r Bundesrate bestimmt. ;

8 28.

Auf Betriebe, die unter derHeeres -- oder Marine- z Verwaltung Stehen, finden die Bestimmungen dieses? Gesetzes keine Anwendung. ' ;

8 29- j

Auf die Arbeitgeber in Bergwerken, Salinen, ! Uufbereitungsan st alten und unterirdisch be- i tzriehenen Brüchen und Gruben und die von ihnen beschäf- f Higten Arbeitnehmer finden die Bestimmungen der 88 1 ? hjs 27 mit folgenden Maßgaben Anwendung;

1. Die im Z 3 Ziffer 2 bezeichnet Obliegenheit er , Lreckt sich auch auf die Erstattung von Gutachten über den r Erlaß von Bergpolizeiverordnungen, die den Schutz des Le- ! Lens oder der Gesundheit der Arbeiter und die Aufrecht- «rhaltung ider guten Sitten und des Anstands durch die Ein­richtung des Betriebs bezwecken;

2. inwieweit den Arbeitgebern ihre gesetzlichen Ver­treter und die bevollmächtigten Leiter von Betrieben gleich- Lehen, wird durch Anordnung der Landes-Zentralbehörde bestimmt.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 7. Febr. Der Reichstag beschäftigte sich heute zunächst mit einer Süßigkeit, nämlich dem Zucker. In Verbindung mit dem zwischen Deutschland unjdt Muß­land abgeschlossenen Vertrag über den Zuckerverkehr hat die Kommission des Reichstags beschlossen, der Vorlage die Zustimmung mit der Maßgabe zu erteilen, daß die Ratifikation des Vertrages nicht früher erfolgt, als bis die Abänderung des Zuckersteuergesetzes betreffend die Herabsetzung der Verbrauchsabgaben von 14 aus 10 Mark mit Zustimmung der gesetzgebenden Faktoren gesunden hat. Ter hier erwähnte Gesetzentwurf ist die .Umgestaltung des Antrages Schwerin-Löwitz und be­stimmt, daß die Zuckersteuer spätestens vom 1. Oktober 1909 ab auf 10 Mark herabgesetzt wird. Sollte vor dem 1. Oktober 1909 eine Erhöhung anderer eigener Einnahmen d's Reiches erfolgen, welche einK Deckung des etwaigen Ä sfalles an Zuckersteuer sicherstellt, so soll diese Herab­setzung der Zuckersteuer auf Anordnung des Bundesrats mit dieser Erhöhung anderer Einnahmen des Reiches statt- findeu. Dieses Gesetz soll gleichzeitig mit der Ratifi­kation des Brüsseler Zusatzvertrages in Kraft treten. Hierzu liegt ein Antrag von Vertretern der Blockparteien vor, der bestimmt, daß die Zucker­heuer vom 1. April 1909 ab auf 10 Mark herabgesetzt

Wird, sofern bis dahin Gesetzeszustände kommen, die eine Erhöhung der eigenen Reichseiuuahmen um mindestens 35 Millionen jährlich bezwecken. Kommen solche Gesetze erst nach dem 1. April 1909 zu stände, so erfolgt dis Herabsetzung der Steuer gleichzeitig mit deren In­krafttreten.

Dieser Antrag wird nach langer Debatte mit 203 gegen 112 Stimmen des Zentrums und der Sozialdeinokratie angeirommen. Letztere wollten die bedingungslose Herab­setzung der Zuckersteuer.

Alsdann wird die Meile Beratung des Militär - etats fortgesetzt. Hiebei bittet Abg. Leser (Zentr.), daß bei Schießübungen in Württemberg Rück­sicht auf die in Milleidenschaft gezogenen Gemeinden ge­nommen werde, damit die Verkehrsverhältnisse nicht allzu sehr geschädigt würden. Namentlich die Umgebung von Neuhausen würde schwer behindert. Die Leute würden verhindert, auf den Feldern die Mäuse auszurotten und dadurch ihre Saaten zu schützen.

Abg. Wetzel (nat.) schließt sich den Klagen des Vor­redners an und weist besonders auf die Schädigung hin, die in der Umgebung von Eßlingen durch die Schießübungen entstanden.

Abg. Hildebrandt (Soz.) tritt den Klagen der Vorredner bei. In Württemberg existiert ein Truppen­übungsplatz, wo Scharfschießen vorgenommen werden kön­nen. Der Verkehr dürfte aber nicht unterbunden werden.

Württembergischer Militärbevollmächtigter Oberst v. Dorrer: Es handelt sich wohl hauptsächlich um die Sperrung der Straße Neuhausen-Eßlingen. Ich gebe un­bedingt zu, daß hier Berechtigung zur Klage vorliegt, wenn zehn Tage lang eine solche Straße gesperrt wurde. Aber ich nröchte darauf Hinweisen, daß eine Verständigung mit den Gemeinden stattgefunden hat. Der Gouverneur hat alles mit den Gemeindevorständen besprochen und dabei find keine Bedenken laut geworden. Die Interessen der Bevölkerung sind übrigens auch nicht immer dieselben.

Bon verschiedenen Seiten ist einem Regiment beim Abrücken nach der Garnison zugerusen worden: Auf Wiedersehen! (Heiterkeit.) Redner verweist dann auf einen Zeitungs­artikel, in dem der Regierung heftige Vorwürfe gemacht werden und erklärt, dieser Artikel enthalte lauter Ent­stellungen und laufe darauf hinaus, eine Kluft zwischen Militär und Bevölkerung zu schaffen. Die Abgeordneten, die in der Lage dazu wären, möchten einem solchen Treiben Einhalt gebieten. Das Scharfschießen wird tunlichst auf den Truppenplätzen abgehalten. Die Truppen­übungsplätze reichen aber nicht aus, um alles Scharfschießen dort abzuhalten. Das Schießgeländc ist nicht zu umgehen, aber es findet statt mit jeder Rücksicht auf den allgemeinen Verkehr und ist ja auch tatsächlich nur auf zwei Stunden beschränkt.

Abg. Haußmanu (Deutsche Vp.): Nach den ent­gegenkommenden Erklärungen des Vorredners wird man annehmen können, daß die Militärverwaltung von der großen Bedeutung der Verkehrswege überzeugt ist. Wenn die Zivilbehörden sich nicht genug gerührt haben, so wirb -das wohl eine Veranlassung sein, an verantwortlicher Stelle darüber Aufklärung zu verlangen. Die Militärschießplätze scheinen aber nicht ausreichend zu sein, und ich lenke des­halb die Aufmerksamkeit der württembergischen Militär­behörde auf Petitionen badischer und württembergischer Gemeinden, in der Nähe von Eßlingen einen neuen Schieß­platz anzulegen, und ich empfehle diese Petition zu be­rücksichtigen. '

Abg. Hildenbrandt (Soz.): Das Interesse der,

Wirte, die den Truppen Adressen übermittelt haben, st dem der übrigen Bevölkerung gegenüber. Wenn ma/ckne Schießübungen nicht auf den TruppenüburigspläM ab halten kann, dann möge man sie doch nicht in derart leb­haften Landesteilen veranstalten.

Der Titel wird darauf bewilligt.

Bei den Ausgaben für Naturalverpflegung erklärt auf eine Anfrage des Abg. Köhler (watsch- Bgg.) ein Vertreter des Kriegsministeriums, daßEinrichtung von Feldscheuern aus finanziellen Gründen flch "^1 empfehle.

Bei den Ausgaben für BeklEvung und Ausrüstung der Truppen sind Mittel zu Einrichtung und Betrieb mit ^ Ns Zivilhandwerkern bei den B-lleidungsämtern zweier Ar- . ssN' meekorps gefordert und bewilligt »worden, -Ltücklen (Soz.) hält es für notwendig, daß die Militärverwaltung mittels der Arbeiterorganisationen über die Höhe der Löhne verhanbck- Ein Vertreter des Kriegsministe- riums bemerkt, die Verwaltung habe den Lieferanten die

Ungleichmäßigkeiten in der Bemessung lmd' Erhebung HM Schiffahrtsabgaben zu verhüten und den gleichmäßigen Ausbau des deutschen Wasserstraßennetzes zu fördern, werde die Bildung von Zweckverbänden unter den be­teiligten Uferstaaten in der Weise vorgeschlagen, daß die Einnahmen aus den Schiffahrtsabgaben des ganzen Strom­gebietes ohne Unterschied» der Einzel-Staaten zur Befrie­digung der gemeinsamen Strombaubedürsnisse verwendet werden. Preußen sei bereit, die großen Mittel, welche aus seinen nach Lauflänge und Verkehrsdichtigkeit weit­aus bedeutendsten Stromanteilen bei tvnnenkilometrischer Abgabenerhebung fließen würden, für die gemeinsamen Zwecke des Fortschritts der deutschen Binnenschiffahrt zur Verfügung zu stellen. Mit solchen Absichten und Vor­schlägen an die Lösung der Frage herantretend, glaube es den nationalen Interessen, soweit deren Pflege und Förderung auf dem Gebiete des Wasserstraßenbaues mög­lich ist, dienen und wesentliche neue Bande der Gemein­schaft auf dem dafür besonders geeigneten Gebiete des Verkehrsivesens unter den deutschen Staaten knüpfen zu können. Der dieser Anregung zu Grunde lie­gende Gedanke sei derjenige der genossen­schaftlichen Zusammenfassung der wirt­schaftlichen Kräfte zur gemeinsamen Ver­folgung großer Ziele, des Ausgleichs dieser Kräfte zwischen den schwächeren und den leistungsfähigeren Verkehr-s gebieten. Es. sei ein Gedanke, nicht unähnlich demjenigen, der vor sieben Jahrzehnten zur Bildung des deutschen Zollvereins geführt habe, gleichsam in neuer Erscheinungsform und besonderer Nutzanwendung auf Verkehrsabgaben. Es sei zu hoffen, daß der Gedanke der Zweckverbände und der Stromkassen in allen beteiligten Kreisen Deutschlands vom Standpunkte der großen nationalen Interessen und des bundesfreund­lichen Entgegenkommens gewürdigt werden möchte.

Aus den Kommissionen.

Beelin, 7. Febr. In der heutigen Sitzung der Reichstagskommission für das Verein sge- setz wurde nach längerer Debatte 8 3 in folgender Fassung angenommen: Wer eine öffentliche Versammlung zur Erörterung öffentlicher Angelegenheiten veranstalten k will, hat hievon mindestens 24 Stunden vor Be- ; ginn der Versammlung unter Angabe des z Orts und der Zeit der Polizeibehörde An- j zeige zu erftatte n. lieber die Anzeige muß von der j Behörde sofort eine kostenfreie Bescheinigung erteilt wer- . den. Einer Anzeige bedarf es nicht für Versammlungen,

, die öffentlich bekannt gemacht worden sind. Die näheren ! Vorschriften über die Erfordernisse der Bekanntmachung, s haben die Landeszentralbehörden zu erlassen. Einer An- j.zeige bedarf es nicht für Versammlungen der Wahlberech-

- tigten zur Bewirkung her Wahl zu den auf Gesetz oder Anordnung von Behörden berufenen Körperschaften vom

- Tag der erlassenen Bekanntmachung des Wahltags bis zur Beendigung der Wahlhandlung. Die Vorschriften der 8Z 5, 8 und 9 Mes Gesetzes finden auch auf diese Ver­sammlungen Anwendung. Als Erörterung politischer Angelegenheiten Izilt es insbesondere nicht, wenn in den Versammlungen von den im 8 152 der Gewerbeordnung genannt^Personenkreisen ausschließlich die dort bezeich- neten>Zwecke erörtert werden. Die Kommission vertagte

, sichttwnn auf 13. Februare

Herzog Ernst von Sachsen-Altenvnrg P.

Mit dem verstorbenen Herzog Ernst ist der vorletzte Bundesfürst aus der Zeit der Gründung des Reichs ge­storben ; es lebt jetzt nur noch der um einige Monate ältere Herzog von Sachsen-Meiningen. Herzog Ernst war am 16. September 1826 in Hildburghausen geboren; er stu­dierte auf den Universitäten Breslau und Leipzig, er­hielt dann die übliche militärische Ausbildung und über­nahm im Jahre 1853 die Regierung, nachdem er kurz vorher die Prinzessin Agnes von Anhalt geheiratet hatte. Die Herzogin, die zwei Jahre älter war, als der Herzog, ist am 23. Oktober 1897 gestorben.' Auch der auK Ehe hervorgegangene Sohn, Erbprinz Georg, ist bereits gestorben. Die Regierung geht infolgedessen auf den Sohn des im vorigen Jahre gestor­benen Bruders des Herzogs, des Prinzen Moritz, über. Der neueHerzog, der ebenfalls Ernst heißt, ist am 31. Au­gust 1871 geboren und mit der 1875 geborenen Prinzessin Adelheid zu Schaumburg-Lippe vermählt. Er hat zwei

Bedingung auferlegt, ihrenArbeiteru die ortsüblrchenLohne , und ztvei Töchter. Der verstorbene Herzog war

zu geben.. Die Koalitionsfreiheit sei den Arbeitern nicht j ^ seinem kleinen Lande recht beliebt. Er hat für Knust genommen worden. Nach iveiterer Debatte und Genehmig- s Wissenschaft reges Interesse gezeigt und ist besonders

uug mehrerer Kapitel wünscht Rogalla v. Bieber­stein (kons.) höhere Preise für Remouten. Generalleut­nant Sixt v. Armin sagt sie für das nächste Jahr zu. Auf eine weitere Anfrage erklärt der Redner, daß eine neue Veteriuärovdnung 1909 kommen werde. Nach wei­terer Debatte und Erledigung mehrerer Kapitel tritt Ver­tagung ein. Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr. 3. Les uug der Zuckerfteuerkonvention. Rest des Militär- des Postetats. 'Schluß gegen 7 Uhr.

auf die Pflege des Theaterwesens bedacht gewesen. Der neue Herzog legte sich die Bezeichnung, Herz,g Ernst II. bei.

Zum preußischen Wahlrecht.

Eine in Karlsruhe stattgefundene gemeinsame Protest Versammlung aller links liberalen und lParteien unter dem Vorsitz des Stadtrats W eill, a« ! der auch Nationalliberale teilnahmen, sprach einstimmig in einer Resolution die Entrüstung und dys Be­dauern aus, daß der Reichskanzler in seiner Erklär»«- vom 10. Januar das Reichswahlrecht als dem Staatsjvohl widersprechend erklärte. Die Versammlung erwartet, daß die linksliberalen Abgeordneten jede Rück­sicht ai/s (den Bülowblock fallen lassen und um ck energischer in der freisinnigen Fraktionsgemeinschast sm die liberalen und Demokratischen Grundsätze wirken. Mr Hauptreferent B u r g e r - Straßburg bezeichnte unter am gemeiner Zustimmung die Erklärung als den guten Säte» im gröbsten Sinn zuwiderlaufend, proklamierte den GE block links als Endziel und rief die moralische Hilfe

r

Rundschau.

Zur Schissahrtsavgaverrfrage,

die auch Württemberg wegen des Neckarkanals interessiert, hat der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten im preußischen Abgeordnetenhaus die Erklärung abgegeben, die preußische Regierung erstrebe eine volksfreundliche, alle berechtigten Interessen schönende Lösung der Abgaben­frage im Einverständnis mit den verbündeten Regierungen,

namentlich insoweit es sich um den Verkehr auf den ge- ^ ^ ^ ..

meinsamen Flüssen handelt. Sie werde dre hnchchtlrch der r ^rheinischen Süddeutschland für die elsaßflothrinM

Rechtsfrage bestehenden Zweckel durch eme authentische . 1/ ,

Auslegung des Art. 54 der Verfassungsurkuude ,m Wege i -3erfas,ungsresorm an. ^ der Reichsgesetzgebung zu lösen suchen. Sie werde ferner aber auch durch Begründung von Stromkassen ^

für die einzelnen Flußgebiete die Bürgschaft dafür gewah- r -sämtliche pollttschen reu, daß die Einnahmen aus den Schiffahrtsabgaben stets .^lassen, darunter

Kömgsmörder rm .

In verschiedenen Zeitungen wird jetzt behauptet, daK ^

Die Lage in Portugal.

Häftlinge sind nunmehr jE

^ ine iLinnavmen aus ven r .n ^ * - ,, -"7-,

der'Verbesserung derjenigen Wasserstraßen gewidmet blei- Köuigsmörder rin geheimen festgehalten worden w .

ben, deren Verkehr diese Einnahmen aufgebracht hat. Ilm