Sitzung der bürgerlichen Kollegien bom 21. Juli.
Das Protokoll der Awtsversammlung vom 18. Mai 1906 wird publiziert. Der Vorsitzende bringt wiederholt den Ankauf des Grundstücks der Rath'schen Erben samt Remise in der Löwenbergstraße in Anregung, weil durch den Ankauf eine Arrondierung des dort liegenden städtischen Grundstücks, der sog. Lummelswiese, zu erreichen sei und beide Grundstücke zusammen ein geeignetes Baugelände zu späterer Erstellung von Arbeiterwohnhäusern geben würden. Die Fürsorge der Stadt für geeignete Arbeiterwohnungen sei auf die Dauer nicht zu umgehen. Bei der im Jahre 1903 stattgehabten Oberamtsmedizinalvisitation sei folgende Anordnung ergangen: „In Wildbad fehlen geeignete Wohnungen für Arbeiterfamilien. Das Kgl. Oberamt wird dahin wirken- daß solche daselbst errichtet werden." Die inzwischen ge, machten Erhebungen hätten bestätigt, daß die Wohnungsverhältnisse der hiesigen ärmeren, kinderreichen Arbeiterfamilien vielfach derartige seien, daß sie an das Wohnungselend der größeren Städte heranreichen. Die seitens der privaten Bauunternehmung inzwischen erstellten Wohngebäude für Arbeiter hätten eine wesentliche Besserung hierin bis jetzt nicht gebracht. Der jetzige Zustand sei unhaltbar, schon auch mit Rücksicht auf die sanitäre Beschaffenheit des Kurorts — Wie er, der Vorsitzende, schon in der Sitzung vom 9. September 1905 dargelegt habe, denke er sich die Lösung dieser Frage so, daß die Stadt auf deyi gewonnenen Baugelände kleine Arbeiterwohnhäuser erstelle, vielleicht zunächst nur probeweise zwei, und sie dann unter günstigen Bedingungen zum Selbstkostenpreis an Arbeiterfamilien abgeben werde. Größere Geldopfer oder ein Risiko der Stadt seien hiebei ausgeschlossen, auch den Handwerksleuten sei nichts genommen, da sie ja die Bauten auszuführen hätten, nur die Privatspekulalions- und Unternehmergewinne seien hiebei ausgeschalten. Die bürgerlichen Kollegien anerkennen wohl in ihrer Mehrheit die Richtigkeit der Ausführungen des Vorsitzenden, halten aber den von den Rath'schen Erben für das Grundstück samt Scheuer geforderten Preis von 9000 Mk. für zu hoch und es wird hierauf beschlossen, zunächst von einer Erwerbung des Platzes abzusehen.
Der Justinns Kernel-Verein in Weinsberg, der deP Zweck verfolgt das Andenken an den Dichter Jnstinus Kerner lebendig zu erhalten, ladet durch Zuschrift vom 18. Juli d. Js. die Stadtgemeinde Wildbad, wo Kerner als Arzt längere Zeit gewirkt hat, zum Beitritt in den Verein ein Es wird beschlossen, dem Vereine mit einem einmaligen Beitrag von 50 Mk als lebenslängliches Mitglied beizmreten. W. Großmann zur Post bittet um Ersatz eines ihm an seinem Persvnenaufzug dadurch erwachsenen Schadens, daß Maschinenteile des Personenauszugs durch in der städtischen Wasserleitung befindliche Steine und Sandkörner beschädigt wurden, wodurch bedeutende Reparaturkosten entstanden seien. Die Kollegien lehnen das Gesuch der Konsequenzen halber ab und weil derartige Entschädigungen in dem mit Großmann abgeschlossenen Wasserleitungsvertrag nicht vorgesehen seien. Hofphotograph Karl Blumenthal hier bittet um einen Beitrag zu den Kosten der von ihm veranstalteten Lichtbildervorträge, die, da sie sich hauptsächlich auf Wildbad beziehen, zweifellos eine wirksame Reklame für unsere Badestadt bilden. Die Lichtbildervorträge haben jetzt schon in einer Reihe größerer Städte mit gutem Erfolg stattgesunden und sollen im Laufe des Herbstes namentlich in den größeren Städten Norddeutschlands vorgeführt werden. In Erwägung, daß die künstlerisch aus- gesührten Ansichten von Wildbav, die der Vortrag in großer Anzahl enthält, jedenfalls dazu beitragen, unseren Kurort in der Außenwelt bekannt zu machen und zu empfehlen, und daß Blumenthal für das Unternehmen bisher große Opfer an Zeit und Geld oufwandte, beschließen die bürgerlichen Kollegien, dem Blumenthal einen einmaligen Beitrag von 200 Mk. zu dem Unternehmen zu bewilligen. Das Gesuch des Joh. Kappler in der Rennbachstraße un, tauschweise Ueberlassung von 60 qm der städtischen Parzelle 856 gegen 35 qm, und die Prüfung des Waldnuhungsplanes der städtischen Waldungen pro 1907 werden bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt, da bei beiden Gegenständen noch vorherige Erbebung n erforderlich erscheinen.
Dem Wilhelm Jakob Günthner in Nonnenmiß wird die Unterhaltung der Güter- und Ortswege in Nonnenmiß und
die Instandhaltung der Vnmnenstnben und Wafferkc?!,rnS daselbst um eine jährlich» Aoerlalbklahaung von 65 M. ohne öffentlicheAkkordsverhandlung bis aasweiieres übertragen.
Die Ei> sührung vorsPrisismäßiger Kehrichleiwer hat die bürgerlichen Kolleg-eu schon öfters beschäftigt nnd bildete auch beute dm Gem-uslano -angerer Erörterungen. Die zur Ausnahme der Ab,'Lik- zm- ...-ehchchllchf.ch-r bestimmlc» Gefäße gaben bisher infolge ihrer U,ttcn!.n-k..t und Uinm.'ckmäßig, keit fortgesetzt Anlaß zu BoschmeJ-en. Die Straß n mmden vielfach verunreinigt, die meistens unbedeckte:! G-.säßr verbreiten üble Gerüche und geben den Hunden Gell'm : heit ihren Inhalt durchzuwühlen und auf die Straße zu wertes Nach dem Vorgänge anderer Städte sollen daher hier ein, heitliche zweckmäßige und gntoerschlossenr K.hrichleimer ein. geführt werden. Ein Master des in Stuttgart obligatorisch eingeführten Kehrichteimers „Viktor", dessen Anschaffung;, preis 3 Mk. beträgt, fand den Beifall der bürgerl. Kollegien und dieselben beschließen, die obligatorische Einführung diese; Eimers für kommendes Frühjahr in Aussicht zu nehmen an die Einwohnerschaft aber jetzt schon die Aufforderung ergehen zu lassen, de» Eimer sofort freiwillig einzusührein Die Eimer werden in verschiedenen hiesigen Flaschnergeschäften um obigen Preis zu erhalten sein.
Es folgen noch Dekrsturen, Schätzungen und verschied^ kleinere Gegenstände,
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Mancher läßt in jungen Jahren Ehelich sich trauen.
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Weil sie lieber außerehelich Schöne Mädchen küssen,
von der Rottum.
Druck und Verlag der Bernd, .stmfmannschen Buchdruckern in Wildbad. Verantwort!. Redakteur: E. Reinhardt, dnsM,
Bekanntmachung.
Der Inhalt der seit 1. April d. Js. erschienenen Reichsgesetzblätter, soweit er von größerer Wichtigkeit ist, wird nachstehend bekannt
gemacht. Es enthält
Das Reichsgesetzblatt:
Nr. 15. Bekanntmachung betreffend eine neue Ausgabe der dem internationalen Uebereinkonlmen über den Eisenbahnfcachtverkehr beigefügten Liste.
Nr. l6. Bekanntmachung betreffend Abänderung der Vorschriften über den Befähigungsnachweis und die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute auf deutschen Kauffahrteischiffen.
Nr. 17. Gesetz betr. die Ueberleitung von Hypotheken des früheren Rechts. Bekanntmachung betreffend die Vereinbarung leichterer Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.
Nr. 19. Gesetz betreffend die Feststellung von Nachträgen zum Reichs- haushalts-Etat.
Nr. 2 t. Bekanntmachung betr. die Bildung von Weinbaubezirken.
Nr. 22. Bekanntmachung betr. den Aufruf und die Einziehung der Noten der Braunschweigischen Bank zu Bcaunschweig.
Nr. 23. Bekanntmachung betr. den Gerichtsstand für Deutsche, die keinem Bundesstaat angehören.
Nr. 25. Gesetz betr. die Aenderung des Artikel 32 der Reichsverfassung. Gesetz betr. die Gewährung einer Entschädigung an die Mit glieder des Reichstags.
Nr. 26. Gesetz betr. den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894.
Nr. 27. .Bekanntmachung betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
Nr. 28. Gesetz betr. Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1906.
Nr. 29. Bekanntmachung betreffend Aenderung der Militär-Transport- Ordnung.
Nr. 30. Gesetz betr. die Pensionierung der Offiziere einschl. Sanitätsoffiziere des Reichsheeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiser!. Schutztruppen. Gesetz über die Versorgung der Per- sonen der Unterklassen des Reichsheeres, der Kaiser!. Marine und der Kaiser!. Schutztruppen.
Nr. 31. Gesetz wegen Aenderung einiger Vorschriften des Reichsstempel, gesetzes.
Nr. 33. Bekanntmachung betr. die Fassung des Reichsstempelgesetzes.
Nr. 34. Gesetz zur Aenderung des Gesetzes, betr. die Ausgabe von Reichskassenscheinen.
Nr. 36. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Schweden.
Nr. 37. Bekanntmachung betr. die Gestaltung des Umlaufs der Scheide- münzen der österreichischen Währung innerhalb des Zollgrenzbezirkes des Hauptzollamts Friedrichshafen.
Nr. 38. Bekanntmachung betreffend die freie Fahrt der Mitglieder des Reichstags auf den deutschen Eisenbahnen.
Nr. 39. Bekanntmachung betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walz- und Hammerwerken.
Die Reichsgesetzblätter liegen zu jedermanns Einsicht auf dem
Rathaus auf.
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