* Nächsten Donnerstag im Konversationssaal Experi- mental-Abend des bekannten Schriftstellers und Psychologen Leo Erichsen.

* Neuenbürg. Zum Bau eines Forstwarthauses in Rohnbach, Gemeinde Enzklösterle, werden die Grab-, Maurer-, Steinhauer- und Betonierarbeiten mit Wasserleitung mit zusammen 4895 Mk., Zimmerarbeit mit 2416 Mk., Ver- schindelung mit 264 Mk. zur Bewerbung ausgeschrieben. Kostenvoranschlag, Zeichnungen und Bedingungen sind bis 10. August auf dem Bureau des Bauwerkmeisters Rapp in Enzklösterle zur Einsicht aufgelegt. Angebote sind bis Frei­tag den 10. August, vormittags 10 Uhr auf dem Baubureau in Enzklösterle einzureichen.

* Naturfreunde möchten wir auf eine sehr interessante Schrift aufmerksam machen betitelt:Kars, der einstige zweite Mond der Erde." (1 Mk. Verlag von Max Schild­berger in Berlin ^V. 62.) Diese Schrift bringt eine ganz neue Theorie: ein einstiger zweiter Mond ist auf die Erde gefallen und hat hier das ganze organische Leben entwickelt. Welch ungeheuerlicher Gedanke! So abenteuerlich aber die Schrift erscheint, so lesenswert ist der Inhalt, lesenswert für Jeden, der sich mit Menschen- und Erdkunde befaßt. Kars baut hier seine Theorie vom irdischen Mondfall aus zu einer Lehre vom inneren Zusammenhang zwischen den

Erscheinungen auf den verschiedenen Gliedern unseres Planeten- Systems. "Die Schrift ist ungemein fesselnd. _

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l. Triuinpli-^luisob n. »Tarpo^g.*

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2. Oaverturo r ,,Osr b'rsisobüt/."

3. luk dsr Lotsobskt, ^Valner

4. Ilitoiivorro a.liöni'g Helga"

(6ello-8olo Nr. NdiinAer.)

5. k'sntasis ab'aust" Oounod

6. Illos oder uiobts, Lollca HVüIdteuksl

8 nnnt»K vormittnAS 89 ldkr.

1. Odoral: 8oIIt ioii meinoo Oott niobt sivgsn.

2. Oiivsi'tüiet^irobros" 8obudsrt

3. I-ss d<-ux lllartbo Valso Illvois

4. 8oenoll pittoresguel Nossonet

s. Narolis, b. Xir do llatlstt, o, Angola!'.

6. Toto bvbömo.

5. lUsbioo-Uolka 8trauss

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1. >Ioin deutsobos Vntoilsnd, ^Isrsob llossel

2. Ouvertüre4-siobts lv^vellsrio 8uppö

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Ltranss

4. n. Irasr gvil'n, ^Visnor l-iod t-noiu!.-

d. >Vio mein Ibu! äubr Keiler

5. dtnvisoker Tan^, 1B'. 7 OvoruU

6. Osutsobe lüväer, Potpourri täli- - -

7. Unter dem ^liedgrduseU, Oavoktu 1'rekieu

8. 0 seböne äugen iLsi^ t'olst» ,-leruu-

8<»tti,t.>- 7 ch ..u

1. Ongarieeber Llarsri, 14- -

2. Ouvertüre ,zUgnon' 1! ^ n

3. llusvitt», W»lrer 8tn-u:u-

4. Wn kürenritt ' : n>-!

5. Neierbeerikinn, Fantasie

6. Hixon-Tollca

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1. Otior»!: llilk Herr äesu, lass geling-»

2. Ouvertüre ru ,Fleeste.'

3. 8Iumen aus 8t. I'etorsdurg, VVul/er

4. Idylle aus .lisgimvidstoebtsr"

5. Traumpantomime a. ftlänsel u> Oroteb

6. trauender-!, Kg/urlca

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tliuelr itesob lloni/etti l lumpm di»st 8t>auss

Druck und Verlag der Beruh. Hosmann'chen Bubdruckerei in Wildhad, Verantwortl-Redakteur i E, Reinhard!, daselbst.

Wildbad.

Wekanntrncrchung.

Nachdem Magen über Beschädigungen von Wanzen in den Kgl. Anlagen durch Kinder und über das Herumtreiben letzterer in den Anlagen ohne Aufsicht laut geworden sind, werden nachstehende

ortspolizeiliche Vorschriften

vom 25. August 1888

wiederholt zur Kenntnis der Einwohnerschaft gebracht.

8 1. Der Besuch der Kgl. Anlagen, der Trinkhalle und deren Umgebung, sowie des Vorplatzes des König Karlsbades und des Kur­platzes ist dem Publikum in anständiger Kleidung gestattet; übrigens bleibt sich Vorbehalten, bei besonderen Anlässen den Zutritt zu den Kgl. Anlagen, einschließlich der Trinkhalle und deren Umgebung oder einzelnen Teilen derselben, von der Bezahlung eines Eintrittsgeldes abhängig zu machen.

ß 2. Kindern kann der Zutritt nur gestattet werden, wenn sie unter Aufsicht von Erwachsenen sind. Für die Uebertretungen der Kinder haben deren Angehörige einzu- zustehen.

§ 3. Das Fahren mit Kinderwagen wird nur insoweit geduldet, als dadurch keine Belästigung für Kurgäste entsteht.

8 4. Das Fahren mit größeren bespannten Wagen, sowie das Treiben von Pferden und Vieh durch die Kgl, Anlagen ist verboten.

Für ökonomische Zwecke, zu welchen die Verwendung von Hand- karren gestattet ist, darf nur der Weg auf dem linksseitigen Enzufer benützt werden und zwar während der Saison (vom 1. Mai bis 30. September) nur morgens vor 5 Uhr. Dünger, Gülle und andere übelriechende Stoffe dürfen jedoch während der Saison nur zwischen abends 11 Uhr und morgens 3 Uhr auf dem letztgenannten unteren Anlageweg auf dem linken Ufer der Enz abgesührt werden.

8 5. Das Reiten und Veloziped-Fahren ist in den Kgl. Anlagen verboten.

ß 6. Verboten ist ferner:

das Betreten der Rasenplätze, Blumenbeete und Pflanzungen, das Abbrechen von Pflanzen, Zweigen, Blüten und Früchten, die Be­schädigung und Verunreinigung der Brunnen, Brücken, Wege, Sitzplätze, Tore, Einfassungen und Umzäunungen, ebenso die Beunruhigung der Vögel und Fische, sowie alles Lärmen und geräuschvolle Treiben jeder Art.

8 7. Das Mitführen von Hunden in die Trinkhalle und auf den Kurplatz während der Musik ist verboten.

In die Anlagen dürfen blos kleine Hunde mitgebracht werden dieselben sind aber an der Leine zu führen. Herrenlose Hunde in den Anlagen und auf dem Kurplatz werden von dem Aufsichtspersonal ein­gefangen, an das Stadtschultheißenamt abgeliefert und wird der er­mittelte Eigentümer mit Strafe belegt.

§ 8. Während der Musik ist das Rauchen in der Trinkhalle verboten.

8 9. In den Kgl. Anlagen, der Trinkhalle und deren Umgebung ist jedes Anbieten von Waren und Produkten irgend welcher Art strenge verboten. Von diesem Verbot sind selbstverständlich die von der Kgl. Staats-Finanzverwaltung verpachteten Verkaufsbuden bei der Trinkhalle ausgenommen.

8 10. Gefundene Gegenstände sind an das Stadtschultheißenamt abzuliefern.

8 11. Den im Interesse der Ordnung und des Anstandes er­gehenden Weisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Personen, welche sich ordnungswidrig benehmen oder durch unanständiges Aeußere Anstoß erregen, werden aus den Anlagen aus­gewiesen.

Außerdem werden Uebertretungen der vorstehenden Vorschriften von den zuständigen Behörden nach 88 360 Z. I I und 366 Z. 9 und 10 und 368 Z. 9 de! Reichsstrafgesetzvuches, bezw. nach Art. 22 Z. 2 und 3. Dt. 23 Abs. 1, Art. 36 Z. 13 und Art. 40 des Landes- Polizeistrafgesetzes vom 27 Dezember 1871 geahndet

Den 2. August 1906. Stadtschultheißenamt:

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Die gemäß 8 52 des Statuts vorzunehmende

ordentliche Generalversammlung

findet

am Sonntag, den 12. August 1SV6, nachmittags 2 Uhr auf dem Rathaus in Hösrn statt.

Tages-Ordnung.

1) Abnahme der Jahresrechnung 1905.

2) Sonstiges.

Hiezu ladet ein

der Kassenvorstand.

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