Nus Stadt und Umgebung.

* Durch Entschließung des K. Ministeriums der auswär­tigen Angelegenheiten, Verkehrsal'teilung, ist für die Fern­sprechanstalten mit 80 Mk. Anschlußgebühr, zu denen auch Wildbav gehört, als normale Dienstzeit an Sonn- und Festtagen die Zeit von 11 Uhr Vorm, bis 12'/s Uhr Nachm, und von 57 Uhr Nachm, festgesetzt worden.

- Während der Saison (l. Mai bis 30. September) wird jedoch, mit Rücksicht auf die bei Wildbad als Badeort vor­liegenden besonderen Verhältnisse von einer Einschränkung des Sonntagsdienstes abgesehen. Auch werden Verbindungen außerhalb der obengenannten Zeit hergestellt, wenn ein Be­amter ohnehin im Dienst ist und zwar von 89 Uhr Vorm, und von 1011 Vormittag.

D:r Fernsprechdienstzeiten sind somit von jetzt ab an Sonn, und Festtagen: Vom 1. Oktober bis 30. April: 89 Vorm., 10 Uhr Vorm. 12*/, Nachm und 57 Nachm. Vom 1. Mai bis 30. Sept.: 7 Vorm. 9 Uhr Abend.

Letzte Nachrichten.

Berlin, 22. März. Frau Rosa Luxemburg soll, wie ein russisches Blatt berichtet, vor ein Kriegsgericht gestellt werden

. Düsseldorf, 22. März. Die Brüder Adolf und Leen- hard Blömers und die Ehefrau des ersteren, die am 23. Oktober 1905 den Oberstleutnant Roos ermordet haben, sind heute vom Schwurgericht zum Tode verurteilt worden.

Rom, 22. März. Der Papst empfing heute das diplo­

matische Korps, welches ihm die Glückwünsche zu seinem Namensfeste aussprach.

Briefkasten der Redaktion.

Frl. I. L. ^vorv il ouors in un oappaauoeio (so glaube ich, daß der nach dem Gehör von Ihnen ausge­schriebene italienische Satz gelautet hat) heißt auf Deutsch wörtlich:Das Herz in einem Freudenfeuer haben", d. h. vor Liebe erglühen. Hat Ihnen diesen verfänglichen Satz vielleicht so ein feuriger Italiener von den Schillschen Grab- arbeüen draußen ins Ohr geflüstert. Ich gratuliere! k.

Druck und Verlag der Beruh. Hofmann'schen Buchdruckerei in Wildbad. Verantwort!. Redakteur: E. Reinhardt daselbst.

Bekanntmachung.

betr. die Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getötete oder vor Ausführung der Tötungsanordnung gefallene Tiere, sowie zur Bestreit­ung -er Entschädigung für an Milzbrand und an Maul­und Klauenseuche gefallene Tiere.

Durch Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 3. ds Mts. (Staatsanz. Nr. 56) ist der für das Jahr 1906 zu entrichtende Beitrag für jedes Pferd auf 10 Pf., für einen Esel, Maultier oder einen Maulesel auf 10 Pf., und für ein jedes Stück Rindvieh ebenfalls auf 10 Pf festgesetzt worden. ^

Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß die m H 13 der Ministerialverfügung vom 15. Januar >896 (Reg.-Bl. S. 11) für die Ausnahme der Viehbesitzer und ihres beitragspflichtigen Viehbe- standes, sowie für den Vollzug der Umlage erteilten Vorschriften und Fristen genau einzuhalten sind.

Die Belohnung der örtlichen Einbringer für die Aufnahme und Bezeichnung der Tierbesitzer und ihres Tierbestandes, sowie für die Umlage und den Einzug der Beiträge und die Ablieferung derselben an die Oberamtspflege beträgt nach 8 15 der vorgenannten Ministerial- verfügung zehn Pfennig von der Mark der eingezogenen Beiträge und im Mindestbetrag eine Mark.

Die erforderlichen Formulare werden den Ortsvorstehern dem­nächst zugehen. Die Berichte an das Oberamt sind als portopflichtige Dienstsache einzusenden.

Zugleich wird darauf hingewiesen, daß die Bestimmungen der 9, 10, 63 und 6567 des Reichsviehseuchengesetzes gleichzeitig mit der nach Artikel 5 de? Ausführungsgesetzes erfolgenden Bekanntmachung des Einzugs der Beiträge der Tierbesitzer von der Ortspolizeibehörde in der ortsüblichen Weise zu veröffentlichen sind.

Endlich werden die Ortsvorsteher gemäß einem Erlasse des K. Ministeriums des Innern beauftragt, dafür zu sorgen, daß bei dieser Aufnahme des Viehbestandes die Zahl und Rasse der im Ge­meindebezirk vorhandenen Kühe und sprnngfähigen Kalbeln, zutreffendenfalls für jede der verschiedene» Rassen besonders, sorgfältig erhoben wird. Diese Zahlen sind der Bezirksfarrenschau- behörde zu liefern und in dem in Absatz 4 oben erwähnten Bericht an das Oberamt besonders aufzusühren

Neuenbürg, 17. März 1906. K. Oberamt: Hornung.

Wekanntmachrmg.

Nachdem die Gewerbekataster (Steuerkapitale) der neueingeschätz­ten Gewerbetreibenden der hiesigen Gemeinde durch die Bezirksschätzungs- Kommission gemäß Art. 100 Äbs. 3 des Gesetzes vom 28 April 1873 und 8. August 1903 betreffend die Grund-, Gebäude- und Gewerbe­steuer (Reg.Bl. S. 344) auf 1. Januar l. I. festgestellt sind, wird das Ergebnis der Einschätzung gemäß Art. 100 Abs. 4 dieses Gesetzes (vergl. mit Art. 99 Abs. 1 und Art. 61 Abs 1) 15 Tage lang, und zwar vom SO. März bis s. April 1000 zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus (Stadtschultheißenamt) aufgelegt sein.

Jedem Unternehmer eines Gewerbes steht bezüglich seines Steuer­kapitals das Recht der Beschwerde zu (Gesetz Art. 99 Abs. 2)

Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das K. Steuerkollegium für direkte Steuern zu richten und längstens

bis zum 12. April l. I.

bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung anzubringen Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61, Abs. 2).

Wildbad, den 22. März 1906. Stadtschultheißenamt:

Bätzner.

Me Ausschußmilgtieder

der Verein. Juhrwcrksbefiher

von Calmbach, Wildbad, Sprollenhaus, Nonnenmitz, Enz- klöfterle und Christophshof werden gebeten zwecks

endgiltiger Festsetzung des Tarifs

am Sonntag 25. März, nachmittags 2 Uhr

im Gasthaus zur Linde, Wildbad

vollzählig zu erscheinen.

Wekernnlrnnchung.

Die Verkündigung der Feuerpolizeiverordnung vom 21. Dezember 1876, der Waldfeuerordnung und der Lokalfeuerlöschordnung, sowie der neu erschienenen Gesetze und Verordnungen findet am

Sonntag, den 25. März, vormittags 11 Uhr auf dem Rathaus statt.

Wildbad, 22. März 1906. Stadtschultheißenamt:

Bätzner.

Slraßen-Spevr-e.

Wegen des am Montag, den 26. März d. I stattfindenden Jahr­markts ist die König Karlstraße vom Gasthaus zum wilden Mann bis zum Bahnhof an diesem Tage für Fuhrwerke

gesperrt.

Wildbad, 22. März 1906. Stadtschultheißenamt: Bätzner.

86llütL6»iv6r§ni

Sonntag, den 25. März

Hafts-

SH-fM

Tages-Program m:

Vormittag 9 Uhr 59 Min Abholen der Gäste am Bahnhof,

10*/- bis 11 '/g Uhr Frühschoppen im Graf Eberhard,

nachmittag 1 Uhr Beginn des Schießens,

6 Uhr Schluß des Schießens.

6*/s Preisverteilung und gemütliches Beisammensein.

Etwaige freiwillige Ehrengaben auf die Hauptscheibe von seiten nichtschießender Mitglieder werden dankend angenommen.

Das Schützenmeisteramt.

Marokko!!!

Die Kriegsgefahr ist nun vorbei

Die Friedenstaube braten

Sich langsam schon am grünen Tisch

Die wackeren Diplomaten!

Ein jeder möcht dem Sultan zwar Uneigennützig nützen Und polizeilich machtvoll ihm Da» Küstenland beschützen!

Auch in der Banksrag' läßt man sich Von keiner Seite lumpen,

Der .welsche Hahn' mücht ihm sogar Da« allen» iste pumpen!

Er will der .Hahn im Korbe- sein In setbstgesäll'ger Wonne,

Und gönn, dem deutschen Michel nicht Den Platz dort an der Sonne!

Wie anders ist'« am hies'gen Platz Wer sich will auSstaifieren U d seinen äußern Menschen auch Hochschick will equipieren.

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