Aus Stadt und Umgebung.

* Als ich schlummernd lag heul' nacht, weckten süße

Träume. Ahnungslos war ich gestern nach dem

obligaten Abendschoppen meiner Straubenberger Villa zuge­schritten, legte mich noch uhuungs'fferer ins Bett, schlief ein paar Stunden den Schlaf des Ge ichten, träumte eben von einem lieben spsxnntpA da r if einmal wache ich auf, zarte Musiktöne schlagen an mein Ohr, sie spielten gerade Ich kenn' ein einsam Plätzchen au der Welt", ich dachte bei mir, das ist nicht der runde Tisrg, da ist's gar nicht so einsam! was soll das alles bedeuten sollte das eine zartsinnige Huldigung meiner Straubenberger Landsleute zu meinem 'morgigen Geburtstag sein, ich bin nämlich stark eingebildet, das ist so ein Geburtsfehler von mir aber ich finde die Zeit der Serenade morgens um 3 Uhr etwas verfrüht. Da ertönen einige kräftige Juchhes, die Musik zieht weiter ans nächste Haus, setzt hier mit einem flotten Marsch ein jetzt geht mir erst eine elektrische Bogen­lampe auf heute ist ja M u st e r u n g s t a g. Unsere zukünftigen Vaterlandsverteidiger sind voller Begeisterung Ob sie anhält? Die Musik spielt immer weiter, Märsche,

Lieder :c.. ein fröhliches Potpourri. Aber vom Einschlafen ist keine Rede. O selig, o selig, Rekrut noch zu sein. Wenn man als 28 jähriger, beinahe schon grau werdender Landwehrmann so daran denkt, wenn man trotzdem Jung­geselle ist und nicht mehr einschlafen kann, da soll einen noch das Leben freuen. Doch, ein bischen, morgen ist ja wieder Sonntag.

* Wir verweisen auf die morgen stattfindenden Ver­sammlungen : Die Fuhrleute des oberen Enztales tagen in derSonne", die Arbeiterschaft imAdler".

Calmbach, 16. März, lieber das Vermögen der Auguste Barth Wtw., Inhaberin der Firma Christian Barth, Sägewerk in Calmbach, wurde am 15. März 1906, vor­mittags 10 Uhr das Konkursverfahren eröffnet und Hr. Bezirksnotar Oberdörfer in Wildbad zum Konkursverwalter ernannt

Pforzheim, 16. März Auf Veranlassung der Staats­anwaltschaft wurde der Wirt Mechler, der den Gasthof zum .Falken hier übernehmen sollte, bis jetzt aber die Konzession nicht erhielt, mit seinem 27 Jahre alten Sohn verhaftet. ! Unlautere Manipulationen hier, wo Mechler in Konkurs

geraten war, sollen die Ursache des gerichtlichen Ein­schreitens sein.

Letzte Nachrichte«.

Regensburg, 16. März. Der Kommandeur der 6. Division, Generalleutnant v. Zwehl, hat bei einem Sturz auf dem Exerzierplatz 4 Rippen gebrochen.

Eisenach, 16. März. Für den 2. April d. I., den 80. Geburtstag l es Herzogs von Sachsen-Meiningen, be­reiten die Deutschen Bühnen, angeregt durch die Bühnen- genosfenschaft und die Vereinigung alter Meininger, glänzende Ehrungen für den Reformator der deutschen Schauspiel­kunst vor,.

Berlin, 16. März. Dem Berl. Tagebl. zufolge sollen an die Reserveoffiziere in Zukunft höhere Anforderungen gestellt werden. Die Erfahrungen bei den in den letzten Jahren , zu Uebungszwecken aufgestellt gewesenen Reserve-Jn- fanterie-Regimentern hätten ergeben, daß eine bessere Aus­bildung der Oberleutnants und Hauptleute des Beurlaubten­standes erforderlich sei.

Druck und Verlag der Bernh. Hofmann'schen Buchdruckerei in Wildbad. Verantwort!. Redakteur: E. Reinhardt daselbst.

Bekanntmachung.

betreffend die Hundeabgabe.

Die Hundebesitzer werden auf ihre Pflicht zur An- und Abmel­dung ihrer Hunde in der Zeit

vom 1. bis 18. April

aufmerksam gemacht.

Auf den 1. April haben diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter halten, ohne schon im Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde halten, als sie in dem Vorjahre angezeigt und versteuert haben Diese Anzeige ist spätestens bis 13. April bei der Gemeindebehörde zu machen..

Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hält und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 13. April Anzeige zu machen. Die Versäumung dieser Abmeldung hat zur Folge, daß der Steuerpflichtige die Abgabe für das neue Steuerjahr fortzuentrichten hat.

Wer nach dem 1. April einen über 3 Monate alten Hund zu halten beginnt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern, von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes, tritt, binnen 2 Wochen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Vierteljahr an die Abgabe für den Rest des Steuerjahrs zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von dem, der ihn früher hielt, auf dieselbe Zeit ver­steuert worden ist.

Sobald ein Hund, welcher bisher unangezeigt geblieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, ist in gleicher Weise binnen 2 Wochen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Vierteljahr an die Abgabe für den Rest des Steuerjahrs zu entrichten.

Nur in dem Falle, wenn jemand im Laufe des Steuerjahrs (nach dem 1. April) einen steuerpflichtigen Hund zu halten beginnt, diesen Hund aber am 1. des nächsten Vierteljahrs nicht mehr besitzt, tritt eine Steuerpflicht nicht ein.

Steuerpflichtig ist derjenige, welcher den Hund hält, gleichgiltig ob er zugleich Eigentümer, oder ob er Mieter, Entleiher, Verwahrer etc. des Hundes ist; es genügt, daß er in eigenem Interesse durch Ge­währung von Obdach und Unterhaltung die Sorge für den 'Hund über­nommen hat.

Wer die Anzeige eines zu versteuernden Hundes innerhalb der vorgeschriebenen Zeit unterläßt, wird mit dem dreifachen Betrag der gefährdeten Abgabe bestraft

Wildbad, den 16. März 1906. Stadtschültheißenamt:-Bähner

ZZekcrnntmnchung.

betreffend die Anmeldung von Neubauten, Banverbesser­ungen u. s. w. zur Einschätzung für die Gebäudebrand­versicherung.

In Gemäßheit eines Erlasses des K. Verwaltungsrats der Ge- bäudebrandversicherungs-Anstalt vom 31. August 1892 wird hiedurch bekannt gemacht:

1. daß Nenbauten, Banveränderungen und Bauver­besserungen einschl. neuer Gebäudezubehörden. welche noch nicht zur Gebäudebrandversicherung eingeschätzt sind und nicht den bloßen Ersatz abgebrannter, versichert gewesener Gebäude oder Gebäude­bestandteile bilden (Art. 26 des Gesetzes vom 14. März 1853) im Fall einer Brandbeschädigung nur dann als versichert behandelt wer­den, wenn sie vorher von dem Gebändebesitzer bei dem Orts­vorsteher entweder zur sofortigen auf Kosten des Eigentümers er­folgenden Einschätzung (Art. 13 des Gesetzes vom 14. März 1853) oder zur ordentlichen auf Kosten der Gemeinde geschehenden Jahres­schätzung (Art. 12 des Gesetzes) angemeldet worden sind (zu vergl. Z. 9 des Normalerlasses vom 30. Mai 1865, Klumpps Handausgabe des Gesetzes vom 14. März 1853, Note 3 zu Art. 13);

2. daß durch eine bloße Vormerkung von Amtswegen, soweit eine solche überhaupt stattfindet, die erforderliche Anmeldung durch den Gebäudebesitzer nicht ersetzt wird;

3. daß die Anmeldung während des ganzen Jahres erfolgen

kann;

4. daß ein Brandversicherungsbeitrag im Anmeldungs­jahr nur dann und zwar nachträglich zu entrichten ist, wenn eine Brandentschädigung gewährt werden muß.

Wildbad, den >5. März 1906. Stadtschültheißenamt:

Bähner.

Montag, den 19. März

wozu frenndlichst einladet Ernst Dietz.

Ausverkauf ^

vo» Zigarre« und Spazierstöckeu

wegen vollständiger Geschäftsaufgabe zu jedem annehmbaren'Preis und zwar nur noch bis nächsten Montag. I. F. Gutbub.

Das richtige Getränk,

richtig zuvereitet,

ist das vollkommenste und beste, was man genießen kann. Al s richtiges Getränk zum täglichen Genüsse für die Familie empfehlen die Aerzte Kathreiners Malzkaffee, und zwar nicht zum wenigsten wegen seines würzigen, kaffeeähnlichen Wohlgeschmackes, durch den er, abgesehen von seiner Zuträglichkeit und Reinheit, sämtliche anderen Malzkaffees aus­nahmslos in den Schatten stellt. Diese unschätzbare Genuß-Eigenschaft entwickelt derKatheiner" jedoch nur dann, wenn er richtig zubereitet wird, nämlich

. Nicht zu fein mahlen. Einen großen Topf nehmen. Nicht s v. überbrühen, sondern mit kaltem Wasser ansetzen. Langsam »»M zum Kochen bringen. 35 Minnten kochen lassen, dann vom Feuer rücken. Hierauf noch 12 Minuten stehen lassen: dann abgießen oder durchseihen. Gekochte gute Milch, mög­lichst Sahne, dazu nehmen.

Kocht man Kathreiners Malzkaffee nach dieser Vorschrift, dann wird jeder sagen:

Ich hätte nicht geglaubt, daß der Kathreiner so vortrefflich schmecken kann!

Gasthaus zur alten Linde.

Julius Krimmel.

Was rennt denn alles heut'

In die Linde wie net g'scheit.

Da muß was b'sonders sein.

Fast kann' man nimmer 'rein.

Aus Pforzebach kam her ein Mann Er heißt sogar noch Hosemann Der ursidele Sachen macht Daß jedem 's Herz im Leibe lacht, Musik, Gesang ist auch dabei^ Zum Schluß lggar noch Zauberei Dazu wir laden jeden ein Wer kommt, der amüsiert sich fein. Bekanntlich gibt es in der Ände Ein gutes Bier und Wein zu finde. Der wirklich echt und rein zu nenne so was kann ich gleich erkenne. Also in die Linde heute Kommen die fidelen Leute.

Sonntag, 18. März, nachmittags 3 Uhr und abends 8 uhr

Sonntag den"i8 März IMG

abends 7 V- Uhr

l'aiiMtzn - Vboiul

des

Evangelischen Lirchenchors

im Saccke desKotek Maisch".

MM

Hiezu sind die passiven Mitglieder mit ihren Familien und die Angehörigen der aktiven Mitglieder freundlichst eingeladen.

vi r Vvr8trmä.

Auf Veranlassung der hiesigen

Ortsgruppe der Deutschen Partei

(Liberale Vereinigung)

wird Herr Parteisekretär Keinath-Stuttgart am

Dienstag, den 2V. März, abends 8 Uhr im Gasthof zum goldenen Ochsen einen Bortrag halten:Ueber den wirtschaftlichen Wert un­serer Kolonien."

Der Vortrag ist mit Darstellung von Lichtbildern verbunden.

Wir laden unsere Mitglieder mit ihren Familien zu zahlreichem Besuche freundlichst ein.

Eintritt für Nichtmitglieder 3« Pfg. Familienkarten 1 Mk.

Der Vorstand.

Schirme! Schräme!

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Der diesen nicht heilt, ver­sündigt sich am eigenen Leibe I

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