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den Forderungen der Entente nachgäbe. Es scheint somit, daß die griechische Regierung jetzt gezwungen sei, eine Wahl zu treffen und daß sie sich dieser oder jener kämpfenden Mächtegruppe anschlietzeu müsse.
Eine Ablehnung an die Entente.
Athen, 4. Dez. (MG.) Die Ententestaaten forderten durch ihre Note die Uebergube der Verwaltung der Stadt un ddes Umkreises von Saloniki an eine gemischte englisch-französische Verwaltung. Die griechische Regierung antwortete, laut „Frkf. Ztg.", sofort ablehnend. Es muß jedoch jede Minute damit gerechnet werden, daß England und Frankreich gewaltsam die Verwaltung an sich reißen.
Ein griechischer Wink mit dem Zaunpsahl.
Berlin, 4. Dez. (TU.) Das „Bert. Tagebl." meldet aus Genf: Dem griechischen Generalstab wird laut Nachrichten aus Paris, vorgeworfen, daß er die Verhandlungen mit dem Vierverband erschweren und hinausschieben wolle. Die griechische Regierung legte den Vertretern ües Vierverbandes ein militärisches Gutachten vor, welches das Salonikier Unternehmen der Entente nunmehr als gegenstandslos bezeichnet, nachdem die serbische Armee vernichtet sei. Die Athener Regierung rate daher der englisch-französischen Heeresleitung, ihre Landungstruppen vor der Gefahr eines deutsch-bulgarischen Angriffes zu retten und Saloniki zu verlassen. Auf welchem Wege dies geschehen soll, nachdem der Hafen von Saloniki
durch feindliche Minen und Unterseeboote gesperrt ist, das zu entscheiden überläßt die griechische Regierung dem Scharfsinn' des Generals Sarrail und seiner Ratgeber. D. R.)
Der türkische Konsul in Persien verhaftet.
Konstantinopel, 5. Dez. (TU.) Das Blatt „Jk- dam" meldet: Der türkische Konsul in Rest in Persien, Tewfik Bey, wurde von den Russen verhaftet und ins Gefängnis geworfen. Die persische Regierung protestierte gegen diese Gewalttat und forderte die Freilassung des Beamten.
Letzte Nachrichten.
Er»eute englische Zwongsmatzregel», gegen die griechische Flotte.
Berlin, 6. Dez. Aus Genf meldet die „Vossische Zeitung": Pariser Blätter melden, daß die Zwangsmaßnahmen gegen die griechische Flotte bereits getroffen wurden. Englische Behörden verboten den griechischen Handelsschiffen, die englischen Häfen zu verlassen. Die Spannung zwischen Griechenland und der Entente verschärft sich immer mehr?
DieBerhandl.um GriechenlandsAntwort London, 6. Dez. Wie die „Times,, aus Athen vom 5. Dez. erfährt, besuchten der britische und der französische Gesandte gestern Skuludis. Die Unterredung dauerte über eine Stunde. Der Zweck
des Besuches war, die bevorstehende Antwort des Vierverbandes, die in persönlichem Sinn abaefaßt sein soll, anzukündigen.
Lokales.
Wildbad, 7. Dez. Der Krieg in seiner Eigenschaft als Erzieher bringt manch Unerwartetes mit sich. Wer Hütte gedacht, daß unsere Männer, die das rauhe Handwerk desKrieges gestählt hat, im Stande wären Handarbeiten auszuführen.
Den Beweis lieferte uns die im Saale des Gasthofes zur „Eisenbahn" abgehaltene Ausstellung und Verlauf der hiesigen „Handfertigkeitsabteilung" vom Roten Kreuz. Die Anfertigung aller dieser hübschen und zugleich praktischen Gegenstände half manchem Verwundeten über die Qualen der Langeweile hinweg und brachte ihm Ablenkung von seinem Leiden.
Die hohe Beschützerin dieses guten und idealen Gedankens ist die Königin. Hier in Wildbad widmete sich ganz besonders und in vorbildlicher Weise und bewunderungswürdiger Gedulü Schwester Edith H inßmmann. Um die Einrichtung und den Verkauf machte» sich Frau Forstmeister Finckh und die Schwestern Gertrud und Edith sehr verdient, sodaß bis heute stet schöne Umsatz von 566 Mark erzielt werden konnte. Ungeteilten Beifall fände» all die hübschen Sachen, es hätten derer noch mehr sein dürfen.
K. Oberamt Neuenbürg.
Weitznachtsg ebäck.
Mit Ermächtigung des K. Ministeriums des Innern und der Landgetreidestelle wird für die Zeit bis Weih» nachten die Herstellung von Honiglebkuchen und von Schnitzbrot- oder Hutzelbrot in gewerblichen Betrieben und in Haushaltungen unter folgenden Bedingungen gestattet: Bei der Bereitung von Honiglevkucheu dürfen Eier nicht verwendet werden. Über die Zuweisung einer beschränkten Menge von Mehl an die gewerblichen Lebknchenhersteller wird die Mehlverteilungsstelle den beteilichten Gemeindebehörden weiter Mitteilung machen.
Schnitz- oder Hutzclbrot darf in gewerblichen Betrieben nur gegen Mehl- und Brotkarten derart abgegeben werden, daß für eine Marke Schnitzbrot im doppelten Gewicht der Brotmenge, auf welche die Marke lautet, zu verabfolgen ist und der Verkaufspreis 60 Psg. für ein Pfuud keinesfalls überschreiten soll.
> Verboten bleit, und zwar sowohl sür gewerbliche E Betriebe wie für Haushaltungen, die Herstellung sonstigen ^Weihnachtsgebäckssz. B. Sprmgerle) mit Rücksicht auf M Ms sonst drohenden großen Verbrauch von Mehl, Eier», ^ Milch, Sahne'und Butter.
Den 2- Dezember 1915.
Oberami mann Ziegele.
Vorstehendes wird hiemü bekannt gemacht.
Wiivbad, 6. Dezember 1915.
Stadtschultheitzeuamt: Baetzner.
Die Musterung
der im Jahre 1897 geborenen Wehrpflichtigen iLandsturmpflichtigen), sowie der in den Jahre» 1894 und 1895 geborenen, bis einschließlich 1. Jan. 1916 zurückgestellter, Militärpflichtigen findet wie
folgt statt: .....
Am Donnerstag, den 9. Dezember 191», vormittags 8 Uhr in Calmbach (Rathaus) sür die
Gemeinve Wildbad. . , . ^ „ .
Die Pflichtigen haben aus Grund vorstehender Bekanntmachung — mit rein gewaschenem Körper und reiner Wäsche — pünktlich zu erscheinen. Besondere Vorladung erfolgt nicht; unterlassene Anmeldung zur Landsturmrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht.
Uneiitschuldigtes Fehlen oder nicht rechtzeitiges Erscheinen im Musterungstermin wird nach den bestehenden
Bestimmungen bestraft. .. , ,. . ,
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert »t, hat ein von der OrtSbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis vorzulegen, sofern es nicht vom K. Oberamtsarzt ausgestellt ist.
Pflichtige, die an einem Gebrechen leiben, das bei »er Musterung nicht eingehend untersucht werden kann, haben hierüber ärztliche Zeugnisse vorzulegen. Diese find von der Ortsbehörde zu beglaubigen, falls fie inchl vom Oberamtsarzt abgegeben sind.
Die Militärpflichtigen haben ihre Militarpapiere milzubringen.
Wildbad, den 4. Dezember 1915.
Skadtfchnltheitzcnamt: Baetzner.
WildbakK
Landsturmpflichtige,
mlsbald zur Land st urmr ° lle anzumelden.
Den 1. Baetzner.
Einen gut erhaltenen
Kerb
hat zu verkaufen
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paucke, ksüupl5lr. 99,
— Kgl. Enranlagen. —
Nom Stellv. Generalkommando werden kriegsbrauchbare Pferde angekaufi. Der Aufkauf der Pferde erfolgt durch eine vom Geueralkommandv beauftragte Kommission tunlichst am Wohnort der betreffenden Pserdebesitzer.
Pferdebesitzec, welche Pferde an die Heerresverwaltung abgeben wollen, werden um entsprechende Mitteilung an die Schultheißenämter, letztere um Vermittlung der eingehenden Angebote a» die Kgl Oberämler zwecks Weitergabe an das Stellv. Generalkommando ersucht.
Stuttgart, den 26. November 1915.
Stellv. Generalkommando X111 (K. W.) Armeekorps.
Bekannt gegeben.
Wildbad, den 6. Dezember 1915.
Ltadtfchultheikenamt : Baetzner.
Weihnachten in Bethel.
Zum zweitenmale, mitten unter Lärm und Leid des großen Krieges, wird das deutsche Volk die Weihnachtsbot- schuft hören? Auch unsere Bethelgemeinde rüstet sich auf die Feier des Festes, das von dem Frieden und der großen Freude redel. Einen Abglanz dieser Freude möchten wir gern den tapfere» Kriegern bringen, die aus ihrem Schmerzenslager oft einen heißeren Kampf zu kämpfen habe» als vorher draußen in den Schützengräben. Bisher sind schon 7000 Verwundete in unseren 30 Lazaretten ausgenommen worden. Wir rechnen, daß etwa 1600 zu Weihnachten bei uns sein werde». Dazu kommen fast 3000 Kranke, Kinder und Heimatlose. Auch sie hoffen auf eine bescheidene Weih- nachlsgabe. Wer hilft uns dabei mit? Für alles sind wir dankbar, ob man uns Kleiderstücke schicken will oder Zigarren, Bilder, Bücher für die Großen, Spielsachen für die Kleinen oder Geld, um das zu kaufen, was Kleine und Große am meisten erfreut. Je eher es geschieht, um so besser können wir alles verteilen.
Mit herzlichem Weihnachtsaruß an alle Freunde von Bethel.
F. von Bodetschwingh, Pastor.
Bethel bei Bielefeld, im Dezember 1915.
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