Hilfsverein Wildbad.
Die Mittel des Hilfsverein gehen zu Ende. Es sind bis jetzt für die Familien der Ausmarschierten an freiw. Gaben eingegangen.13 811 Mk.
Ausbezahlt wurden:
bis Ende März 1915 .
8359 Mk.
im Monat April . . .
1285 Mk.
„ „ Mai . . .
600 Mk.
„ „ Juni . . .
605 Mk.
„ „ Juli . . .
645 Mk.
„ „ August . .
615 Mk.
„ „ September .
650 Mk.
„ „ Oktober . .
475 Mk.
Sonstige Unterstützungen
306 Mk.
Rest . . 271 Mk.
Zur Weiterreichung der Unterstützungen an die Familien unserer beim Heere befindlichen Mitbürger sind also neue große Mittel notwendig. Die Unterstützungen sind durch die Steigerung aller Lebensmittelpreise jetzt noch nötiger als bisher.
Ter Hilfsverein richtet daher an die Ein» wohnerfchaft die Bitte um weitere reiche Gaben.
Wenn unsere braven Soldaten draußen täglich ihr Leben für uns in die Schanze schlagen müssen und die Heimat wie eine eiserne Mauer vor dem Einbruch der Feinde schützen, so müssen sie ihre Familien zu Hause vor der Not geschützt wissen. Dies ist Ehrenpflicht jedes zu Hanse Gebliebenen!
Der Stuttgarter Hilfsausschuß schreibt in seinem Aufruf: „Sich schützen lassen und gegen das Ergehen der Angehörigen unserer Beschützer gleichgültig sein, ist ehrlos. Worte tun's nicht, teigige Gefühligkeit, bei der man Erzegoist sein kann, auch nicht. Es tun's nur reiche Gaben. Non ungeheuren Opfern draußen leben wir, wirkliche Opfer haben wir in der Heimat einander zu bringen. Der Hilfsausschuß bedarf dringend neuer großer Mittel, wenn er bei gewissenhaftester Berwal» tuug seinen Aufgaben Nachkommen soll. Er bittet um reiche Gaben. Er wird nicht vergeblich bitten bei Denen, die durch den Krieg gelernt haben, daß wir ein Volk sind, unausweichlich aufeinander angewiesen, blutsverwandt, weil Zehntausende der Unsrigen für uns geblutet. Der Witte zur Selbsthingave ist draußen groß und wir sollten uns nicht einmal zu reichlicher Geldhingabe ermannen? „Wer sich drückt ist nichts wert", auch wer verächtlich nur das Seine suchend, sich um's Geben drückt. Helft den schweren Sorgenbann in. vielen Familien brechen, schafft Euch selbst ein gutes Gewissen und unseren Kriegern, die kampfesmutig und heimatsfroh: „Trotz Ost und West, die Heimat sorgt auf's Best I"
Diese Worte gelten auch für hier und sie werden allen denen zugerufen, die glauben mit einer geringen Gabe ihrer Unterstützungspflicht genügen zu können. Sie täuschen sichl. Wer sich jetzt schnöde im Geben zurückhält, ladet eine große Verantwortung auf sich und er ist nicht wert, daß er einstens an den durch das Blut unserer Krieger errungenen Segnungen eines siegreichen Kriegs teilnimmt. Gebe darum jeder, was in seinen Kräften steht. Wie es sich jetzt draußen um entscheidende Kämpfe handelt, so gilt es jetzt auch bei uns zu Hause um entscheidende Beweise, ob es uns wirklich ernst ist mit der Fürsorge für die Familien unserer Feldgrauen I
Darum heraus mit den Gaben, wenn nächster Tage die Sammlung erfolgt, die diesmal dem Ernste der Lage entsprechend durch einige Männer besorgt werden wird.
Für den Hilfsverein:
Stadtschultheiß Baetzucr
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Die Ausbezahlung der Anerkenntnisbescheinigungen von der Nummer 1 — 170 findet am Mittwoch, den 20. Oktober von morgens 9—12 und mittags 2—5 Uhr im unteren Rathaussaal statt. Die Anerkenntnisbescheinigungen sind mitzubringen. Das Geld für die Anerkenntnisbescheinigungen der Alt-Metalle ist noch nicht angewiesen und kommt erst später zur Auszahlung.
Es sind noch verschiedene Anerkenntnisbescheinigungen auf dem Gaswerk, welche baldigst abgeholt werden wollen.
K Oberamt Neuenbürg.
Ausbruch der
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Die Maul» und Klauenseuche ist ausgebrochen im Gehöfte des Fabrikarbeiters Jakob Merkte in Langenbrand.
In den 15-stm-Umkreis um diesen Seuchenort fällt vom Oberamtsbezirk Neuenbürg u. cn die Gemeinde Wildbad.
In hiesiger Gemeinde nebst Parzellen ist bis auf weiteres gemäß § 192 der Min.-Vers, vom 11. Juli 1912 (Reg.-Bl. S. 293) verboten-.
a. Die Abhaltung von Klauenviehmärkten sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochen
märkte. Dieses Verbot hat sich auch auf marktähnliche Veranstaltungen zu erstrecken, b. Der Handel mit Klauenvieh, erforderlichenfalls auch der mit Geflügel, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattflndet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Aufkäufen durch Händler, e. Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh. Das Verbot findet keine Anwendung ans Viehversteigerungen auf dem eigenen nicht gesperrten Gehöfte des Besitzers, wenn nur Tiere zum Verkauf kommen, die sich mindestens 3 Monate im Besitze des Versteigerers befinden.
ä. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh.
6. Das Weggebeu von nicht ausreichend erhitzter Milch (8 39, Äbs. 3) aus Sammelmolkereien an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenoieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Mckch in den eigenen Viehbeständen der Molkereft soweit dies nicht schon nach Z 39 verboten ist, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände benutzten Gesäße aus der Molkerei, bevor sie desinfiziert sind (vgl- 8 11, Abs. 1, Nr. 9, 10 der Anweisung für das DesinfektionSversahren).
Die Ortspolizeibehörden werden ersucht, diese Schutzmaßregeln sofort in ortsüblicher Weise bekannt machen und für ihre strenge Einhaltung Sorge zu tragen.
Den 13. Oktober 1915.
Amtmann Hafelc.
Bekannt gegeben.
Wildbad, de» 16. Oktober 1915
Sradtschuliyeißeuamt: Baetzner.
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