Amtliche Bekanntmachungen.

Regelung des Fremdenverkehrs.

Die über die Zeit der großen Schulferien vom Württ, .Ernährungsministerium gewährten Erleichterungen im Kurfremdenoerkehr kommen mit Wirkung vom 16. Septem­ber d. I. einschließlich in Wegfall. Von ;<tft ab bis 80. September d. I. darf die Genehmigung zum Kuraufent­halt abgesehen von Kriegsbeschädigten, deren Militür- papiere die Notwendigkeit eines Kuraufenthalts erweisen, von Militärpersonen und öffentlichen Beamten, die zu Kur- oder Erholungszwecken beurlaubt sind und darüber einen schriftlichen Ausweis ihrer Vorgesetzten Dienst­behörde vorweisen, vom Oberamt nur insoweit erteilt werden, als ein Kuraufenthalt auf Grund eines amts­ärztlichen Zeugnisses als ein besonderes und dringendes Bedürfnis anerkannt werden kann. Die Tatsache, daß das Hamstern Kurfremder in letzter Zeit zu einer bedenk­lichen Erschwerung der Lebensmittelversorgung der Ve- zirksangehörigen, namentlich mit Milch, Butter und Eiern geführt hat. zwingt zu der Anordnung, daß sämtliche Kurfremden, soweit sie ohne amtsärztliches Zeugnis Aufenthaltserlaubnis über den 15. September hinaus er­halten haben, bei Vermeidung zwangsweiser Wegweisung den Bezirk bis spätestens 20. September zu verlassen haben. Soweit sich unter den durch diese Anordnung betroffenen Fremden Militärpersonen, öffentliche Beamte und Kriegs- Aschädigte obengenannter Art befinden, werden dieselben veranlaßt, unverzüglich einen schriftlichen Ausweis ihrer Vorgesetzten Stelle bezw. ihre Militärpapiere dem Ober­amt vorzulegen. Wenn von den übrigen betroffenen Per­sonen einzelne glauben, zufolge wirklicher Krankheit wei­tere Aufenthaltserlaubnis beim Oberamt bewirken zu kön­net, müßten dieselben spätestens im Laufe dieser Woche unter Anschluß eines amtsärztlichen Zeugnisses um be­zügliche Erlaubnis nachsuchen.

Diese Anordnungen gelten auch für diejenigen Kur­fremden, welche in den letzten Tagen Aufenthalt im Be­zirk genommen und noch keine Genehmigung hierzu er­halten haben; auch diese haben im allgemeinen den Be­zirk im Laufe der Woche zu verlassen.

Unberührt hievon bleibt natürlich der Kuraufenthalt solcher Personen, die von Organen der reichsgesetzlichen Versicherung, von Behörden, oder auf Kosten von Kranken­kassen zu Kur- und Erholungszwecken untergebracht werden.

Vom 1. Oktober ab wird das Ernährungsministerium

voraussichtlich den Fremdenverkehr völlig ausschälten und wird hierüber später Bekanntmachung erfolgen.

Die Schultheißenämter der für den Fremdenverkehr in Betracht kommenden Gemeinden werden beauftragt, vor­stehendes alsbald in zuverlässiger Weise zur Kenntnis der Kurfremd^n zu bringen und selbst in geeigneter Weise für bestimmte Durchführung der getroffenen Anordnungen zu sorgen. Oberamt:

Calw, den 15. Sept. 1919. Amtm. Reich, A.-V.

Oberamt Calw.

Bekanntmachung Auslandsspeck betr.

Eins weitere Sendung Auslandsfpeck ist eingetroffen. Die zur Verfügung stehende Menge ermöglicht es. den Fleischversorgungsberechtigten 450 Gramm pro Kopf zuzu­führen. Der Speck ist auf Trichinen untersucht; der Preis beträgt 8. -st für das Kilogramm.

Der Speck kann bezogen werden für die Landgemeinden auf Fettbezugsmarke Nr. 7, für die Stadt Calw auf Lebensmittelmarke Nr. 161.

Die Fett- bezw. Lebensmittelmarken können vom 17. bis 25. d. Mts. eingelöst werden; wer den Speck inner­halb dieser Zeit nicht abholt verliert den Anspruch darauf.

' Amtmann Reich, A.-V.

Bekanntmachung betr. Butterration.

Durch Anordnung der Reichsstelle für Speisefette vom 15. Juli 1949, l H N. 2208, ist bestimmt worden, daß vom

1. August ab für Selbstversorger und Versorgungsberech­tigte dis Höchstmenge von Speisefett insgesamt 150 Er. pro Woche beträgt. Die Landesversorgungsstelle wird zu­nächst die bisherige Butterration für Versorgungsberech­tigte mit 62,5 Gramm beibehalten, und außerdem pro Kopf und Woche 90 Gramm anderes Speisefett zur Aus­gabe bringen. Die Abgabe dieses Fetts hat auf Zusatz­marken zu erfolgen.

Für Selbstversorger wird unter Aufhebung der Rund­erlasse vom 31. Juli 1918, Nr. 6595, betr. Belieferung der Frischmilchlieferer mit Butter, und vom 24. August 1918, Nr. 7740, betr. Rückgabe von Butter durch die Molkereien, Käsereien und Verarbeitungsmilchbetriebe an ihre Milch- liefersr, folgendes bestimmt:

1. Frischmilchlicferer, die von der Kuh im Monats­durchschnitt mindestens 3,5 Liter täglich abliefern, dürfen

mit Bnttermarken wie' Versorgungsberechtigte verseht

werden. ^

2. An Verarbeitungsmilchlieferer darf in Zukunft prä Kopf und Monat höchstens 1 Pfund Butter abgegeben werden.

Bei Nichterfüllung des Liefersolls darf unter Einhast' tung der Höchstmenge von 1 Pfund unter keinen Umstäm den mehr Butter zurllckgegeben werden, als 2 Drittel des abgelieferten Milchmenge entspricht. Hiebei sind 100 Liter 8 Pfund Butter zu berechnen.

3. Die seitherigen Butterprämien kommen in Wegfall.

4. Kuhhalter (Frischmilch- und VerarbeitungsmM lieferer), die keine Milch abliefern, dürfen (auch bed Trockenstehen der Kühe) keine Butter erhalten.

5. An Einkuhhalter mit 6 und mehr Haushaltungs, angehöriWn darf nicht mehr Butter zurückgegeben werden als 2 Drittel der abgelieserten Milchmenge entspricht, und keinesfalls mehr als 1 Pfund pro Kopf und Monat.

Frischmilchliefernde. Einkuhhalter mit 5 und wh. Haushaltsangehörigen dürfen nicht mehr Buttermarken n. halten, als der von ihnen abgelieferten Milchmengen ent­spricht, keinesfalls mehr als wöchentlich eine Marke aus den Kopf ihrer Haushaltungsmitglieder.

6. Soweit Kuhhalter nachweislich im Jahresdurch, schnitt weniger Milch erzeugen, als sie als Nichtselbstve» sorger für den Milchbedarf ihrer vollmilchversorgungÄ berechtigten Haushaltungsangehörigen und für ihren Butterbedarf anzusprechen hätten, sind sie für die setz-' lende Menge als Versorgungsberechtigte zu behandeln. '

7. Dis Milchmenge, die der an Milchlieserer abgegebe­nen Butter menge entspricht, ist in Zukunft bei Prüfung der Frage, ob das Liefersoll erfüllt ist, von der tatsä^ ltch abgelieferten Menge in Abzug zu bringen.

8. An sämtliche Kuhhalter und ihre Haushaltung^ angehörigen kommen vom 1. August ab wöchentlich 40 W Speisefett zur Ausgabe. Die Abgabe hat aus besonder Bezugsausweise zu erfolgen.

9. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung», werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 -K oder mit einer dieser Strafen bestraf

Calw, den 11. Sept. 1919. Oberamt: .

. Amtmann Reich, A.-Bg

Scharfe Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel in Berlin.

(WTB.) Berlin. 15. Septbr. Der Berliner Magistrat kündigt scharfe Maßnahmen gegen den Wohnungs- Aangel an. nachdem der von ihm erlassene Aufruf zur Anmeldung größerer Wohnungen für die Aufnahme von Familien und Ledigen keinen Erfolg gehabt hat.

Die Umwandlung der Vezirkskommandos.

Die Bezirkskommandos sollen nach der »Münchner Zeitung" im Rahmen der allgemeinen Heeresorganisation in Wehrämter umge­wandelt werden. Jede Reichswehrbrigade erhält ein Wehramt, das di« laufenden Ersatz- und Abrechnungsarbeiten zu betätigen hat. '(Vontrolle und Einberufung fallen weg.) Da Bayern künftig vier Brigaden hat, wird es statt der jetzigen 34 Bezirkskommandos vier Wehrämter erhalten.

Auch die Bahnsteigkarten werden teurer.

Das bayerische Verkehrsministerium teilt mit. daß der Preis für die Bahnsteigkarte auf 20 L erhöht wird. Übergangsweise sind zwei Karten zu je 10 ^ zu lösen.

Große Heiratslust.

In Payern z. B. betrug die Zahl der Eheschließungen km ersten Halbjahr 1919 51310 gegenüber 17 609 im gleichen Zeitraum des Vorjahres; diese Zahl hat sich ver­dreifacht. Im Jahre 1914, also im Frieden, heirateten in der gleichen Zeit 25 414.

Aus SM Md LMd.

Calw, den 16. September 1KI9.

Aus dem Dezirksrat.

In der letzten BezirkSratssitzung waren unter anderem folgende Fälle Gegenstand der Beratung: Der Kaufmann Georg Ziegler erhielt als Pächter die Erlaubnis zum Betrieb der dinglichen Gast­wirtschaft z. Waldhorn in Calw. Anläßlich der Zuruhesetzung des mit dem Bezirk Neuenbürg gemeinsamen "Oberamtsarztes Dr. Härlin wurde dem Medizinalkollegium gegenüber zum Aus­druck gebracht, es möchte der neue Oberamtsarzt seinen Sitz in Calw erhalten und solange dies nicht möglich sei, Calw dem günstiger, ge­legenen Bezirk Nagold angegliedert werden. Mit sofortiger Wir­kung wurde im Interesse einer raschen und gleichmäßigen Erledigung von Streitigkeiten in Mietsachen für sämtl. Gemeinden des Bezirks ein Bezirksmieteinigungsamt ins Leben gerufen. Mit Rücksicht darauf, daß der Komm.-Verband mit dem selbsterzeugten Brotge­treide bei der jetzigen Ausmahlungsweise und den den Selbstversor­gern überlassenen erheblich größeren Mengen nur etwa 4 Monate reichen würde, im übrigen aber doch auf den Bezug vom Reich an- Uewiesen wäre, wurde auf die weitere Selbstbewirtschaftung ver­zichtet, sodaß künftig di« gesamte Getrridetelleserung des Bezirks d«ch die Reichsgetreidestelle erfolgt.

Konzert.

* Der in musikalisch interessierten Kreisen wohl bekannte Vio­linist Willi Lang» Tübingen gab gestern abend im »Badischen Hof" -ein Konzert, das leider nicht den Zuspruch erfuhr, der dem Künstler gebührt hätte. Nach Wendling und Michaelis dürste Lang gu den besten württembergischen Geigenkünstlern gehören, er unterscheidet sich von den letzteren aber dadurch, daß seine Fähig­keiten mehr nach der technischen Seite hin entwickelt sind, worunter das gefühlsmäßige Moment hier und dort zu kurz kommt, während die beiden vorgenannten Künstler beide Fähigkeiten glücklich vereini­

gen, und dadurch die vollkommenste Form der Kunst zum Ausdruck zu bringen vermögen. Der Künstler ist sich zweifellos auch seiner be­sonderen Stärke bewußt, und er hatte deshalb vorzugsweise Stücke gewählt, die seine Fähigkeiten augenscheinlich hervortreten ließen, so das Präludium op. 103a von Reger/das in seiner strengen, vor­nehmen Linienführung das formale Moment in den Vordergrund rückt, sodann die F-moll-Sonate von Bach, mit ihrer klassischen Rein­heit und Formstrenge, bei der der Künstler namentlich in dem präch­tigen Largo und dem wertvollen Adagio, das besonders wegen der dauernden Doppelgriffe große formale Schwierigkeiten bot, Gelegen­heit zur Betätigung seiner hervorragenden Technik und seiner feinen musikalischen Ausdrucksfähigkeit fand. In ganz besonderer Weise vermochte der Künstler aber sein schönes Talent in dem Violin­konzert B-moll Op. 14 von Tor Aulin zu entfalten, das durch seine Beweglichkeit und seine thematische Abwechslung einen reizvollen Gegensatz zu der Bachschen Sonate bildete. Es war ein einzigartiger Genuß, in diesem durch Form und Rhythmus gebändigten Melo- dienretchtum zu schwelgen, den der Künstler durch"kraftvollen Schwung und feines musikalisches Mitfühlen meisterte. Die nachfolgenden 3 Stücke leichteren Inhalts von Paul Juon, ein flottes Arioso, ein stimmungsvolles Wiegenlied, und die melodiöse Valse mignonne waren geeignet, eine gewisse musikalische Erholungspause angenehm aus­zufüllen, während die Fantasiestücke von Schumann wiederum alle musikalischen Gehörs- und Gefühlsmomente mit ihren reichhaltigen und wertvollen Melodien in Anspruch nahmen. Der Künstler wurde durch Fräulein Gertrud H i r z e l - Tübingen am Flügel aufs beste unterstützt. Das Spiel von Frl. Hirzel zeichnete sich durch voll­endetes Einfühlen, Wärme des Tons und Temperament aus. Wir möchten wünschen, daß die beiden Künstler, die es mit ihrem Auf­treten in der Vorsaison nicht gut getroffen hatten, im Laufe des Win­ters einmal Calw besuchen. Ein Erfolg dürfte ihnen dann wohl sicher sein.

Schwarzwaldverein.

Gerade ein Dutzend, darunter 7 Damen, hatte sich am Sonntag, dm 14. ds. Mts. zu einer Wanderung zusammengefunden. Inqual­voll fürchterlicher Enge" brachte uns der Morgenzug nach Nagold, von wo wir alsbald zum Kühlen Berg aufbrachen. In zwei Stun­den bequemen Marsches führt der Weg erst am Westhang des Na­golder Eisbergs hin übers Röthenbädle, dann ums Horn herum zum Kühlen Berg. Ließ die Aussicht in die Feme auch zu wünschen übrig, so war doch der Blick nach West und Nord soweit frei, daß wir uns an Hand der Karte über die Gegend orientieren konnten. Süd und Ost lagen tief im Dunst, immerhin konnte man mit Hilfe des Glases den Zollern erkennen. Nach längerer Rast, welche auch zu einer wohlgelungenen Aufnahme benützt wurde, erfolgte der Wei­termarsch, welcher unter möglichster Benützung von Waldwegen auf einem weiten Umweg nach Wildberg führen sollte. Als wir aber das Sulzer Tälchen umgangen und die Straße nach Herrenberg erreicht hatten, hieß es plötzlich: »Jetzt könnten wir eigentlich nach Herrenberg gehen!" Gesagt, getan. So zogen wir denn einmütig auf der schönen Straße nach Herrenberg hinab, das man schon auf mehr als 3 Kilometer vor sich liegen sieht. Und wir hatten es nicht zu beruen! Gibt es doch in Herrenberg Genüsse, von denen man in unseremkorrekten" Calw keine Ahnung hat, Genüsse, welche einq unserer Teilnehmerinnen zur höchsten Seligkeit begeisterten! Einen kurzen Blick werfen wir noch auf Marktplatz und Kirche und dann gings per Bahn über Eutingen nach Hause, wo wir mit ziemlicher Verspätung gegen 7 Uhr ankamen. Mit dem Vorsatz, im Oktober noch eine Tageswanderung zu machen, ging alles recht befriedigt

von dem wirklich gemütlichen und vergnügten Tag auseinander. denen, die zu Hause geblieben sind, geschieht's gerade recht! H.!

Oberschlesier im Oberamt Calw.

Sämtliche im Oberamtsbezirk Calw wohnhaften, geborenes Oberschlesier, über 20 Jahre alt, beiderlei Geschlechts, werden HW mit ersucht, sich alsbald unter Angabe des Alters, Geburtsortes um der Dauer des Aufenthalts im Oberamt Calw schriftlich oder mündt lich bei Herrn Rektor Beutel-Calw anzumelden. Es gilt zustellen, wieviel im Oberamtsbezirk Stimmberechtigte wohnm, M für die Volksabstimmung in Oberschlesten in Betracht kommen. .

Reichspräsident Ebert an die württ. Regierung

Reichspräsident Ebert hat an die Staatsregierung folgender Schreiben gerichtet: Nach meiner Rückkehr drängt es mich, der württ! Regierung nochmals meinen herzlichen Dank auszusprechen für dH freundliche Aufnahme, die wir in dem schönen Stuttgart gesundes haben. ES war sehr wertvoll, daß wir durch persönliche Fühlung nähme mit Negierung und Volksvertretung ein deutliches Bild dom den gegenwärtigen Zuständen und Bedürfnissen des Landes erMm konnten, und ich versichere nochmals gerne, daß, soweit es cwj mW ankommt, den besonderen Verhältnissen Württembergs im Reich E Möglichkeit Rechnung getragen und ein Ausgleich der beiderseitigM Interessen gesucht werden solh

Herbstkartoffelversorgung.

Wie im letzten Jahr hat die Landeskartoffelstelle auch für ommenden Herbst zur Erleichterung der Beschaffung von Kartofst >en unmittelbaren Verkehr zwischen Erzeuger und Verbraucher a Srund eines Bezugsscheins zugelassen. Die Bezugsscheine dürfen M mchstens 2^ Zentner auf den Kopf der Haushaltung lauten und »erden von der Ortsbehörde des Verbrauchers ausgestellt, bei. well her die Anträge spätestens bis 18. Oktober eingereicht werden müs en. Der Versand der Kartoffeln auf Grund der Bezugsscheine ß cur bis zum 30. November zulässig.. Will oder kann der Verbrauch« richt die ganze zulässige Menge vom Landwirt unmittelbar beziehe", ö hat er für den Rest Anspruch auf Versorgung durch die G« neinde. Für Verbrauchervereinigungen (Konsumvereine usw.) M sammelbezugsscheine zugelassen, ebenso für Anstalten, Speifeanst« Ln u. dergl., nicht dagegen für Gewerbetreibende, wie Wirte us>». !

»Zur Frage des Abbaus der Zwangswirtschaft«

Der Reichswirtschaftsminister sagte in einem Artikel, i" ^ Stellung zur Frage des Abbaus der Zwangswirtschaft gcnm""" ivird: Gäbe man die Bewirtschaftung völlig stet, so wie es, M"« auch nicht allgemein, in Agrarkreisen gefordert wird, so würden M sehr bald Zustände Herausstellen, über deren Wirkung diejenigen, heut« diese Anforderung erheben, lebhaft überrascht wären. " deutsche Volkswirtschaft wird für absehbar» Zeit noch eine Esch""! von freier Wirtschaft und Zwangswirtschaft ertragen müssen. " dem Lebensmittelmarkt kann gegenwärtig der weitere Abbau tu wichtigsten Nahrungsmitteln nicht erfolgen. Ein jeder Versuch, W Grundlage der Ernährungswirffchaft zu erschüttern, müßte nottve 1 big zur Folge haben, daß wir in schwere politische Differenzen kaweq die zu vermeiden in aller Interesse liegt. Gegen diejenigen, di» " , gewinnsüchtiger Abficht das Brotgetreide nicht abrtefern wollen, w . mit aller Schärfe vargegangen werden. Das gleiche gilt . Bewirtschaftung für Vieh und Kartoffeln. Ebenso »Her auch S , diejenigen, die dm schamlosesten Wucher mit anderp Bedarfsa > - der LebenSbaltuna treiben!