DöaderMjwiiik
Amtsblatt
für die Stadt Witöbaö-
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der Saison: Amtliche FrrmdenlistH.
Nr- 75
Donnerstag den 2 . Juli 1908-
44. Jahrgang
Wunöscharr.
Stuttgart, 29. Juni. Ein Erlaß des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend Maßnahmen für Brandsälle in den Schulen, vom 24. Juni 1908, gibt für die höheren Schulen und die Volksschulen Vorschriften, welche die rasche und gefahrlose Entleerung der Schulen im Brandfalle sicherzustillen bestimmt sind. An jeder Schule, deren Klassenzimmer nicht ausschließlich im Erdgeschoß liegen, sind während eines Schuljahrs mindestens 2 Probeübungen im raschen und planmäßigen Verlassen des Schulgebäudes vorzunehmen.
Ne uenbürg, 28. Juni. Nächsten Sonnlag wird die württemb. Volkspartei ihr jährliches Sommerfest in unserem Städtchen abhalten. Das Fest soll sich in seinem Hauptteil auf dem Marienplatz abspielen, wo Herr Prof. Hoffmann, der Kandidat der Volkspartei, bei der letzten Landtagswahl, und Herr Kammerpräsident n. Payer politische Reden halten werden.
Cnzklösterle, 30. Juni. Gestern ist die Scheune von Schultheiß Keppler ein Raub der Flammen geworden. Die Rettung des angrenzenden Wohnhauses, welches schon erheblich Feuer gefangen hatte, und jedermann verloren schien, war nur Dank der herrschenden Windrichtung und der angestrengten Tätigkeit der Feuerwehr sowie der Einwohner und Kurgäste, die bald zur Stelle waren, möglich. Amtsakten und -inventar wurden rasch in Sicherheit gebracht. Jedoch hat das Haus bedeutenden Schaden, gelitten. Ueber die Entstehung des Feuers verlautet noch nichts Bestimmtes. Selbstentzündung des Heus dürfte ausgeschlossen sein.
Friedrichshafens, 1. Juli. Graf Zeppelin hat gestern mit seinem neuen Luftschiff die erste Fernfahrt unternommen. Früh 8sti Uhr erfolgte der Aufstieg. Das Luftschiff fuhr direkt in der Richtung nach Konstanz und war um 10 Uhr bereits über Stein a. Rh. angelangt. Um 12 Uhr 30 Minuten erschien der Ballon über der Stadt Luzern, beschrieb über der Seebucht einen großen Bogen und fuhr dann weiter in der Richtung auf Küßnacht. Um 1'/« Uhr fuhr er in nordöstlicher Richtung über den Zuger See hin. Die Volksmenge am See brachte den Insassen des Ballons begeisterte Huldigung dar. Kurz vor 2sti Uhr steuerte er über die Stadt Zürich hinweg und führte dort einige Evolutionen aus und wandte sich dann nach Norden. Das Fahrzeug fuhr außerordentlich ruhig unv die Steuerung funktionierte ausgezeichnet. Um 2 Uhr 45 Minut. kam das Fahrzeug nach voller Rundfahrt um den Vierwaldstättersee über die Albiskette wieder nach Zürich zurück und stieg hier bis zu Häüserhöhe.
Fried r i chs h a fe n, 1. Juli. Um 8 Uhr 35 Mm. ist Graf Zeppelin bei der neuen Ballonhülle glücklich gelandet. Der zurückgelegte Weg beträgt 350 Kilometer, die größte erreichte Höhe 750 Meter. Dazu ist zu bemerken, daß diese Höhe nur durch dynamische Kraft, nicht durch Auswerfen von Ballast erreicht wurde. Das Luftschiff war 12 Stunden unterwegs und hat damit einen neuen Rekord aufgestellt.
Sitzung der Geiueindekollegien
vom 26. Juni 1908.
Den beiden Lehrern der hiesigen Realschule wird für die jährlichen ganztägigen Klassenausflüge neben dem Fahrgeld ein Kostcnbeitrag von je 5 Mk. aus der Stadtkasse bewilligt.
Der ledige Paul Funk hier, erhält die Erlaubnis, an Stelle seines erkrankten Vaters dessen Dienstmannstelle über die heurige Saison versehen zu dürfen.
Ebenso wird dem Fritz Eitel jr. Kutscher hier die Erlaubnis erteilt, an Stelle seines verstorbenen Vaters das Droschkenfuhrwerk mit der Droschke Mo. 9 während der heurigen Bade» saison betreiben zu dürfen.
Die auf den städtischen Straßen beschäftigten Arbeiter bitten um Erhöhung ihrer Arbeitslöhne, welche zufolge Beschlusses der bürgerlichen Kollegien auf 2 Mk. 50 Pfg. bezw. 2 Mk. 80 Pfg- festgesetzt sind. Ihr Gesuch begründen sie mit der Steigerung aller Lebensünttelpreise. Nachdem die Erhöhung der Lebensmittelpreise schon bei der am 23. März 1907 erfolgten Lohnerhöhung Berücksichtigung gefunden hat, auch die Stadt durch die zufolge Beschlusses vom 23. August 1907 stattgefundene Uebernahme sämtlicher VerstckerungS-Beiträge auf die Stadtkasse ein weiteres größeres Opfer gebracht hat, können sich die Gemeiudekollegien zu einer weiteren Erhöhung des Taglohns der städtischen Straßenarbeiter, die zudem meistens Leute mit beschränkter Arbeitsfähigkeitsind,nichtcntschließen und es wird einstimmig beschlossen, das Gesuch abzulshnen.
Schlachthaüsaufseher und Flcischbeschauer Maier bittet um Gehaltserhöhung, da er bei den jetzigen teuren Lebenswittelpreisen mit seinem Gehalt kaum auskommen könne und der Schlachthausbetrieb und damit seine Arbeitsleistungen immer ausgedehntere werden, auch seinAuswand anBrennmäterial sich gesteigert hätte. Unter Berücksichtigung der ihm durch die Fleischbeschau über das von auswärts kommende Fleisch erwachsenen Mehrarbeit und des vermehrten Brennholzbedarfs wird beschlossen, den JahreS- gehalt des Maier mit Wirkung vom 1. April 1908an von seitherigen 800 Mk. auf 850 Mk. zu erhöhen neben Belastung feiner übrigen Bezüge gemäß Beschlusses vom 28. März 1903.
An Stelle des verstorbenen Maschinisten Wilhelm Batt wird heute Wilhelm Bolz, Mechaniker hier, einstimmig zum zweiten Maschinisten für die städtischen Elektrizitätswerke gewählt und mit Wirkung vom 1 Juli ds. Js. in den mit dieser Stelle verbundenen Gehalt eingesetzt.
Durch die Erbauung der Bergbahn auf den Sommerberg und den dadurch hervorgerufeneti ganz bedeutenden Verkehr des Publikums in den dortigen Stadtwaldungen ist es notwendig geworden, daß zur Instandhaltung der Wege auf dem Plateau des Sommerbergs und behufs fortwährender Beaufsichtigung dcS Waldes zur Verhütung von Waldbränden ein zuverlässiger Mann aufgestellt wird. Zur Versehung dieser Funktion wird heute vom Gemeinderat der Holzhauer und Schuldiener Christian Rath hier in stets wiederruflicher Weise aufgestellt und chm ein Taglohn von 3 Mk. 40 Pf. aus der
Stadtkaffe ausgesetzr.
Nachdem durch den Zurücktritt veS Fleisch- deschauers Tubach die Beschau über das von auswärts hier einkommende Fleisch gemäß Par. 33 der diesbezüglichen ortSpolizeilichcn Vorschriften nicht mehr aus dem Bahnhof, sondern wieder im Schlachthaus stattfinden muß, richten die hiesigen Gasthausbesttzer in einer Eingabe vom 4. Juni d. IS. die Bitte an den Gemeinderat, den Beschauzwang über das von auswärts einkommende Fleisch aufzuhebeu, da durch die Verbringung des Fleisches in das Schlachthaus große Umständlichkeiten erwachsen und überdies die Qualität des Fleisches durch den Transport zu und von dem Schlachthaus in der Sommerhitze notleive. ES ist anzuerkennen, daß bei den aus großen Städten mit modernen Schlacht- hauseinrichtungen wie z. B. Stuttgart kommenden Fleischsendungen eine Nachschau im hiesigen Schlachthaus entbehrlich wäre, andererseits kommt aber ausweislich des hiesigen Beschaui- registers auch Fleisch von Orten hier ein, die keine Schlachthäuser besitzen und wahrscheinlich auch kerne einwandfreie Fleischbeschau ausüben. Diese Fleischsendungen muffen unter allen Umständen im Interesse der öffentlichsn Gesundheit und des guten Rufes unserer Badestadt einer nochmaligen gewissenhaften Beschau unterworfen werden. Nach den Bestimmungen des Fleisch- bescbaugesetzes ist es aber nicht zulässig, Ausnahmen von der Nachschau von der Herkunft des Fleisches abhängig zu machen. So gerne daher der Gemeinderat den Wünschen der Gasthosbesitzer entgegenkommen würde, so kann er sich doch angesichts der erwähnten Umstände zu einer Aufhebung des Par. 33 bei der großen Verantwortung, die ihn dabei treffen würde, nicht entschließen. Er ist dagegen bereit, eine Erleichterung dadurch eintreten zu lassen, daß für möglichst rasche Beförderung des Fleisches vom Bahnhof in das Schlachthaus und von diesem in die Gasthäuser gesorgt wird und zwar durch einen besonders hiemit beauftragten Mann und es wird zu diesem Zwecke beschlossen, den Stadtoorstand zu ermächtigen im Verein mit den Gasthausbesitzern einen geeigneten Mann zu raschem Transport des Fleisches für diesen Sommer aufzustellen und demselben für die gegenwärtige Badesaison aus der Stadtkaffe eine Belohnung von 150 Mk. auszusetzen.
Seitens der Stromabnehmer des städtischen Elektrizitätswerks ist wiederholt die Bitte gestellt worden, den Preis für die Stromlieferungen für Beleuchtungszwecke, welcher durch Beschluß der Gemeindekollegien vom 18. Okt. 1904 auf 12 Psg. pro Hectowattstunde festgesetzt wurde, zu ermäßigen. Da anzunehmen ist, daß durch eine Preisermäßigung sich die Anschlüsse an das städt. Elektrizitätswerk vermehren werden und damit eine größere Rentabilität des Elektrizitätswerks zu erzielen ist, wird vom Gemeinderat und Bürgerausschuß mit Stimmenmehrheit beschlossen, den Preis der StromUescrung für Beleuchtung mit Wirkung vom 1. Juli d. Js. an wie folgt, festzusetzen: a) in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September auf 10 Psg. für je 100 Wattstunden; b) i» der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April auf 6 Pf. für je 100 Wattstunden.