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- ^ Di^Wrd'etaude ist erloschen im Stalle des
1. Jakob Schöninxer, Landwirt von Unterreichenbach;
2. Karl Hanselmann, Bauer von Liebelsberg.
Calw, den 1, Sept. 191g. Oüeramt:
Amtmann Reich, A.-B.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (RGBl. S. 397) wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen der Reichsstelle vom 12. und 22. November 1918 (Reichsanzeiger Nr. 288 und 281 vom 12. und 28. November) bestimmt:
8 1. Gemäß ß 4 des Lieferungsvertrages über Frühgemüse und 8 5 des Lieferungsvertrages über Herbstgemüse werden die Vertragspreise für die nachstehend verzeichneten Eemüsearten je Zentner bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:
1. für Weißkohl.2,— ^
2. für Rotkohl.5,—
'.i. 3. für Wirsingkohl. 4,89 „
< 4. für Grünkohl bis zum 39. November 1919 . 8.— „
At- 8. für rote Möhren und Karotten aller Art,
?! - einschließlich der kleinen runden Karotten 3,69
/ 6. für gelbe Möhren.2,69 „
e 7. für weiße Möhren.1,59 °tl
8. für Zwiebeln, lose, bis zum 31. Oktbr. 1919 6,69 -ü
Diese Preise gelten für gesunde marktkräftige Handelsware frei verladen in Bahnwagen oder in Schiff.
H 2. Die Preise des 8 1 sind Höchstpreise im Sinne des HösNpreisgesetzes.
K 3. Die Bekanntmachung tritt mit Beginn des 21. August 1919 in Kraft.
Die Bekanntmachung über den Verkehr mit Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecken und deren Höchstpreise vom 4. März 1919 (Reichsanzeiger Nr. 57 vom 11. März) tritt mit dem gleichen Zeitpunkte außer Kraft.
Berlin, den 16. August 1919.
Reichsstelle für Gemüse und Obst.
Der Vorsitzende: v. Tilly.
Ober amtliche Bekanntmachung betr. Verkauf von Heereswagen.
In den nächsten Tagen erscheint in den Zeitungen eine Bekanntmachung folgenden Inhalts:
„D«S Württ. Landesverwertungsamt hat noch eine große Anzahl von Heereswagen zu verkaufen. Diese Wagen können bei ihrem vorzüglichen Unterbau, namentlich in den Rädem, in bester Weise für die Landwirtschaft Verwendung finden. Der nötige Umbau Ist nicht schwierig; die Verkürzung der Achsen kann nötigenfalls fabrikmäßig vorgcnommen werden.
Auch die einschlägigen Maschinenfabriken und Handwerker, werden auf diese Möglichkeit, sich durch Erwerb, Umbau und Weiter- veräugerung von Heereswagen Arboit und Verdienst zu schaffen, besonders hingewiesen.
Das Angebot ist ein letztes; der Mindestpreis für einen Wagen beträgt Mk. 199.-.
Kaufsliebhaber wollen ihren Bedarf bis Samstag, den 13. September 1919 dem Landesverwertungsamt S.uttgart, Dorotheenftr. 2/4 melden.
Die Interessentenkreise werden darauf aufmerksam gemacht, daß durch den Ankauf dieser Wagen Gelegenheit geboten ist, den einschlägigen Geschäften Arbeitsmöglichkeit und der Landwirtschaft solide und billige Wagen zu verschaffen.
Den 29. August 1919. Amtm. Reich, AB.
Overamt Calw.
Bekanntmachung betr. Preiserhöhung für Süßstoff.
Nach Mitteilung der Landesverforguiigostelle wurden seitens der Reichszuckerstelle die Preise für Süßstoff auf das Doppelte erhöht.^
Die Süßstoffbriefchen, welche auf Süßstoffkarten zur Ausgabe gelangen, kosten demzufolge SV das Briefchen: die Süß- stofftabletten, welche an Wirte usm. gegen Bezugscheine verabfolgt werden, kosten nun 4.— -,t die Schachtel.
Es wird jedoch darauf hingewiefen, daß auf den Packungen noch die früheren Preise aufgedruckt sind.
Oberamt: Amtm. Reich, A.-V.
Oberamtliche Bekanntmachung betr. Schadenlaufenlassen von Geflügel.
In den letzten Tagen mehren sich die Klagen über allzu gelinde Handhabung der bestehenden ortspolizeilichen Vorschriften über das Schadenlaufenlassen von Geflügel.
Mit Rücksicht auf die z. Zt. im Gang befindliche Ernte werden deshalb die Ortspolizeibshörden angewiesen, auf bessere Einhaltung der bestehenden diesbezüglichen orts- polizeilichen Vorschriften (vergl. Art. 34 Abs. 1 Ziff. 1 Pol.- St.E.) hinzuwirken, insbesondere die örtlichen Polizeiorgane anzuweisen, Usbertreter der diesbezüglichen Vorschriften zur Anzeige zu bringen und dieselben dadurch der Bestrafung zuzuführen.
Die in Bezug auf das Schadenlaufenlassen von Hausgeflügel bestehenden ortspolizeilichen Vorschriften stnd alsbald wiederholt in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Ortseinwohner zu bringen. Soweit solche Vorschriften noch
Zur NW der KrieWesWM»-Heimkehr.
Versailles, 2. Sept. Der oberste Rat der Alliierten beschäftigte sich in der gestrigen Sitzung mit gewissen Ausführungsmatznahmen betreffend den Rücktransport der deutschen Kriegsgefangenen.
Die Heimkehr unserer Kriegsgefangene»
aus englischer Gefangenschaft.
* Berlin, 2. SeptLr. Die Reichszentralstelle für deutsche Kriegs- «nd Zioilgefangene gibt bekannt, daß der Abtransport der deutschen Kriegs- und Zivilgesangenen aus englischer Hand in Frankreich nunmehr begonnen hat. Cs find in den letzten drei Tagen täglich 1989 Mann Lber- n»««en worden. Von morgen ab werden voraussichtlich täglich 3VVV Mann über Köln eintreffen. Die Angehörigen von Kriegsgefangenen, die sich in englischer Hand in Frankreich befinden, tun gut, ihre Paket- und Geldsendungen einzustellen.
Für heimkehrende Kriegsgefangene.
Um zu verhindern, daß einzeln zurückkehrende Kriegsgefangene falsch gewiesen werden, werden alle einzeln heimkehrende Kriegsgefangene an das nächstgelegene Durchgangslager zur sofortigen Entlassung, Neueinkleidung und Geldabfindung verwiesen. Durchgangslager sind in Eglosheim, Hohenasperg und Mün - sing an. Krank heimkehrende Kriegsgefangene wären in das nächftgelegene Heimkehrlazarett zu verbringen; solche sind: Garnisonslazarett Stuttgart-Berg, Res.-Lazarett VIl Stuttgart (Heusteigstraße 66); Reservelazarett I Cannstatt (Kursaal); Reservelazarett II Cannstatt (Genesungsheim Strauß); die Garnisonlazarette Gmünd, Ulm und Weingarten: die Reservelazarette Ravensburg und Bi- berach.
Benützung der Heimkehrzüge durch Reifende.
Die Heimkehrzüge (Hmz) für die zurückgekehrten Kriegsgefangenen vom Durchgangslager in die Heimat werden, nach einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Württ. Verkehrsanstalten, von Vertretern der Volksbilfe zum Schutz der deutschen Kriegsgefangenen begleitet. Soweit Platz verfügbar ist, können diese Züge auf den württ. Staatsbahnstrecken in Einzelfällen auch durch sonstige Reisende, z. B. Familienangehörige der Gefangenen nach den betreffenden Zugshaltestationen benutzt werden. In beiden Fällen find Schnellzugsfahrkarten des öffentlichen Verkehrs zu lösen.
Der Kmrs Frankreichs gegen kas DenWnin.
Die französischen Machenschaften
im besetzten Gebiet.
* Mannheim, 2. Sept. Die „N. Bad. Landesztg." meldet: Die französische Besatzungsbehörde in Ludwigshafen hat den Postbeamten Fuhrmann auch heute noch nicht freigelassen. Die Arbeiterschaft hält an seiner Freilassung unbedingt fest, so daß der Generalstreik schließlich doch auszubrrchen droht. Die Verhandlungen in dieser Angelegenheit schweben noch. Die Beerdigung des getöteten Postverwalters See fand gestern unter großer Beteiligung der Ludwigshasener Bevölkerung statt, lieber die Vorgänge bei der Besetzung des Ludwigshafener Hauptpostamts am Freitag morgen wird die pfälzische Regierung mit Genehmigung der französischen Besatzungsbehörde einen amtlichen Bericht herausgeben.
Oldenburg, 2. Sept. Letzten Samstag hat der französische Kommandant in Birkenfeld den dortigen Sandesausschuß
aufgelöst und die Mitglieder der oldenburgischen Regierung abgesetzt, weil die berufene Vertretung des Landes in Ueberein- stimmung mit der -oldenburgischen Landesregierung den Anschluß der Herrschaft Dirlenfeld an die preußische Rheinprovinz erstrebe. Es ist in Birlenfeld aufs neue eine revolutionäre Provinzialregierung eingesetzt worden, bestehend aus dem Rechtsanwalt Zeller (Zweibrücken), dem Sekretär Eiszel (Saargemiind) und dem Referendar a. D. Hauth (Birkenfeld). Die oldenburgische Staatsregierung hat scharfe Verwahrung gegen diese verfassungswidrigen Eewaltmaßnahmen eingelegt.
Eine natürliche Folge.
Speyer» 2. Sept. Infolge der wiederholten Mißhandlungen von pfälzer Bewohnern durch die Franzosen haben sich die lleberfälle auf Angehörige der Besatzungsarmee in letzter Zeit (zweifellos aus Rache hiefür) gemehrt. Die Vesatzungsarmee in Speyer teilt mit, daß ein neuer lleberfall auf einen höheren französischen Beamten am Donnerstag abend auf dem Domplatz von drei Unbekannten verübt und daß der Beamte körperlich mißhandelt wurde. Falls die Täter nicht ermittelt werden, wird die Stadt Speyer mit einer besonders schweren Strafe belegt, weil hier schon mehrmals lleberfälle auf Angehörige der französischen Besatzungsarmee stattgefunden haben. Infolgedessen hat das Bürgermeisteramt, laut Plakatanschlag, 1999 Belohnung auf Ergreifung der Täter ausgesetzt.
Landesverräter in Saarbrücken.
* Berlin, 2. Sept. Die „D? Allg. Ztg." schreibt: Ein Berliner Mittagsblatt hat heute gemeldet, die Stadt Saarbrücken habe dem Präsidenten Poincare eine Denkschrift überreichen -lassen, die für einen engen wirtschaftlichen Anschluß Saarbrük- Ikens an Frankreich eintrete. Die Nachricht ist in dieser Fässung falsch. Sie beruht vermutlich, wie wir hören, auf einer Information der „Saarzeitung", die kürzlich meldete, daß bei der Anwesenheit Poincares in Straßburg zwei Saarbrückener Stadträte und ein Industrieller den französischen Präsidenten begrüßt haben. Es stnd diese der Geh. Sanitätsrat Dr. Schönemann, preußischer Stabsarzt d. R., Kommerzienrat Weißdorf und der württ. Rittmeister d. R. Schmoller. Einen Auftrag haben diese Herren von niemanden gehabt, und es kann gesagt werden, daß die große Mehrheit der Bevölkerung Saarbrückens für ein solches Benehmen nur Verachtung übrig hat.
Die Glsätzer sollen im französische« Heer
„akklimatisiert- werden.
Straßburg i. E., 2. Sept. Der Berichterstatter des Pariser „Temps" in Straßburg drahtet (nach der „Siidd. Ztg."), daß ungefähr 2VVV9 Elsässer und Lothringer der Jahresklassen 1918 und 1919 im nächsten Monat unter die Fahnen gerufen werden, und zwar solche, die im deutschen Heer bereits seit September 1916 und seit März 1917 gedient haben. Im Vergleich zu den französischen Jahresklassen gewinnen sie ein Jahr, weil sie vom Abschluß des Waffenstillstandes an von der Dienstpflicht befreit waren. Die Freiwilligen, die nach dem Waffenstillstand in den Dienst traten, werden mit ihrer Klasse entlassen werden. Am die Rekruten nicht allzusehr von ihrer Heimat zu entfernen, werden sie den Garnisonen zugeteilt, die Elsaß-Lothringen am nächsten gelegen
nicht bestehen, wird deren Erlassung nahe gelegt. Sie sin8 zwecks Vollziehbarkeitserklärung dem Oberamt vorzuleaen ^ Calw, den 25. August 1919.
_Oberamt: Amtm. Neich, AV.
Fortbildungskurs für Elektromonteurs.
Die Zentralstelle für Gewerbe und Handel beabsichtigt, von Anfang Oktober des Jahres ab einen Fortbildungskurs für Elektromonteurs in Stuttgart abzuhalten. In dem' Kurs wird über die theoretischen Grundlagen der Elektro-' technik, über die Anfertigung einfacher Leitungs- und Schaltpläne, sowie über die Errichtungs- und Betriebsvorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker unterrichtet werden. Der Kurs wird vier Wochen dauern. Der Unterricht ist ganztägig. Die Teilnehmer haben während der ganzen Unterrichtszeit anwesend zu sein. Zu dem Kurs können im Lande ansässige Elektromonteurs, die eine praktische Tätigkeit in der elektrischen Installation schon durchgemacht haben und hierüber bei der Anmeldung einen Nachweis beibringen, zugelassen werden. Für die Teilnahme an dem Kurs wird ein Unterrichtsgeld nicht erhoben. Außerhalb des Kursortes wohnenden, minderbemittelten Teilnehmern wird auf Ansuchen ein Beitrag zur einmaligen Her- und Rückreise an den Ort der Abhaltung des Kurses gewährt. Besonders bedürftigen, nicht am Kursort oder seiner näheren Umgebung wohnhaften Kursteilnehmern kann außerdem noch eine Unterstützung zu ihrem Mehraufwand für den Aufenthalt am Kursort gereicht werden, wenn ihre besondere Bedürftigkeit nachgewiesen wird und sie eine Erwerbslosenunterstützung nicht beziehen. Gesuche um Unterstützungen stnd gleich bei der Anmeldung anzubringen, nachträglich vorgebrachte Gesuche können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Anmeldungen zur Teilnahme an dem Kurs sind alsbald, spätestens bis 15. September 1919, an die Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart einzureichen. Die Gemeindebehörden und die Vorstände der gewerblichen Vereinigungen werden Ersucht, etwa bei ihnen einkommende Anmeldungen für diesen Kurs uns vorzulegen. Soweit um einen Beitrag zu den Kosten des Aufenthalts am Kursort nachgesucht wird, wäre bei der Anmeldung auch Auskunft über die Vermögens- und Familienverhältnisse des Gesuchstellers bezw. auch seiner Eltern zu geben. Aus den Anmeldungen sollen im übrigen ersichtlich sein: Namen, Beruf, Berufsstellung (ob selbständig oder Geselle), Wohnort und Alter der Angemeldeten, sowie die Dauer ihrer seitherigen gewerblichen Tätigkeit und die abgelegten Prüfungen im Handwerk.
Die gewerblichen Vereinigungen werden ersucht, ihre Mitglieder auf diese Bekanntmachung in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.
Stuttgart, den 29. Juli 1919. I. V.: Kra ck.
sind, aber sich nicht innerhalb Elsaß-Lothringens befinden. Es soll sich viel weniger, wie der Korrespondent berichtet, um die Frage handeln, sie nach dem französischen Milttärgesetz zu erziehen, als vielmehr darum, sie zu akklimatisieren. Die Militärbehörden haben das Generalkommando angewiesen, besondere Soldatenheime für Elsaß-Lothringen zu eröffnen. — (Der deutsche „Militarismus" wurde niedergekämpft, um den ftan- zöfischen um so brutaler sich entfalten zu lassen.)
Zur Sichere» Lage.
Englische Unterstützung der deutschen Spartakisten.
- Berlin, 2. Sept. Laut „B. Lol.-Anz." hat der syndikalistische Deutsche Seemannsbund, wie das Organ des Transport- arbeiterverbands meldet, Subventionen aus englischer Quelle erhalten, so z. B. anfangs August d. I. durch Vermittlung des berüchtigten Havelock Wilson in London 29 089 erhalten und abgehoben. — (Was wir von Anfang an gesagt hatten, die Riesenpropaganda der radikalen Kreise wurde und wird durch die Geldmittel der Entente unterstützt und überhaupt möglich gemacht. Auf diese Weise wird versucht, das deutsche Wirtschaftsleben zu vernichten. Havelock Wilson ist ein berüchtigter englischer Arbeiter-„Führer", der, vom Großkapital bestochen, die Arbeiter hinters Licht führt, und im Kriegs neben dem amerikanischen Arbeiterführer zu den größten Hetzern gegen Deutschland gehört hat. Vom Ententegeld werden also die politischen Streiks und Putschs propagiert. Merkt euch das, deutscher Arbeiter!)
Die deutsche Verfassung mutz auf Befehl der Entente abgeändert werden.
Versailles, 2. Sept. Nach dem „Journal" hat die juristische Kommission der Friedenskonferenz den Bericht über die deutsche Verfassung fertiggestellt und der Friedenskonferenz übermittelt. Sie vertritt die Ansicht, daß die Artikel 2 bis 61 der Verfassung gegen den Artikel 89 des Friedensvertrages von Versailles verstoßen. Der oberste Rat soll entschieden haben, daß die deutsche Regierung innerhalb 15 Tagen die Reichsverfassung abzuändem habe. — ES handelt sich um Bestimmungen bezüglich des Anschlusses Deutsch-Oesterreichs.
Das „Berliner Tageblatt" schreibt zu der Forderung: gegenüber dem von dem obersten Rat vertretenen Standpunkt ist zu bemerken, daß Deutschland sich im Friedensverirag nicht verpflichtet hat, von jedem Gedanken der Vereinigung Deutsch-Oesterreichs abzusehen, vielmehr hat Deutschland den Artikel 89 des Friedensvertrags anerkannt, daß die Unabhängigkeit Oesterreichs unabänderlich ist, es sei denn, daß der Rat des Völkerbunds einer Abänderung zustimmt. Dieser Zustimmungsmöglichkeit kann auch der oberste Rat nicht vorgreifen.
Der „Berliner Lokalanzeiger" spricht von einem völlig m * rechtesten Eingriff in die innerste Selbstbestimmung DentMmtdö, die von einer so schweren erpresserischen Drohung begleitet werde.
Englische und französische Botschafter für Berlin.
* Berlin, 3. Sept. Einer Genfer Depesche des „B. Tgbl." zufolge meldet die Pariser Ausgabe des „Newyork Herald", Großbritannien beabsichtige, sogleich nach Inkrafttreten des Friedensvertrags nicht nur einen einfachen Geschäftsträger, sondern einen Botschafter nach Berlin zu entsenden. Franke reich werde dasselbe tun.