Berichtigung!
Auf Grund des Z 11 de» Preßgesetzes.
Es ist nicht wahr, daß Hermann Grotzmann, König. Karlstraße 61 mein seither in dessen Hause betriebenes
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vom 1. Oktober ab selbst weiterführt.
Vielmehr führe ich selbst in meinem eigenen Hause, König- Karlstraße 81, mein Delikatessengeschäft in unveränderter Weise weiter.
Horiolä
Kgl. Hoflieferant.
Stuttgart-Wildbad.
Wildbad.
Das in der vorderen Rennbach befindliche Wohnhaus sowie der Acker in der Reichertsklinge und die Wiese im Heslach aus dem Nachlaß des verstarb.
Jakob Friedrich Rometsch, gew. Oberholzhauers
hier, kommen am nächsten
Donnerstag, den 4 Oktober I.
Vormittags 11 Uhr.
im Wege freiwilliger Versteigerung auf dem K. Grundbuchamt zum zweiten Mal zum Verkauf. Hiezu werden Liebhaber eingeladen.
Den 29. Sept. 1906.
K Grundbuchamt Wildbad:
Knödel A.V.
Den geehrten Damen Wildbads zur gefl. Nachricht, daß mein Laden
dis 15. vktodsr §sö§nst
bleibt. Sämtliche hier befindlichen Hüte werden dvUeulenrl unlsi» pi-els skgegvkv»» und ist dadurch jeder Dame Gelegenheit geboten sehr billig einzukanfen.
Var! ff/Ivylo, Nolls»
Hauptstraße 75
2u vermieten:
In meinem Hause in d:r Rennbachstraße ist eine
Wohnung
mit 3 Zimmern nebst Küche und sonstigem Zubehör sofort zu vermieten; ebendaselbst 2 Zimmer nebst Zubehör bis 1. Januar. Chr. Schill, Baugeschäft.
Schönste, reise
Zwetschgen
per Psuud 12 Pfennig, bei
10 Pfund 10 Pfennig, empfiehlt
Horiolä
Kgl. Hoflieferant.
(Winterdienst 1806/07) find L 20 Pfg. zu haben bei
ddr. MlädE
Papierhandlung.
Stadt Wildbav.
Bekanntmachung.
Wegen Anschluß der Kanalisation und der Wasserleitung an das neue Schwimmbad ist die untere Olgastraße am
Donnertag den 4. Okt. d I.
für den Fuhr verkehr gesperrt. Wildbad, den 1. Okt. 1906.
Stadtschultheißenamt:
A.V. B ä tz n e r.
Forstamt Wildbad.
WiederholteWiesen-
Verpachtung.
Am Freitag, den 5 Oktober,
vormittags halb 10 Uhr werde» die Christosshof« und Schimpfen- grundwiesen samt Heuscheueru
infolge Nachgebots wiederholt verpachtet. Zusammenkunft auf der Kälbermühl,.-.
Wildbad, den 1. Oktober 1906.
K Forstamt:
Bosch:
Wildbad.
Eine kleinere
Dada
Bergmann u. Co., Nadrbeul ist das beste Haarwasser, verhindert Haarausfall, beseitigt Kopfschuppen, stärkt die Kopfnerven, erzeugt einen kräftigen Haarwuchs und erhält dem Haar die ursprüngliche Farbe, s. F>. M.1.50 und 2.20 bei Ehr. Schmid, Friseur, König-Karlstr.
ist bis 1. Januar 1907 in dem früheren Karl Eisele-Haus zu der-
miete«. Hie s,a»tyfl-a«.
sl ruck- Arbeiten
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' II. Ailckbrett'; öliciuttuckerer.
Gemeinde Wildbad.
Bekanntmachung.
Nachdem die Berichtigung des Grnnd- und Gesällsteuer- katasters der hiesigen Gemeinde auf 1. Januar l. I. durch das Be. zirkssteueramt gemäß Art. 73 des Gesetzes vom isl»" betreffend
die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer (Reg.-Bl. von 1903 S. 344) stattgefunden hat, so wird das Ergebnis dieser Katasterberichtigung gemäß Art. 73 Abs. 6 und Art. 61—64 dieses Gesetzes 15 Tage lang, und zwar vom
4. bis 18. Oktober l. I.
zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt sein.
Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, find an das K. Steueckollegium Abteilung für direkte Steuern zu richten und längstens innerhalb dreier Tage nach dem Ablauf jener 15 Tage also spätestens bis zum 21. Oktober l. I. bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung (schriftlich) anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 6 1 Abs. 2 und Art. 73 Abs. 6)
Hinsichtlich der Zulässigkeit von Beschwerden und der Berechtigung zu solchen bestimmt das erwähnte Gesetz folgendes:
Art. 63. Zulässigkeit bon Beschwerden.
Beschwerden in Betreff der Höhe der Einschätzung und des Verfahrens bei dieser sind nur zulässig:
1) Gegen die festgesetzte Zahl der Klaffen für die verschiedenen Kulturarten des betreffenden Steuerdistrikts,
2) gegen die Einteilung der einzelnen Grundstücke in die betreffenden Kulturarten und Klaffen,
3) gegen die Steueranschläge der einzelnen Kulturarten und Klaffen, sowie der nutzbaren Rechte.
Dir Beschwerden zu 3 sind immer mit speziellen, gehörig nachgewiesenen Krtragsberechnungen zu begründen.
Art. 63. Berechtigung zu Beschwerden.
Zu Beschwerde» sind berechtigt:
1. die Eigentümer oder Nutznießer der betreffenden Grundstücke, bezw. der Realberechtigung (Art. 3) in dem betreffenden Steuerdistrikt.
2. der Gemeinderat des betreffenden Steuerdistrikts.
Zu Beschwerden der in Art. 62, Punkt 1 und 2 bemerkten Art ist jeder Grundeigentümer für sich oder im Verein mit anderen berechtigt; Beschwerde» der in Art. 62, Punkt 3 bezeichneten Art find nur zulässig, wenn die Beschwerdeführer mindestens */s des Meßgehalts der betreffenden Külturart und Klaffe besitzen oder bei nutzbaren Rechten */, des Gesamtbetrags der Steueranschläge derselben in einem Steuerdistrikt zu vertreten haben.
Der Gemeinderat ist nur zu Beschwerden der in Art. 62 Punkt 1 und 2 bezeichneten Art und bloß in dem Fall berechtigt, wenn die von ihm festgesetzte Klasseneinteilung geändert worden ist.
(Bezüglich der nur gemeiadesteuerpflichtigen Objekte ist der Gemeinderat ohne die vorgenannte Einschränkung beschwerdebcrechtigt Art. 10 des Gemeindebesteuerungsgesetzes.)
Den 28. September 1906. Stadtschultheißeuamt:
A.-B. Baetzner.
Ireiwill'lge Jeuerrvehr Wil'dbad.
Der Stab und die Züge I ins VII rücken am Sonntag den 7 Oktober, früh 7 /e Uhr zur
ZcrkiuIübunZ
aus.
Den 6. Okt 1906. _ Das Ko mm ando
MlitLrvsrsiit 'Wiläds.L 8ZL-
Die kirchliche Feier des Geburtsfestes Ihrer Majestät der Königin wird am
Sonntag, den 7. Okt. d. I.
stattfinden.
Zum Kirchgang tritt der Verein um r/s10 Uhr vor dem Rathanse an und ladet zu recht zahlreicher Beteiligung ein.
Ten 2. Oktober 1906. Der Worstanö.
Meine aufs Beste eingerichtete
empfehle ich zu gefl. Benützung. Auch Diejenigen die ihr Obst nicht von mir kaufen, werden ebenfalls aufs Beste bedient.
Ende dieser Woche treffen
prima Aepfel «ad Dirnen
zu haben. Ebenso treffen
Karl Rath.
ein und sind solche zu billigsten Preisen einige Faß Trauben ein bei
(Hiezu 1 Winterfahrplan.)
Telefon Nr. »8
Reduktion, Druck und Verlag von A. Wildbr eN, Wildbad.