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Lssro. 133
Kcrrrrstag, den 25. Hlovernber- 1905.
41. Jahrgang.
Rundschau.
— Seine Majestät der König hat die evang. Pfarreien: E,: zkl öfter le, Dekanats Nagold, dem Verweser der Stelle Eugen Bader; Ottenhausen dem Pfarrver- weser Goithilf Renz in Söflingen, Deck. Ulm, übertragen.
Bebenhausen, 21. Novbr. Am
20. wurde im Forst Entringen am 21. im Forst Weil und am 22. in Bebenhausen gejagt. An den beiden ersten Tagen erschien zum Frühstück auch Ihre Majestät die Königin mit Ihrer Königs. Hoh. der Frau Erbprinzessin zu Wied. Zur Abend- tafel hatte» am 20. der Vorstand der Forstdirektion Direktor Or. v. Grauer, am
21. Oberförster Knapp (Simmersfeld) und am 22. Oberforstrat a. D. Graf von Ux- kull-Gyüenband in Kirchheim Einladungen erhalten. Am 22. Nov. reisten abends Seine König!. Hoh. der Herzog Robert, sowie die meisten der am Sonntag cinge- troffenen Gäste wieder ab.
Stuttgart, 21. Nov Die staatsrechtliche Kommission der Kammer der Abgeordneten trat heute in die zweite Lesung des Gesetzentwurfs detr. die Abänderung der Gesetze über die Kirchen Vermögensverwaltung ein. Der Satz, den die Kirchengemeinde in Hinsicht ans die gesamte Summe der direkten Staatssteuer an Umlagen erheben darf, wurde von 10 auf 12 "/o erhöht und hinsichtlich der in gemischter Ehe lebenden Ehegatten folgender Antrag Gröber angenommen: Ist jemand Genosse mehrerer Kirchengemeinden, so haben diejenigen Kirchengemeinden, die für das Steuerjahr eine Umlage erheben, das Besteuerungsrecht zu gleichen Teilen. Einem in gemischter Ehe lebenden Ehegatten wird die Hälfte der Umlage angesetzt, welche unter Anwendung des bestehenden Maßstabes aus die beiden Ehegatten entfallen würde. In der Hauptsache wurde es sonst bei den bisherigen Beschlüssen gelassen. Von den in größerer Zahl vorliegenden Anträgen des Zentrums wurde heute einer aboelehnt.
Stuttgart, 23. Nov. Wie verlautet, wird der Landtag zu Beginn der zweiten Dezemberwoche, also etwa am 11. oder 12. Dezember, einberufen werden.
— In Loffenau ist ein beim Schulhausbau beschäftigter Arbeiter die Treppe heruntergestürzt und an Gehirnerschütterung andern Morgens gestorben.
S a l m b a ch, 22. Non. Ein eigen- artiges Mißgeschick stieß am Sonntag einer hiesigen Frau zu, indem sich beim Essen ihr Gebiß löste und sie es verschluckte. Die Frau kam ins Krankenhaus nach Pforzheim, wo sie inzwischen mit Erfolg operiert wurde.
— Die ordentlichen Schwurgerichtssitzungen des IV. Quartals in Tübin
gen werden am 18. Dezember eröffnet. Vorsitzender ist Landgerichtsrat Or. Kapff.
Gemmingen, 23. Nov. Großes Aufsehen erregt laut „Neckarzeitung", das spurlose Verschwinden des freiherrlich v. Gemmingcnschen Rentamtmanns Franz. Dieser soll Freitag früh angeblich aus geschäftlichen Gründen nach Karlsruhe gefahren sein und ist seither nicht mehr zu-, rückgekehrt. Hauptsächlich befremdend ist! es, daß Franz eine größere, zum Teil! tags vorher in Jttlingen für die Herr-! schalt einkassterte Summe, (man spricht von! 13—20000 Mk.), sowie eine größere Summe! Bargeld aus der Kaffe mitgenommen hat, angeblich um die Gelder auf der Bank zu deponieren. Eingezogene Erkundigungen ergaben, daß Franz aus der Bank nicht aesehen wurde. Gestern jedoch traf ein Brief von Wien, angeblich von Franz, ein, daß er sich dort befinde und man ihn holen möge. Sonnenwirt Monninger und Gutspächter Hagenbucher sind bereits dahin abgereist, doch vermutet man, daß der Brief aus Wien nur fingiert ist, um die Nachforschungen auf eine falsche Spur zu leiten.
Ludwigsburg. 22. Nov. In einer heute abgchaltenen nichtöffentlichen Sitzung der bürgerlichen Kollegien wurde die Zustimmung zum Bau der Straßenbahn Stuttgart-Lndwigsburg ausgesprocken. Besondere Wünsche der Stadt sollen noch zum Ausdruck gebracht werden.
Pforzheim, 22. Nov. Dwser Tage erhielten eine ganze Anzahl Familien, die auswärts Tafelobst bestellt hatten, große Obstkörbe mit je einer Nachnahme von Mk. 20.— bis Mk. 23.— zugestellt. Beim Oeffnen stellte sich heraus, daß die Körbe nur ganz gewöhnliche Obstsorten, wie solche zum Mosten verwendet werden,! enthielten. Wie man hört, soff die hiesige Staatsanwaltschaft Erhebungen in der Sache anstcllen, uw den Geprellten wieder zu ihrem Gelde zu verhelfen und den Lieferanten zu bestrafen.
Pforzheim 23. Nov. Bei der gestrigen Bürgermeisterwahl wurde Herr Bürgermeister Hotzwart, dessen Amtsperiode ab- gelaufeu ist, nicht wieder gewühlt. !
Pforzheim. Der Verband selbstän-, diger Kaufleute und Gewerbetreibender u. s Rabatt-Sparverein (E. V.) gibt bekannt, daß am Sonntag den 26. ds. (Buß- und Bettag) die Läden geschlossen bleiben.
— Der Karlsruher Stabtrat hat nach langen Vorarbeiten neue Bestimmungen über das Subinissionswesen herausgegeben, die in der Hauptsache folgende Punkte' enthalten: 1) Freihändige Vergebung von Arbeiten und Lieferungen in angemessener
Abwechslung an die Gewerbetreibenden bis zum Betrag von mindestens 500 Mark. 2) Vermehrte Anwendung des beschränkten Wettbewerbs. 3) Beseitigung der An- und Abgeboie nach Prozenten des Voranschlags. 4) Vorzugsweise Berücksichtigung des Meistertitels. 3) Nichtberücksichtiguug solcher Angebote, welche augenscheinlich unter dem Selbstkostenpreis notieren. 6) Vermeidung der Vergebung an General-Unternehmer (alsoBeseitigungdersog. General-Entreprise.) 7) Zerlegung größerer Arbeiten in kleinere Lose, ferner 8) Anlegen einer Lieferantenlifte, nach Gewerben geordnet, ans welcher die vergebende» Stellen leicht zu erkennen vermögen, welche Geschäftsleute und mit welchen Beträgen dieselben an Len Lieser- ungen beteiligt sind, um an der Hand dieser Uebersicht einen angemessenen Wechsel leichter herbeiführen zu können. In einer stark besuchten Versammlung des Gewerbe- vcreins erläuterte Stadtrac Ostertag diese Bestimmungen, die im allgemeinen den Beifall der Versammlung fanden.
Meßkirch, 21. Nov. Zu einem eigenen Erkenntnis gelangte das Amtsgericht im nahen Klosterwald (Hohenzollern); danach ist das auch in Baden und Württemberg vielfach übliche „Paschen' oder Würfeln ein Glücksspiel und somit strafbar. Ein Wirt aus dem Hohenzollernschen duldete in seiner Wirtschaft das gewöhnliche Würfelspiel um ganz geringe Beträge und wurde dafür mit 5 Mk. Geldstrafe ev. einem Tag Gefängnis bestraft. Der Verurteilte legre Berufung ein heim Landgericht in Hechingen, von dem das erstinstanzliche Urteil bestätigt wurde. In der Begründung heißt es, daß, wenn auch die Spieler der Sitte gemäß nur wegen der Unterhaltung gespielt hätten, dies die Bestrafung nicht ausschließen könne, da ein Glücksspiel, wenn es auch zur Unterhaltung gespielt werde, seinen Charakter als solches nicht verliere. Auch die Meinung des Angeklagten, daß das Spiel erlaubt sei, sei nicht stichhaltig, da der Irrtum über das Strafgesetz rechtlich nicht in Betracht komme. Der § 286 des Str.-G.-B. verbietet nämlich den Inhabern öffentlicher Versammlungslokale, Glücksspiele zu ge- statten oder zur Verheimlichung solcher Spiele mitzuwirken bei Androhung einer Geldstrafe bis zu 1500 Mk.
Dresden, 17. Nov. Die russische Fürstin Obolenski, die vor ungefähr drei Wochen wegen der Unruhen geflüchtet war, und in einer Dresdener Pension Wohnung genommen hatte, ist, Iaut„Frkf. Ztg.",heute nach dem Empfang aufregender Nachrichten aus Rußland am Herzschlag plötzlich verstorben. Fürst und Fürstin Obolenski wurden einst in politischen Kreisen viel