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jestwensky sich einer Operation werde un- lerziehen müssen, da das verwundete Bein amputiert werden muß, weil cs anfängt, brandig zu werden.

London, 8. Juni. Nach einer De­pesche aus Petersburg empfing Kaiser Ni­kolaus den amerikanischen Gesandten in Au­dienz.

Tokio. Ein nach Saseho zurückge­kehrter japanischer Marineoffizier gibt von der Seeschlacht in der Koreastraße folgende Beschreibung: Die russischen Schiffe ka­men in guter Ordnung heran: Admiral Togo signalisierte von dem Schlachtschiff Mikasa: Das Schicksal des Reiches hängt von dem heutigen Kampfe ab. Es wird von Euch allen erwartet, daß ihr alle euer Aeußerstes tut! Während des Kampfes waren alle Bemühungen der Japaner da­rauf gerichtet, die russische Flotte zu um­zingeln. Die Russen versuchten durchzu­brechen, aber die japanische Torpedoboots­flottille vereitelte dieses Vorhaben, und so blieb sie bis zum folgenden Tage einge­schlossen. Gemäß den ihnen vorher er­teilten Befehlen gingen nun die Torpedo­bootszerstörer zum Angriff auf die russ. Schiffe über. Der dritte Angriff erwies sich als erfolgreich.

Tokio, 5. Juni. Roschdjestwensky wird von den Japanern mit der größten Aufmerksamkeit und der zartesten Fürsorge und Achtung behandelt. Neben dem Bett des Verwundeten stehen blühende Lorbeer, zweige. Der Admiral ist völlig gebrochen.

Er spricht nur wenig und will Niemanden sehen. Er weint oft still vor sich hin.

Tokio, S. Juni. (Reutermeldung.) Die Gesamtzahl der ,n der Schlacht in der Tsuschimastraße gefangenen Russen be­trägt 6 142. Bon diesen sind bis zum 5. Juni 3 gestorben, 137 Mann, sowie 65 Geistliche und Aerzte wurden wieder frei­gelassen.

Vorsicht!.'

Beim Einkauf von Parquetwachs

beachte man, daß jede Dose den Vermerk trägtAns garant. reinem amerik.

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Wohnplätze des Ortsverkehxs,

für welche das Porto für den frankirten, bis 250 Gr. schweren Brief, 3 Pfg. beträgt: Wildbad Kälbermühle k^^BngoÄ) Nonnenmiß (Gde. Wildbad)

Aldingerhof Kälbermühle (Gde. Wildbad) Rollwasser

ChristophShos Köpfte Sprollenhaus

Grünhütte KohlhäuSle Sprollenmühle

Hechingerhof Lautenhof Windhof (Gde. Wildbad)

Hochwiese Nonnenmiß(Gd.Enzklösterle), Ziegelhütte

Postanstalten des Nachbarortsverke^rs.

Porto für den frankirten bis 250 Gramm schweren Brief s Pfennig: Birkenfeld (Württ.) Enzklösterle Loffenau

Calmbach Gräfenhausen Neuenbürg

Conweiler Herrenalb Schömberg OA. Neuenbürg

Dobel_Höfen_Schwann.

K. Forstamt Meistern Wildbad.

in

201 Ausschuß, 379 Anbruch, 18 Reisprügel.

Brenn Holz- Verkauf.

Am Donnerstag, d. 15 . Juni, vorm. 9 Uhr,

in Wildbad auf dem Rathaus aus Staatswald 8, Proßenweg 27, Hinteres Sulzhäusle,

Rm. Buchen: 6 Ausschuß, 11 Anbruch, Nadelholz: 27 Prügel,

Forst amt Wildbad.

Schtagraum-

Herkauf

am Mittwoch, den 14. Juni, vormitt. */,8 Uhr, auf der Forstamtskanzlei aus Abt. II, 35 Vorderer Hahnen- falz, 53 Lehmannshof und 73 Rohrmißwiese.

Wil - bad.

Brennholz n. Stangen- Verkauf.

Am Dienstag, den 13. Juni

vormittags 11 Uhr

auf dem Rathaus in Wildbad aus Stadtwald II Leon» hardswald, Abt. 12 ck k Baumweg:

3 Rm. buchene Prügel II. Cl.

87 Nadelholzprügel I. Cl.

329 II. Cl.

62 Nadelholzreisprügel

Stadtwald II Leonhardswald, Abt. 5 be Sandsteigle: 57 Rm. Nadelholzprügel ll. Cl.

33 Nadelholzreisprügel

Stadtwald II Leonhardswald, Abt. 10 Guldenbrücke, Abt. 11 Rückenteich u. Abt. 13 Brunnenteich:

35 Rm. Nadelholzprügel II. Cl.

Stadtwald II Leonhardswald, Abt. 5 b 0 Sandsteigle: 23 Stück Äaustangen II. Cl.

15

ui.

Cl.

8

Hagstangen

11 .

Cl.

20

in.

Cl.

27

Hopfenstangen I. Cl.

80

11.

Cl.

36

ui.

Cl.

23

IV.

Cl.

65

V.

Cl.

212

Rebslecken

I.

Cl.

61

II.

Cl.

De« 6. Juni 1905. Stadtfchultheißeuamt: Bae tztt er.

Ortspolizeiliche Vorschrift

betreffend

die Än- und Abmeldung der durchreisenden Fremden in -er Stadt Mtdbad mit der Parzelle

Windhof.

Auf Grund des Art. 15 Z. 2 und der Art. 51 und 52 des Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 werden für die Stadt Wildbad mit der Parzelle Windhof folgende orts- polizeiliche Vorschriften erlassen.

8 1.

Während der Saison, also vom 1. Mai bis 15. Oktober jeden Jahrs sind sämtliche durchreisende Fremden (Badegäste, Luftkurgäste, Geschäftsreisende, Vergnügungsreisende, Besuche u. s. w.), welche in Gast- oder Privothäuser für Entgeld oder un- entgeltlich Wohnung nehmen, durch den Wohnungsgeber bei dem Stadtschultyeißenamt an- und abzumclden.

8 2 .

Diese An- und Abmeldungen haben jeden Tag morgens längstens bis 8 Uhr, bezüglich aller während des)vorangegangenen Tags oder während der Nacht angekommenen, beziehungsweise abgereisten Fremden zu geschehen.

8 3.

Zu den An- und Abmeldungen werden besondere Zettel vom Stadtschulheißennamt unentgeltlich abgegeben und zwar:

für Anmeldungen, von über 2 Tage hier verweilenden

Fremden, von weißer Farbe;

für Anmeldungen, von blos bis zu 2 Tagen hier anwe-

senden Fremden, von roter Farbe;

und für Abmeldungen von grüner Farbe.

Für die Verwendung der richtigen Formulare und die genaue, deutliche, leserliche Ausfüllung der An- und Abmelde­zettel ist der Wohnungsgeber strafrechtlich veranwortlich.

8 4.

Verfehlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des Art. 15 Z. 2 des Polizeistrafgesetzes mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder m t Haft bis zu acht Tagen geahndet.

Diese Vorschrift wird wiederholt zur Kenntnis der Ein­wohnerschaft gebracht.

Den 19. Mai 1905.

Stadtschultheißenamt:

Bätzner.