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Betreff: Höchstpreise fiir Wild.

Die imCalwcr Tagblatt" Nr. 119 veröffeutlichkN Höchst» Preise für Wild treten mit sofortiger Wirkung außer Kraft. An teren Stelle treten hienach folgende Preise:

1 für den Verkauf durch den Jägern bei Rehwild (mit Decke) für VH Klg. . . « ^ 1.5V

bei Rot- und Damwild (mit Decke) für OH Klg. » 1.38

bei Wildschweinen (mit Schwarte) für OH Klg. » 1.20

bei Hasen (mit Balg «mausgeworfen) f. OH Klg. 1,20

kl. für den Verkauf an die Verbrauchern bet Rehwild:

beim Verkauf in ganzen Stücken (mit Decke)

für OH Klg. . . . » 1.75

für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel)

für OH Klg.. ,8.

für Blatt und Bug für OH Klg. ..... 2. für Kochfleisch (Ragout) für OH Klg. , 0.80

bet Rot- und Damwild: beim Verkauf in ganzen Stücken (mit Decke)

^für OH Klg.^ .1.40

für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel)

für OH Klg.. . 2.50

für Blatt oder Bug für OH Klg. . . . . 1.80

für Kochfleisch für OH Klg.. 0.60

bet Wildschweinen: für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel)

für OH Klg.. . 2.50

für Blatt oder Bug für OH Klg. . . . , »1.90

für Kochfleisch für OH Klg.. 1.-

bet Hasen:

beim Verkauf in ganzen Stücken (unausgewor- fen mit oder ohne Balg) für OH Klg. . , . 1.40

für Rücken (Ziemer) und Schlegel fiir OH Klg. , 2.60

für Kochfleisch für OH Klg.. 0.80

Zum Kochfleisch gehören Vorderläufe (Büge), Hals, Kopf, Lunge, Leber und Herz.

Ist einem Jäger eine Verteilungsstelle übertragen, so stehen dm bet dem Verkauf an Verbraucher die unter H aufgeführten Höchstpreise zu.

Calw, den 18. Juni 1919. Oberamtmann GSS.

Obcrmnt Calw.

Abgabe vo» warmblütigen Zuchtstute«.

Unter Bezugnahme auf die wiederholte Bekanntgabe, daß bi« Gesuche um Ueberweisung von warmblütigen Zuchtstuten Auch nicht annähernd in vollem Umfang berücksichtigt werde» kön»

' Mst. Mrs» MWeM, PW Hs? MW? IM WNstMffM -ZuM stuten demnächst beendet sein wird. Es steht noch eine, kleine Zahl Stuten zur Verfügung, für welche die Abnehmer bereits be­stimmt sind. Die betreffenden Züchter werden von Pferdezucht- tnspektor Krafst in Ulm zur Abnahme der Tiere seinerzeit einge­laden werden. Es ist zwecklos, wenn sich Landwirte wegen Überlassung einer warmblütigen Zuchtstute an die Zentralstelle für die Landwirtschaft oder an den Pferdezuchtinspektor wenden. Sämtliche Gesuche müssen wegen Mangels an Stuten unter Be, zugnahme auf diese Bekanntmachung abgewiesen iverden.

Diejenigen Züchter, welche bereits Stuten erhalten haben, werden erneut auf die Einhaltung der eingegangenen Verpflich­tungen hingewiesen. Im Falle der Verletzung djeser Verpflich­tungen, insbesondere aber beim unerlaubten Verkauf wird die Vertragsstrafe eingezogen werden.

Den 18. Juni 1919. Oberamtmann GöS.

Bekanntmachung.

Verkehr mit Heu aus Ernte 1919.

Auf Grund der Bundesratsverordnung über die wirtschaft­liche Demobilmachung vom 7. November 1918 (ReichS-Gesetzbl. S. 1292) wird verfügt: 8 1.

Heu darf nur gegen Bezugschein aufgekaust und abgesetzt werden. Bezugscheine werden nur dem erteilt, der das Heu in seiner Wirtschaft selbst braucht. Die Ausstellung der Bezugscheine erfolgt

1. für den Bezug im Wohnort oder in andern Gemeinden des

Wohnbezirks durch den Kommunalverband,

2. für den Bezug in andern Oberamtsbezirken durch die Lait-

desfuttermittelstelle. 8 2.

Die Ausfuhr von Heu aus dem Bezirk eines Kommunal­verbands ist nur mit Genehmigung des Oberamts, in Stuttgart des Stadtschultheißenamts, zulässig. Die Genehmigung wird, soweit das Heu mit der Eisenbahn ausgefiihrt wird, durch Ab- sternpelung des Frachtbriefs, wenn die Ausfuhr aus dem Bezirk mit der Achse erfolgt, durch Ausstellung eines Beförderungs­scheins erteilt. Den Beförderungsschein, der auf einen bestimm­ten Tag lauten muß, hat der Begleiter des Fuhrwerks, mit dem daS Heu auSgeführt wird, bei sich zu führen. Bet der Beförde­rung von Heu auf der Eisenbahn sind nachträgliche Bersandvev- fügungen des Absenders in allen Fallen nur zulässig, wenn sie den Stempel des Kommunalverbands tragen.

8 3.

Ueber Beschwerden wegen Verweigerung der in 8 2 bezeich- neten Ausfuhrerlaubnts entscheidet die Landesfuttermittelstelle endgültig. 8 4.

Die Ausfuhr von Heu aus Württeinberg ist nach der Vev-

'snrM g M HM kAKeMst WklkMZwMMoZ -dkl Urm-j korpS vom 19. Februar 1916 (Kriegsbeil. V zum Min Amts»,, S. 331), Welche nach dem Aufhören des Belagerungszustandes in Wirkung geblieben ist, verboten. Ausnahmen können tn b«. sonders bringenden Fällen von der Landesfuttermittelstelle »nae< lassen werde». 8 5. ,

Diese Verfügung tritt init dem Tag der Verkündung in Kraft) Die Herren Ortsvorsteher werden beauftragt, vorstehend;. Verfügung in den Gemeinden ungesäumt ortsüblich bekam,/ machen zu lassen. >

Calw, den 19. Juni 1919. Oberamt: Gös.

Oberamt Calw.

-t

Betreff: Regelung der durch Flugzeuge verursachten Flurschäden)

Die Regelung der Gesuche der durch Flugzeuge verursachten Flurschäden und der sonstigen Ersatzansprüche für Beschädigungen konnte bisher wegen ungenügender Angaben über den Flugzeug­führer, dessen Truppenteil usw., fast nie zu einem positiven Er­gebnis führen und hatte deshalb mancherlei Mißstimmungen Gefolge. Um diesen Mißstäyden zu steuern, ist bei Notlackum gen und Beschädigungen irgend welcher Art durch Luftfahrzeuge nach folgenden Gesichtspunkten zu verfahren:

Die Gemeinden haben bei Notlandungen von Luftfahc» zeugen, bet Inanspruchnahme von Hilfe jeder Art, bet Flurschä­den und sonstigen Beschädigungen durch Luftfahrzeuge, bei Unter­bringung von solchen und bei Hergabe von Betriebsstoffen unit sonstigem Material grundsätzlich ben Namen des Führers der Luftfahrzeuges und seinen Truppenteil, die Nummer des Lust- fahrzeuges, den Abflughafen und den Zielpunkt, u. U. den Aust trag oder den Zweck des Kommandos an der Hand der vom zu­ständigen Fliegerhorst oder vom Neichsluftamt ausgestellten Aus­weise einwandfrei festzustellen und die sich hienach ergebenden Anhaltspunkte bei Vorlage etwaiger Schadensersatzansprüche au den Fliegerhorst diesem zu übermitteln.

Sofern ein Flugzeug bei Ueberlandflügen ausnahmsweise keinen Ausweis führt und es sich anscheinend um ein Flugzeug ber Heeresverwaltung handelt oder die Aussagen des Flugzeug­führers unglaubwürdig erscheinen, empfiehlt sich fernmündliche Anfrage beim Fliegerhorst Böblingen.

Bei Nicht-Jnnehaltung dieser Gesichtspunkte ist bei der lu letzter Zeit gesteigerten Ausdehnung des zivilen Luftverkehrs ein» Prüfung der eingehenden Forderungen darauf hin, ob diese dem Reichs-Militär-FondS zur Last fallen, nicht möglich.

Für Kraftwagen gelten die Festsetzungen sinngemäß.

Calw, den 17. Juni 1919.

Oberamtmann Gös.

Die Schweizer Presse zur Friedens Unterzeichnung.

Bern, 24. Juni. In einer Unterredung mtt dem Vertreter des WTB. äußerte sich eine Schweizer Persönlichkeit über die Loge u. a.: 8» ist Friede und doch kein Friede. Schwierigkeiten überall. Aber Nirgends wirkliche Erleichterung. Die Zukunft bleibt mit der Ver- Lkmgmheit belastet. Wir bleiben der Gewalt, dir gesiegt hat, unter­worfen. DaS ist das Bild der sogenannten Friedenswelt. Dieser Pessimismus koimnt auch in der Oeffentlichkeit zum Ausdruck. Die »Tribüne de Lausanne" sagt: Wir sind glücklich, daß der Krieg ein hat. Aber welcher Wechsel seit sechs Monaten! Damals glaubte ganz Europa an einen gerechten, dauerhaften FVieden, der alle Völ­ker gemeinsam umschlingen würde. Heute müssen wir uns damit be­gnügen, an einem zweifelhaften Frieden, und wie man uns sagt, an einem Frieden, der vielleicht nicht einmal bis morgen dauert, uns erfreuen zu können. Denn diejenigen, die unterzeichnen, erklären Phon jetzt, sie können ihn nicht erfüllen. Die »Baseler Nattonal- zeitung" überschreibt ihren Artikel: »Der Friede, der nicht ist" und erklärt: An demselben Tage, da das Ultimatum der Sieger ab- läust und Deutschland in die tiesste Demütigung einwilligt, die je­mals auSgesonnen worden ist, an demselben Tage, der unsere hei­ligsten Wünsche profaniert, darf mit Sicherheit geweissagt werden, baß dieser »Friede, der nicht ist" verschwinden wird. Mit ihm wer­ben nicht nur seine Urheber verschwinden, die ja nichts besseres sind, als die Instrumente einer zum Tode verurteilten Vergangen­heit, sondern alle diejenigen, die aus der größten Revolution der Menschlichen Geschichte, die der Weltkrieg war, ein Riesengeschäft des Rationalismus machen wollten, der heute seinen Steg zu krönen glaubte.

Holland gegen die Auslieferung des deutschen Kaisers?

Berlin, 25. Juni. Zur Drahtmcldung, daß Holland gegen die Auslieferung des Kaisers sei und die holländischen Sozialisten genau «»ie die anderen bockigen Parteien auf dem Standpunkt ständen, daß das Ashlrecht unter keinen Umständen verletzt werden dürfe, schreibt bi« »Deutsche Allgemeine Zeitung": Gemäß der bisherigen Haltung der Niederländer in der Frage der Auslieferung des Kaisers kann biese Drahtmeldung als zntressend angesehen werden. Bei allen Latschen herrscht tiefste Erbitterung, nicht nur über die wirtschaft­lichen Lasten und di» territorialen Verstümmelung«» des Reiches, f»*der« inehr noch über die entehrende und demütigende Zumutung, hie mtt der Forderung der Auslieferung von Deutschen verbunden Ist. Da» Recht der Jurisdiktion, eines der wesentlichsten Bestand­teile der Souveränität wird damit vergewaltigt. Mit der Aufgabe der Verweigerung der Auslieferungsbedingung hat Deutschland der Gewalt weichen müssen. Wenn die Niederlande in diesem Augen­blick höchster Not und Ohmnacht dem Rechtsstandpunkt Geltung ver­schaffen und damit uns die Ehre wahrt, so wird das deutsche Volk bas mtt tiefster Dankbarkeit empfinden.

Beginn der feanzöfischen Arbeit in den eroberten Ländern.

(WTB.) Paris» LI. Juni. Bei der Beratung über den 50- Millionen-Kredit für die französischen Missionen in Palä­stina und Syrien erklärte Ptchon, daß dis französische Re­gierung auf der Grundlage dys Abkommens mjf tzngsgich vM

Jahre 1916 sich auf das energischste bemühe, di« Interessen und Rechte Frankreichs tn Syrien zu wahren. Die Kredite wurden daraufhin bewilligt.

Der türkische Raub wird spitter verteilt.

Versailles, 24. Juni. Wie »Temps" meldet, haben die a. und a. Mächte eine allgemeine Antwort auf die türkischen Wünsche, welche di» tückische Delegation vor dem Viererrat vorgetragen hatte, ab- faffen lassen. .Temps" will wissen, daß diese Antwort sich darauf beschränke, die Verantwortung der Tückei für dm Verlauf des Krie­ges in Erinnerung zu bringen, ohne jedoch festzusetzen, welche Lösung dem Fckedensproblem im Orient gegeben werden könne. In Konfe­renzkreisen ist man der Ansicht, daß man sich für den Augenblick wahrscheinlich darauf beschränken müsse, die Grenzen und das Sta­tut der eigentlichen Tückei zu bestimmen und die endgültige Rege­lung der anderen durch die Zerstückelung der Tücke! aufgeworfenen Fragen auf später zu verschieben.

Die Kämpfe zwischen Polen und Ukrainern.

Wien, 24. Juni. Der Ukrain. Pressedienst meldet, daß die ukrainischen Truppen Stanislau von dm Polen bestell haben. Bre- czesany und Nezniew sind genommen. Nördlich von Rohatyn sind Fortschritte gemacht.

Der »Berliner Lokalanzeiger" meldet aus Haag, der Korrespon­dent derTimes" in Warschau drahtet, daß der Waffenstillstand, der vor vier Tagen zwischen Polen und Ruthenm abgeschlossen wurde, schon wieder gebrochen sei. An der ganzen Front fänden neue Kämpfe statt.

Ium Untergang der deutschen Flotte.

Die versenkten deutschen Schiffe.

Amsterdam, 24. Juni. Aus London wird gemeldet: Die fol­genden Schisse sind von den deutschen Seemannschafte« bei dm Orknehinseln versenkt worden: Schlachtkreuzer:Seydlitz"»Hinden- burg",Derfflinger",Molkte",Don der Tann"; Schlachtschiffe: »Friedrich der Große", »König Albert", »Kaiser",Kronprinz Wil­helm",Kaiserin",Bayern",Mackgraf",Pcknzregcnt Luitpold", »Großer Kurfürst". Die versenkten leichten Kreuzer heißen:Karls­ruhe",Frankfurt",Emden",.Nürnberg",Braunschweig",Köln" undBremen". Es sind insgesamt S Schlachtkreuzer, S Schlacht­schiffe und 7 leichte Kreuzer.

Internierung der deutschen Seeleute.

London, 24. Juni. (Reuter.) Kontreadmiral Reuter ist heute nach Parc Hill-Lager in der Nähe von OSwestry gebracht worden, wo er unter Arrest bleibt. 1800 ander« Marineoffiziere und Mannschaften wurden von Scapa Flow nach dem nahegelegmen Lager gebracht.

Deutsche Auffassung über die Versenkung der deutsche« Flotte.

Berlin, 24. Juni. In hiesigen Marinekreisen wird wiederholt versichert, daß tn Berlin von der Versenkung der deutschen Schiffe in Scapa Flow nichts bekannt gewesm ist Die Versenkung war weder auf einen spartakistischm Putsch zurückzuführen, noch eine Tat brr VerzwelftM». Sie konnte nur durchgeWrt werde» ngch länge­

rer genauer Vorbereitung und bei völligem Einverständnis zwischen Mannschaft und Offizieren. Da gleichzeitig mit den Versenkungen die Boote zur Rettung der Besatzungen klar gemacht werden mußten, nmß ein vollkommener Plan Vorgelegen haben. Es handelt sich oft smbar um eine Tat aus dem Gefühle nationaler Würde a«s militärischem Ehrgefühl heraus. Wenn sich unter den Mannschaften frühere Meuterer befunden haben, so ist ihr Einverständnis mtt de« Tat wohl daraus zu erklären, daß sie darüber enttäuscht gewesen sind, daß von einer gehofften Verbrüderung mit der englischen Flott« usw. nichts zu spüren war. Ein rechtlicher Grund für die 1' gländer, dir Besatzungen zu bestrafen, liegt nicht vor.

»Wiedergutmachungen« für die Ver­senkung der deutschen Flotte.

Versailles, 24. Juni. WieEcho" meldet, hat der Viermal beschlossen, die letzte deutsche Note, in der Deutschland die Bedien gungen der Alliierten annimmt, nicht zu beantworten.Journal" meldet, daß der Viererrat sich in seinen gestrigen Sitzungen mit dem Zwischenfall von Scapa Flow beschäftigt Hat, dem große Bedeutung beigemessm wird. Ein Beschluß wurde in Erwartung der Bericht» der englischen Admiralität bisher nicht gefaßt. NachEcho" vertritt der Viererrat einstimmig die Ansicht, daß von Deutschland für di» Versenkung der Kriegsschiffe besonders Wiedergutmachungen gef»«' deck werden müßten. Wahrscheinlich wird man keine neue Geldcnck schädigung fordern, da von Deutschland auf Grund de? Vertrages bereits eine weitestgehende finanzielle Wiedergutmachung verlangt wird. Man sucht nach einer Art von Wiedergutmachung, die wirk­lichen Eindruck auf die Einbildungskraft Deutschlands machen kann, DaS Blatt spricht davon, daß vielleicht eine ständige oder teilwcis« Besetzung des Kieler Kanals oder die Wiedereinsetzung eines in:«- nationalen KontrollausschusseS über den Kieler Kanal, der ursprüng­lich vorgesehen, nachträglich aber nicht gefordert worden war, vom Vtererrat erwogen wird.

Ein englisches Urteil über die Versenkung der deutschen Flotte.

Amsterdam, 24. Juni.Daily Chronicle" vom 23. meldet aut London zur Versenkung der deutschen Flotte vor Scapa Flow, baß sechs Deutsche getötet und zehn verwundet wurden. Von beson­derer Wichtigkeit ist die Feststellung desselben Blattes, daß die ver­senkten Schiffe kein Verkehrshindernis für die englische Schissah« bilden, da man mtt einer selchen Eventualität rechnend, de« deutschen Schiffen Plätze angewiesen hatte, die außerhalb der Fahrlinie lagen. Der Marinesachverständige desDaily Chronicle" schreibt, die Deut­schen hätten durch die Versenkung ihrer Schiffe die Möglichkeit er­griffen, sich der endgültigen Schmach zu entziehen, und die deutscheck Schiffe seien mit wehenden Fahnen untergegangen. Darüber, ob die Versenkung rechtlich zulässig sei, gingen nach den Sachverstän­digen die Ansichten auseinander. Der Friedensvertrag sei noch nicht unterzeichnet gewesen, also habe der Krieg noch angedauert. Im Kriege aber könne das Entweichen von Gefangenen und Schisseck unter eigener Gefahr schwerlich verurteilt werden. Im übrigen ist der Sachverständige der Ansicht, die Deutschen hätten ein Problem gelöst, da» so schwierig gewesen sei, daß es wahrscheinlich die AM ierten «nteretzi ander entzweit haben würde.