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West Wycombe der Landarbeiter Joseph Barnett im Alter von 56 Jahren. So lautet der offizielle ärztliche Bericht über die Todesursache jenes Unglücklichen, der nach furchtbaren Leiden, stets den Hunger- tod vor Augen, durch den Tod erlöst wurde. Barnett hatte im Mai 1901 aus Versehen eine ätzende Flüssigkeit getrunken, die zum Reinigen von Metallen diente, und konnte seither keine Nahrung mehr auf natürlichem Wege zu sich nehmen. Vergebens suchten die berühmtesten Aerzte der Londoner Hospitäler ihn durch eine Operation zu kurieren. Dr. Brads- ham wußte ihn schließlich mittelst einer durch den Schlund zum Magen führen­den Röhre zn ernähren, aber bald bildete sich an der Magenöffnung eine Geschwulst, die nicht entfernt werden konnte. Man ernährte Barnett nun mit Hilfe einer zwischen den Rippen durchgeführten sil­bernen Röhre, aber diese Ernährung erwies sich als durchaus ungenügend. Barnetts Kräfte verfielen immer mehr und endlich erlag er langsam ver­hungernd.

ZLnteröaltenöes.

Im Banne der Rache.

Von O. Elster.

Z 0 ) (Nachdruck verboten.)

Nein. . klang es stolz und ver­nehmlich zurück.

Dann nehmen Sie wieder Platz..

In diesem Augenblicke erhob sich der Staatsanwalt.Ich bitte den Vorsitzen­den, einige Fragen an die Angeklagte richten zu dürfen."

D.r Vorsitzende machte eine zustim­mende Handbewegung und der Staats­anwalt, ein schneidiger, junger Beamter mit mehreren Narben auf der Wange und der Stirn und einem goldgeränder­ten Monocle im Auge richtete sich straff empor, räusperte sich und blickte sieges­gewiß lächelnd zu den Kollegen und Zuhörern hinüber, als wollte er sagen: Gebt Acht, wie ich diese verstockte Sün­derin überführen werde!"

Und die Kollegen des Herrn Staats­anwalts lächelten und das Publikum beugte sich weit vor, um kein Wort zu verlieren, denn es kannte den Herrn Staatsanwalt und freute sich auf das Kreuzverhör, in das er die schöne Ver- .brecherin verwickeln würde.

15. Kapitel.

Angeklagte," nahm der Staatsan­walt mit knarrender, scharfer Stimme Las Wort,Sie haben ausgesagt, daß Sie sich auf das Bett legten, nach­dem sich die beiden Kinder beruhigt hat­ten und zu schlafen schienen. Sie wollen selbst während der ganzen Nacht geschla­fen haben, ich vermag mir nicht zu denken, daß Jemand schlafen kann, wenn in demselben Zimmer zwei menschliche Wesen mit dem Tode ringen. Haben Sie in der Tat die ganze Nacht ge- schlafen?"

Cläre ward unruhig. Der forschende, durchbohrende Blick des Staatsanwaltes, seine scharfe, schneidende Stimme, sein überlegenes Lächeln verwirrte sie. Sie senkte die Augen und entgegnete unsicher: Ich glaube, daß ich es getan habe."

Ah, Sieglauben es! Wie kommt es denn aber, daß Sie bei ihrer ersten

Vernehmung von einem sonderbaren Traum, einer Art somnambulen Zustand erzählten, in dem Sie sich befunden hatten? Wollen Sie uns nicht nochmal sagen, welcher Art dieser Traum war?"

Ich weiß den Traum nicht mehr ganz genau ..."

So will ich Ihrem Gedächtniß zu Hilfe kommen. Sie träumten, daß die Kinder Ihrer Stiefschwester tot zu Ihren Füßen lagen. Sie träumten, daß Sie in der Tat die Kinder ermordet hatten, ist es nicht so?"

Cläre verbarg schaudernd ihr Antlitz in die Hände. Die Erinnerung an die furchtbare Nacht lastete mit der entsetz­lichen Gewalt eines gespenstigen Alps auf ihr, sie rang nach Atem, sie fand kein Wort der Erwiderung.

Antworten Sie, Angeklagte," rief der Staatsanwalt. ,War dies der Inhalt Ihres Traumes?"

Ja ja. . ."

Und war es wirklich nur ein Traum? War es nicht Tatsache hatten Sie nicht wirklich die Tat begangen? Glaub­ten Sie nicht, nur zu träumen? Träume pflegen doch gewöhnlich nicht so genau mit den Tatsachen übereinzustimmen. Wie kam es, daß Sie gerade von der Ermordung der Kinder träumten? Wie kam es, daß Sie träumten, Sie seien die Mörderin?"

Ich weiß es nicht. ..."

Aber ich weiß es. Angeklagte, und die Herren Geschworenen werden Ihre Schlüsse aus diesem Umstande ziehen Sie träumten nur, was Sie in Wirk­lichkeit getan hatten, Sie glaubten zu träumen, was Sie in Wirklichkeit taten."

Nein nein!" jammerte Cläre auf und wäre niedergesunken, wenn ihr Ver­teidiger sie nicht aufgefangen.

Ich protestire gegen eine solch geistige Tortur!" rief der Verteidiger.Wie kann der Herr Staatsanwalt das Ver­hör auf Träume erstrecken wollen, Sie nicht in unserer Gewalt stehen? Es ist eine neue Art der gerichtlichen Inqui­sition, gegen die ich entschieden Protest einlegen muß."

Ein Protest, den ich zurückweise, entgegnete der Staatsanwalt stolz.Ich mache die Herren Geschworenen jetzt schon darauf aufmerksam, daß die Angeklagte auf meine Fragen kerne genügende Ant­wort zu geben vermag. Die Geschichte von dem Traum ist eine schlaue Speku­lation. Die Angeklagte hat sich gleich am Morgen nach der Tat verraten und möchte nun durch diesen angeblichen Traum ihr Geständniß rückgängig ma- chen. Als zweite Möglichkeit nehme ich aber auch zu Gunsten der Angeklagten an, daß sie die Tat in einem Zustande des Somnambulismus verübt haben mag, der ihr nachher als Traum erschien. Ich werde Gelegenheit nehmen, Ihnen über diesen Punkt Gutachten und Urteile der bedeutendsten Nervenärzte vorzutragen. Einstweilen verzichte ich auf eine weitere Vernehmung der Angeklagten."

(Fortsetzung folgt.)

Vermischtes.

Es werden neue Fünfzigpfennig­stücke geprägt, die etwas kleiner aber dicker als die alten Stücke sind.-Die neuen Stücke werden weniger leicht als die alten mit den Zehnpfennigstücken ver­wechselt werden können.

Verspätete oder unterlassene An­meldung zur Krankenversicherung hat schon oft zu empfindlichen Vermögens­nachteilen für die Arbeitgeber geführt. Wenn eine der Kranken-VersicherungS- Pflicht unterliegende Person erkrankt und die Kaffe in Anspruch nimmt, ohne an­gemeldet zu sein, so ist die Kaffe berech­tigt, vom Arbeitgeber Ersatz der ganzen Unterstützungskoste!! zu verlangen. Die Anmeldung wird besonders häufig in den Fällen zum Schaden des Arbeitge­bers unterlaffeu, wo die betr. Person so­gleich nach Aufnahme der Arbeit erkrankte und die Arbeit einstellen mußte, ohne den Arbeitgeber von der Erkrankung be­nachrichtigt zu haben. Im Interesse der Arbeitgeber selbst liegt es in alle» Fällen, wo die Beschäftigung nicht nach Natur der Sache oder vertragsmäßig von vorn­herein auf weniger als eine Woche be­schränkt ist, die Anmeldung rechtzeitig, d. h. binnen 3 Tagen nach Antritt der Beschäftigung, zu erstatten, auch dann, wenn die Beschäftigung nur wenig: Stun­den gedauert hat.

Stcrrrdesbucö-GHronik

der Stadt Wildbad vom 26. Nov. bis 3. Dez. 1903. Geburten:

26. Nov. Hang, MathäuS, Forstwart in Non- nenmiß, 1 Sohn.

24. Nov. Wacker, Karl Wilhelm, Fabrikarbei­ter hier, 1 Tochter.

26. Nov. Bott, Jakob Hermann, Taglöhner hier, 1 Sohn.

24. Nov. Gauß, Christian Adam, Holzhauer in Nonnenmiß 1 Sohn.

Gestorbene:

26. Nov. Henßler, Wilhelm Gustav. Sohn des Metzgers Ludwig Henßler hier, 4 Monate alt.

29. Nov. Huzel, Regine hier, Ehefrau des Jo­hann Gottlieb Philipp Huzel.

1. Dez- Gauß, Susanne Christiane, Witwe

des Maurers Wilhelm Friedrich Gauß von Sprollenhaus, 62 Jahre alt.

2. Dez. Rothfuß, Christiane Elisabeths Katha­

rine, geh- Junge!, Ehefrau des Dienst­manns Christian Josef Rothfuß hier, 60 Jahre alt.

2. Dez. Gropp, Karoline, Tochter des Fab. Arb. Karl Gropp hier, 4 Monate alt.

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Anerkannt die vollkommensten der Welt sind stets eines der passendsten und be­liebtesten Festgeschenke. Es wird mit den­selben die Musik in die ganz- Welt getragen, auf daß sie überall dis Freude der Glücklichen erhöhe, die Unglücklichen tröste und allen Fern­weilenden durch , ihre Melodien Grüße ans der Heimat sende. In Hotels, Restanra- tionen u. s. w. ersetzen sie ein Orchester und erweisen sich als bestes Zugmittel, besonders die automatischen Werke, die beim Einwerfen eines Geldstückes spielen, wodurch die Ausgabe in kurzer Zeit gedeckt wird.

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