W i l d b a d.
Dekctnntrncrchung.
Bestehender Vorschrift gemäß werden in Nachstehendem die wesentlichsten Bestimmungen über das
polizeiliche Meldewefe»
veröffentlicht:
1) Gastwirte sind verpflichtet, über die bei ihnen übernachtenden Personen fortlaufende Verzeichnisse (sogenannte Nachtbücher) zu führen, in welchen der Tag
der Aufnahme und der Abreife, der Name, der Stand oder das Gewerbe und der Wohnort des Uebernachtenden einzutragen ist. Die Uebernachtenden find zur Erteilung einer wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.
2 ) Perfonen, welche das 16. Lebensjahr znriickzelegt haben find verpflichtet:
».) beim Anzug sich bei der Ortspolizeibehörde binnen 3 Tagen schrift- lich oder mündlich anzumelden;
b) beim Wegzug sich bei der Ortspolizeibehörde schriftlich oder mündlich abzumelden und hiebei anzugeben, wohin sie zu verziehen gedenken. Beim Aue u. Wegzug von Familien genüg« die An- u. Abmeld -mg durch das Familienhaupt
3) Alle Nenanziehenden haben sich über ihre Staatsangehörigkeit und ihr- Militärverhältnisse auszuweisen und sind zur Auskunfterteilung über ihre sonstigen persönlichen und Familienverhältnisse verpflichtet. Auch haben sie die ihnen an ihrem bisherigen Aufenthaltsort ausgestellten Aufenthaltsbescheinigungen vorzulegen.
4) Weiterhin haben die Pflicht zur Anmeldung innerhalb 3 Tagen:
g,) Arbeitgeber, Lehrherren und Dienstherrschaften für die eintretenden Arbeiter, Lehrlinge und Dienstboten;
b) Personen, welche Wohnräume und Geschäftslokale vermieten oder Zöglinge, Schüler und Kostkinder bei sich aufnehmen.
Der Anstritt, beziehnngsweife Wegzug muß ebenfalls ange° zeigt werden.
Insoweit eine Anmeldepflicht im Sinne des Kranken- oder Jnvalidenver- sicherungsgesetzes besteht, so kann diese mit der polizeilichen Meldungverbunden werden.
Sämtliche Formulare können unentgeltlich bei der Ortspolizeibehörde bezogen werden.
Verfehlungen gegen die Meldevorschriften werden nach Art. 15 des Polizeistrafgesetzes bestraft. Die ortspolizeiliche Vorschrift, betr. die An- u. Abmeldung der durchreisenden Fremden in der Stadt Wildbad mit der Parc. Wiudhof vom 16. April 1894 in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Okt. bleibt durch Vorstehendes unberührt und in Kraft.
Den 14. April 1902. Ortspolizeibehörde: Baetzner.
Für Hoteliers, Gasthof und Fuhrwerksbefitzer.
Die Unterzeichneten fetzen fofort dem Verkauf aus:
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neu, I Llvspäimsr- I VoupS-
VLKVH, l Srvak, I I-LNäLuvr, I Viktoria-
verssdisüsus Lvkiittvll, »sus u»ä
Liters rtvravßvsvkirre.
Sämtliche Gegenstände find in durchaus gutem Zustand und können jederzeit hier befichtigt werden.
Gefl. Offerten feheu entgegen
F. F. ZtaettTr rurä Zöä/re r. A
Calw, den 6. Mai 1902.
WML
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in 8 tn 1 tKnrt NIN 23 . Uai 1902 .
80 vvv Oooso, 30000 Ls«einn«.
Jedes zweite Loos gewinnt. Loose L I INsi-Ir sind zu haben bei:
vd.r. WilLdrsN,
Forstamt W i l d b a d.
Stammhotz-Ierkauf
am Samstag, den 17. Mai 1962
vormittags V 2 II Uhr ans dem Rathaus in Wildbad vom Scheidholz (Windiallholz) aus den Abtheilungen I1106 Oberer Baurenberg, 111 Mittlere- 112 Hintere Wanne, 113 Wannepflanzgarten, 114 Unterer Baurenberg u. zwar: 14 Stück Eichen mit Fm. 1 HI. und 7 II. Cl.;
67 Stück Forchen Langholz mit Fm. 45 I., 57 II, 8 III, u. 3 IV. Cl.
904 Stück Tannen Langholz mit Fm. 804 I., 421 II., 337 III., u. 125 IV. Cl. und
222 Stück Tannen Sägholz mit Fm. 121 I., 61 II., u. 25 III. Cl.
Gras Zettel.
Die Liebhaber von Graszetteln aus Staats- und Stadtwald Wildbad werden aufgefordert, ihr Gesuch beim Stadtschnlt- heißenamt Wildbad oder den Anwaltämtern Sprollenhaus und Nonnenmiß fpätestens bis 18. Mai einzureichen.
Nachträglich einlaufende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Wildbad, den 7. Mai 1902.
Stadtschultheißenamt:
Bätzner.
ca. 100 M. alles Gußeisen
kommen am
Mittwoch, den 14. Mai
nachmittags 5U- Uhr in der städtischen Gasfabrik hier im Aufstreich zum Verkauf.
Wildbad, den 7. Mai 1902.
Stadtpflege.
Abbitte.
Die von mir gegen Luife Marquardt im „Schiff" hier ausgestoße- nen Beschimpfungen nehme ich hiemit als unwahr reumütig zurück.
Maurer.
KMLt--Ksr 6 r'ir WMaä
„Königin Charlotte."
KiQK-BtULILäS
morgen Dienstag, den 13. Mai
Abends 9 Uhr
bei Kamerad Scheltle zur »Rennbach- Brauerei." Nur diejenigen Sänger können am Bundestag den Prinz Weimar Sang mitsingen, welche die nächsten Singstunden regelmäßig besuchen.
Den 11. Mai 1902.
Der Vorstand.
Sämtliche
O tt r isli sn
werden auf
Mittwoch, den 14. Mai d. Ls.
abends 8 Uhr,
in dieRestauration Chr. Treiber freund!, eingeladen.
Mehrere Christian.