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unentwegt ans dem Standpunkt, daß der Krieg fortdauert, solange nicht englischer- seits die Unabhängigkeit als Basis der Unterhandlungen zugestanden wird. Die Buren geben sich übrigens keinerlei Hoff uungen hin, daß irgend eine europäische Macht intervenieren werde. Jedoch sie bezeugen zuversichtliche Stimmung im Vertrauen auf ihre eigene Kiaft.
London, 2. Dez. Wie gerückt- weise verlautet, finden zwischen Lord Kitchener und Louis Bolha Waffenstillstands-Verhandlungen statt, welche als Vorläufer des Friedens gelten.
— Von Holland aus ist die Uebec- führung der in die Konzentrationslager zusammengedrängten Burenfrauen nebst ihren Kindern nach Holland angeregt worden. Sollte dieser Plan wirklich zur Ausführung gelangen, so würde dies zweifellos von der ganzen gesitteten Welt mit Freude begrüßt werden. Man sollte meinen, die englische Regierung sei selbst dabei interesfirt, diesen Plan ins Leben zu bringen. Man könnte dann die Behandlung der armen Frauen freilich nicht mehr als Pressionsmittel auf die im Feld stehenden Buren benützen, allein dieses Mittel hat ja doch gänzlich versagt.
Vermischte-.
— Die Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Berlin erläßt folgende Bekanntmachung: Mit der Firma August Scherl G. m. b. H. einen geregel
ten geschäftlichen Verkehr zu unterhalten wie er zwischen der gesammten deutschen Presse und unserer Annoncen-Expedition besteht, hat sich für uns als unmöglich erwiesen. Wir haben daher mit dem heutigen Tage die Beziehungen zu dieser Firma abgebrochen. Anzeigen für die in genanntem Verlage erscheinenden Blätter werden fortan in unseren Bure- aux nicht mehr angenommen.
— In Buenos Aires untersucht man jetzt die aus Europa kommenden gewöhnlichen Postpackete mit Röntgenstrahlen. Die dortigen Post- und Steuerbeamten hatten lange Zeit bereits Verdacht ge- schöpft, daß in den Postpacketen, die aus Europa einliefen, Kostbarkeiten aller Art eingeschmuggelt würden. Sie hatten allerdings nicht das Recht Postsendungen zu öffnen, und sich auf diese Weise Sicherheit zu schaffen. Die Direktion der Detektiv-Abteilung kam nun aus den Gedanken, Briefe u.Packete mitX-Strahlen durchleuchten zu lassen. Tatsächlich wurde nun festgestellt, daß viele Briefe und Packete goldene Ketten, Ringe und Kostbarkeiten enthielten, die einen Wert von 20000 Dollars hatten. Alle Wertgegenstände wurden mit Beschlag belegt.
— Die höchste Prämie für eine Lebensversicherung zahlte der ermorderte König Humbert von Italien; sein Leben war mit 30 Millionen Mark versichert. Ihm dürfte dann die verstorbene Königin von England nahe kommen und dieser
ihr Sohn, der jetzige König Albert Eduard, der sich auf 12 Millionen versichert hat. Die Police des Zaren lautet auf 10 Millionen. Er ließ sich bei der Geburt seiner ersten Tochter versichern. Prinz Heinrich that das gleiche ehe er Kiel verließ, um nach Kiautschau zu gehen; seine Versicherung beträgt 3600 000 Mark.
LoUcrlst's.
Wildbad, 6. Dez. Herr Bäckermstr. Hammer verkaufte sein Anwesen in der König-Karlstraße, neben dem Gasthaus zum „Scbiff" an Herrn Schiffwirt T rautz um die Summe von 52 000 Mk.
StandesbucH-GHronik-
der Stadt Wildbad. vom 28. Nov. bi? 6. Dez. 1901.
Aufgebote.
30. Nov. Blumenthal, Ernst Friedrich Bierbrauer hier. u. Aberle, Klara Auguste hier.
4 Dez. Reinhart, Leonhard, Hausdiener in Stuttgart, u- Uriger, Louise von Stuttgart-Ostheim.
4. Dez. Günrhner, Gottlieb Friedrich, Holzhauer in Sprollenhaus, u. Mössinger, Sophie Wilhelmine das.
Geburten:
26. Nov. Kiefer, Christian Robert. Hotelier hier, 1 Tochter.
29. Nov. Seitz, Wilhelm Friedrich. Fuhrmann in Sprollendaus. 1 Tochter.
1. Dez. Haag, Johann Friedrich, Holzhauer in Sprollenhaus, 1 Tochter.
W i l d b a d.
Meknnntmachung.
Bestehender Vorschrift gemäß werden in Nachstehendem die wesentlichsten Bestimmungen über das
polizeiliche Meldewesen
veröffentlicht:
1) Gastwirte siud verpflichtet, über die bei ihnen übernachtenden Personen fortlaufende Verzeichnisse (sogenannte Nachtbücher) zu führen, in welchen der Tag
der Aufnahme und der Abreife, der Name, der Stand oder das Gewerbe und der Wohnort des Uebernachtenden einzutragen ist. Die Uebernachtenden find znr Erteilung einer wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.
2) Perfonea, welche das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben, find verpflichtet:
») beim Anzug sich bei der Ortspolizeibehörde binnen 3 Tagen schrift- lich oder mündlich anzumelden;
b) beim Wegzug sich bei der Ortspolizeibehörde schriftlich oder mündlich abzumelden und hiebei anzugeben, wohin sie zu verziehen gedenken. Beim An- u. Wegzug von Familien genügt die An- u. Abmeldung durch das Familienhaupt.
3) Alle Neuanziehenden haben sich über ihre Staatsangelegenheit und ihre Militärverhältnisse auszuweisen und sind zur Auskunsterteilung über ihre sonstigen persönlichen und Familienverhältnisse verpflichtet. Auch haben sie die ihnen an ihrem bisherigen Aufenthaltsort ausgestellten Aufenthaltsbescheinigungen vorzulegen.
4) Weiterhin haben die Pflicht zur Anmeldung innerhalb 3 Tagen:
g.) Arbeitgeber, Lehrherren und Dienstherrschaften für die eintretenden Arbeiter, Lehrlinge und Dienstboten;
b) Personen, welche Wohnräume und Geschäftslokale vermieten oder Zöglinge, Schüler und Kostkinder bei sich aufnehmen.
Der Austritt, beziehungsweife Wegzug mutz ebenfalls angezeigt werden.
Insoweit eine Anmeldepflicht im Sinne des Kranken- oder Jnvalidenver- ficherungsgesetzes besteht, so kann diese mit der polizeilichen Meldung verbunden werden.
Sämtliche Formulare können unentgeltlich bei der Ortspolizeibehörde bezogen werden.
Verfehlungen gegen die Meldevorschriften werden nach Art 15 des Polizei- strasgesetzes bestraft. Die ortspolizeiliche Vorschrift, betr. die An- u. Abmeldung der durchreisenden Fremden in der Stadt Wildbad mit der Parc. Windhos vom 16. April 1894 in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Okt. bleibt durch Vorstehendes unberührt und in Kraft.
Den 4. Dezember 1901. Ortspolizeibehörde:
Baetzner.
Zu Beginn des Jahres 1902 findet ein Meister- und Gesellenkurs
1) für Installation elektrischer Leitungen.
2) für Maler in der Imitation von Marmorarten.
3) für Schuhmacherim Maßnehmen, Musterschneiden und Herrichten von Leisten statt; außerdem im Frühjahr 1902 Kurse für Schreiner, Sattler u. Tapeziere im Legen von Linoleum.
Erstere 3 Kurse sollen 10—12 Tage, letztere 4— 5 Tage dauern.
Anmeldungen können nun durch Vermittlung des Gewerbevereins (bis längstens 15. Dezember) eingereicht werden (Siehe Gewerbeblatt Nro. 48).
(Samstag, 7. Oez. d. Z.
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