Endlich empfahl sich Herr Albrecht.
„Also, kommen Sie in die Nähe von Marienthal, so sehe ich Sie bei mir, Sie sind dort mein Gast", rief Herr von Aos- kor, als Albrecht schon die Thür geöffnet hatte.
„Mein Wort, ich komme", gab dieser zurück.
Am Abend ging Albrecht noch spät aus, er ging nochmals nach der Weinstube. In einem anderen Zimmer mußte noch Gesellschaft sein, der Kellner eilte geschäftig mit Wein und Gläsern hin und her; er kam jetzt reich beladen mit leeren Flaschen zurück.
Albrecht rief den Kellner heran.
„Geben Sie dem Herrv. Aoskor meine Karte; er ist doch noch hier?" fragte er.
Der Kellner nickte bestätigend — aber etwas geheimnisvoll — und der Maler verstand es sich zu deuten, er wußte, es wurde in einem anderen Zimmer gespielt; nach wenigen Minuten kam der Kellner zurück.
„Darf ich Sie bitten, zu folgen, Herr v. Noskor ersucht Sie, nach dem kleinen Saal zu kommen", sagte der Maler leise. Als Herr Albrecht eintrat, sah er, er hatte sich nicht geirrt — — es wurde gespielt' Eine kleine Gesellschaft saß um den grünen Tisch; er trat zu Herrn von Noskor.
„Verzeihung",sagte er verbindlich, „die Langeweile, die ich empfand, hat mich verführt, Sie zu belästigen, ich selbst bin ein Freund der Fortuna und — darum suche ich die Dame."
Herr Albrecht wurde den Anwesenden vorgestellt und ihm ein Platz neben Herrn von Aoskor angewiesen; dieser pointirte hoch, eine nicht unbedeutende Summe, die vor ihm lag, verminderte sich auffallend.
„Heute scheußliches Pech", warf er an
Albrecht gewandt hin, als er einen Fünf- hundert-Thalerschein aus seinem Notizbuch nahm.
Er spielte weiter, immer mit Verlust, es schien ihn nicht zu berühren. Reich war wohl der Herr von Aoskor nicht, ihm mußte deshalb eine andere Kasse zur Ver. fügung stehen. Erverlor, es ließ ihn gleich- giltig und doch wurde er unruhig, als er nach seiner Uhr sah.
„Mein letzter Satz," sagte er zu dem Maler halblaut, er schob den Rest des Geldes auf die Dame — sie schlug fehl.
„Sie bleiben," bemerkte er nachlässig, indem er aufstand, „und wenn Sie mich besuchen, morgen vielleicht, danu machen wir bei mir ein kleines stsu."
Der Maler nickte bestätigend und Herr von Aoskor verließ mit leichtem Gruß das Zimmer.
Als die Thür sich geschlossen hatte, bemerkte ein Herr, der den Habitus einer verkommenen Größe au sich trug und unbeteiligt am Spiel bis dahin geblieben war, halblaut zu dem Maler:
„Ich gratulire, mit dem Herrn von Noskor ist gut spielen, er verliert regel-
mäßig, Unglück im Spiel — Glück in der Liebe, altes Sprichwort." Der Herr zuckte verächtlich die Achseln:
„Ah!" machte Albrecht sehr erstaunt; er stellte bald das Spiel ein und ging nach der Weinstube zurück; dort stand Herr von Aoskor an einem Tisch und vor ihm eine Flasche Portwein.
„Nun?" fragte derselbe erstaunt zu dem Maler hinsehend.
„Es ist furchtbar heiß drinnen, sagte dieser entschuldigend.
„Ah, schön, wir wollenl.uns kühlen."
„Kellner! Sekt," rief er fast überlaut.
Der Wein kam, Herr von Aoskor trank unmäßig, er stürzte den Inhalt der Gläser aus als wollte er sich betäuben, vergessen. Herr von Aoskor sah dann wieder nach seiner Uhr.
„Ich muß fort, "sagte er hastig, meine Rechnung!" rief er dem Kellner zu, er zeigte auf die leeren Flaschen. „Adieu Herr Albrecht, ich sehe Sie bald bei mir —" er war zur Thür hinaus, ehe der Maler antworten konnte. Der Herr v. Aoskor schien große Eile zu haben.
(Forts, folgt.)
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W i l d b a d.
Nachstehende
ortspolizeiliche Forschriften
betreffend die An- und Abmeldung der durchreisenden Fremden in der Stadt Wildbad mit der Parzelle Windhof, wird hiemit der Einwohnerschaft in Erinnerung gebracht.
Verfehlungen hiegegen werden unnachsichtlich bestraft.
Den 7. Mai 1899. Stadtschulthcißenamt:
Bätzner.
Auf Grund des Art. 15 Ziff. 2 und der Art. 51 und 52 des Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 wurden für die Stadt Wildbad mit der Parzelle Windhof folgende ortspolizciliche Vorschriften erlassen.
8 1-
Während der Saison, also vom 1. Mai bis 1. Oktober jeden Jahres sind sämtliche durchreisenden Fremden (Badgäste, Luftknrgäste, Geschäftsreisende, Ber- gnügungsreisende. Besuche u. s. w., welche in Gast- oder Privathäuser für Entgelt» oder unentgeltliche Wohnung) nahmen, durch den Wohnuugsgeber bei dem Stadtschultheißenamt an- und abzumeldeu.
8 2 .
Diese An- und Abmeldungen haben jeden Tag morgens längstens bis 8 Uhr, bezüglich aller während des vorangegangenen Tages oder während der Nacht angekommenen, beziehungsweise abgereisten Fremden zu geschehen.
8 3.
Zu den An- und Abmeldungen werden besondere Zettel vom Stadtschultheißenamt unentgeltlich abgegeben und zwar:
für Anmeldungen von über 2 Tage hier verweilenden Fremden, von weifzer Farbe; für Anmeldungen von blos bis zu 2 Tagen hier anwesenden Fremden von roter Farbe und für Abmeldungen von grüner Farbe.
Für die Verwendung der richtigen Formulare und die genaue, deutliche leserliche Ausfüllung der An- und Abmeldezettel ist der Wohnnngsgeber strafrechtlich verantwortlich.
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W i l d b a d.
Aekanntmachung.
Die aus Anlaß der Feststellung bezw. Erweiterung des Stadtbauplaus im de- wande Bahuäckern (Hochwiesenweg) von deu bürgerlichen Kollegien beschlossenen ortsbaustatutarischen Bestimmungen sind von heute an 4 Wochen lang zu jedermanns Einsicht auf dem Rathause öffentlich aufgelegt, was gemäß Art. 3 der Bauordnung und tz 2 der Vollz.-Verf. zu derselben hiemit bekannt gegeben wird.
Etwaige Einwendungen hiegegen sind innerhalb dieser Zeit beim Stadtschultheißenamt anzubriuqen.
Den 24. Juli 1899.
Stadtschultheißenamt:
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