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fassen: I^Vom Feinde die Bezahlung seiner Schulden zu verlangen und für die Sicherstellung derselben beim Völkerbund eine Finanzabteilung zu bilden. 2. Im Gegensatz dazu von den französischen Steuerzahlern nur das allcrnotwendigste zu verlangen, um die verschiede- nenen Budgets auszugleichen und eine Abgabe des Ka­pitals, die auf eine ganze Anzahl von Jahre verteilt we.den soll, zu verlangen; Steuerhinterziehungen sollen verfolgt werden. 3. Sich aller Ausgaben, die sich nicht bezahlt machen, zu wid.ersetzen. 4. Die Kreditansprüche fortzusetzen, während man den Bankdiskont herabsetze. Freigabe des Handels mit Lebensmitteln in England.

* Berlin, 21. Febr. Nach einer Meldung des .,B. L.-A." aus Lugano ordnete der englische Versor­gungsminister die Freigabe des Handels mit den Le­bensmitteln. ausgenommen Fleisch und Butter, an, weil die Zufubren aus den Kolonien eine regelmäßige Ver­pflegung sichern.

D'ut'chlnd.

Der Protest der Nationalversammlung gegen die Bergewalti- gungs- und Aushungerungspolitik der Entente.

Nachdem der Präsident Srheidemann am Freitag mit den Spartakisten und Unabhängigen bezüglich der Vorgänge im rhei­nisch westfälischen Industriegebiet abgerechnet hatte, und der Ueberzeugung Ausdruck gegeben hatte, daß es dem Regierungs­truppen gelingen werde, den Spartakisten und Gewaltmenschen In kürzester Zeit das Handwerk zu legen, wurde ein Antrag aller Parteien außer den Unabhängigen eingebracht, der u. a. folgende Forderungen enthält:

DaS deutsche Volk erwartet einen Frieden der Rechtes Es hat seine Waffen erst nicdergelcgt. nachdem es sich mit seinen Gegnern über die von Wilson aufgestellten Punkte verständigt hat Dos deutsche Volk rechnet auf die Unverletzlichkeit dieser Zusage. Die Nationalversammlung fordert die Anwendung aller Mittel, um die Angriffe bolschewistischer Truppen und Banden gegen unsere Ostgrenze obzuwehren. Die Behandlung der Entente, die fortdauernde Hungerblockade, die Zurückhaltung der notwen­digen Rohstoffe und unserer Kriegsgefangenen muß das deutsche Volk zur Verzweiflung treiben. Die Nationalversammlung legt dagegen vor der ganzen Welt feierliche Verwahrung ein.

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen, ebenso ein Antrag über den Anschluß Deutsch-Oestreichs, Zum Schluß wurde der Regierung das Vertrauen ausgesprochen gegen die Stimmen der beiden Rechtsparteien und der Unabhängigen.

Ein Entwurf zur Bildung eurer vorläufige» Reichswehr.

Weimar, 22. Febr. Der Nationalversammlung ist ein Antrag der sozialdemokratischen, demokratischen, Zen­trums- und Deutschen Volkspartei zugegangen, einein Gesetzentwurf für die Bildung einer vorläufigen Reichs­wehr zuzustimmen. Der Reichspräsident wird dadurch ermächtigt, das bestehende Heer anfzulvsen und eine vor­läufige Reichswehr zu bilden, die bis zur Schaffung der neuen reichsgesetzlich zu ordnenden Wehrmacht die Reichs­grenzen schützt, den Anordnungen der Reichsregierung Geltung verschafft und die Ruhe und Ordnung im Innern aufrechterhält. Die Reichswehr soll auf demo­kratischer Grundlage unter Zusammenfassung bereits be­stehender Freiwilligenkommandos und durch Anwerbung von Freiwilligen gebildet werden. Bereits bestehende Vollrswehren und ähnliche Verbände können ihr ange­gliedert werden. Offiziere und Unteroffiziere aller Art und Beamtenpersonal des bestehenden Hexres, sowie seine Einrichtungen und HHörden Hiiiwen in die Reichswehr ausgenommen werden. Dieses Gesetz tritt am 31. März 1620 außer Kraft. In der Begründung heißt es: Die Aufstellung eines Friedensheeres' der Zukunft hängt von den Friedensbedingungen und von der Reichsvsrfassung ab, kann daher gegenwärtig noch nicht in Angriff ge­nommen werden. Die Einziehung Wehrpflichtiger ist infolge technischer Schwierigkeiten noch nicht zuverlässig durchführbar. Daher muß für die Uebergangszeit auf Freiwillige zurückgegriffen werden. Jeder Korpsbezirk stellt, sowie die augenblickliche Lage es gestattet, eine Reichswehrbrigade auf, die nach der engeren Heimat, z. B. ..Reichsbrigade Pommern" benannt wird. Der innere Aufbau der Reichswehr wird den volkstümlichen For­derungen der Gegenwart Rechnung tragen. Gleichzeitig muß die Reichswehr die Kriegserfahrungen der . alten Armee ausnützen und durch feste Manneszucht und innere Geschlossenheit ein jederzeit bereites Werkzeug in der Hand der Reichsregierung bilden. Der Paragraph 4 muß einen Teil des Gesetzes bilden, solange die dort angezogenen Verträge noch gelten.

Eins Mahnung an die feindlichen Berichterstatter in Deutschland.

(WTB.) Berlin, 20. Febr. Von zuständiger Stelle erfahren wir: Die Ausgaben der bald nach Abschluß des Waffenstillstands in Deutschland eingetroffenen Be­richterstattern aus feindlichen Ländern ist schwer und verantwortungsvoll. Wenn aber, wie es leider in letz­ter Zeit vorgekommen ist, Journalisten, die die Gastfreundschaft unseres Landes in dieser schweren Zeit genießen, ihren Aufenthalt dazu mißbrauchen, unter dem Scheine authentischer Berichte Verleumdungen und Beschimpfungen in ihre Heimat zu senden, so ist das mehr als journalistische Unzweckmäßigkeit. Es ist eine

politische Feindseligkeit, die bereits weite Kreise des deutschen Volkes in große Erregung versetzt hat. Die deutsch? Regierung wird sich Vorbehalten müssen, be­sonders auffällige Brüche des Eastrechts in dieser Hin­sicht mit entsprechenden Maßnahmen zu beantworten. (Wenn die Revolutionsregierung geglaubt hat, diese feindlichen Berichterstatter würden etwas Gutes aus Deutschland melden, so ist das einer der Kapitalssehler der deutschen Denkweise, die von sich auf andere schließt, die aber immer noch nicht begreifen kann, daß die Rit­terlichkeit gegenüber dem Feind leider und unglück­licherweise bishtzr nur in Deutschland zu Hause war. Die feindlichen Berichterstatter haben bisher nur durch gemeinste Verleumdungen gegen Deutschland den Haß bei ihren Völkern ausrechtzuerhalten vermocht, glaubt die deutsche Regierung, sie würden jetzt plötzlich An­standsanwandlungen erhalten haben, weil man sie bei uns herumschnüffeln läßt. Im Gegenteil: sie werden uns jetzt verachten.)

Die Zahl der Erwerbslosen in Deutschland.

In Deutschland hat die Zahl der Erwerbslosen nach den Meldungen der Dcmobftmachungskomnftssion Anfang Februar die Hohe von 905 137 gegen 50t 610 Anfang Januar. Sie stieg i» Groß-Berlin auf 231180, dazu kommen aus dem übrigen Teil der Provinz Brandenburg 10 049. Die anderen preußischen Pro­vinzen ordnen sich in folgender Reihe: Posen 5012. Ostpreußen 6360 Pommern 9358, Sachsen 1-1927, Wcstpreußcn 15 749, Schlesien 16 412, Hannover 16 604. Westfalen 16 773, Hessen- Nassau 19217, Schleswig-Holstein 22 10, Rhsinvroviuz 116 689. Bayern zählte nach derselben Statistik 75 460, Württemberg 25 873 Baden 21 077. Hessen 11121, Sachsen 163 351 Erwerbs ^ lose, Oldenburg 2279 die Thüringischen Staaten 10 239 die i beiden Mecklenburg 2770 Anhalt 238. Sachsen Altenburg 4411,

! Wolbeck 16. Schaumburg-Lipve 257, Lippe 53. Hamburg 72 715. Lübeck 1007 Während in allen Staaten die Zahl der Erwerbs­losen einen steigende Tendenz aufweist zeigt sie im besetzten Ge­biet einen Rückgang. Sie betrug am 9. Januar im Reg'-crunas bezirk Koblenz 1768 Köln 31 453. Trier 8319. Aachen 13 261 und war bis zum 29. Januar gesunken in Koblenz auf 1370, Köln auf 27 605 Trier auf 2772, Aachen aus 8788.

Das Pro ramm der Sozialisten Deutsch-Oestreichs.

Wien, 22. Febr. (Wiener Korr.-Bur.) Der Verband der sozialistischen Abgeordneten beschloß, daß als erste Aufgabe der verfassunggebenden Nationalversammlung die endgültige Siche­rung der republ-kansschen Verfassung durch Bestätigung der Sr- i klärung Deutsch Ostreichs -ur Republik, die Absetzung des Hau­ses Habsburg Lotbringen für alle Zeiten und die Erwirkung der Anerkennung diefts Zustandes durch Karl von Habsburg be­zeichnet werde. Durch ein Gesetz soll jedes Unternehmen zur Wiederherstellung der Monarchie mit Strafe bedroht, dir Füh­rung aller aus monarchistischen Institutionen hervorgcgangenen Titel und der Gebrauch aller monarchischen Symbole verbaten, die Fcrmiliengüter d-s Hauses Habsburg als Volksgut erllärt werden. Die Verfüllung d-r deutsch öftrAch'schen Republik soll auf folgenden Grundsätzen beruhen: 1. Einkammersystem kein Staatsoberhaupt-, souverän ist das Volk; die Regierung be­stehend aus dem Slaatskan-ler und dem Stocftsftkreftir. wird unmittelbar von der Nationalversammlung gewählt 2 Selbstre- gien-ng der Länder und d-r Hauptstadt Wien 3 Emfiftrinig des RHerendums und den V-KZ-Dative für wichtige Gesetze. 4. Gewährleistung der volle- Vereins-. Versammlungs. Koali- tions- und Pressefreiheit, volle Glaubens-- und Gewissensfreiheit,' Uebcrgang des reichsd-uti'chen Ehercchss, Unentgeltlichkeit des Unterrichts und der Lebrm'tt-l. Das Aktionsprogramm verlangt den scHorngen ^ftg-nn der Verhandlungen mit dem Deutschen Reich über d-n Anf-bluß Dewtsch-Oesterreichs an das Reich der sobald wie möglich zu vollziehen sei. Unter den wirtschaftlichen Aufgaben ist die planmäßige und systematische Zentralisierung der dazu beute schon reifen Zweige der Volkswirtschaft hervor- zuheben Die reichsdeut'cbe Invaliden- und Altersversicherung ist unter Wahrung der vollen Selbstverwaltung der Ve-ackerten schleunigst ai'l D^-r ^-llcrreich aus-ndehnen.

' Auch ein Gegner des Militarismus.

Ein Bayreuter Schneidermeister änderte für einen Kunden eine Militärhose in eine Zivilhose um. indem er den roten Strei­fen herausnahm. Die Rechnung hiefür stellte der Schneider in folgender Weise aus:Den Militarismus aus der Hose ent­fernt .... 6 Mark".

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Aus Stadl und Land.

Lala», den 2i>. Februar 1919.

Viehzählung.

Am 1. März findet wiederum eine Viehzählung statt. Sie erstreckt sich auf folgende von Reichswegen erfragte Viehgattun­gen: Pferde, Rindvieh, Schaf«, Schweine, Ziegen, Geflügel (Gänse, Enten Hühner), Kaninchen.

Gesellenprüfungen.

Die Handwerkskammer Reutlingen veranstaltet demnächst Gesellenprüfungen für die bis 1. Oktober 1919 auslernenden Lehrlinge aller einschlägigen Gewerbe (einschließlich der Frauen­gewerbe). Die Ablegung dieser Prüfung hat durch das Gesetz vom 30. Mai 1908 insofern eine besonder« Bedeutung erlangt, i weil seit dem 1. Oktober 1913 nur noch diejenigen Handwerker zur Meisterprüfung zugelassen werden, welche die Gesellenprüfung bestanden haben. Alle Lehrlinge sollten daher seitens ihrer An­gehörigen zur Teilnahme an dieser Prüfung aufgefordert wer­den; die Lehrherren find bei Strafvermeidung ausdrücklich dazu verpflichtet. Anmeldungen hiezu können spätestens bis 5. März 191S entgegengenommen werden. Die Erhöhung der Prüfungs­

gebühr von 5 Mack auf 8 Mack erfolgte angesichts der sehr er­heblichen Mehrkosten der Gesellenprüfungen.

Die Frage der Gewissensfreiheit und des Schutzes der Religions- Übung im BerfassungsauSschuß.

Das Verhältnis von Staat und Kirche.

SEB. Stuttgart, 21. Febr. Der Verfassungsaus- schuß nahm in der heutigen Sitzung zunächst die Abstimmung des K 11 über die Gewissensfreiheit und den Schutz der Reli- gionsübung vor. Es fand der Antrag Sproll zu Absatz 1 mit -15 gegen 3 Stimmen in folgender Fassung Annahme:Jeder Landeseinwohner genießt innerhalb der Schranken der öffent­lichen Rechtsordnung ungestörte Gewissensfreiheit und staatlichen Schutz für ungestörte gemeinsame häusliche und öffentliche Re- ligionsübung". Ein Antrag Feuerstein (S ), den Absatz 2Be­amte der Kirche und Angestellte anderer Religionsgemeinschaften werden in der Erfüllung ihrer Bcrnfspfiichten geschützt", zu strei­chen, wurde mit 15 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Im Eingang dieses Absatzes 2 wurde dagegen auf Grund des Antrags Feuer­stein die Worte:Beamte der Kirche und Angestellte anderer Re­ligionsgemeinschaften" geändert in:Angestellte der Religions­gemeinschaften", und zwar mit 14 gegen 9 Stimmen. Ebenso fand'Annahme ein Antrag Wurster (B. P.) auf Einfügung des neuen Absatzes 3:Die allgemeinen Staatsgesetze bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt", mit 20 gegen drei Stimmen (Crispicn, Esenwein und Löchner). Dagegen wurde ein weiterer Antrag Feuerstein, einen Absatz folgenden Inhalts einzuschalten:Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ucberzeu- gung zu offenbaren" mit 15 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Ohne Abstimmung fand hierauf Abs. 3 des Entwurfs:Niemand darf von Staatswegcn zu einer kirchlichen Haftung gezwungen wer­den" Annahme. Hierauf wurden die KZ 12 und 13, die das Verhältnis von Staat und Kirche regeln, ein­gehend erörtert. Ein Zrntrnmsredner betonte, daß er ein wei­teres Aufsichtsrccht des Staates über die Kirche als das über das Befleucrungsrccht der Kirche nicht verstchen könne, die bis­herigen Patrona'srcchte des Landesherrn müßten aufgehoben werden. Sie dürften nicht auf die jetzige Regierung übergehen. Auch das Einspruchsrecht des Staates gegen die kirchlichen Beamten müsse beseitigt werden. Die Einschränkungen der Rechte der Orden müßten wegfallen. Der Reg-erungSvertreter Ministerialrat Mcvding betonte, er glaube nicht, daß der Entwurf eine Verschlechterung gebracht habe.

§ 12 wurde dann in folgender Fassung einstimmig angenommen: Die Religionsgemeinschaften ordnen und verwalten ihre Ange­legenheiten selbständig innerhalb der Schranken der Gesetze." Ein Antrag Crispien. der die Religion zur Privatsache erklären wollte wurde mit 21 gegen 1 Stimme (Cr:sv-en) bei 2 Stimm- cnihalftmacn (Oller und Sokmanns abgelebnt-, ebenw mit 18 gegen 3 Summen »nd 3 Entbastungen ein weiterer Antrag Cris- pien zn Abs. 1:jede Kirche und jede Religionsgemeinschaft, ist aus ibren An-rag als eine Körperschaft des össentl'chen Rechts -u erklären". Z 13 Abs. 1 wurde dann mit 21 gegen 1 Stimme bei 2 Enthaltungen in folaeuder Fassung angenommen:Die evangel. und die katk Kirche und ibre Gemein­den sind Körperschaften des öffentlichen Rechts": eberfto Abs 2:Sie sind berechtigt, ibre Mitglieder auf Grund der bürgerl Steuerliste zu besteuern", und endlich Abs 3:Ein Gesetz r gelt das Nähere". Zu Absatz 4 wurde ein Antrag Wurller lS P):Solchen Religionsgemeinschaften, d'e b'sber nicht als Körperschaften des ös'entl. Rechts anerkannt worden sind, können diese Reckte durch Gesetz verliehen werden", mit 14 gegen 10 Summen abgelebnt; und Mis 4 mit 21 Stimmen gegen 1 Stimme bei 2 Enthaltungen wie folgt angenommen: ..Neligionsaemeiiftchafte». die bisber nicht als Körverscbasten des ö'senil. R-ftos anerkannt worden sind, können diese Re^tc nur durch Gesetz- w-rltehen werden", ebenso eine Resolution Wurster und Gen lB V ) mit 23 aegen 1 Stimme:Die Lan­desversammlung walle erkläre», daß die Regierung die Ver­waltungsbehörden anweist, gegen die Eintragung von religiösen Verchnrn in das Vereinsregister nur Einspruch zu erheben, wenn sie gegen da? öffentl. Recht verstoßen" Samstag Vormittag Fortsetzung.

Svrechsaal.

Für die unter dieser Rubrik gebrachten Veröffentlichungen über­nimmt die Redaktion nur die preßnesekliche Verantwortung.

Zur Obstbaumpflege.

Bad Teinach, 21. Febr. Auf die verschiedene, von Herrn Oberamtsbaumwart Widmann gehaltenen Vor­träge erlaubt sich der Einsender dieses, seinem Bedau­ern darüber Ausdruck zu geben, daß es leider noch vielerorts angebracht wäre, nickt nur Vorträge anzu- hören. sondern auch auf die Mißstände in den jeweili­gen Gemeinden aufmerksam zu macken. Im Herbst ruft alles nach Obst, woher soll es nun aber kommen? Auf das Ausland sollen und dürfen wir in den nächsten Jahren nicht rechnen. Wenn man die hiesige Lage ins Auge faßt, so wäre die Frage zu erwägen, ob man nicht die Bäume an der Reuen Straße nach Röthenbach herausaraben und dafür Obstbäun ' an­pflanzen könnte, die nützlicher wären, als die jetzigen Bäume? Die Gemeinde hätte das sicherlich nie zu be­reuen, die Kosten selbst würden ja bereits durch das abfallende Holz gedeckt werden. Es wäre wünschens­wert, daß man zu der Sacke Stellung nimmt; viel­leicht würde sich zeigen, daß mancher Bürger dieselbe Meinung hat. B»

Druck und Verlag der A Oelschläqer'schen Buchdruckerei Ealw Für die Schriftl. verantwortl. Otto Seltmanu, Catw.

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