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-ander mehrere Zehnpfennigstücke bis zu zwanzig Stück eingeworfen werden. Die Einrichtung des Zählwerkes ist so ein­gerichtet, daß immer erkannt werden kann, wie viel Gas bezahlt ist.

sAnfop sernd.) Hausfrau:DuKarl, die Unterhaltung stockt jeden Augenblick unsere Gäste langweilen sich schrecklich!. Was sollen wir nun thun, sie szu amü­sieren?" Gatte:Da hilft unreines: Wir müssen das Zimmer auf einige Zeit verlassen, damit sie über uns klatschen können!"

(Schlau). Professor (das Dienst­zeugnis schreibend):Als Entlassungs­grund muß ich leider schreiben: Große Unsauberkeit!" Dienstmädchen:Könnten sie vielleicht einen lateinischen Ausdruck dafür gebrauchen?"

Schnacken. Potthämmel. Schwaben, Russen und Wanzen kauft nurLahr's Dalma". Es tötet in 10 Minuten alle Fliegen im Zimmer. Nicht giftig. Hunderte v n Dankschreiben. Nur allein acht zu haben m versiegelten Flaschen zu 15, 30 und 50 Pfg. Staubbeutel 15 Pfg. in Wildbad in der Hofapotheke.

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Bekanntmachung.

Anläßlich der am Samstag den 20. d. Bi. oder an einem der folgenden Tage stattfindenden Beleuchtung der Euzaulag?» mit Feuerwerk ist gemäß Nr. 1 der orts­polizeilichen Vorschriften bezüglich des Besuchs der Kgl. Anlagen etc. vom 25. August 1888 der Zutritt zu den Königs. Anlagen von der Entrichtung des vom Kgl. Badkommissariat festgesetztenEintritts- geldes abhängig gemacht und sind daher sämmtliche Zugänge zu denselben abge- jperrt.

Den 15. August 1898.

Stadtschultheißenamt:

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W i l d b a d.

Bekanntmachung.

Diejenigen, welche Baumstützen brau­chen, wollen sich binnen 3 Tagen melden

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W i I d b a d.

BekanntmachnngdesMinisteriums des Innern, betr die Organisa­tion des Arbeitsnachweises

Vom 28. Juni 1898. Nr. 8589. Unter Abänderung der in der Be­kanntmachung vom 17. Dezember 1895, betreffend die Organisation des Arbeits­nachweises (Amtsbl S. 474) niedergeleg­ten Bestimmungen über die organische Verbindung der kommunalen Arbeitsämter Württembergs ist angeordnet worden, daß vom 1. August d. Jrs. an die Nach­weise über die bei den einzeinen Arbeits­ämtern während der Monate März bis November je einschließlich am Abend, des Dienstag, Donnerstag und Samstag jeder Woche durch die mit dem städti­schen Arbeitsamt Stnttg. verbundene Zent­ralstelle an sämtliche Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern und an solche kleinere Gemeinden, für welche dies be­sonders gewünscht wird, versandt werden. Die Nachweise sind dazu bestimmt, sofort nach ihrer Ankunft bei den Gemeindebe­hörden durch öffentlichen Anschlag znr Kenntnis der stellensuchenden Arbeiter gebracht zu werden.

Um sodann Arbeitgebern und Ar­beitern in Gemeinden, welche kein Ar­beitsamt haben, einen möglichst leichten Berkchr mit dem nächst gelegenen Arbeits­amt zu ermöglichen, ist die Einrichtung getroffen worden, daß die Arbeitsämter den Ortsvorstehern, Herbergen znr Heimat, Verpflegnngsstationen und Arbeiterkolo­nien, welche darum nachsnchen, eine ge­nügende Zahl von Anmeldeformularen für Arbeitersnchende Unternehmer wie für stellensnchende Arbeiter zur Verfüg­ung stellen, die von den Beteiligten aus- znfüllen und von den Ortsvorstehern als portopflichtige Dienstsache an das nächstgelegene A.beitsamt einzusendensind. Stuttgart, den 28. Juni 1898.

K. Miiiistcritlin des Innern:

Pischck.

Indem die vor^'st.nde Bekanntmachung des Kgl. Ministeriums mit dem Anfügen znr allgemeinen Kenntnis gebracht wird, daß die Nachfragen nach Arbeitern zu­nächst in Neuenbürg und Wildbad in der oben angeführten Weise öffentlich ange­schlagen sein werden, erhalten die Orts­vorsteher die Weisung, auf diese neue Einrichtung znr Verbesserung und Er- leichternng der Arbeitsvermittlung, so­weit nötig, die beteiligten Kreise noch beson­ders aufmerksam zu machen, und sich wegen