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-ander mehrere Zehnpfennigstücke bis zu zwanzig Stück eingeworfen werden. Die Einrichtung des Zählwerkes ist so eingerichtet, daß immer erkannt werden kann, wie viel Gas bezahlt ist.
sAnfop sernd.) Hausfrau:„DuKarl, die Unterhaltung stockt jeden Augenblick — unsere Gäste langweilen sich schrecklich!. Was sollen wir nun thun, sie szu amüsieren?" — Gatte: „Da hilft unreines: Wir müssen das Zimmer auf einige Zeit verlassen, damit sie — über uns klatschen können!"
(Schlau). Professor (das Dienstzeugnis schreibend): „Als Entlassungsgrund muß ich leider schreiben: Große Unsauberkeit!" Dienstmädchen: „Könnten sie vielleicht einen lateinischen Ausdruck dafür gebrauchen?"
Schnacken. Potthämmel. Schwaben, Russen und Wanzen kauft nur „Lahr's Dalma". Es tötet in 10 Minuten alle Fliegen im Zimmer. Nicht giftig. Hunderte v n Dankschreiben. Nur allein acht zu haben m versiegelten Flaschen zu 15, 30 und 50 Pfg. Staubbeutel 15 Pfg. in Wildbad in der Hofapotheke.
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W i l d b a d.
Bekanntmachung.
Anläßlich der am Samstag den 20. d. Bi. oder an einem der folgenden Tage stattfindenden Beleuchtung der Euzaulag?» mit Feuerwerk ist gemäß Nr. 1 der ortspolizeilichen Vorschriften bezüglich des Besuchs der Kgl. Anlagen etc. vom 25. August 1888 der Zutritt zu den Königs. Anlagen von der Entrichtung des vom Kgl. Badkommissariat festgesetztenEintritts- geldes abhängig gemacht und sind daher sämmtliche Zugänge zu denselben abge- jperrt.
Den 15. August 1898.
Stadtschultheißenamt:
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W i l d b a d.
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W i I d b a d.
BekanntmachnngdesMinisteriums des Innern, betr die Organisation des Arbeitsnachweises
Vom 28. Juni 1898. Nr. 8589. Unter Abänderung der in der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1895, betreffend die Organisation des Arbeitsnachweises (Amtsbl S. 474) niedergelegten Bestimmungen über die organische Verbindung der kommunalen Arbeitsämter Württembergs ist angeordnet worden, daß vom 1. August d. Jrs. an die Nachweise über die bei den einzeinen Arbeitsämtern während der Monate März bis November je einschließlich am Abend, des Dienstag, Donnerstag und Samstag jeder Woche durch die mit dem städtischen Arbeitsamt Stnttg. verbundene Zentralstelle an sämtliche Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern und an solche kleinere Gemeinden, für welche dies besonders gewünscht wird, versandt werden. Die Nachweise sind dazu bestimmt, sofort nach ihrer Ankunft bei den Gemeindebehörden durch öffentlichen Anschlag znr Kenntnis der stellensuchenden Arbeiter gebracht zu werden.
Um sodann Arbeitgebern und Arbeitern in Gemeinden, welche kein Arbeitsamt haben, einen möglichst leichten Berkchr mit dem nächst gelegenen Arbeitsamt zu ermöglichen, ist die Einrichtung getroffen worden, daß die Arbeitsämter den Ortsvorstehern, Herbergen znr Heimat, Verpflegnngsstationen und Arbeiterkolonien, welche darum nachsnchen, eine genügende Zahl von Anmeldeformularen für Arbeitersnchende Unternehmer wie für stellensnchende Arbeiter zur Verfügung stellen, die von den Beteiligten aus- znfüllen und von den Ortsvorstehern als portopflichtige Dienstsache an das nächstgelegene A.beitsamt einzusendensind. Stuttgart, den 28. Juni 1898.
K. Miiiistcritlin des Innern:
Pischck.
Indem die vor^'st.nde Bekanntmachung des Kgl. Ministeriums mit dem Anfügen znr allgemeinen Kenntnis gebracht wird, daß die Nachfragen nach Arbeitern zunächst in Neuenbürg und Wildbad in der oben angeführten Weise öffentlich angeschlagen sein werden, erhalten die Ortsvorsteher die Weisung, auf diese neue Einrichtung znr Verbesserung und Er- leichternng der Arbeitsvermittlung, soweit nötig, die beteiligten Kreise noch besonders aufmerksam zu machen, und sich wegen