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worden ist, für welche Steuerfreiheit begründet ist, oder wenn bisher steuerfreie Gebäude oder Gebäudeteile infolge der Benützung zu einem anderen Zwecke die Steuerfreiheit verloren haben; ä) wenn eine mit einem Gebäude eingeschätzte Hofraite verloren gegangen, verkleinert, auf die Dauer ganz oder teilweise unbenützbar geworden, der land- oder forstwirtschaftlichen Kultur zugewendet oder nach Art. 2 des Steuergesetzcs steuerfrei geworden ist; e) wenn eine solche Hofraithe durch Naturereignis! oder durch Zuziehung von bisher steuerfreien oder zur Grundsteuer zugezogenen Flächen ver­größert worden ist;

k) wenn ein Gebäude neu errichtet, oder wenn ein Gebäude durch Auf­setzen eines oder mehrerer Stockwerke, oder durch Ueberbauung einer weiteren Grundfläche vergrößert worden ist;

§) wenn bisher ganz unbrauchbar gewesene Gebäude ganz oder teilweise nutzbar gemacht worden sind;

III. Bei den Gewerben (Artikel 98 des Steuergesetzes)

a) wenn ein Gewerbe neu begonnen, oder mit einem schon bestehenden Gewerbe ein weiteres verbunden worden ist; d) wenn ein Gewerbe oder eines von mehreren durch dieselbe Person be­triebenen Gewerben aufgegeben worden ist; o) wenn das Betriebskapital oder die Zahl der Gehilfen und Arbeiter erheblich und nachhaltig vermehrt dder vermindert worden sind.

Den 5. April 1892.

Stadtschultheißenamt.

B ä tz n e r.

Bekanntmachung

betreffend die Frühjahrs-Kontrolversammlungen im Landwehr­kompagnie-Bezirk Neuenbürg.

Dieselben finden am 6. und 7. April statt und zwar in der Station (des Kon- trolbezirks) Wildbad, wozu die Mannschaften von Wildbad gehören,

am 7. April 1892, nachmittags 3 Uhr,

nach der neuen (mitteleuropäischen) Zeit.

Dabei hoben zu ersche.nen: die Dispositionsurlauber, die Reservisten, die Wehr­männer I. Aufgebots, die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften, die Halbinvalden, welche noch im dienstpflichtigen Alter steh n, und sämtliche geübte und nicht geübte Ersatzreservisten.

Alle Militärpapiere sind bei Strafvermeidung mit zur Stelle zu bringen, sowie etwaige Orden und Ehrenzeichen anzulegen.

Calw im März 1892.

WeZirks-Kornnrcrnöo.

von:

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