L
Amtliche Verannrmachttngen.
Bersiigung der Landesfuttcrmittclstelle über Nachzahlung des erhöhten Preises für Heulieserungen.
Unter Bezugnahme auf die vorstehende Bekanntmachung des Kgl. Ministeriums des Innern über die Preise für Heu pus der Ernte 1918 wird mit Ermächtigung des Kriegsernährungsamts und des Kgl. Ministeriums des Innern verfügt:
l. Die Kommunalverbände werden angewiesen, auf Grund der von ihren Aufkäufern geführten Listen alsbald frstzustelkrn, welche Erzeuger Heu au
1. die Heeresverwaltung
2. Kommunal(Bedarfs)verbände und kriegswirtschaftlich wichtige Betriebe;
3. sonstige Verbraucher auf Grund, von Bezugsscheinen der Landesfuttermittelstelle oder der Kommunal-
verbände abgeliefert haben und in welchen Mengen.
Hierauf sind die Nachzahlungen für das an die Heeresverwaltung und die Vedarfsverbünde und kriegswirtschaftlich wichtigen Betriebe gelieferte Heu, ohne daß besonderer Antrag der Erzeuger erforderlich wäre, mit Beschleunigung vorzunehmen.
Die auf Bezugscheine der Landesfuttermittelstelle und der Oberämter belieferten Betriebe und Tierhalter sind zu veranlassen, den Preisunterschied ebenfalls, nnd zwar unmittelbar an die Erzeuger nachzubezahlen, widrigenfalls ihüen Heu inskünftig nicht mehr zngcwicsen werden würde.
>k. Die Kommunalverbände, welche Heu empfangen haben, haben den beliefernden Kommunalverbänden den Preisunterschied zu vergüten und können diesen ihrerseits von den bezugsberechtigten Abnehmern einheben.
Die Kommunalverbände werden ermächtigt, für den Fall, daß von einzelnen bezugsberechtigten Abnehmern von Heu der Betrag des Unterschieds zwischen dem früheren und dem erhöhten Höchstpreis nicht mehr eingebracht werden kann, durch Zuschläge bei späteren Lieferungen einen Ausgleich zu schaffen und bei Verweigerung der Zahlung des Preisunterschieds die weitere Heuabgab« abrulehnen.
Stuttgart, den 13. Sept, 1918 Sting.
Die Schultheihenämter werden angewiesen, dies« Bestimmungen über die neuen Höchstpreise für Heu bekannt zu prachen, insbesondere ist die Bestimmung in Ziff. I Abs. 2 (fettgedruckt). den Tierhaltern, dis in letzter Zeit Heu auf Bezugsscheine gekauft haben, zur Kenntnis zu bringen.
Bezüglich der neuen Heupreise siehe die Bekanntmachung im Calwer Tagblatt Nr. 201. Kgl. Oberamt:
Lalw. den 4. Okt. 1918. Ass. Dr. Blaicher. A.-V.
Taubenschlagsperre.
1. Die Ortspolizeibehörden werden aufgefordert, zur Verhütung von Schaden Taubenschlagsperre über die Dauer der Ernte gemäß Art. 34 Abs. 1 Ziff. 1 PStGB. anzuordnen und wirksam durchzuführen. Bei Festsetzung des Zeitraums für die Sperre ist nicht nur auf die Verhältnisse der eigenen Markung, sondern auch auf diejenigen der Nachbargemeinden Rücksicht zu nehmen, auch wenn diese nicht zum Ober- amtsbezirk gehören.
S. Auch während der Schlagsperre ist es streng verboten, freifliegende Tauben aller Art abzuschießen oder zu töten (Verfügung des Stellv. Een.-Kdos. 13. (K. W.) A.-K. vom 18. 12. 17; St.-Anz. 298).
Dies ist von den Ortspolizeibehörden wiederholt bekannt zu machen.
3. Das Brieftaubeirwrsen ist in jeder Hinsicht zu fördern. Es wird deshalb erwartet, daß dem Verband Deutscher Brieftaubenliebhabervereine Schutz und Hilfe gewährt wird.
Calw, den 6. Okt. 1918. Kgl. Oberamt:
Ass. Dr. Blaicher. A.-V.
Zucker zur Weinverbeffcrung.
Das Kriegsernährungsamt hat für solche Weine dcS 1918er Jahrgangs Zucker zur Verfügung gestellt, die der Verbesserung durch Zusatz von Zucker dringend bedürfen.
Zum Bezug von Zucker zur Weinvcrbessecung ist durch den Ortsvorsteher, in dessen Gemeinde der Wein gekauft wurde, eine Weinkaufsbestätigung auszustellen. Diejenigen Weinerzeuger, die ihren eigenen Wein einlegen nnd zuckern wollen, lassen sich von dem Ortsvorsteher,-in dessen Gemeinde sich der im Ertrag stehende Weinberg befindet, eine Weinertragsbeftätigung ausstellen. Die Wemkaufs- bezw. Weinertragsbestätigung wird vom Ortsvorsteher dem Gesuchsteller ausgehändigt. Dieser hat den dem Formular anhängenden Antrag auf Zuweisung von Zucker auszufüllen und dem Ortsvorsteher der Gemeinde abzuliesern, in der ^der Zucker zur Weinverbesserung verwendet werden soll. Der Ortsvorsteher hat. sobald eine Anzahl dieser Anträge eingegangcn iist, diese gesammelt der Landesversorgungsstelle Abteilung Zucker cinzusenden, die hierauf der Gemeindebehörde über die gesamte Zuckermenge Rechnung erteilt. Rach Eingang des RechnungS-!
betrag; wird die Lieferung des ZuckerS an die Gemeindebehörde veranlaßt. Die Verteilung des Zuckers ist durch die Gemeindebehörde vorzunchmcn. Dieses Verfahren ist notwendig, da nach Lage der heutigen Befsr'oerungsverhältnifse es ganz unmöglich ist, jeden Antrag auf Zulveisung von Zucker zur Weinverbesserung einzeln zu erledigen.
Laut fachmännischem Gutachten ist im allgemeinen eine Zuckerung bis zu 4 kg; auf 1 Kl Wein ausreichend. Der Gesuchsteller kann also für 1 Kl Wein als Höchstmenge 4 Kg Zucker beantragen, brachtet der Besitzer des Weines eine größere Zuckermenge als 4 kx für ein kl Traubensaft für unbedingt notwendig und will er demgemäß Antrag auf Zuweisung einer größeren Zuckermenge stellen, so hat er zuvor eine Probe des Weines an eine staatl. in erkannte fachmännische Untersuchungs anstalt (z. B. K. Weinbauversuchsanftalt in Weinsberg) einzusenden, die ein Gutachten über den Säuregrad des Weines und eine Berechnung über die Höhe der nach dem Weingesetz zulässigen Zuckermengc für den betreffenden Wein ausstellt. In diesem Falle ist auch das Gutachten der staatl. anerkannten Untersuchungsanstalt zusammen mit dem Antrag aus Zuweisung von Zucker dem Ortsvorsteher zu übergeben, in der der Zucker zur Weinverbcsserung verwendet werden soll.
Um spätere Käufer von 1918er Wein vor Schaden zu schützen, wird besonders darauf hingewiesen, daß nur dem ersten Käufer bezw. dem Selbsteinleger Zucker zur Verbesserung gereicht wird. Wenn demzufolge Weine von einem Weinhändlcr oder einem Selbsteinleger, der seinen Wein bereits eingekellert hat, weiter- vcrkauft werden, so wird diesem zweiten Käufer kein Zucker zur Weinverbesserung mehr verabfolgt, da angenommen werden muß, daß für diesen Wein der Zucker bereits angefordcrt wurde.
Für nach Württemberg eingeführten Wein ist der Zucker zur Weinverbesserung in den für den ErzeugungSort maßgebende» Bundesstaat anzufordern.
Der Preis für die 100 Kg; Zucker zur Weinverbcsserung beträgt nach vorläufiger Berechnung 300.—. Was den hohe» Preis des Zuckers betrifft, so wird darauf hingewiesen, daß derselbe schon durch die Preisfestsetzung der Reichszuckerstelle gegeben ist, die zum Ausgleich dafür, daß der allgemeine Verbrauchszucker (Mundzucker) der Bevölkerung billiger zugrführt werden kann, den Zucker für die Sonderzwe-*- - >>ie Weinverbcsserung, höher festlegcn muß.
Calw, den 3. Oktober 1913.
K. Oberamt: Dr. Blaicher, A B.
»nS mit Zuversicht in die Zukunft blicken. Gerade deshalb ist rS mch unsere Pflicht, Gewißheit darüber herbeizuführe», ob daS »pfervolle blutige Ringen nicht einen einzigen Tag über den Zeitpunkt hinaus geführt wird, wo «ns ein Abschluß des Krieges Nöglich erscheint, der unsere Ehre nicht berührt. Gestützt auf »«S Einverständnis aller dazu berufenen Stellen im Reich und »uf die Zustimmung der gemeinsam mit uns handelnden Bundessenoffen, habe ich in der Nacht zum 5. Oktober durch die Vermittlung der Schweiz an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika eine Rote gerichtet, in der ich ihn bitte, die Herbeiführung deS Friedens in die Hand zu nehmen und hierzu mit »Ilen kriegführenden Staaten in Verbindung zu treten. (Bewegung.)
Die Note trifft schon heute oder morgen in Washington ein. Sie richtet sich an den Präsidenten der Vereinigten Staaten, weil dieser in seiner Kongreßbotschast am 8. Januar 1918 und in selben späteren Kundgebungen, besonders auch in seiner Rewyorker Rede vom 27. Sept., ein Programm über den allgemeine» Frieden ausgestellt hat, das wir als Grundlage für Verhandlungen a» rahmen können.
Ich habe diesen Schritt auf dem Wege zu der Erlösung nicht nur Deutschlands und feiner Verbündeten, sondern der gesamten, seit Jahren unter dem Kriege leidenden Menschheit auch deshalb getan, weil ich glaube, daß die auf das künftige Glück der Völker gerichteten Gedanken, die, Herr Wilson vertritt, sich, völlig mit der allgemeinen Vorstellung im Einklang befinden, in denen sich auch die neue deutsche Negierung und mit ihr die weit überwiegende Mehrheit des deutschen Volks bewegt. (Zustimmung bei der Mehrheit.) Was mich betrifft, so können meine früher vor einem anderen Hörerkreis gehaltenen Reden bezeugen, daß sich in der Vorstellung, die ich von einem künftigen Frieden hege, keinerlei Wandlung in mir vollzogen hat, seitdem ich mit der Führung der Reichsgeschäfte beauftragt worden bin. Was ich will, ist ein ehrlicher dauernder Frieden für die gesamte Menschheit, und ich glaube daran, daß ein solcher Frieden zugleich auch der festeste Schutzivall für die künftige Wohlfahrt unseres eigenen Vaterlandes wird. (Beifall link? und im Zentrum.) Zwischen den nationalen- und den internationalen Pflichtgeboten sehe ich deshalb mit Bezug auf den Frieden keinerlei Unterschied. (Sehr richtig links.) Das Entscheidende liegt für mich ausschließlich darin, daß die Gebote von allen Beteiligten mit derselben Ehrlichkeit als bindend anerkannt und geachtet werden, wie das von mir und den andern Mitgliedern unserer Regierung gilt. (Beifall links.) So sehe ich denn mit der ganzen Ruhe, die mir mein Gewissen als Mensch und als Diener unsere» Volkes verleiht, »tnd die sich zugleich auf das feste Vertrauen zu diesem großen, treuen, jeder Hingebung fähigen Volk und seiner ruhmvollen Wehrmacht gründet, dem Ergebnis der ersten Handlung entgegen, die ich als leitender Staatsmann des Reiches unternommen habe. Wie dieses Ergebnis auch anöfallcn möge, ich weiß, daß es Deutschland fest entschlossen und einig finden wird — sowohl hu einem redlichen Frieden, der jede eigensüchtige Verletzung fremder Rechte von sich weist — als auch zu dem Endkampf «uf Le-
atz ckerSlaat ckenLebens- grunck unserer Volksgemeinschaft bilcket, lehrt uns cker Krieg. Wohlfahrt cke» Staates verbürgt nur ein von richtiger erkennt- nt» erfüllter Volk nnck seine
Lebendige Staatsgefimnmg
Schutz nnck Schirm ckem heiligen Locken ckes Deutschen Reiches mutz für uns all« erste» Gebot bleiben, ckenn: Die ckeutfche Zukunft ruht auf cker vrunälage staatltchsrSicherheit.
den und Tod, zu dem unser Volk ohne eigenes Verschulden gezwungen wäre, wenn die Antwort der mit uns im Kriege Stehenden auf unser Angebot von dem Willen, uns zu vernichten, diktiert werden sollte (lebhafte Zustimmung). Kein Zagen befällt mich bei dem Gedanken, daß dieses 2. Ergebnis eintreten könnte, denn ich kenne dieGröße der gewaltigen Kräfte, die auch jetzt noch in unserem Volk vorhanden sind, und ich weiß, daß die unwiderlegliche Uebsrzeugnng, um gar nichts weiter als um unser Leben zu kämpfen, diese Kräfte entfesseln würde. Ich hoffe aber um der gesamten Menschheit willen, daß der Präsident der Ver. Staaten unser Angebot so aufnimmt, wie wir es meinen. Dann wäre die Tür zu einem baldigen, ehrenvollen Frieden des Rechts und der Versöhnung sowohl für uns wie für unsere Gegner geöffnet. (Lebhafter, stürmischer Beifall.)
G
Dir deutsche Note an Wilson.
(WLB.) Berlin, 5. Okt. Die durch Vermnuung der schweizer Regierung an den Präsidenten Wilson gerichtete Note hat folgenden Wortlaut:
Die deutsch« Regierung ersucht den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika» die Herstellung des Friedens in die Hand zu nehmen, alle kriegführenden Staaten von diesem Ersuchen in Kenntnis zu setzen und sie zur Entsendung von Bevollmächtigten zwecks Aufnahme der Verhandlungen einzuladen. Sie nimmt das von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika in der Kongreßbotschast vom 8. Januar 1S18 und in seinen späteren Kundgebungen, namentlich der Rede vom 27. September ansgestellte Programm, als Grundlage für die Fricdensverhandlungen an.
Um weiteres Blutvergießen zu vermeiden, ersucht die deutsche Regierung, den fofortigeu V:fch^>d eines allge
meinen Waffenstillstandes zu Land, zu Wasser und in de» Luft herbeizuführe«.
Prinz Max von Baden, Reichskanzler.
Ein Erlaß des Kaisers an Heer und Marine.
(WTB.) Berlin. 5. Okt. Se. Majestät der Kaiser hat nachstehenden Erlaß an das deutsche Heer und di« deutsche Marine gerichtet:
An das deutsche Herr und die deutsche Marine?
Seit Monaten stürmt der Feind unter gewaltiger Kraftanstrengung fast ohne Kampfpause gegen eure Linien an. In wochenlangem Ringen, vielfach ohne Ruhe, müßt Ihr ausharren und dem an Zahl weit überlegenen Feind die Stirn bieten. Darin liegt die Größe der Ausgabe, die Euch gestellt ist und die Ihr erfüllt. Alle deutschen Stämme tun ihre Schuldigkeit und verteidigen auf fremdem Boden heldenhaft das Vaterland. Hart ist der Kampf meiner Flotte, um sich den vereinten feindlichen Seestreitkräften gegenüber zur Geltung zu bringen und in un ermüdlicher Arbeit die Armee in ihren schweren Kämpfen zu unterstützen. Mit Stolz und Bewunderung sind die Augen der Heimat auf die Taten des Heeres und der Marine gerichtet. Ich sage Euch meinen und des Vaterlandes Dank. Mitten in das schwerste Ringen fällt der Zusammenbruch der mazedonischen Front. Eure Fr"--» ist ungebrochen und wird es weiter sein!
Ich habe mich im Einvernehmen mit unseren Ver biindeten entschlossen, dem Feinde nochmals den Frieden anzubieten, doch nur zu einem ehrenvollen Frieden werden wir die Hand reichen. Das schulden wir den Helden, die ihr Leben für das Vaterland gelassen haben, das schulden wir unfern Kindern. Ob die Waffen ruhen werden, steht noch dahin. Bis dahin dürfen wir nicht erlahmen. Wir müssen wie bisher alle Kräfte daran setzen, unermüdlich dem Ansturm des Feindes standzuhalten. Die Stunde ist ernst, aber wir fühlen uns im Vertrauen auf unsere Kraft und Gottes gnädige Hilfe stark genug, unsere geliebte Heimat zu verteidigen. (gez.) Wilhelm, l. kl.
Die Schicksalsstunden
des deutschen Bolkes.
Das deutsche Volk steht vor entscheidenden Ereignissen, die für die Entwicklung seines nationalen Lebens auf Jahrzehnte hinaus — vielleicht noch länger — von maßgebendem Einfluß sein werden, und es hat deshalb heute jeder Deutsche die Pflicht, sich darüber klar zu werden, war er in dieser schweren Schicksalsstunde seines Volkes zum Besten desselben tun kann. Von diesem Gesichtspunkt geleitet, hat der Deutsche Kaiser eine neue deutsche Reichsregierung berufen und bestätigt, deren Männer das Vertrauen der großen Mehrheit des Volkes besitzen, und die auf Grund dieses Vertrauens die Schritte unternehmen sollen^ die jetzt