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Amtliche Verannrmachttngen.

Bersiigung der Landesfuttcrmittclstelle über Nachzahlung des erhöhten Preises für Heulieserungen.

Unter Bezugnahme auf die vorstehende Bekanntmachung des Kgl. Ministeriums des Innern über die Preise für Heu pus der Ernte 1918 wird mit Ermächtigung des Kriegs­ernährungsamts und des Kgl. Ministeriums des Innern verfügt:

l. Die Kommunalverbände werden angewiesen, auf Grund der von ihren Aufkäufern geführten Listen alsbald frstzustelkrn, welche Erzeuger Heu au

1. die Heeresverwaltung

2. Kommunal(Bedarfs)verbände und kriegswirtschaftlich wichtige Betriebe;

3. sonstige Verbraucher auf Grund, von Bezugsscheinen der Landesfuttermittelstelle oder der Kommunal-

verbände abgeliefert haben und in welchen Mengen.

Hierauf sind die Nachzahlungen für das an die Heeres­verwaltung und die Vedarfsverbünde und kriegswirtschaft­lich wichtigen Betriebe gelieferte Heu, ohne daß besonderer Antrag der Erzeuger erforderlich wäre, mit Beschleunigung vorzunehmen.

Die auf Bezugscheine der Landesfuttermittelstelle und der Oberämter belieferten Betriebe und Tierhalter sind zu veranlassen, den Preisunterschied ebenfalls, nnd zwar un­mittelbar an die Erzeuger nachzubezahlen, widrigenfalls ihüen Heu inskünftig nicht mehr zngcwicsen werden würde.

>k. Die Kommunalverbände, welche Heu empfangen haben, haben den beliefernden Kommunalverbänden den Preisunterschied zu vergüten und können diesen ihrerseits von den bezugsberechtigten Abnehmern einheben.

Die Kommunalverbände werden ermächtigt, für den Fall, daß von einzelnen bezugsberechtigten Abnehmern von Heu der Betrag des Unterschieds zwischen dem früheren und dem erhöhten Höchstpreis nicht mehr eingebracht werden kann, durch Zuschläge bei späteren Lieferungen einen Aus­gleich zu schaffen und bei Verweigerung der Zahlung des Preisunterschieds die weitere Heuabgab« abrulehnen.

Stuttgart, den 13. Sept, 1918 Sting.

Die Schultheihenämter werden angewiesen, dies« Be­stimmungen über die neuen Höchstpreise für Heu bekannt zu prachen, insbesondere ist die Bestimmung in Ziff. I Abs. 2 (fettgedruckt). den Tierhaltern, dis in letzter Zeit Heu auf Bezugsscheine gekauft haben, zur Kenntnis zu bringen.

Bezüglich der neuen Heupreise siehe die Bekanntmachung im Calwer Tagblatt Nr. 201. Kgl. Oberamt:

Lalw. den 4. Okt. 1918. Ass. Dr. Blaicher. A.-V.

Taubenschlagsperre.

1. Die Ortspolizeibehörden werden aufgefordert, zur Verhütung von Schaden Taubenschlagsperre über die Dauer der Ernte gemäß Art. 34 Abs. 1 Ziff. 1 PStGB. anzuordnen und wirksam durchzuführen. Bei Festsetzung des Zeitraums für die Sperre ist nicht nur auf die Verhältnisse der eigenen Markung, sondern auch auf diejenigen der Nachbargemein­den Rücksicht zu nehmen, auch wenn diese nicht zum Ober- amtsbezirk gehören.

S. Auch während der Schlagsperre ist es streng verboten, freifliegende Tauben aller Art abzuschießen oder zu töten (Verfügung des Stellv. Een.-Kdos. 13. (K. W.) A.-K. vom 18. 12. 17; St.-Anz. 298).

Dies ist von den Ortspolizeibehörden wiederholt bekannt zu machen.

3. Das Brieftaubeirwrsen ist in jeder Hinsicht zu fördern. Es wird deshalb erwartet, daß dem Verband Deutscher Brieftaubenliebhabervereine Schutz und Hilfe gewährt wird.

Calw, den 6. Okt. 1918. Kgl. Oberamt:

Ass. Dr. Blaicher. A.-V.

Zucker zur Weinverbeffcrung.

Das Kriegsernährungsamt hat für solche Weine dcS 1918er Jahrgangs Zucker zur Verfügung gestellt, die der Verbesserung durch Zusatz von Zucker dringend bedürfen.

Zum Bezug von Zucker zur Weinvcrbessecung ist durch den Ortsvorsteher, in dessen Gemeinde der Wein gekauft wurde, eine Weinkaufsbestätigung auszustellen. Diejenigen Weinerzeuger, die ihren eigenen Wein einlegen nnd zuckern wollen, lassen sich von dem Ortsvorsteher,-in dessen Gemeinde sich der im Ertrag stehende Weinberg befindet, eine Weinertragsbeftätigung ausstellen. Die Wemkaufs- bezw. Weinertragsbestätigung wird vom Ortsvor­steher dem Gesuchsteller ausgehändigt. Dieser hat den dem For­mular anhängenden Antrag auf Zuweisung von Zucker auszu­füllen und dem Ortsvorsteher der Gemeinde abzuliesern, in der ^der Zucker zur Weinverbesserung verwendet werden soll. Der Ortsvorsteher hat. sobald eine Anzahl dieser Anträge eingegangcn iist, diese gesammelt der Landesversorgungsstelle Abteilung Zucker cinzusenden, die hierauf der Gemeindebehörde über die gesamte Zuckermenge Rechnung erteilt. Rach Eingang des RechnungS-!

betrag; wird die Lieferung des ZuckerS an die Gemeindebehörde veranlaßt. Die Verteilung des Zuckers ist durch die Gemeinde­behörde vorzunchmcn. Dieses Verfahren ist notwendig, da nach Lage der heutigen Befsr'oerungsverhältnifse es ganz unmöglich ist, jeden Antrag auf Zulveisung von Zucker zur Weinverbesserung einzeln zu erledigen.

Laut fachmännischem Gutachten ist im allgemeinen eine Zucke­rung bis zu 4 kg; auf 1 Kl Wein ausreichend. Der Gesuchsteller kann also für 1 Kl Wein als Höchstmenge 4 Kg Zucker beantragen, brachtet der Besitzer des Weines eine größere Zuckermenge als 4 kx für ein kl Traubensaft für unbedingt notwendig und will er demgemäß Antrag auf Zuweisung einer größeren Zuckermenge stellen, so hat er zuvor eine Probe des Weines an eine staatl. in erkannte fachmännische Untersuchungs anstalt (z. B. K. Wein­bauversuchsanftalt in Weinsberg) einzusenden, die ein Gut­achten über den Säuregrad des Weines und eine Berechnung über die Höhe der nach dem Weingesetz zulässigen Zuckermengc für den betreffenden Wein ausstellt. In diesem Falle ist auch das Gutachten der staatl. anerkannten Untersuchungsanstalt zu­sammen mit dem Antrag aus Zuweisung von Zucker dem Orts­vorsteher zu übergeben, in der der Zucker zur Weinverbcsserung verwendet werden soll.

Um spätere Käufer von 1918er Wein vor Schaden zu schützen, wird besonders darauf hingewiesen, daß nur dem ersten Käufer bezw. dem Selbsteinleger Zucker zur Verbesserung gereicht wird. Wenn demzufolge Weine von einem Weinhändlcr oder einem Selbsteinleger, der seinen Wein bereits eingekellert hat, weiter- vcrkauft werden, so wird diesem zweiten Käufer kein Zucker zur Weinverbesserung mehr verabfolgt, da angenommen werden muß, daß für diesen Wein der Zucker bereits angefordcrt wurde.

Für nach Württemberg eingeführten Wein ist der Zucker zur Weinverbesserung in den für den ErzeugungSort maßgebende» Bundesstaat anzufordern.

Der Preis für die 100 Kg; Zucker zur Weinverbcsserung be­trägt nach vorläufiger Berechnung 300.. Was den hohe» Preis des Zuckers betrifft, so wird darauf hingewiesen, daß der­selbe schon durch die Preisfestsetzung der Reichszuckerstelle ge­geben ist, die zum Ausgleich dafür, daß der allgemeine Ver­brauchszucker (Mundzucker) der Bevölkerung billiger zugrführt werden kann, den Zucker für die Sonderzwe-*- - >>ie Weinverbcsserung, höher festlegcn muß.

Calw, den 3. Oktober 1913.

K. Oberamt: Dr. Blaicher, A B.

»nS mit Zuversicht in die Zukunft blicken. Gerade deshalb ist rS mch unsere Pflicht, Gewißheit darüber herbeizuführe», ob daS »pfervolle blutige Ringen nicht einen einzigen Tag über den Zeit­punkt hinaus geführt wird, wo «ns ein Abschluß des Krieges Nöglich erscheint, der unsere Ehre nicht berührt. Gestützt auf »«S Einverständnis aller dazu berufenen Stellen im Reich und »uf die Zustimmung der gemeinsam mit uns handelnden Bundes­senoffen, habe ich in der Nacht zum 5. Oktober durch die Ver­mittlung der Schweiz an den Präsidenten der Vereinigten Staa­ten von Amerika eine Rote gerichtet, in der ich ihn bitte, die Her­beiführung deS Friedens in die Hand zu nehmen und hierzu mit »Ilen kriegführenden Staaten in Verbindung zu treten. (Bewe­gung.)

Die Note trifft schon heute oder morgen in Washington ein. Sie richtet sich an den Präsidenten der Vereinigten Staaten, weil dieser in seiner Kongreßbotschast am 8. Januar 1918 und in sel­ben späteren Kundgebungen, besonders auch in seiner Rewyorker Rede vom 27. Sept., ein Programm über den allgemeine» Frieden ausgestellt hat, das wir als Grundlage für Verhandlungen a» rahmen können.

Ich habe diesen Schritt auf dem Wege zu der Erlösung nicht nur Deutschlands und feiner Verbündeten, sondern der ge­samten, seit Jahren unter dem Kriege leidenden Menschheit auch deshalb getan, weil ich glaube, daß die auf das künftige Glück der Völker gerichteten Gedanken, die, Herr Wilson vertritt, sich, völlig mit der allgemeinen Vorstellung im Einklang befinden, in denen sich auch die neue deutsche Negierung und mit ihr die weit über­wiegende Mehrheit des deutschen Volks bewegt. (Zustimmung bei der Mehrheit.) Was mich betrifft, so können meine früher vor einem anderen Hörerkreis gehaltenen Reden bezeugen, daß sich in der Vorstellung, die ich von einem künftigen Frieden hege, keinerlei Wandlung in mir vollzogen hat, seitdem ich mit der Füh­rung der Reichsgeschäfte beauftragt worden bin. Was ich will, ist ein ehrlicher dauernder Frieden für die gesamte Menschheit, und ich glaube daran, daß ein solcher Frieden zugleich auch der festeste Schutzivall für die künftige Wohlfahrt unseres eigenen Vaterlandes wird. (Beifall link? und im Zentrum.) Zwischen den nationalen- und den internationalen Pflichtgeboten sehe ich deshalb mit Bezug auf den Frieden keinerlei Unterschied. (Sehr richtig links.) Das Entscheidende liegt für mich ausschließlich darin, daß die Gebote von allen Beteiligten mit derselben Ehr­lichkeit als bindend anerkannt und geachtet werden, wie das von mir und den andern Mitgliedern unserer Regierung gilt. (Bei­fall links.) So sehe ich denn mit der ganzen Ruhe, die mir mein Gewissen als Mensch und als Diener unsere» Volkes verleiht, »tnd die sich zugleich auf das feste Vertrauen zu diesem großen, treuen, jeder Hingebung fähigen Volk und seiner ruhmvollen Wehrmacht gründet, dem Ergebnis der ersten Handlung entgegen, die ich als leitender Staatsmann des Reiches unternommen habe. Wie dieses Ergebnis auch anöfallcn möge, ich weiß, daß es Deutschland fest entschlossen und einig finden wird sowohl hu einem redlichen Frieden, der jede eigensüchtige Verletzung frem­der Rechte von sich weist als auch zu dem Endkampf «uf Le-

atz ckerSlaat ckenLebens- grunck unserer Volks­gemeinschaft bilcket, lehrt uns cker Krieg. Wohlfahrt cke» Staates verbürgt nur ein von richtiger erkennt- nt» erfüllter Volk nnck seine

Lebendige Staatsgefimnmg

Schutz nnck Schirm ckem heiligen Locken ckes Deutschen Reiches mutz für uns all« erste» Gebot bleiben, ckenn: Die ckeutfche Zukunft ruht auf cker vrunälage staatltchsrSicherheit.

den und Tod, zu dem unser Volk ohne eigenes Verschulden ge­zwungen wäre, wenn die Antwort der mit uns im Kriege Stehen­den auf unser Angebot von dem Willen, uns zu vernichten, dik­tiert werden sollte (lebhafte Zustimmung). Kein Zagen befällt mich bei dem Gedanken, daß dieses 2. Ergebnis eintreten könnte, denn ich kenne dieGröße der gewaltigen Kräfte, die auch jetzt noch in unserem Volk vorhanden sind, und ich weiß, daß die un­widerlegliche Uebsrzeugnng, um gar nichts weiter als um unser Leben zu kämpfen, diese Kräfte entfesseln würde. Ich hoffe aber um der gesamten Menschheit willen, daß der Präsident der Ver. Staaten unser Angebot so aufnimmt, wie wir es meinen. Dann wäre die Tür zu einem baldigen, ehrenvollen Frieden des Rechts und der Versöhnung sowohl für uns wie für unsere Gegner ge­öffnet. (Lebhafter, stürmischer Beifall.)

G

Dir deutsche Note an Wilson.

(WLB.) Berlin, 5. Okt. Die durch Vermnuung der schweizer Regierung an den Präsidenten Wilson gerich­tete Note hat folgenden Wortlaut:

Die deutsch« Regierung ersucht den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika» die Herstellung des Friedens in die Hand zu nehmen, alle kriegführenden Staaten von diesem Ersuchen in Kenntnis zu setzen und sie zur Entsendung von Bevollmächtigten zwecks Auf­nahme der Verhandlungen einzuladen. Sie nimmt das von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Ame­rika in der Kongreßbotschast vom 8. Januar 1S18 und in seinen späteren Kundgebungen, namentlich der Rede vom 27. September ansgestellte Programm, als Grundlage für die Fricdensverhandlungen an.

Um weiteres Blutvergießen zu vermeiden, ersucht die deutsche Regierung, den fofortigeu V:fch^>d eines allge­

meinen Waffenstillstandes zu Land, zu Wasser und in de» Luft herbeizuführe«.

Prinz Max von Baden, Reichskanzler.

Ein Erlaß des Kaisers an Heer und Marine.

(WTB.) Berlin. 5. Okt. Se. Majestät der Kaiser hat nachstehenden Erlaß an das deutsche Heer und di« deutsche Marine gerichtet:

An das deutsche Herr und die deutsche Marine?

Seit Monaten stürmt der Feind unter gewaltiger Kraftanstrengung fast ohne Kampfpause gegen eure Linien an. In wochenlangem Ringen, vielfach ohne Ruhe, müßt Ihr ausharren und dem an Zahl weit überlegenen Feind die Stirn bieten. Darin liegt die Größe der Ausgabe, die Euch gestellt ist und die Ihr erfüllt. Alle deutschen Stämme tun ihre Schuldigkeit und verteidigen auf frem­dem Boden heldenhaft das Vaterland. Hart ist der Kampf meiner Flotte, um sich den vereinten feindlichen Seestreit­kräften gegenüber zur Geltung zu bringen und in un ermüdlicher Arbeit die Armee in ihren schweren Kämpfen zu unterstützen. Mit Stolz und Bewunderung sind die Augen der Heimat auf die Taten des Heeres und der Marine gerichtet. Ich sage Euch meinen und des Vater­landes Dank. Mitten in das schwerste Ringen fällt der Zusammenbruch der mazedonischen Front. Eure Fr"--» ist ungebrochen und wird es weiter sein!

Ich habe mich im Einvernehmen mit unseren Ver biindeten entschlossen, dem Feinde nochmals den Frieden anzubieten, doch nur zu einem ehrenvollen Frieden werden wir die Hand reichen. Das schulden wir den Helden, die ihr Leben für das Vaterland gelassen haben, das schulden wir unfern Kindern. Ob die Waffen ruhen werden, steht noch dahin. Bis dahin dürfen wir nicht erlahmen. Wir müssen wie bisher alle Kräfte daran setzen, unermüdlich dem Ansturm des Feindes standzuhalten. Die Stunde ist ernst, aber wir fühlen uns im Vertrauen auf unsere Kraft und Gottes gnädige Hilfe stark genug, unsere ge­liebte Heimat zu verteidigen. (gez.) Wilhelm, l. kl.

Die Schicksalsstunden

des deutschen Bolkes.

Das deutsche Volk steht vor entscheidenden Ereignissen, die für die Entwicklung seines nationalen Lebens auf Jahr­zehnte hinaus vielleicht noch länger von maßgeben­dem Einfluß sein werden, und es hat deshalb heute jeder Deutsche die Pflicht, sich darüber klar zu werden, war er in dieser schweren Schicksalsstunde seines Volkes zum Besten desselben tun kann. Von diesem Gesichtspunkt geleitet, hat der Deutsche Kaiser eine neue deutsche Reichsregierung be­rufen und bestätigt, deren Männer das Vertrauen der großen Mehrheit des Volkes besitzen, und die auf Grund dieses Vertrauens die Schritte unternehmen sollen^ die jetzt