schnitt der täglich ankommenden Gäste auf 350 Personen berechnet werden kann.
Konstanz, 23. Juli. Der Stuttgarter Ruderklub erhielt bei der am gestrigen Sonntag gehaltenen 3. internationalen Regatta bei dem Rennen III, um 11 Uhr 45. Min., Dollenvierer für Juniors, nach hartem Kampfe in 7 Minuten 52 Sek. den Preis; ebenso den Preis Dollenvierer für Seniors nachm. 3 Uhr.
Hiayreuth, 23. Juli, morgens. Bei vollständig ausverkauftem Hause fand gestern die erste Aufführung von Parsifal statt. Unter den Anwesenden waren die Herzogin Amalie von Bayern. Prinz Ludwig von Hessen und Prinz Alexander von Battenberg. Die Leistungen der Sänger und des Orchesters unter Leitung des Hofkapellmeisters Felix Mottl waren vorzüglich.
Aarmstadt, 20. Juli. Ueber den Unfall, welcher kürzlich den Prinzen Alexander von Battenberg betroffen hat, entnimmt die „St. P." einem Privatbriefe noch folgende Einzelheiten: Das Pferd, welches der Fürst fuhr, war vie „Slivnitza", sein Schlachtroß aus der Zeit des serbisch-bulgarischen Krieges. Das Tier scheute, wie berichtet, an einer Wegbiegung, stürzte mit Wagen und Insassen einen Abhang hinunter und blieb wie tot in dem Mühlbach liegen, neben ihm das völlig zertrümmerte Gefährt. Obwohl selbst verletzt, stieg der Fürst, der sich an einem Strauche festgchalten hatte, an den Bach herunter und hielt so lange den Kopf des betäubten Pferdes über dem Wasser, bis dasselbe sich wieder erholt hatte und oufsprang. Alsdann führre der Fürst das Pferd, dessen Verletzungen in wenigen Wochen geheilt sein werden, selbst nach dem Schlosse Heiligenberg zurück. Die glückliche Errettung des Exfürsten von Bulgarien aus dieser schweren Gefahr wird allgemein als ein wahres Wunder bezeichnet.
Aus Kranken, 17. Juli. In vorgestriger Nacht verübten die beiden Sträflinge Ernst Ritter und I. Holzingcr im Zuchthause Ebrach ein in der Kriminalchronik wohl vereinzelt dastehendes Verbrechen. Beide verschafften sich auf unerklärte Weise Zivilkleider und setzten sich durch Erbrechen der Hauptkasse in den Besitz des ganzen Inhalts derselben. Dieser bestand in 5000 Banknoten L 100 ^ 1500 „E in 20 ^-Stücken, 2300 in 1 Stücken, 37 000 in vinkulierten Pfandbriefen der Bayr. Hypotheken- und Wechselbank. Zu allem Glücke kamen die beiden Sträflinge mit ihrem Raub nicht weit. Etwa 3 Stunden von Ebrach betranken sich dieselben im Wirtshaus und wurden dann von Bauern festgenommen. Auch die Gelder und Wertpapiere, die sie geraubt, fanden sich noch alle in ihrem Besitze vor.
— Einem Telegramm aus Wremen zufolge ist der spanische Dampfer „Asturiano" mit 8850 Barrel Petroleum beladen, bei Rouen total verbrannt; sechs Mann fanden den Tod, zwei sind schwer verwundet.
— Die Epauletten werden, wie die „Kreuz-Zeitung" mitteilt nicht völlig verschwinden, sondern sollen vielmehr beim Gala-,Parade- und Gesellschafts-Anzug weiter getragen werden. Dagegen sollen auf dem Ueberrock nur Achselstücke getragen werden und daher bei diesem Kleidungsstück die Passanten (Epaulettenhalter) in Zukunft fortfallen. Die Achselstücke der Subaltern-Offiziere und Hauptleute sollen ähnlich denen der betr. Chargen bei den Husaren werden.
— Wie aus Wien gemeldet wird, ist der berühmte Karthograph Generalmajor Josef Ritter v. Scheda im Alter von 73 Jahren gestorben.
Irankreich. Nach dem nunmehr feststehenden Ergebnis über die Deputiertenwahl im Departement Ardechc wurde Beaussier Opportunist) mit 42 800 Stimmen gewählt, während Boulanger nur 25 000 erhielt. Im Rhonedepartement wurde Chepis (Opportunist) mit 32 000 Stimmen zum Deputierten gewählt. Aus der Dordogne liegt noch kein feststehendes Ergebnis vor. Nach der letzten Zählung erhielt dort Taillefer (Bonapartist) 49 427, Clerjouie (Republikaner) 41 529, Boulanger 4645 Stimmen. Taillefer ist mithin gewählt. Alle Blätter sind darin einig, daß die Rolle des Generals ausgespielt sei.
Waris, 21. Juli. Man glaubt den Fälschern der Fünfhundertfrankscheine auf der Spur zu sein. Ein französischer Deserteur, Duplessis, der in Brüssel Bankier ist, ist stark verdächtig, Falsifikate in Umlauf gesetzt zu haben.
Swinemünde, 23. Juli. Gestern abend rannte der englische Dampfer „Bevdig" beim Einfahren in den Swincmünder Hafen den vor Anker liegenden, der Firma Hoffrichter und Mahn gehörigen Dampfer „Schweden" an, welcher kurz vorher eingelaufen war, um Eisen zu löschen „Schweden", beim Fockmast durchgerannt, sank innerhalb 3 Minuten; die Steuerbordseite ragt aus dem Wasser, dre Besatzung wurde gerettet. Beddig ist heute nach Stettin weiter gedampft.
Sosta, 19. Juli. Aus den Provinzen laufen beunruhigende Nachrichten ein, vie fast vermuten lassen, daß wir uns am Vorabende eines allgemeinen Aufstandes befinden. Hie- mit bringt man auch die Abreise des Kriegsministers Mutkurow in Verbindung, der angeblich die Ausbildung der Truppen einer Inspektion unterziehen will. Ebenso glaubt man, daß die heikle Lage des Augenblickes die Regierung bestimmt hat, ihrem diplomatischen Agenten in Bukarest, Theodorow, den bereits bewilligten Urlaub nachträglich nicht zu genehmigen. U-ber die Hierherkunft des Prinzen Ferdinand verlautet noch immer nichts Genaues.
Aew-Hork, 20. Juli. Bei einem furchtbaren Wolkenbruch, welcher sich über die Stadt Wheeling in West-Virginien entlud, kamen 25 Menschen ums Leben. 3 Häuser wurden weggeschwemmt und dessen Insassen ertranken. Zwei Friedhöfe wurden überschwemmt, die Särge aus den Gräbern und den Fluß hinab getrieben. Das 6 Meilen von Wheeling gelegene Dorf Treadelphia liegt zur Hälfte in Trümmern. Die Eisenbahnen in der Nachbarschaft wurden zerstört.
Auckkand, 12. Juli. Nachrichten aus Rarotonga zufolge haben einige Häuplinge, welche die Einverleibung ihres Gebiets seitens der Franzosen fürchten, die britische Regierung gebeten, die Insel zu annektieren.
Aus dem neuen bürgerlichen Gesetzbuch.
Schuldverhältnisse. Die Zahlung einer im Inland zahlbaren Geldschuld ist in Reichswährung auch dann zu bewirken, wenn die Schuld in ausländischer Währung ausgedrückt ist. Bei der Umrechnung in Reichswährung entscheidet der Kurswert zur Zeit und am Ort der Zahlung. Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, die Höhe der Zinsen jedoch nicht bestimmt, so sind 5°/o zu entrichten. Ist Schadenersatz zu leisten, so begreift dieser sowohl die erlittene Vermögenseinbuße, als den mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesenen entgangenen Gewinn in sich.
Verpflichtung zur Leistung. Der Schuldner haftet wegen vorsätzlicher und fahrläs- siiger Nichterfüllung auch seiner Vertreter Der Schuldner ist zu Teilleistungen nicht berechtigt. Ist der Ort der Leistung unbestimmt, so hat der Schulvner an dem Ort zu leisten, welcher der Natur des Schuldverhältnisses und dem mutmaßlichen Willen der Beteiligten entspricht. Ist Geld zu zahlen, so hat dies an dem Ort zu geschehen, wo der Gläubiger zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte Im Fall der Aenderung des Wohnortes hat der Schuldner dem Gläubiger das Geld auf dessen Gefahr und Kosten nach dem gegenwärtigen Wohnsitz zu übersenden. Ist für die Leistung eine Zeit nicht bestimmt, so kann die Leistung stets sofort gefordert und bestimmt werden. Ist eine Zeit bestimmt, so darf der Gläubiger vorher nicht fordern, aber der Schulvner leisten.
Zurückbehaltungsrecht. Der Schuldner, welcher einen fälligen Anspruch aus demselben rechtlichen Verhältnis gegen den Gläubiger hat, hat ein Recht zur Zurückbehaltung der geschuldeten Leistung. Der Gläubiger kann das Zurückbehaltungsrecht durch Sicherheitsleistung abwenden.
Unmöglichkeit der Leistung und Folgen der Nichtleistung. Wird die Leistung infolge eines vom Schuldner nicht zu vertretenden Umstandes unmöglich, so ist der Schulvner zur Leistung nicht verpflichtet. Macht ver Schuldner die Unmöglichkeit der Leistung geltend, so hat er zu beweisen, daß die Leistung nicht infolge eines von ihm zu vertretenden Umstandes unmöglich geworden ist. Trifft den Schuldner an dem Unmöglichwerden der Leistung eine Schuld, so hat er dem Gläubiger ven Schaden zu ersetzen.
Verzug des Schuldn ers. Mit der erfolgten Mahnung kommt der Schuldner in Verzug. Als Mahnung gilt auch Zustellung eines Zahlungsbefehls oder einer Klage. Ohne Mahnung kommt der Schuldner in Verzug, wenn er zur bestimmten Zeit nicht leistet, wo für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Den durch den Verzug dem Gläubiger verursachten Schaden hat der Schuldner dem Gläubiger zu ersetzen. Die Verzugszinsen betragen 6^/«; sind die Vertragszinsen höher, so hat der Schuldner letztere fortzuzahlen; von gesetzlichen Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten, von Zinsen, welche sich auf Rechtsgeschäft gründen, sind erst von Eintritt der Rechtshängigkeit an Verzugszinsen zu entrichten. Vom Beginn des Verzugs E haftet der Schuldner für jede Fahrlässigkeit, auch wegen einer durch Zufall eingetretenen Unmöglichkeit der Leistung. Der Verzug des Schuldners hört mit dem Zeitpunkt auf, wo er das Versäumte nachgeholt hat.
Verzug des Gläubigers tritt ein, wenn derselbe die ihm vom Schuldner angebotene Leistung nicht annimmt. Die Leistung muß an gehörigem Ort zur gehörigen Zeit und thatsächlich angeboten worden sein. Wörtliches Anerbieten ist genügend, wenn der Gläubiger erklärt hat, daß er die Leistung nicht annehmen werde, und wenn der Gläubiger vorher oder gleichzeitig eine Handlung vorzunehmen hat. Der Schuldner haftet dem in Verzug befindlichen Gläubiger nur noch wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, für nicht gezogene Nutzungen braucht er keinen Ersatz zu leisten, Zinsen braucht er nicht mehr zu zahlen, für Schaden wird der Gläubiger dem Schuldner ersatzpflichtig. Mit Nachholung des Versäumten hört der Verzug des Gläubigers auf.