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Unternehmer, deren Betriebe ganz unzweifelhaft versicherungspflichtig sind, mit ihrer Anmeldung heute noch im Rückstand sich befinden und mit einer unbegreiflichen Sorglosigkeit bis jetzt einfach alles auf die Unfallversicherung Bezügliche ignoriert, sich von aller Beteiligung ferngehalten und alle Zuschriften in den Papierkorb geworfen haben. Diese Stellungnahme gegenüber einer gesetzlichen Pflicht, deren sich schlechterdings Niemand, den sie angeht, entziehen kann, wird sie gar nichts helfen. Jeder an sich versicherungspflichtige Unternehmer wird kraft des Gesetzes Mitglied derjenigen Berufsgenossenschaft, zu welcher er nach Maßgabe der Abgrenzung der letzteren und nach Maßgabe des von ihm betriebenen Industriezweigs gehört. Die Versicherungspflicht besteht auch, wenn sich der Pflichtige seither in der Verborgenheit gehalten hat und in Folge davon sein Betrieb nicht in das Geuosfenschaftskataster ausgenommen worden ist, sobald nur die objektiven, von dem Gesetz gestellten Voraussetzungen vorliegen. Wenn ein solches Wegbleiben entdeckt wird, was spätestens bei Eintritt eines Unfalls, der zu Entschädigungen führt, geschehen muß, so tritt nachträglich Ueberweisung in die Berufsgenossenschaft ein; die Versicherung wird auf oen Beginn der Versicherungspflicht zurückdatiert und daraus folgt -Verpflichtung zur Nachzahlung desjenigen Betrags, welcher in den bereits verflossenen Jahren hätte gezahlt werden müssen. Dazu kommen als weitere mißliebige Folgen die Strafen, welche sowohl mit der Anmeldung als auch mit der rechtzeitigen Anzeige eines vorgekommenen Unfalls Säumige zu gewärtigen hat (Z 104 des Gesetzes.) Es ist klar, daß unter diesen Umständen jedem Beteiligten dringend zu raten ist, mit der Anmeldung, selbst wenn über seine Wichtigkeit gestritten werden kann, nicht länger zu zögern. Seine Aufnahme in das Genossenschaftskataster erfolgt nach vorgängiger Prüfung seiner Zugehörigkeit zur Genossenschaft. Gegen dieselbe steht ihm dann immer noch die Beschwerde an das Reichsversicherungsamt zu. (Näheres s. Z 37 des Gesetzes.) (Fortsetzung folgt.)
Ber in i s ch t e s.
— Keine Vögel aufden Hüten! Eine Leserin des praktischen Wochenblattes für alle Hausfrauen „Fürs Haus" schreibt in diesem Blatt: Es wurde öfter der Wunsch ausgesprochen, daß die Freundinnen dieses Blattes sich einander erkennbar machen. Wie wäre es, wenn wir gemeinsam für die Frohen und Freien der Lüfte Partei ergriffen und feierlich uns verpflichteten — 100 000 Köpfe stark — keinen Vogelbalg am Hute zu tragen. Wir wären dann mächtig genug, diese unweibliche Mode-Tändelei zu unterdrücken. Eine andere Dame bemerkte: „Sollten wir gedankenlos die gefiederten Bewohner des Waldes und Feldes vernichten lassen, um uns damit zu putzen? Gewiß gelänge es einer erfinderischen Frau, einen leichten Ausputz von Woll- oder Seitenfäden zu ersinnen, welcher Vogelleiber und Flügel ersetzen kann, so daß wir Vögel tragen können, ohne unser Gewissen zu belasten. Bis es dahin kommt, seid vorsichtig in der Wahl Eurer Winterhüte, liebe Mitschwestern. Mancher ernste Mann wird Euch prüfend betrachten und achtlos an der vorübergehen, welche ihren Mangel an Gemüt so offen zur Schau trägt.
— Die Regeln für die Behandlung der Keller sind folgende: 1) Die Kellerlöcher sollen im Herbst so lang als möglich offen gelassen und nicht eher verschlossen werden, bis die Temperatur mehrere Grad unter Null sinkt. 2) Sind die Keller tief im Boden, so dürfen die Kältegrade noch höher steigen, ehe eine Vorsichtsmaßregel erforderlich ist. 3) Trifft ein kalter Wind von einer Seite den Keller oder die Kelleröffnungen, z. B. der Nordoder Ostwind, so ist der Keller nach dieser Seite zu verschließen, aber nach der entgegengsetzten offen zu lassen. 4) Treten im Lauf des Winters milde Tage oder Nächte mit unbedeutender Kälte ein, so sind die Kellerlöcher während dieser Zeit zu öffnen, damit frische, kühle, reine Luft einströmen und die feuchte, dumpfe, schlechte Luft sich entfernen kann. 5) Der Grundsatz, der im Sommer maßgebend ist: „Je kühler der Keller, desto besser", gilt auch für den Winter. Denn dre Nahrungsstoffe leiden durch die Kälte im Winter erst dann, wenn die Temperatur darin unter Null herabsiakt.
(General Mac Clellan ff.) Einer der Helden des nordamerikanischen Secessionskrieges, einer jener Männer, welche von innerer Tüchtigkeit erfüllt, im Laufe des Krieges zu Führern des bundestreuen Heeres emporgestiegen, ist gestorben.
Wr. 161 des pracktischen Wochenblattes für alle Hausfrauen „Jürs Kaus" (vierteljährlich nur 1 enthält:
Wochenspruch:
Dem Menschen selten pflegt der Mensch Sich ehrlich zu verbinden,
Drum läßt sich auf den Ausdruck: Mensch Der Reim so schwer auch finden.
Lasset die Linke nicht wissen, was die Rechte thut. Professor Jäger. Schlafen der Kinder. Am Abend vor Allerseelen. Das Stopfen der Gänse. Die Stärke. Buchführung in der Wirtschaft. Namenstickerei. Hühnerzucht. Klöppelunterricht. Teppichknüpferei oder Smyrna-Arbeit. Puppenverfertigerinnen. Ausfallen der Augenwimpern. Blutreinigungsthee. Wunde Mundwinkel. Bettnässen. Chronischer Rachen-Katarrh. Einfaches Kostümhütchen für junge Frauen und Mädchen. Pianino in ungeheiztem ZLnmer. Blühender Flieder im Zimmer. Niederlegen der Rosenbäumchen. Rosenbäumchen zu überwintern. Keine Vögel auf den Hüten. Wintermäntel. Muß man die Mode mitmachen? Fächer als Wandverzierung. Sparen beim Heizen. Adam'sche Patentfeuerungsanlage. Pennsylvanischer Zimmerschmuck. Aufbewahrung von Weißkohl. Eis aufzubewahren. Aufgesprungene Hände geschmeidig zu machen. Möbel spiegelblank zu machen. Zinkchlorid-Weißfarbe. Gebratene Kartoffeln. Wein aus sauren Trauben. Einfacher schwäbischer Küchenzettel. Rätsel. Auflösung des Rätsels. Fernsprecher. Echo. Briefkasten der Schriftleitung. Anzeigen.
Die notariell beglaubigte Auflage dieser wirklich empfehlenswerten und dabei überaus- billigen Wochenschrift beträgt 100 000. Probenummern versendet jede Buchhandlung, sowie die Geschäftsstelle „Fürs Haus" in Dresden gratis.
Amtlicke und Privat- Anzeigen.
Anläßlich der in letzter Zeit immer häufiger gewordenen Anfragen er- M kläre iH, daß ich an Sonntagen Vormittags von 8 bis 12 Uhr auf meinem
Iureau in Os.l'n?
zu sprechen bin. Dagegen bleibt Sonntag Nachmittags das Bureau geschlossen.
Kakw, den 25. Oktober 1885.
M Led-surls».,
^ 2)2 Rechtsanwalt.
W i l d b a d.
MWullgsschule M Töchter.
Der Unterricht an der weiblichen Fortbildungsschule beginnt Montag den 9. November und wird je Mountags, Mittwochs und Freitags von 4—6 Uhr Nachmittags in Geschäftsaufsatz, Rechnen und Zeichnen erteilt. Anmeldungen können im Laufe der Woche gemacht werden bei
Schullehrer Leukhardt.
W i l d b a d.
Letzter Liegenschafts- Verkauf. '
Aus der Konkursmasse des entwichenen Schreiners Hottkob Mayer von hier verkaufe ich mit Zustimmung des Gläubigerausschusses
am Montag den 9. November 1885, vormittags 11 Uhr
auf dem hiesigen Rathause aus freier Hand an den Meistbietenden:
Das dreistöckige Wohnhaus Nr. 39 am Straub enberg,
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Konkursverwalter:
2)1 Gerichtsnotar FehleistU.