Amtlich« Bekanntmachunssn.
Feuerschutz.
Wenn bei anhaltender trockener Witterung das Nachlassen der Quellen ein zeitweises Absperren der Wasserleitung nstwendig macht, ist die Erhaltung eines für die Feuerlöschzwecke ausreichenden Wasserstandes in den Wasscrleitnngs- behalten, von. größter Wichtigkeit. Die Gemeindebehörden werden beMttagt, hiefür gegebenenfalls Sorge zu tragen. Calw, den 13. August 1918.
K. Oberamt: Binder.
UusfÜhrungsbestinunungen der Ministerien des Innern und der Finanzen zu der Bekanntmachung des Stellv. Generalkommandos XIII. (K. W.) Armeekorps von, 3. Mai 1918 über di« Saminlung von Laubhru. (Staatsanz. Nr. 182.)
Zur Ausführung der Bekanntmachung des Stellv. Ge- neralkvmmandos XIH. (K. W.) Armeekorps über die Sammlung von Laubheu vom 3. Mai 1918 (Staatsanz. Nr. 105) wird im Einverständnis mit dem K. Kriegsministerium folgendes bestimmte
1. Wer Laubheu gewinnen will, hat dies vor Ausführung der Nutzung dem Waldeigentümer so rechtzeitig anzu- zeigen, daß dieser im Stande ist, hinsichtlich des Orts, der Zeit und der Art der Nutzung Anweisungen zu gAien, die von den Sammlern zu befolgen sind.
2. Schüler dürfen nur unter Aufsicht von Vertrauenspersonen, und zwar nur in der Weise verwendet werden, daß die einzelne Aufsichtsperson die Möglichkeit einer geeigneten Ueberwachung hat.
- Für Unfälle ist der Waldeigentümer nicht haftbar.
1. Der Waldeigentümer kann eine Entschädigung bis zu 40 H für den Zentner Frischlaub und 30 H für den Zentner getrocknetes Laub beanspruchen. Die Verrechnung und Auszahlung hat durch den Sammelleiter der Orts sammelstelle zu erfolgen. Die staatlichen Forstbehörden haben auf eine Entschädigung verzichtet.
5. Ergeben sich bei der Ausführung der Nutzung Anstände, so entscheidet hinsichtlich der Privat- und Körperschafts- Waldungen das forstpolizeilich zuständige Forstamt, hinsichtlich des Staatswalds die Forstdirektion endgültig. Stuttgart, de» 1. August 1918.
Köhler.
Für de» Staatsminister
Bach.
Auf vorstehende Bestimmungen wird hiemit hinge- Vssesen.
Calw, de» 10. August 1913.
K> Oberamt: Binder.
Verkehr nrit Saatgut und Getreide.
. 4 . Württ. Saat stelle für Getreide und Hülssnfrüchte.
Der gesamte Verkehr mit Saatgut von Getreide (und von Hülsenfrüchten) geht künftig, wie schon bisher, ausschließlich durch die Württ. Saasstelle für Getreide und Hül-
senfrüchte, d. i. die Kaufstelle des Verbands landwirtschaftlicher Genossenschaften in Württemberg, E. V. in Stuttgart, Johannesstraße 86. Erzeuger von Saatgetceide dürfen solches nur an die Saatstelle oder durch deren Vermittlung absetzen; Verbraucher von Saatgut dürfen solches nur von der Saasstelle oder durch deren Vermittlung beziehen. Ausgenommen ist allein der Absatz oder der Bezug von Saatgut innerhalb des Oberamksbezirks selber, unmittelbar zwischen dem erzeugenden und dem verbrauchenden Landwirt. Hier tritt eine Vermittlung der Saasstelle nicht ein. Es ist aber zu einem solchen Umsatz die Zustimmung des Kommunalverbands (Oberamts) erforderlich. Jeder Private Handel mit nicht selüstgebautem Saatgetreide ist ausgeschlossen.
2. Erlverb von Saatgut.
Saatgut von Getreide kann nur mit einer Saatkarte erworben werden. Der Erwerber beantragt die Ertetuug der Saatkarte beimOrtsvorsteher. Dabei hat er die Anbaufläche wahrheitsgemäß anzugeben. Die Saatrarte wird in der Regel nur erteilt, wenn der Antragsteller mindestens die gleiche Menge Getreide aus seiner eigenen Ernte 1918 schon abgc- liefert hat (Vorweis der Ablieferungs-Bescheinigung), oder sofort abliefert. Ist er dazu nicht in der Lage, weil er noch nicht gedroschen hat, so hat er das eigene Getreide spätestens beim Empfang des Saatgetreides abzugeben. Kann er eine Ablieferung aus der eigenen Ernte überhaupt nicht machen, weil sein eigener Ernteertrag nicht zur Deckung des Saatzutt- bedarss neben dem erlaubten Bedarf für die Ernährung und Verfütterung ausreicht, so hat er dies durch Nachweis seines Ernteertrags und seines eigenen Bedarfs zur Ernährung und Fütterung darzutun.
Das Einfachste und Zweckmäßigste ist, wenn die Landwirte einer Gemeinde ihr Saatgut gemeinschaftlich bei der Saasstelle (Kaufstelle des landw. Genoffenschaftsverbands) bestellen und beziehen, und zwar durch Vermittlung der Gemeinde selber oder des Darlehenskassenvereins oder landwirtschaftlichen Bezirksvereins oder einer sonstige» landwirtschaftlichen Vereinigung. Es kann dann für alle Landwirte zusammen eine Saatkarle (Sanmielsaatkarte) ausgestellt werden. Jeder meldet seinen Bedarf beim Ortsvorsteher (Gemeindepfleger) oder beim Vereinsvorstand an; dieser trägt die Bestellung in eine Liste ein. Die Liste wird vom Ortsvorsteher geprüft und ans Oberamt zur Ausstellung der Saatkarte, und von diesem mit 'Ken übrigen Bestellpapieren an die Saatstelle eingeschickt.
8. Veräußerung von Saatgut.
Saatgut von Getreide darf vom Erzeuger grundsätzlich nur an die Saasstelle verkauft werden. Wer Saatgetrei.de verkaufen will, muß es also zunächst der Saatstelle anbieten unter Einsendung eines Musters. Diese bestimmt dann das Weitere.
Innerhalb des Dbcramtsbezirks darf Saatgetreide vom Erzeuger unmittelbar an einen Verbraucher, auch ohne Vermittlung der Saasstelle abgesetzt werden. Es ist hiefür die Zustimmung des Kommunaloerbands (Oberamts) erforderlich. Will ein Landwirt Saatgetreide aus dem Oberamtsbezirk hinaus, unmittelbar an einen Verbraucher verkaufen, so ist dazu außerdem die Genehmigung der Saatstelle nötig. Die Zustimmung des Kommunalverbands und die Genehmi
gung der SäarireAe sind beim Oberamt zu beantragen unket Angabe von Art und Menge des zu verkaufendes Saatguts und von Name und Wohnort des Käufers. Dabei ist womöglich die Saatkarte des Käufers gleich mit einzuschicken.
4. Behandlung der Süatkarten und der Saatkartenabschnitte.
Wenn Saatgut nicht durch Vermittlung der Saatstelle bezogen und geliefert, sondern umnittelbar von dem erzeugenden an den verbrauchenden Landwirt verkauft wird, dann-hat der Käufer (Verbraucher) die vollständige Saatkarie dem Verkäufer (Erzeuger) beim Kaufabschluß auszuhändigen. Der, Verkäufer muß sich b?i der Lieferung des Saatguts auf der Rückseite der Saatkarte (auf allen 3 Abschnitten) vom Käufer die Lieferung bestätigen, oder (bei Versendung mit der Eisenbahn) von der Bahnstation die Absenkung der Ware an den Käufer bescheinigen lassen. Den Abschnitt ^ der Saatkarte schickt der Verkäufer entweder selbst an die Württ. Saatstelle für Getreide und Hülsenfrüchte nach Stuttgart, Johannesstraße 86, oder er gibt ihn mit den Abschnitten 8 und O an die Geschäftsstelle des Kommunalverbands. Dies ich wichtig und notwendig wegen der Richtigstellung der Wirsschafts- karten.
5. Aufgaben der Ortsvorsteher.
Die Herren Ortsvorsteher haben die Anträge auf Ausstellung von Saatkarten (Sammelsaatkarten und Einzelsaatkarten) entgegenznnehmen und zu prüfen. Vordrucke für Anträge auf Sammelsaatkarten werden von der Saatstelle verschickt werden; Vordrucke für Anträge auf Einzelsaatkarten können unmittelbar von der Kohlhammer'schen Buchdruckeret oder vom Oberamt bezogen werden. Bei der Prüfung der Anträge ist namentlich darauf zu sehen, ob der Antragsteller die zur Verwendung des bestellten Saatguts nötige Anbaufläche besitzt, und ob die Saatgutmenge nach der Größe dieser Anbaufläche und den gesetzlichen Saatgutverbrauchssätzen richtig bemessen ist. Ferner ist darauf zu achten, ob der Antragsteller die entsprechende Gegenlieferung von Getreide aus der eigenen Ernte 1918 schon geleistet hat, oder ob ihm diese Ablieferung noch auferlegt werden muß (spätestens beim Eingang des bestellten Saatguts), oder ob er zu einer Ablieferung mangels ausreichenden eigenen Ernteertrages überhaupt nicht im Stand« ist. Ist eine Gegenlieferung noch nicht erfolgt, trotzdem die eigene Ernte des Bestellers dafür ausreicht, so ist dafür zu sorgen, daß sie spätestens beim Eingang de« bestellten Saatguts geschieht. Näheres Hierwegen bleibt Vorbehalten.
Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, dem Verkehr mit Saatgut ihre Aufmerksamkeit zu widmen. Alle Saatgullumsätze, die eine Ergänzung der Wirtschaftskarten erforderlich machen, müssen zur Kenntnis der Geschäftsstelle des Kommunalverbands gebracht werden. Das ist das eigene Jntev- effe der Saatgut-Veräußerer und -Erwerber. Unstatthaft» Schiebungen von Getreide unter dem Vorwand des Bezug» oder der Lieferung für Saatzweäk müssen unbedingt verhindert werden.
Calw, den 10. August 1913.
K. Oberamt: Binder.
»risse selbst haben das bisher verhindert. Der Bürgerkrieg Hält, geschürt von der Entente, nach wie vor an und «bedroht die Stellung der Bolschewisten in wachsendem Maße. Lenin und Trotzkij-find zwar nach wie vor der Aeberzeugung, daß sie die Herrschaft werden behaupten Gönnen, und in diesem Bewußtsein haben sie auch von ihrer Ddordnung und von ihrem Vertrete» Joffe in Berlin dl« Verhandlungen über die Auslegung und Ergänzung des Hörest«: Friedensvertrages führen lassen. Dies« Verhand- kAngen sind nunmehr, wie wir das vorausgesagt haben, -um Abschluß gekommen, lieber wichtige politische, «wirtschaftliche, finanzielle und juristische Fragen ist eine BsHäxdtguilg erzielt worden. Zu dem Komplex der Be- «atwlgen hat auch da» Problem Livland und Estland ««hört. Die Moskauer Regierung wird von Herrn Joffe «iS«dkich über den Inhalt und den Abschluß dieser Ver- -«dlemgen unterrichtet werden, und sie wird bald zu ent» scheiden haben, ob sie die Abmachungen ihrer Delegation VMigen will und kann. Das Können spielt im gegenwärtigen Moment eine ganz besondere Rolle. Gerade die wirtschaftlichen und finanziellen Abmachungen bekommen nur Form und Inhalt, wenn in Rußland eine Regierung vorhanden ist, die die Macht besitzt, die geschriebenen Verträge auch praktisch werden zu lassen . (Frkf. Jtg.)
Kaiser Karl im Hariptquartier.
Berlin, 18. Aug. Unser Berliner Vertreter meldet: Wie Wir hören, trifft Kaiser Karl von Oesterreich-Ungarn morgen tm Großen Hauptquartier ein. In seiner Begleitung werden sich die Minister des Neustem Graf Bunan, Prinz Hohenlohe, der österreichische Botschafter in Berlin, Graf Wedel, der deutsch« Botschafter in Wien, und Herr von Bergen, Referent im Auswärtigen Amt, befinden. Gegenstand der Besprechungen, die jedenfalls bei diesem Anlaß im Großen Hauptquartier stattfinden, wird die allgemeine Lage sein mit besonderer Berücksichtigung der Polenfrage. (Stuttg. N. Tagbl.)
Der Kronprinz von Bulgarien Leim Kaiser.
Berlin, 13. Aug. Kronprinz Boris von Bulgarien hat gestern dein Kaiser einen Bestich im Großeg Hauptquartier gbgestattet.
Berlin, 13. Aug. Unser Berliner Vertreter nisldet: Bei den Besprechungen im Hauptquartier handelt es sich, wie wir schon mehrfach angedrutrt haben, wohl um einen ganzen Komplex von Entscheidungen, vermutlich um die Regelung der Ostfragen, soweit sie die Brester Verträge noch in der Schwebe gelassen haben. Dazu wird vor allem die Abgrenzung der Randgebiete gegenüber Rußland gehören, also Finnlands, Litauens, der Ostseeprovinzen und Polens. Es kann auch sein, daß die Thronbesetzungen in Litauen, Polen und Finnland bet diesen Besprechungen eine Rolle spielen werden.
(Stuttg. N. Tagbl.)
Die Vorgänge im Osten.
Di« Engländer an der Murmanküste.
Die bekannte englische Zeitschrift .Nation" macht einige ergötzliche und ironische Randbemerkungen über die englische Invasion an der Murmanküste. Das Blatt schreibt, obwohl die englische Regierung die Zentral-Sovjetregierung in Moskau nicht anerkenne, habe sie doch mit dem regionalen Mnr- inan-Sovjet einen formellen Vertrag abgeschlossen. Nach diesem Vertrage verpflichte sich England, der Murmanbevölke- rung Essen und Werkzeuge zu geben und ihr ferner das zu gewähren, was man politisch „finanziellen Beistand" nenne; mit anderen Worten, England sei deren Zahlmeister. Unter diesen Umständen sei die weitere Bestimmung des Vertrages, daß England sich nicht in dis „inneren Angelegenheiten" der Murman-Regierung eimnischen werde, höchstens von der humoristischen Seite zu nehmen. Die „Nation" macht dann noch einige Bemerkungen über die „deutsche Technik in solchen Dingen": Deutschland nehme Lebensmittel und Geld, England gebe sic, Geben sei seliger als Nehmen, aber der Eingriff in die nationale Unabhängigkeit sei derselbe.
Der Kampf gegen die Tschecho-Slowaieu.
(WTB.) Moskau, 7. Aug. (Petersb. Telegr.-Agent. ) Die Kräfte der Weißen Gardisten, Tschecho-Slowaken und Kosaken ans der mittleren Wolgaftont beziffern sich auf 80 000 Mann. Die Zusammenziehung der Sovjetarmeen ist beendet
und erreicht die Zahl von 150 000 Mann. Der begonnene Angriff entwickelt sich erfolgreich. Die Sovjettruppen zöge« bereits unter Kämpfen in die Vorstadt von Simbirsk ein.
(WTV.) Moskau, 6. Aug. (Pet. Telegr.-Agent.) I« Moskau trafen Vertreter der SovjetS aus Oststbirien ein und erklärten, daß die Tschecho-Slowaken nur bis zum Baikal gekommen seien. Weiter östlich vom Baikal sei ganz Sibirien in den Händen der Sovjetregierung. Ueber den Städten und Dörfern Osssibiriens wehe nach wie vor die rote Flagge. Dke sozialistische Republik Ostsibiriens sei keineswegs der Sammelpunkt der englischen und französischen Truppen; denn we-- der solche noch amerikanische oder japanische Abteilungen befänden sich dort.
(WTB.) Ufa, 6. Aug. (Pet. Telegr.-Agent.) Unter den Tschecho-Slowaken macht sich eine Zersetzung bemerkbar. Unter de» Truppenteilen werden Massenerschießungen vov- genommen. Versammlungen wurden verboten, wodurch stark« Unzufriedenheit unter den Mannschaften entstand. .
(WTB.) Moskau, 5. Aug. (Pet. Telegr.-Agent.) I« einem Befehl Trotzkis wird darauf hingewiesen, daß eine Reihe von Militärzügen in der Richtung nach der tschechoslowakischen Front sich nur äußerst langsam fortbewegt, was auf eine geheime Sabotage einzelner Eisenbahnbeamter zurückzuführen sei. Trotzki fordert darüber Bericht und befiehlt die Ergreifung schonungsloser Maßnahmen.
Die Japaner m Sibirien.
Haag, 12. Aug. Die „Times" medet aus Tokios DI« Blätter dürfen keineEinzelheiten über Truppenverschiebungen melden. Der Generalstab und die anderen Ministerien entfalten große Tätigkeit. Die Expedition sollte vorerst nur einige tausend Mann umfassen; die letzten Nachrichten aus Sibirien lassen jedoch erkennen, daß die Lage dort 10 009 Mann Hilfstruppen erfordert, da die Tschecho-Slowaken und Kosaken sonst gegen die gut bewaffneten österreichisch-deutschen Kriegsgefangenen und gegen die Bolschewik! nicht auf- kommen können. Niemand kennt die wahre Lage in Sibirien besser als die japanische Regierung. Deswegen trifft sie Vorbereitungen für eine wirkliche Hilfe und nicht für eine solch« beschrankten Umfanges.