Gekllnntmachung.
für die Mannschaften des Beurlanbtenstaudes, welche von» BezirkSkommanvo Calw kontrolliert werden.
In den letzten Tagen des Monats März erhalten samt« kiche in dem Oberamt Neuenbürg wohnende Mannschaften des Beurlanbtenstandes für das Mobilmachungsjahr 1912/13 ihre Mobilmachungsbestimmung in Form einer roten Kriegsbeorderung oder weißen Paßnotiz.
Die Ausgabe erfolgt:
a. für die in Neuenbürg wohnenden Mannschaften auf dem Meldeamt vom 28.—30. März ds. Js. vormittags 8 bis 1 Uhr und von V»3 bis 8 Uhr nachmittags, am 31. März von vormittags 9 bis 12 Uhr;
d. für die in den übrigen Ortschaften wohnenden Mann» schäften auf dem Stadt- oder Schultheißenamt in der Zeit vom 27. bis 30. März d. I.
Jeder Mann ist verpflichtet, seine Kriegsbeorderung oder Patznotiz abznholen. Wer an Ver Abholung verhindert ist, kann dieselbe durch eine andere erwachsene Person abholen lassen.
Der Militär- bezw. Ersatzreservepaß ist mitzubringen.
Nichtabholung der Kriegsbeorderung oder Paßnotiz wird mit Arrest bestraft.
Wer bis zum 31. März d. I. einschließlich eine rote Kriegsbeorderung oder weiße Paßnotiz nicht erhalten hat, hat hievon dem Bezirkskommando schriftlich oder mündlich sofort Meldung zu erstatten unter Einreichung des Militär- bezw. Ersatzreservepasses.
Der Verlust einer Kriegsbeorderung oder Paßnotiz ist dem Bezirkskommando umgehend zu melden.
Die für das Mobilmachungsjahr 1912/13 ungültigen gelben Kriegsbeorderungen M., welche die Mannschaften in Händen haben, werden von den Mannschaften der Reserve, Landwehr I. Aufgebots und der Ersatzreserve aller Waffengattungen gelegentlich der Frühjahrskontrollversammlungen eingezogen.
Mannschaften der Landwehr II. Aufgebots aller Waffengattungen einschließlich derjenigen Mannschaften, welche im Jahre 1912 das 39. Lebensjahr vollenden, haben ihre ungültigen Kriegsbeorderungen M. in der Zeit vom 1.—7. April 1812 entweder persönlich oder durch die Post dem Bezirkskommando einzusenden.
Wenn die Uebersendung durch die Post erfolgt, so ist (um Strafporto zu vermeiden) ein offener Briefumschlag mit dem Vermerk „Heeressache" oder „Militaria" zu verwenden. (Gleicher Verfahren wie bei sonstigen Meldungen.) Zum Beurlaubtenstande im obigen Sinne gehören:
1. Sämtliche Mannschaften der Reserve, Marine-Reserve, Landwehr und Seewehr I. und II. Aufgebots, welche in den Jahren 1894 bis 1911 beim Militär eingetreten sind, mit Ausnahme derjenigen, welche bereits 39 Jahre alt sind oder im Jahre 1912 das 39. Jahr vollenden.
2. Sämtliche zur Disposition der Truppenteile bezw. der Ersatzbehörden beurlaubten Mannschaften.
3. Die in den Jahren 1874 bis 1891 geborenen Ersatzreservisten, welche geübt haben.
4. Die in den Jahren 1880 bis 1891 geborenen Ersatzreservisten, welche nicht geübt haben.
Calw, den 13. März 1912.
Kgl. Bezirkskommando.
Bekanntmachung.
betreffend
öffentliche Schutzimpfung gegen Schweinerotlans
Die Schweinebesitzer werden unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Kgl. Oberamtstierarztstelle Neuenbürg vom 25. März 1912 (Enztäler Nr. 48) zur Anmeldung impfbedürftiger Schweine
bis spätestens 15. April ös. Js.
unter Hinweis darauf aufgefordert, daß für etwaige Verluste durch Schweinerotlauf innerhalb der auf die Impfung folgenden 5 bezw. 12 Monate Entschädigung gewährt und sonach mit Bezahlung der Jmpfgebühr eine Art Versicherung gegen Verluste durch Schweinerotlauf erzielt wird.
Hiebei wird ferner bemerkt, daß die Entschädigungsleistung nur für die öffentliche Impfung vorgesehen ist, nicht auch für die private, und daß damit zu dem Vorteil, daß die öffentliche Impfung in der Regel billiger zu stehen kommt als die private Impfung, ein weiterer Vorteil der öffentlichen Impfung hinzutritt.
Die Anmeldungen haben bis zu oben genanntem Termine beim Stadtschultheißenamt zu erfolgen.
Angefügt wird, daß die öffentliche Impfung auch schon bei Anmeldungen von geringerer Zahl als 20 Schweinen genehmigt werden kann.
Wildbad, den 26. März 1912.
Stadtschnltheitzenamt:
B a e tz n e r.
Wildbav.
Fltiw.GrWWlkMchkiMU
Die Erben der Johann Friedrich Vollmer, Schneiders Ehelente hier, bringen am nächsten Samstag, den 38. ds. Mts, vorm. 11 Uhr,
auf der hiesigen Notariatskanzlei das Gebäude No. ^ 44 2 a. 23 gm Wohnhaus und Hofraum am Kappelberg im t gemeinderätlichen Anschlag von 3500 Mk. zur Versteigerung.
Den 27. März 1912. s
Gerichtsnoiar Oberdörfer ?
Realschule Wildbad. s
Die Aufnahmeprüfung in die untere Klasse findet statt: am Freitag, den 28. März, von nachm. 2 Uhr an, im Schulzimmer der Unterklasse.
Wildbad, den 27. März 19 t 2. j
Reallehrer Schweizer. Oberreallehrer Steurer. !
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Zufolge obiger Bekanntmachung werden die Reservisten, Landwehrmänner I. und II. Aufgebots, sowie sämtliche Ersatzreservisten aufgefordert, ihre Kriegsbeorderungen und Paßnotizen von heute bis spätestens kommenden
Samstag) den 30 . Mar; 1912
auf der Polizeiwache abzuholen.
Auf die obige« Strafbestimmungen wird besonders aufmerksam gemacht
Wildbad, 25. März 1912.
Stadtschultheitzenamt:
Baetzner.
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i aus. Ein Signal wird nicht gegeben.
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s Das Kommando.
^ Gewerbe-Verein Wildbad.
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abends von ^8—18 Uhr im Gasth. z. alt Linde
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von Oberreallehrer Steurer:
Frankreichs Einfluß auf Deutschlands Kunst und Kunstgewerbe — mit Lichtbildern.
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AL. 25,522,200.- „ 25,531,226.42
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Um-
Wildbad.
Samstag abend 8 Uhr
Singstunde
im Schwarzwaldhotel Der Vorstand.
Derverehrlichen Einwohnerschaft von Wildbad und Umgebung bringe ich hiermit meine aufs beste bewährte
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MM«
in gefl. Erinnerung