Gekllnntmachung.

für die Mannschaften des Beurlanbtenstaudes, welche von» BezirkSkommanvo Calw kontrolliert werden.

In den letzten Tagen des Monats März erhalten samt« kiche in dem Oberamt Neuenbürg wohnende Mannschaften des Beurlanbtenstandes für das Mobilmachungsjahr 1912/13 ihre Mobilmachungsbestimmung in Form einer roten Kriegsbeorderung oder weißen Paßnotiz.

Die Ausgabe erfolgt:

a. für die in Neuenbürg wohnenden Mannschaften auf dem Meldeamt vom 28.30. März ds. Js. vormittags 8 bis 1 Uhr und von V»3 bis 8 Uhr nachmittags, am 31. März von vormittags 9 bis 12 Uhr;

d. für die in den übrigen Ortschaften wohnenden Mann» schäften auf dem Stadt- oder Schultheißenamt in der Zeit vom 27. bis 30. März d. I.

Jeder Mann ist verpflichtet, seine Kriegsbe­orderung oder Patznotiz abznholen. Wer an Ver Abholung verhindert ist, kann dieselbe durch eine andere erwachsene Person abholen lassen.

Der Militär- bezw. Ersatzreservepaß ist mit­zubringen.

Nichtabholung der Kriegsbeorderung oder Paßnotiz wird mit Arrest bestraft.

Wer bis zum 31. März d. I. einschließlich eine rote Kriegsbeorderung oder weiße Paßnotiz nicht erhalten hat, hat hievon dem Bezirkskommando schriftlich oder mündlich sofort Meldung zu erstatten unter Einreichung des Militär- bezw. Ersatzreservepasses.

Der Verlust einer Kriegsbeorderung oder Paßnotiz ist dem Bezirkskommando umgehend zu melden.

Die für das Mobilmachungsjahr 1912/13 ungültigen gelben Kriegsbeorderungen M., welche die Mannschaften in Händen haben, werden von den Mannschaften der Reserve, Landwehr I. Aufgebots und der Ersatzreserve aller Waffen­gattungen gelegentlich der Frühjahrskontrollversammlungen eingezogen.

Mannschaften der Landwehr II. Aufgebots aller Waffen­gattungen einschließlich derjenigen Mannschaften, welche im Jahre 1912 das 39. Lebensjahr vollenden, haben ihre un­gültigen Kriegsbeorderungen M. in der Zeit vom 1.7. April 1812 entweder persönlich oder durch die Post dem Bezirkskommando einzusenden.

Wenn die Uebersendung durch die Post erfolgt, so ist (um Strafporto zu vermeiden) ein offener Briefumschlag mit dem VermerkHeeressache" oderMilitaria" zu ver­wenden. (Gleicher Verfahren wie bei sonstigen Meldungen.) Zum Beurlaubtenstande im obigen Sinne gehören:

1. Sämtliche Mannschaften der Reserve, Marine-Reserve, Landwehr und Seewehr I. und II. Aufgebots, welche in den Jahren 1894 bis 1911 beim Militär einge­treten sind, mit Ausnahme derjenigen, welche bereits 39 Jahre alt sind oder im Jahre 1912 das 39. Jahr vollenden.

2. Sämtliche zur Disposition der Truppenteile bezw. der Ersatzbehörden beurlaubten Mannschaften.

3. Die in den Jahren 1874 bis 1891 geborenen Ersatz­reservisten, welche geübt haben.

4. Die in den Jahren 1880 bis 1891 geborenen Ersatz­reservisten, welche nicht geübt haben.

Calw, den 13. März 1912.

Kgl. Bezirkskommando.

Bekanntmachung.

betreffend

öffentliche Schutzimpfung gegen Schweinerotlans

Die Schweinebesitzer werden unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Kgl. Oberamtstierarztstelle Neuen­bürg vom 25. März 1912 (Enztäler Nr. 48) zur Anmeld­ung impfbedürftiger Schweine

bis spätestens 15. April ös. Js.

unter Hinweis darauf aufgefordert, daß für etwaige Ver­luste durch Schweinerotlauf innerhalb der auf die Impfung folgenden 5 bezw. 12 Monate Entschädigung gewährt und sonach mit Bezahlung der Jmpfgebühr eine Art Versicher­ung gegen Verluste durch Schweinerotlauf erzielt wird.

Hiebei wird ferner bemerkt, daß die Entschädigungs­leistung nur für die öffentliche Impfung vorgesehen ist, nicht auch für die private, und daß damit zu dem Vorteil, daß die öffentliche Impfung in der Regel billiger zu stehen kommt als die private Impfung, ein weiterer Vorteil der öffentlichen Impfung hinzutritt.

Die Anmeldungen haben bis zu oben genanntem Termine beim Stadtschultheißenamt zu erfolgen.

Angefügt wird, daß die öffentliche Impfung auch schon bei Anmeldungen von geringerer Zahl als 20 Schweinen genehmigt werden kann.

Wildbad, den 26. März 1912.

Stadtschnltheitzenamt:

B a e tz n e r.

Wildbav.

Fltiw.GrWWlkMchkiMU

Die Erben der Johann Friedrich Vollmer, Schneiders Ehelente hier, bringen am nächsten Samstag, den 38. ds. Mts, vorm. 11 Uhr,

auf der hiesigen Notariatskanzlei das Gebäude No. ^ 44 2 a. 23 gm Wohnhaus und Hofraum am Kappelberg im t gemeinderätlichen Anschlag von 3500 Mk. zur Versteigerung.

Den 27. März 1912. s

Gerichtsnoiar Oberdörfer ?

Realschule Wildbad. s

Die Aufnahmeprüfung in die untere Klasse findet statt: am Freitag, den 28. März, von nachm. 2 Uhr an, im Schulzimmer der Unterklasse.

Wildbad, den 27. März 19 t 2. j

Reallehrer Schweizer. Oberreallehrer Steurer. !

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Zufolge obiger Bekanntmachung werden die Reservisten, Landwehrmänner I. und II. Aufgebots, sowie sämtliche Er­satzreservisten aufgefordert, ihre Kriegsbeorderungen und Paßnotizen von heute bis spätestens kommenden

Samstag) den 30 . Mar; 1912

auf der Polizeiwache abzuholen.

Auf die obige« Strafbestimmungen wird be­sonders aufmerksam gemacht

Wildbad, 25. März 1912.

Stadtschultheitzenamt:

Baetzner.

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i aus. Ein Signal wird nicht gegeben.

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s Das Kommando.

^ Gewerbe-Verein Wildbad.

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abends von ^818 Uhr im Gasth. z. alt Linde

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von Oberreallehrer Steurer:

Frankreichs Einfluß auf Deutschlands Kunst und Kunstgewerbe mit Lichtbildern.

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LillZSLLkItss LLÜsuLspiksl ssssmtrsssrvsu (svssoLIisssUell Vortrsx)

AL. 25,522,200.- 25,531,226.42

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Lomimiiiül-ObtüsLtioLeiMMirmI . 1911 9,715,700._

Der üeseLsktsberietlk kür äs.» Iskr 1911, sovis ArLuIsrs bstrsEsLÜ nlüilästsieLers Ls.ptksIs.Lts.8s LSillleil vvu cter LsuL äirsLt oäer voa ssultlietisn kksoilbristvsrLsukstöllsil xrstis rmcl krsnLo bsi-.oxsn vsräsv. Vilser« ^.Ltisii, kksuäbrieks uuä Lommonsl- obtissstionsil Lstmisn vir Lostsotos ln Vervsiiraox.

Um-

Wildbad.

Samstag abend 8 Uhr

Singstunde

im Schwarzwaldhotel Der Vorstand.

Derverehrlichen Einwohner­schaft von Wildbad und Um­gebung bringe ich hiermit meine aufs beste bewährte

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MM«

in gefl. Erinnerung