Sekanntmachung.

Auf Grund des Art. 15 Ziffer 2 und der Art. 51 und 52 des Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871i4. Juli 1898, fforvie des § 7 der Kgl. Verordnung betreffend das polizeiliche Meldewesen vom 25. Mai 1901 werden folgende ortspolizeilichen Vorschriften be­treffend die An und Abmeldung der durchrei­senden Fremden und Kurgäste in der Stadt Wildbad mit de« Parzellen Windhof, Sommer berg und Hochwiese erlassen:

8 i.

Sämtliche durchreisenden Fremden (Badegäste, Luft­kurgäste, Geschäftsreisende, Vergnügungsreisende, Besuche u. s. w.), welche in Gast- oder Privathäusern für Entgelt oder unentgeltlich Wohnung nehmen, sind von Wohnungsgeber bei dem Stadtschultheißenamt an- und abzumelden.

8 2 .

Diese An- und Abmeldungen haben während der Badesaison (1. Mai bis 30. September) jeden Tag morgens längstens bis 8 Uhr, und während der übrigen Zeit des Jahres spätestens bis morgens 11 Uhr bezüglich aller während des vorangegangenen Tages oder während der Nacht angekommsnen bezw. abgereisten Fremden zu geschehen.

8 3.

Zu den An- und Abmeldungen werden besondere Zettel vom Stadtschultheißenamt unentgeltlich abgegeben und zwar:

a. Für Anmeldungen von über 2 Tage hier weilenden Fremden von weißer Farbe.

b. für Anmeldungen von blos bis zu 2 Tagen hier anwesenden Fremden von roter Farbe.

o. für Abmeldungen von grüner Farbe.

Erfolgt die Abreise der unter b genannten Fremden vor erfolgter Anmeldung, so kann die Abmeldung mittelst eines Vermerks auf dem Anmeldezettel geschehen.

Für die Verwendung der richtigen Formulare und die genaue, deutliche leserliche Ausfüllung der An- und Abmelde- zettel ist der Wohnungsgeber strafrechtlich verantwortlich.

8.4-

Verfehlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des Art. 15 Ziffer 2 des Polizeistrasgesetzes mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu 8 Tagen geahndet.

Dies wird zur Kenntnis der Einwohnerschaft gebracht.

Wildbad, den 12. April 1910.

Stadtschultheitzeuamt:

Baetzner.

Danksagung.

Für die vielen wohltuenden Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme, während der langen Krankheit und bei dem Hinscheiden unserer innigst geliebten Mutter, Schwieger- und Großmutter, Schwägerin und Tante

krau Salome ffalsch Ae.

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insbesondere für die vielen Blumenspenden, die trostreichen Worte des Herrn Stadtpfarr- verwesers, den erhebenden Gesang des Lieder­kranzes und den Herren Trägern sagen herz­lichen Dank.

Die. tieftrauernden Hinterbliebenen:

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Am Samstag, den 21. Mai 1910, vorm. 10 Uhr in Wildbad im Restaurant Toussaint".

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