Bekanntmachung.
Auf Grund des § 366 Ziffer 10 des Reichs-Strafgesetzbuchs wurden vom Ortsvorsteher am 11. November 1909 mit Zustimmung des Gemeinderats vom gleichen Tage und Vollziehbarkeitserklärung des Kgl. Oberamts Neuenbürg vom 15. November 1909 folgende
ortsbolizeiliche Vorschriften betreffend die Benützung der Rodelbahn in Wildbad
erlassen:
8 i
Das Rodeln und Schlittenfahren auf der städtischen Rodelbahn von der Bergbahnstation im Sommerberg bis zur Einmündung in den Blöcherweg und von der Abzweigung im oberen Rodelweg bis zur Bergbahnhaltestelle im Panoramaweg ist nur gegen Entrichtung der vom hiesigen Wintersportverein festgesetzten Taxe und nur unter Einhaltung der von diesem Verein aufgestellten Rodelordnung gestattet.
8 2
Für alle anderen Personen und für Fuhrwerke jeder Art sind die genannten 2 Rodelwege an Tagen, an welchen die Rodelbahn zur Benützung geöffnet ist, gesperrt, was durch Aufhängen von schwarzroten Fahnen am Anfang und Ende der Rodelbahn kenntlich gemacht wird. Den Rodelnden ist es verboten, auf der Rodelbahn zu Fuß zur Abfahrtsstelle zurückzugehen. Die nicht die Bergbahn benützenden Rodelnden haben vielmehr den Rückweg zur AbfahrMtelle über den Blöcher- und Schneusenweg zu nehmen.
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Das Beschädigen, Zerstören oder Entfernen der vom Wintersportverein an der Rodelbahn angebrachten Warnungssignale, Schutzvorrichtungen und sportstechnifchen Einrichtungen, sowie jeder Mißbrauch der vorhandenen Signaleinrichtungen ist verboten.
8 4
Zuwiderhandlungen werden nach Maßgabe des § 366 Ziffer 10 des Reichs-Strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Wildbad, den 17. November 1909.
Stadtschultheißenamt:
Baetzner.
Stadtgemeiude Wildbad.
Montag, den 22. Aon. 1909, vorm. 11 Uhr
findet im öffentlichen Abstreichverfahren die
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Vergebung von
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zu einem Bahnschlitten auf dem Rathaus statt.
Bedingungen und Anschlag können auf dem Stadtbauamt eingesehen werden. Stadtbauamt:
Munk.
Lueia Bügel kohlen
pro Paket 20 Pfg. sind zu haben bei
Aoöerl Hreiöer,
vorm Daniel Treiber.
Stadtgemeinde Wildbad.
Verkauf
auf den Abbruch.
Montag, den 22. Uov.
Vorm. 11 Uhr
auf dem Rathaus. Das Haus am Köpsle wird nach Beschluß der Gemeindekollegien im öffentlichen Aufstreich an den Meistbietenden verkauft. Das Haus steht vom Tage der Bekanntmachung bis zum Versteigerungstage für Interessenten zur Besichtigung offen. Die Be-! dingungen für den Abbruch können! an Unterzeichneter Stelle eingesehen! werden. j
Stadtbauamt: i _ Munk. !
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Freitag abend 8 Uhr
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Der Vorstand.
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