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Sonntag, 13. Juni
1897.
In Altensteig findet ^ dem von der Stadt- Gemeinde zur Verfügung gef Men Musterungsplatz am Donnerstag de« 1. Juli d. I., vorm. 10 Uhr, eine staatlicheBezirks-Rindviehschau statt.
Zugelaffen werden zu der Schau
Zuchttiere des roten und Fleckviehs,
nämlich
a) Farren, sprungfähig, mit 2—4 Schaufeln;
b) Kühe, erkennbar tragend oder in Milch, mit höchstens 3 Kälbern.
Preise können bei der Schau in nachfolgenden Abstufungen zuerkannt werden:
a) für Farren zu 140, 120. 100, 80
b) für Kühe zu 120, 100, 80, 60
Uebrigens wird bemerkt, daß die Höhe, wie auch
die Zahl der zu vergebenden Preise jeder Abstufung erst bei der Schau selbst unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der vorgeführten Tiere endgiltig festgesetzt wird.
Diejenigen, welche sich um Preise bewerben wollen, haben ihre Tiere mindestens 10 Tage vor der Schau bei dem Oberamtstierarzt unter Benützung der von diesem zu beziehenden Anmeldescheine anzumelden und spätestens bis zu der oben angegebenen Zeit auf dem Musterungsplatz aufzustellen.
Württsrnbrrgtscher Landtag
Kammer der Abgeordneten.
* Stuttgart, 10. Juni. (145. Sitzung.) T.-O.: Bericht der Steuerkommission über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Einkommensteuer. Das Haus tritt in die Tagesordnung ein. Berichterstatter ist Abg. Gröber. Derselbe macht einige allgemeine Mitteilungen über den Gang der Verhandlungen in der Kommission und spricht die Hoffnung aus. daß in solchen Punkten, wo eine Einigung in der Kommission nicht erzielt wurde, dies im Plenum der Fall sein werde. Der Kommissionsbericht sei so ausführlich, daß dem Berichterstatter gestattet werden könne, sich auf denselben im wesentlichen zu beziehen. Minister Dr. v. Ri ecke spricht seine Befriedigung darüber aus, daß das Haus noch in dieser Tagung in die Beratung des Gesetzentwurfs einzutreten beschlossen habe. Es sei allerdings auch höchste Zeit. Der Kommissionsbericht sei mit einer Ausführlichkeit und Gründlichkeit ausgearbeitet, wie es noch selten im Hause der Fall gewesen fei. Er könne jetzt schon sagen, daß die Regierung mit einer Reihe von Kommissionsbeschlüssen sich einverstanden erklären könne. Die Kommission beantragt, dem Art. 1, welcher die steuerpflichtigen Personen behandelt, noch einige Bestimmungen beizu- firgen, welche die Frage der Steuerpflicht im Falle des unterbrochenen Aufenthalts u. s. w. regeln. Frhr. v. Ow und Ministerialrat Fischer sind für den Regierungsentwurf. Abg. Gröber bittet, den Kom- Missionsbeschluß anzunehmen. Das Haus beschließt demgemäß. Zu Art. 2 nimmt das Wort Abg. H a u ß - mann. Der Artikel bestimmt, daß juristische Personen und Stiftungen, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, welche in Württemberg ihren Sitz haben, einkommensteuerpflichtig sind. Redner geht eingehend auf den Inhalt des Artikels ein, man stehe vor der Frage, ob man hier die juristischen Gesichtspunkte auf die Steuergesetzgebung übertragen wolle. Selbstverstäydlrch fei es nicht, die juristischen Personen hier zu behandeln, wie die physischen Personen. Doch sprechen eine Reibe von Gründen dafür. Man werde im Laufe der Debatte auf die Sache noch öfter stoßen und müsse sich fragen, ob es sich nicht da und dort um ungerechte Doppelbesteuerung handle. Bei dieser Frage komme es mehr auf den wirtschaftlichen Effekt - an, als auf den juristischen. Die Formulierung „vermögensfähige Vereine" in der Kommissionsfassung des Art. 2 sei nicht ohne Bedenken. Redner beleuchtet sodann die volkswirtschaftliche Seite der Erwerbs
gesellschaften, es liege kein Grund vor, die großen rationellen Betriebe einseitig zu sehr zu belasten. Die Stiftungen sind zu besteuern, doch ist auch hier Doppelbesteuerung zu vermeiden. Den Art. 2 werde er annehmen. Abg. Gröber: Die prinzipiellen Bestimmungen des Art. 2 werden noch später bei verschiedenen Einzelbestimmungen zur Sprache kommen. Dem Vorredner sei zuzugeben, daß Art. 2 von großer Tragweite sei. Uebrigens sei es ganz richtig und sicher praktisch, die juristische Fiktion auf das Gebiet der Steuergesetzgebung zu übertragen. Redner tritt einzelnen Ausführungen des Vorredners gegenüber. Mit der „Doppelbesteuerung" sei es nicht so schlimm. Härten müssen natürlich vermieden werden. Es ist aus praktischen Gründen notwendig, die juristischen Personen zu besteuern, Berücksichtigungen und Nachlässe in einzelnen Fällen seien notwendig. Abg. Haußmann-Ba- lingen: Dem Steuergesetz ist nicht „Berücksichtigung", sondern „Gerechtigkeit" zu Grunde zu legen. Er sehe nicht ein, weshalb wohlthätige Stiftungen mehr berücksichtigt werden sollen, als z. B. solche für wissenschaftliche Zwecke. Ministerialrat Fischer: Die juristischen Personen können von der Steuerpflicht nicht befreit werden. Gegen die Fassung des Art 2 nach dem Kommissionsbeschluß hat die Regierung nichts einzuwenden, da ein materieller Unterschied nicht bestehe. Abg. Gröber erwidert dem Abg. Haußmann, daß er auch auf dem Boden der „Gerechtigkeit" stehe. Gerade deshalb werde man in den einzelnen Fällen genau zu prüfen haben. Der Art. 2 in der Fassung der Kommission wird angenommen. Art 3 wird ohne Debatte angenommen. Art. 4 enthält die Bestimmung über steuerfreie Personen. (König, Königin, Gesandte, Gesandtschaftsbeamte, Staatsanstalten, Fonds, Unterrichts- und Erziehungsanstalten, die auf der Privat- wohlthätigkeit beruhenden Anstalten und Vereine für müde Zwecke.) Prälat v. Lechler bittet, den Regierungsentwurf in der Richtung wieder herzustellen, daß auch den Königlichen Witwen Steuerbefreiung gewährt werde. Minister Dr. v. Riecke tritt gleichfalls dafür ein, ebenso unterstützt Frhr. v. Hermann den Antrag des Prälaten v. Lechler. Die Kommission wirke mit ihrem Beschluß verletzend. Berichterstatter Gröber weist diesen Vorwurf zurück. Es liege kein Grund vor, von dem bestehenden Recht abzugehen. Abg. Haußmann: Die Steuerprivilegien dürfen jetzt nicht ausgedehnt werden. Die Ausführungen des Frhrn. v. Hermann hätten können unterbleiben. Er gebe den Antragstellern anheim, ihren aussichtslosen Antrag zurückzuziehen. Frhr. v. Hermann polemisiert gegen den Vorredner. Prälat v. Lechler: Man solle das bestehende Recht belassen. Berichterstatter Gröber: Was Herr v. Lechler wolle, sei nicht bestehendes, sondern wäre neues Recht. Abg. Haußmann weist einige Aeußerungen des Frhrn. von Hermann zurück. Für eine Verbeugung gegen den Thron sei die Volkspartei nicht zu haben, wenn es sich hiebei um eine Beugung der Üeberzeugung handle. Prälat v. Sandberger hält es für zweckmäßig, wenn v. Lechler seinen Antrag zurückziehen würde. Prälat v. Lechler entspricht diesem Wunsch. — Ziff. 1—4 werden genehmigt. Abg. Haußmann beantragt die Steuerbefreiung von kirchlichen Fonds nicht zu genehmigen. Prälat v. Sandberger verteidigt diese Bestimmung, es handle sich hiebei evangelischer- seits eigentlich nur um den geistlichen Unterstützungsfonds, dessen Verhältnisse Redner eingehend schildert. Die Leistungen des Fonds werden von den Empfängern versteuert. Eine Doppelsteuer wolle ja der Abg. Haußmann nicht. Bei der kath. Kirche handelt es sich hiebei um den Jnterkalarfond. Hier liegen die Verhältnisse ganz ähnlich. Der Reservefonds sollte allerdings versteuert werden. Abg. Haußmann-Balingen begründet seinen entgegengesetzten Standpunkt. Die in Frage stehenden Fonds seien früher auch nicht steuerfrei gewesen. Auch die Gemeinden seien nicht steuerfrei. Man könne ja dann die einzelnen Empfänger
steuerfrei belassen. Prälat v. Sandberger: Es handelt sich nicht um Befreiung der Kirche gegenüber der bürgerlichen Gemeinden. Die Kirchengemeinden seien ja auch nicht steuerfrei. Der Standpunkt des Vorredners sei nicht haltbar. Abg. Rembold: Seine Freunde werden dem Antrag v. Sandberger beitreten. Es handle sich nicht um ein Privilegium für die Kirche. Das Kirchengut habe der Staat. Abg. Sachs tritt für den Antrag Haußmann ein. Man müsse sich möglichst vor Steuerbefreiung hüten, dem Standpunkt der Gerechtigkeit könne anderweitig Rechnung getragen werden. Abg. Haußmann polemisiert gegen den Abg. Rembold. Der Staat leiste mehr, als was der Höhe des Kirchenguts entspreche. Berichterstatter Gröber steht auf dem Standpunkt des Herrn von Sandberger, den er nachdrücklich unterstützt. Der Staat sollte anerkennen, daß hier besondere Verhältnisse vorliegen. Minister Dr. v. Riecke spricht sich in gleichem Sinne aus. Auch aus praktischen Gründen kommt man zu dem Antrag v. Sandberger. Der Antrag v. Sandberger wird in namentlicher Abstimmung mit 40 gegen 38 Stimmen angenommen. Der Antrag Haußmann ist damit abgelehnt.
Landesrrachriihts«.
* Herrenalb, 9. Juni. Wie der „Pf. B." hört, sind die Arbeiten an der Bahn Karlsruhe-Herrenalb so weit vorgeschritten, daß die Einweihung der Bahn schon auf 15. August festgesetzt ist. Ueber die weitere Fortsetzung der Bahn von Herrenalb nach Pforzheim sollen noch Verhandlungen mit den einzelnen Gemeinden und der württembergischen Regierung schweben.
* (Verschiedenes.) In Winnenden bestieg das 4—5jährige Söhnlein des Oekonomen Wahl die Glasbedachung der Werkstätte des Schlossermeisters Drück; das Dach brach durch, infolgedessen fiel der Knabe auf den Zementboden herab und verletzte sich derart, daß er bald darauf starb. — In Höfen bei Winnenden fiel ein 80 Jahre alter Mann beim Kirschenpflücken so unglücklich vom Baume, daß er alsbald eine Leiche war. — In Wolfschlugen, OA. Nürtingen, hat sich ein verheirateter Fabrikarbeiter, Vater von 7 Kindern, erhängt. — Am Mittwoch nacht ist in Weiler (Kirchheim u. T.) das Oekonomie- gebäude des Bauern Flogaus abgebrannt. — Am Pfingstmontag feierte in Sommenhardt der 76- jährige, frühere Bürgermeister, Jakob Schroth mit seiner Ehefrau das seltene Fest der goldenen Hochzeit.
Ausländisch«».
* Budapest, 10. Juni. In Gyoma tötete der reiche Gutsbesitzer Heinbach seine Frau, drei Kinder und sich selbst aus Verzweiflung darüber, daß das Hochwasser ihm so kolossalen Schaden zugefügt hat.
* Paris, 10. Juni. Lockroy hat zu dem Budget pro 1898 den Antrag gestellt, um 260 Mill. Staatsgüter zu veräußern und die Summe für die Marine und die Neuanschaffung der Artillerie zu verwenden.
* Lille, 11. Juni. Ein Eisenbahnzug in der Richtung Lille—Dünkirchen überfuhr eine Radfabrer- schar; drei Radfahrer wurden sofort getötet.
* London, 11. Juni. Nach einer Meldung des Reuter'schen Bureaus aus Djedda ist daselbst der Ausbruch der Pest offiziell bekannt gegeben worden.
D Der internationale Bergarbeiter-Kongreß in London nahm einstimmig einen von der Föderation der Grubenarbeiter Großbritanniens eingebrachten Beschlußantrag an, wonach die Arbeitgeber für alle Grubenunfälle verantwortlich sein sollen, wie auch immer die Bestimmungen über die Haftpflicht in dem betreffenden Lande lauten.
L Konstantinopel, 10. Juni. Der Sultan läßt auf Kosten seiner Privatschatulle sämtliche Truppen der Operationsarmee in Thessalien und Epirus neu ausrüsten. Gegen 30000 Uniformen gingen be- reits dorthin ab.
Verantwortlicher Redakteur: W. Rieker, Altensteig.