Bekanntmachungen.

K. Amtsgericht Nagold.

Gemäß Z. 12 der Dienstvorschriften für die Amtsgerichte wird hie- mit veröffentlicht, daß vom 1. Januar bis 31. Dezember 1883

1) die ordentlichen Sitzungen des Schöffengerichts am Donnerstag jeder Woche, soferne aber ein Fest- oder bürgerlicher Feiertag mit dem Donnerstag zusammenfällt, mit Verlegung des Sitzungs­tags auf 2. und 23. Mai, ferner an jedem zweiten Mittwoch im Monat, mit Ausnahme der Monate August und September;

2) die ordentlichen Sitzungen des Oberamtsrichters oder seines Stell­vertreters am Dienstag, diejenigen des Amtsrichters oder seines Stellvertreters am Mittwoch und Freitag jeder Woche mit Aus­nahme der auf den Mittwoch fallenden Schöffen- und derjenigen Sitznngstage, welche mit einem Fest- oder bürgerlichen Feier­tage Zusammentreffen;

3) der ordentliche Gerichtstag (an welchem mündliche Anfragen und Gesuche bei einem Amtsrichter vorgetragen, Anträge und Gesuche nach Vorschrift der Prozeßgesetze zum Protocoll des Gerichtsschreibers angebracht und Verhandlungen gemäß ß. 461 Civ.-P.-O. gepflogen werden können), am Samstag jeder Woche stattfindet, mit Ausfall desselben bei Fest- oder bürgerlichen Feiertagen;

4) der Gerichtstag in Altenstaig stets an einem Montag, und zwar am 8. Januar, 5. Februar, 5. März, 2. und 30. April, 28. Mai, 25. Juni, 6. August, 17. September, 8. Oktober, 5. November, 3. und 24. Dezember abgehalten wird.

Den 4. November 1882.

Oberamtsrichter D aser.

Revier Altenstaig.

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Akkord.

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Altenstaig den 11. Novbr. 1882. K. Revieramt.

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