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1881.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 28. Februar. Der Reichstag genehmigte die Aufhebung des gegen das Mit­glied Meiner vor dem Amtsgericht Chemnitz schwebenden Strafverfahrens und nahm in dritter Lesung die Gesetzentwürfe über die Zuständig­keit des Reichsgerichts für Streitfragen zwischen Senat und Bürgerschaft Hamburgs und über die Revision in bürgerlichen Rechtssachen an. Die Etats des Reichstags, des Reichskanzlers, der Reichskanzlei und des auswärtigen Amtes wurden unverändert genehmigt. Abg. Gareis wünscht im Interesse der Unterdrückung des Menschenhandels in der Südsee, daß die In­struktion für die Konsuln auf den Südsee-Jnseln bald Gesetzeskraft erlange. Fürst Bismarck schenkt diesem Gedanken seineSympathie, wünscht aber einen formulirtcn Antrag. Tie Etats des Reichsamts des Innern und der Marine wer­den nach unerheblicher Debatte unverändert ge­nehmigt. Einer abfälligen Kritik Oechelhäuser's gegenüber traten der Abg. Braune (Glogau) md Fürst Bismarck für die Geschäftsführung md die Handhabung des Patentgesetzes durch das Patentamt ein.

Rickert hat, unterstützt von 40 Abgeord­neten (darunter Härle und Payer) den Antrag cingebracht: Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß in Zukunft das Etatsgesetz für das deutsche Reich früher festgestellt werde, als die NaMesetze der Einzelstaaten.

Württembergischer Landtag.

Kammer der Abgeordneten.

Stuttgart, 26. Febr. (48. Sitzung.) Erster Gegenstand der Tagesordnung Etats- Gegenstände: Landwirthschaftl. Institut Hohen­heim. Es wird eine allgemeine Debatte verlangt. Lremann führt aus, daß eine höhere Lehran­stalt nothwendig sei, mithin Hohenheim nicht entbehrt werden könne. Lenz im Sinne der Commission, welche für die Bewilligung der Position ist. v. Weber glaubt, daß die land- wirthschaftliche Academie auch nach der Ver­legung der Forstacademie ihre seitherige Stell­ung bewahren werde. Retter will durch Auf­stellungen Nachweisen, daß der Reinertrag des Gutes in Hohenheim ein ganz geringer sei. v. Gehler berichtigt Retter einige Unrichtigkeiten und weist nach, daß Hohenheim ein Areal von 450 Morgen umfasse, von welchem der Morgen ra. 38 M. rein abwerfe. Es spricht noch Mohl für Hohenheim, worauf in die Einzelberathung tingetreten und debattenlos verwilligt werden: Auf das Institut Hohenheim im Allgemeinen je 32,871 M., für die Academie je 71,608 M., sür die Ackerbauschule je 7286 M-, für die Gartenschule je 1560 M>, für Wiesenbau und Echäferschule je 515 M., für die Versuchsstation je 12485 M., für die Samenprüfungs-Anstalt je 2300 M. Die eigenen Einnahmen betragen je 43,175 M. Der Zuschußbedarf berechnet sich somit für 85,450 M., hiezu kommt noch Außerordentliches: bauliche Reparaturen je 6856 M. Weiter wird ohne Bemerkung genehmigt für das Realgymnasium in Stuttgart je 71716 M. Das Capitel über die Kunstgewerbeschule wird zurückgestellt und alsbald zu dem weiteren Gegenstand der Tagesordnung: Fortgesetzte Be­ratung des Entwurfs über die Erbschafts- und Schenkungssteuer übergegangen. Art. 18: Von 2er Schenkungssteuer bleiben befreit Schenk­ungen a) an Kinder, K) an Ehegatten, o) an »ns Staatsoberhaupt, den Staat oder das Reich;

Schenkungen von beweglichem Vermögen a)

an Ve öte unter sich und von Seiten Dritter (Hochzeusgeschenke), b) zu kirchlichen, wohltäti­gen oder Unterrichtszwecken, soweit die Schenk­ung den Betrag von im Ganzen 2000 M. nicht übersteigt. Mohl stellt einige Aenderungs- Anträge, Mayer will die Befreiung bei Hoch- zeits-Schenken auch auf die Familien ausgedehnt wissen, welcher Erweiterung der Regierungs­kommissär und der Berichterstatter beitreten und L.a dementsprechend ammendirt wird. v.G em­min gen stellt den Antrag, daß Schenkungen an Dienstboten bis zu 1000 M. frei sein sollen. Die Commissionsanträge mit den Ammendements von Mayer und Gemmingen werden angenom­men. Bei Art. 19 handelt es sich um die Be­rechnung der Schenkungssteuer, welche nach den Grundsätzen der Erbschaftssteuer erhoben werden solle. Genehmigt. Artikel 20 verpflichtet den Geschenknehmer zur Entrichtung der Steuer. Mohl wollte einen Zusatzantrag stellen, der aber abgelehnt und der Commissions-Antrag zum Be­schluß erhoben wird. Nach Art. 21 ist der Be­schenkte verpflichtet, binnen einem Monat Anzeige behufs der Besteuerung zu machen. Art. 22 und 23 handeln von dem Ansatz der Steuer und der Beschwerdeführung. Art. 2428 be­ziehen sich auf die Strafbestimmungen; es ist im Allgemeinen bestimmt, daß Defraudationen mit der Strafe des vierfachen Betrags der ge­fährdeten Abgabe belegt werden; ferner können auch Ordnungsstrafen bis zu 300 M. eintreten. Sämmtliches genehmigt. Art. 29 wird abge-

treten des Gesetzes. Sodann wird der Antrag Probsts angenommen zu Art. 4, wornach für jede Etatsperiode durch das Finanz-Gesetz die Höhe der Sporrel bestimmt werden solle. Da­mit ist die Berathung des Schenkung?- und Erbschaftssteuer-Gesetzes erledigt.

In der 14. Sitzung der Kammer der Stan­desherren (28. Febr.), wurde nach lebhafter Debatte die Verlegung der Forstakademie von Hohenheim nach Tübingen nicht gutgeheißen und die hiefür geforderten Exigenzen nicht verwilligt.

Tagesneirigkeiten.

Altenstaig, 2. März. Auf die schönen warmen Tage am Schlüsse des Februar, haben wir gestern früh mit dem Eintritt in den März- Monat wiederum zur Abwechslung^S chneer­füll und heute Morgen beträchtliche Kälte bekommen.

Am Freitag den 25. März d. I. wird in Bietigheim die jährliche Staatsprämirung für ausgezeichnetes Schafvieh vvrgenommen werden; 1) Die ausgesetzten Preise sind: a.) für die besten höchstens vierschaufeligen Widder je 2 Preise zu 80 M., 70 M., 60 M., 50 M. nebst einer Medaille von Bronce; b) für die besten höchstens vierschaufeligen Mutterschafe je 2 Preise zu 70 M., 60 M., 50 M., 40 M. nebst einer Medaille von Bronce: zusammen 16 Preise zu 960 M. 2) Die Preisbewerber müssen ihre Thiere am 25. März d. I. Vor­mittags 8 Uhr in Bietigheim auf dem Muster­ungsplatz aufgestellt haben. Näheres s.St.- Anz." Nr. 50.

Stuttgart, 28. Febr. Wie wir hören, ist Oberbaurath v. Abel, welcher am 10. Jan. von dem Bauunternehmer Braun im Posthofe durch einen Pistolenschuß gefährlich verwundet wurde, Samstag Nachmittag geheilt aus dem Ludwigsspitale entlassen worden.

Stuttgart, 28. Febr. Die Sammlung von Geldern für Zwecke der Wahl von Dr. Dulk zum Reichstagsabgeordneten wurde auf

Grund von §. 16 des Reichsgesetzes gegen die Sozialdemokratie verboten.

Ein Gutsbesitzer in Ru ith, welcher bei Bearbeitung seines Ackers, an der Straße Scharn­hausen-Stuttgart liegend, auf eine Mauer stieß, fand laut E. Z. bei genauer Untersuchung solche bis zu 20 Meter Umfang. Ein weiteres Nachgraben förderte eine Heizung, einen Sou­terrain, Brunnen mit klarem Wasser, Pfeiler und einen Ruhestein zu Tage. Ferner wurde bis heute ein silberner Spiegelhalter, eine sil­berne Stecknadel und Münze, Siegelerde mit Siegel, Helm und Lanze und ein Hirschgeweih aufgefunden.

Cannstatt, 27. Febr. Gestern Vor­mittag 10 Uhr wurde der seit einigen Jahren hier wohnhafte Inhaber des sog.Württem- bergischen Zentral - Geldvermittlungsbureau", früherer Notar Combe, in seiner Wohnung in der Moltkestraße verhaftet und in den Unter­suchungsarrest des K. Amtsgerichts abgeführt.

Aus Ulm berichtet dieSchnellp.": In dem benachbarten Pfuhl vermißte vor einiger Zeit ein Bauer verschiedene Werthgegenstände und der Verdacht des Diebstahls lenkte sich als­bald auf seinen Knecht, der sich denn auch als den Thäter bekannte. Hierauf gerichtlich einge­zogen, gegen eine Kaution aber wieder auf freien Fuß gesetzt, brachte er seinen Grimm gegen seinen Dienstherrn dadurch zum Ausdruck, daß er heute Nacht dessen Stadel in Brand steckte, der.'auchtotal niederbrannte,,. Glücklicherweise rettet werden/ Der Thäter flüchtete sich, als man in seinem Hause nach ihm suchte, auf den Oberling und stürzte sich von dort auf die Straße herab. Er ist lebensgefährlich verletzt, nach anderer Angabe soll er bereits gestorben sein.

(Unglücksfälle und Verbrechen.) In Schrozberg verschlang dieser Tage ein 7jähriges Kind einen Zwetschgen-Kern; derselbe blieb ihm im Halse stecken, worauf der Kehl­kopf alsbald schwoll, und trotz rasch herbeige- holter ärztlicher Hilfe war es nicht möglich, dem Kinde Rettung zu bringen; dasselbe starb vielmehr Tags darauf. In Wiesle ns- dorf erhängte sich ein Bauer, dem obgleich nicht unbemittelt ein ungeschickter Handel mit Vieh so zu schaffen machte, daß er diesen unglücklichen Schritt that. Ein junger, ledi­ger Herr aus Südrußland, geborener Deut­scher, welcher sich seit Herbst vorigen Jahrs in. Bad Voll aushielt, hat sich kürzlich durch einen Schuß auf seinem Zimmer das Leben ge­nommen. Der Unglückliche litt schon seit länge­rer Zeit an Schwermuth, von welcher er dort Heilung zu finden hoffte.In Pfullingen sah man an einen eisernen Rechen, welcher beim Einfluß eines Echatzarmes in einen unter­irdischen Canal neben der Hauptstraße ange­bracht ist, ein 3jähriges Mädchen hängen, das vermuthlich mit der daselbst befindlichen Wasser- schapfe gespielt und dabei das Uebergcwicht er­halten hatte. Alle sogleich angewandten Mittel, das Kind in's Leben zurückzarufen blieben er­folglos.

Baden.

Ein Schwetzinger Bürger entlieh 200 Mark von einem christlichen Wucherer, wofür er jedes Vierteljahr 18 M. Zins bezahlen mußte, also 36 Prozent im Jahr. Ein vor- theilhaftes Geschäftchen, zu dem übrigens die Staatsanwaltschaft noch ein Wort sprechen wird.

Konstanz, 25. Febr. In Sachen Stro- meyer ist nach demKonstanzer Tageblatt- zu melden, daß am Mittwoch die Bücher der Bau,