Amtliche Bekanntmachungen'
K. Oberamt Calw.
Die Herren Ortsvorsteher und Berwaltungsaktuarc -werden an die baldige Vorlage der noch rückständigen Voranschläge des Gemeindehaushalts für 1317 erinnert. ,
Den 17. November 1917. .
Amtmann Stroppel, A.-V.
An- und Abmeldring beurlaubter oder entlassener Militärpersonen.
Die Gemeindebehörden werden auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 20. Oktober 1917 obigen Betreffs, Staatsanzeiger Nr. 217, zur genauen Beachtung hingewiesen.
Calw, den 15. Nov. 1917.
K. Oberamt: Amtmann Stroppel, A.-V.
Kgl. Oberamt Calw.
Die (Stadt-)Schultheißenämter werden an die Erledigung des oberamtlichen Erlasses vom 18. September 1917 betreffend
Sammlung cn.l -rlicher Gebrauchsgvgenstände aus Zinn und Gummi erinnert. ,
Den 16. November 1917.
Amtmann Stroppel, A.-V.
Bestandsanmeldung von Harzersatzstoffen.
Der Reichskanzler hat am 1. November eine Bekanntmachung erlaffen, nach der jedermann, der mit Beginn des 10. November Harzersatzstoffe in Gewahrsam hat, verpflichtet ist. seine Bestände unter Beifügung versiegelter Proben dem Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H., Sektion Schellak, in Berlin bis zum 25. November 1917 durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen.
Auch über Ein- und Ausfuhr sowie Verarbeitung und Verkauf von Harzersahstoffen enthält die Bekanntmachung wichtige Bestimmungen. Sie ist im Reichs-Gesetzbl. S. 978 abgedruckt. Calw, den 15. November 1917.
K. Oberamt: Amtmann Stroppel, A.-V.
Belohnungen aus Anlaß der Ermittelung feindlicher Agenten.
Wie das K. Ministerium des Innern im Staatsanzeiger Nr. 244 bekanntgibt, hat die Heeresverwaltung verfügt, daß von den Stellv. Generalkommandos Belohnungen wie für die Ergreifung flüchtiger Kriegsgefangener, auch für die Ermittlung feindlicher Agenten, die den in der Volkswirtschaft beschäftigten Kriegsgefangenen zur Flucht verhelfen sollen, gewährt werden können. Als Belohnung kann je nach der Eigenart des Falls ein Betrag bis zu 40 angesetzt werden. Die Ortspolizeibehörden
werden auf diesen Erlaß mit Bezug auf den oberamtlichen Erlaß vom 19. Oktober 1915, Calwer Tagblatt Nr. 245 hin-
gewiesen. Auch Polizeimannschaften können gegebenenfalls zu Geldbelohnungen, Belobungen oder Auszeichnungen in Vorschlag gebracht werden.
Calw, den 15. Nov. 1917.
K. Obcramt: Amtmann Stroppel, A.-V.
Vertrilungsstelle für Faßbcwirtschaftung.
In Stuttgart ist eine Verteilungsstelle für Faßbewirtschaftung errichtet worden, die für Württemberg den An- nud Verkauf von Fässern, Kübeln, Bottichen usw. vermittelt.
Bedarfsanmeldungen für neue oder gebrauchte Fässer, Kübel, Bottichs und ähnliche Gebinde sind also in Zukunft an diese Stelle, bezw. ihren Vorstand, Herrn Eugen Schleicher, Stuttgart, Alleenstr. 32, (Fernsprecher 4112) zu richten.
Calw, den 19. Nov. 1917.
_ K. Oberamt: Amtmann Stroppel.
Verkehr mit Aehalkalien und Soda.
Am 1. November ist eine Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers in Kraft getreten, nach der Aetz- alkalien und Soda nur mit Genehmigung der Zentralstelle für Aehalkalien und Soda in Berlin abgesetzt werden dürfen. Diese Stelle ist ermächtigt, Aehalkalien und Soda für die kriegswirtschaftlichen Bedürfnisse in Anspruch zu nehmen.
Die Bekanntmachung ist im Reichs-Gesetzbl. S. 903 und im Staatsanzeiger Nr. 257 abgedruckt.
Calw, den 16. Nov. 1917.
K. Overamt: Amtmann Stroppel.
dass Exz. v. Payer Sitz und Stimme im Reichstage bereits dadurch verloren hat, daß er ein besoldetes Reichsamt angenommen hat. Sein Reichstagsmandat könnte er nur durch eine neue Wahl wieder erlangen (Art. 21, Abs. 2 der Reichsverfassung). Nur in diesem Falle käme die Bestimmung des Art. 9, Satz 2 der Reichsverfassung in Betracht. Somit hat sie zurzeit für die staatsrechtliche Beurteilung des Falles gar keine Bedeutung.
(WTB.) Berlin, 20. Nov. Amtlich wird mitgeteilt: Der Stellvertreter des Reichskanzlers, Wirk!. Geh. Rat Dr. v. Payer, ist durch das Kgl. Preuß. Staatsmi-! nisterium auf Grund allerhöchster Ermächtigung zum 1 Bevollmächtigte» Preußens zum Vundesrat ernannt worden.
Rücktritt des Leiters des Neichswirtschaftsamts»
Dr. Schwander.
(WTB.) Berlin, 20. Nov. (Amtlich.) Der heutige Reichs- und Staatsanzeiger veröffentlicht folgende Bekanntmachungen: Seine Majestät der Kaiser und König haben allergnädigst geruht, den Staatssekretär des Neichswirtschaftsamtes Dr. Schwander u iter Verleihung des Königlichen Kronenordens II. Klasse mit dem Stern mit dem heutigen Tage von seinen Aemtern zu entbinden und an seiner Stelle den Unterstaatsse- kretür von Elsaß-Lothringen, Frciherrn von Stein, zum Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes unter Verleihung des Charakters als Wirkl. Geh. Rat mit dem Prädikat Exzellenz zu ernennen. — Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt zu dieser Meldung, für den Rücktritt kämen ausschließlich persönliche Gründe in Betracht: der Staatsekretär glaube, wegen seines Gesundheitszustandes die Arbeitslast nicht tragen zu können. Wie man aus den verschiedenen Prcssekommen- ta- en jedoch unschwer ersehen kann, dürfte es nicht nur dec „Gesundheitszustand" des schon als Oberbürger- mrister von Straßburg als Verwaltungsmann und Sozialpolitiker hochgeschätzten Mannes sein, es scheinen ihm von bestimmter Seite Schwierigkeiten in den Weg gelegt worden zu sein, man sagt wegen seiner Gereiztheit zu einer Erweiterung des Koalitionsrechtes der Arbcii:r. Aber auch in den Fragen der Ilebergangs- wirtschaft scheint er Gegner gefunden zu haben. Eigentümlich ist es. daß auch der Unte-llaatssekretär des Kricgserniihrungsamts, Dr. August Müller, der frühere Leiter der deutschen Konsumoenossensck>aften. ebenfalls
NücktrittsaLsichten zu haben scheint. Wir werden wohl noch weiteres über diese Aenderungen abwarten müssen, ehe ein abschließendes Urteil daran geknüpft werden
Aus <^iM und
Cal«, den 21. November 1917.
Kriegsoerluste des Oberamts Calw.
Aus der württembergischen Verlustliste Nr. 624.
Auer, Georg. Gefr.. 14. 7., Neubulach, l. verw. — Eisenhardt, Paul, Gesr., 29. 7., Dachtel, l, verw. — Etzel, Christoph, 20. 2., Möttlingen, l. verw. — Faas, Michael, 6., 1.. Altburg, l. verw. — Gackenheimer, Georg, 7. 1t., Otteiibronn, l. verw. b. d. Tr..— Hennefarth. Johannes, 29. IO.. Zwerenberg, verm. — Heydt. Friedrich, Gefr., 16. 3., Althengstett, l. verw. — Loos, Johannes, 13. 11., Unter- haugstett, l. verw. — Kübler, Gottlieb, 31. 7., Breitenberg, l. verw., b. d. Truppe. Maier. Robert, 14. I., Ostelsheim, verw. — Proß, Friedrich, Gefr., 30. 8., Altburg. I. verw. — Seeger, Georg. 7. 6., Giiltlingen OA. Nagold, gef. — Bolz, Michael, 26. 9., Altburg. schw. verw.
Belohnung.
* Dem Kaufmannslehrling Bruno Zapp bei den Vereinigten Deckenfabriken hier, wurde für die T von
zwei entwichenen kriegsgefangenen Nullen unter Anerkennung seines tatkräftigen Verhaltens eine Belohnung von 6 ^ zuerkannt.
Expreßgutverkehr.
Wie aus den amtlichen Nachrichten bervorgehh wird im Verkehr mit den preußisch-hessischen, sächsischen und bayeri- chen (rechtsrheinisches Netz) Staatseisenbahnen, die "reß- gutfracht einschließlich der Mindestfracht verdoppelt. Die ge- 'annten Eisenbahn"erwaltungen haben in ihrem Binnenverkehr die Ervreßm'tsracht verdow'-ll, weil sich das Bedürfnis ergeben hat, zur Erleichterung der Betriebsverhältnisse nicht dringliche Güter von der Expreßgutbeförderung zurückzuhalten und die Tarifverbältmsse der gleichzeitig einiretenden Aenderungen des Tarifs für den Gepäckverkehr anzupassen. Die württ. Eisenbahnverwaltung hat ebenso wie die badische Staatsbahn, sowie die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und die bayrische Staatsbahn, vorläufig für ihren Binnenverkehr von einer entsprechenden Erhöhung des Ex- prcßguttarifs abgesehen. Weiterhin hat die bad. Staatsbahn den ermäßigten Erpreßgnttarif für landwirtschaftliche Erzeugnisse außer Kraft gesetzt; die württ. Staatsbahn will ihn für ihren Binnenverkehr und für den bayerisch-württem- berglschen Verkehr zunächst beibehalten.
Zur Viehzählung am 1. Dezember 1917
hat der Bundesrat eine Ausführungsverordnung erlassen, die eine genauere Zählung der Pferde und Schweine anordnet. Die Zahl der Pferde soll hiernach außer nach dem Alter wie bisher auch nach der Beschäftigungsart in Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und Industrie, in Privat- und öffentlichem Besitz festgestellt werden, damit für die Haferzuweisung an die Arbeitspferde bessere Grundlagen gewonnen werden. Die Zahl der Schweine, die sonst nur nach Altersklassen getrennt ermittelt wird, wird durch die Verordnung insofern genauer festgestcllt. als die Zuchteber und Zuchtsauen besonders zu zählen sind. Dies ist nötig, da diesen besondere Haferznlagen gewährt werden und die Behörden ein Interesse an Feststellung der in jedem Falle zu erhallenden Zuchibestände haben.
Reicher Viehstand.
(SCB.) Man schreibt uns: Wer zurzeit in den Landwirtschaft bezw. Viehzucht treibenden Bezirken Gelegenbeit hat, in die Stallungen der Bauern einen Blick zu werfen, der ist überrascht, diese Stallungen mit Nutzvieh überfüllt zu sehen. Es braucht einem desbalb nicht bange zu sein um die Fleischernäbrung des Volkes. Dabei ist zugleich unverkennbar, daß nicht nur die Quantität, sondern besonders auch die Qualität des Viehes zurzeit geradezu hervorragend ist, was eine Folge des vorzüglichen Futters, nicht zuletzt aber auch der guten Weide des Nachherbstes ist. Allein trotz dieses sichtbaren Segens kann sich der Landwirt und derjenige, der es mit der genügenden Ernährung des Dolles ernst meint, einer keineswegs geringen Sorge nicht verwehren. Wenn nämlich das jetzt so gut genährte Vieh nicht zur rechten Zeit Absatz findet, so vermag der Bauer den starken Viehbestand, der immer wieder Zuwachs erfährt, auf die Dauer nicht mehr in so umfassender Weise zu ernähren, wie jetzt. Bei erheblich spätem Verkauf erleidet daher nicht nur der Bauer einen Verlust bei seinem Erlös, sondern auch die Quantität d:s Fleisches selbst wird bei weniger umfassender Ernährung geringer sein. Es geht also bei zu weiter Hinausschiebung des Viehverkaufs dem Volle eine nicht wieder zu ersetzende Menge an Fleischnahrung verloren. Es sollte daher dieser Gesichtspunkt von den maßgebenden Behörden nicht übersehen werden. Hier kommt noch in Bettacht, daß auch durch die vorgeschriebene Ablieferung von Heu dem Landwirt die notwendige Futtermenge für seinen Diehstand viel rascher verloren geht.
Für die Schrift!, verantwortl. Otto Seitmann. Calw. Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckeret, Calw.
Stadtschultheihenamt Calw.
Seit Einführung des
Destellmorben-Systenis flk de» DerllMs non Zocker, Boiler «nd sonstige Lebensmittel
kommen immer wieder eine Anzahl Verbraucher aufs Rathaus oder in die Geschäfte, welche aus irgend welchen Gründen unter- lieben. ihre Bestcllmarkcn rechtzeitig bei den Kleinhändlern ab- zugcben und dennoch mit den betr. Waren beliefert werden wollen.
Dies war in der llebergangszcit noch verzeihlich, muß aber jetzt unbedingt ein Ende nehmen.
Zucker ist spätestens am 3. jeden Monats, Butter spätestens am Dienstag feder Woche und die übrigen Lebensmittel innerhalb der im Ausschreiben genannten Zeit zu bestellen. Wer die Waren innerhalb dieser Zeiten nicht bestellt, verliert den Anspruch und kann künftig unter keinen Umständen mehr berücksichtigt werden.
Calw, den 16. November 1917.
Stadtschultheißenamt: A. V.: Dreist.
Stadtkinder anss Land!
Die größte Zahl der Stuttgarter Kinder, die im Lauf des Sommers auf dem Lande in Privathausern ausgenommen waren, ist nunmehr zurückgekrhrt. Die Kinder wissen nicht genug zu erzählen von der freundlichen Aufnahme, die sie gefunden haben. Die Unterzeichneten erlauben sich, allen Beteiligten, insbesondere den Pflegeeltern, dann aber auch den Vertrauensmännern und allen denen, die sich um die Sache angenommen haben, den herzlichen Dank für die Mühe und für die Sorgfalt auszusprechen, mit der sie sich in den Dienst der guten Sache gestellt haben.
Schulrat Eisele, ev. Bezirksschulamt II; Professor Dr. Gast- p ar, l. Stadtarzt; Mittelschullehrer Haustmann, I. Bors, des ev. Bezirkslehrerocreins Stuttgart; Hauptlehrer Hirner, l. Vors, des kath. Bezirkslchrervereins Stuttgart; Oberbürgermeister Lauten schlage»; Polizeidirektor Gemeinderat Dr. Ludwig; Oberkirchenrat Prälat Mangold; Stadtpfarrer Mayer; Schulrat Dr. Mosapp, ev. Vezirksschulamt l; Mittelschullehrer Reichert; Stadtdekan Oberkirchenrat Dr.
Tra-ub; Schulrat Dr. Treutler, kath. Bezirksschulamt.
Aufgeweckter
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kann sofort als Schriftsetzerlehrling eimreten.
A. Oelschlägersche Buchdruckerei. Kraft ger junger
findet dauernde Beschäftigung
in ier Irnckerei ds. Bl.
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