Di- Postdievstahle
mehren sich in erschreckender Weis«. Von der Reichspost wird mitgeteilt: Die von der Postverwaltung gezahlten Entschädigungssummen für verloren gegangene bezw. geraubte Postsendungen betrug im letzten Friedensjahr rund 300 000 im Jahre 1914 400 000 1915 800 000, 1916 über eine
Million sie werden zuverlässigen Nachrichten zufolge im laufenden Jahre diese Summe weit übersteigen. — Vielfach handelt eS sich um Pakete und Postsachen, in denen Eßwaren vermutet werden. Meist sind eS, soweit bi» jetzt die Diebstähle gerichtlich zur Aufklärung kommen konnten, Aushilfs- Personen, die sich Straftaten zuschulden komme» ließe«.
Verkehr mit Süßwasserfische».
Die in < 1 der Verfügung der Fleischversorgungsstelle über den Verkehr mit Süßwasserfischen vom 7. Juli 1917 festgesetzten Höchstpreise haben sich, namentlich infolge der erheblichen Steigerung der Unkosten der Verpackung und Ver» fendung der Süßwasserfische, al» nicht zureichend erwiese«. ES müssen deshalb die Großhandelspreise erhöht werden. In die neuen Großhandelspreise sind nunmehr sämtliche Kosten da Verpackung und der Versendung ein geschloffen, so daß sich dbe Preise frachtfrei Bahnstation de» Empfänger» »erstehen. Eine entsprechende Erhöhung muß dann auch dem Kleinhandel, welcher die höheren Großhandelspreise zu bezahle« hat, zugebilligt werden. Die Fischerpreise sind im wesentliche« unverändert geblieben; für Ko-"frn und
Schleim sind mit Rücksicht aus die schwierigen Erzeugungs- Verhältnisse der Teichwirte die Preise erhöht worden.
(STD.) Vbinge«, 16. Nov. In den letzten Tagen wurden hier und im benachbarten Tailfingen einige Trikotsabrikaaten unter dem Verdacht, Schleichhandel und Wucher getrieben zu haben, verhaftet.
(STB s Waldse«. 18. Nov. Die 28 Jahre alte Tochter Berta des Waldbauern Konrad Müller in Borderurbach stach während des Mittagessens nach geringfügigem Wortwechsel ihre etwa zwei Jahre jüngere Schwester mit dem Messer in den Hals, so datz diese blutüberströmt ins hiesige Dezirkskrankenhau» verbracht werden mutzte. Auch die jüngste Schwester trug beim Abwehren einige leichtere Stichwunden davon. Darauf setzte die Rasende das elterlich« Anwesen, einen alleinstehenden Bauernhof, in Brand, so datz das Oekonomie- und das angebaute Pfründnerhaus abbrannten, das mit einem Feuergtebel versehene Wohnhaus konnte jedoch, wenn auch etwas beschädigt, gerettet werden, ebenso der Viehbestand. Die Täterin, die schon längere Zeit einen Groll gegen ihr« Angehörigen in sich trug, weil sie sich ihren anderen Geschwistern gegenüber benachteiligt fühlte und den Hof nicht zugesagt erhielt, zog nach der Tat ihre Sonntagskleider an. verliest unter zynischem Lächeln die Stätte ihrer Untat und stellte sich selbst dem Gericht.
Für die Schrift!, verantwort!. Otto Seltmann, Calw. Druck «. Verlag der A. Oriichläger'schen Buchdruckerei. Lalw.
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Bekanntmachung
des
stkSv.GenttMiniiiiiM; XÜI. (K. W.) AmertoM.
Mit dem 15. November 1917 ist ein« Bekanntmachung Nr. 36 053 K. 17 1VK. 8 ck betreffend Nutz- und Lrennholzabfuhr in Kraft getreten.
Durch diese Bekanntmachung wird bestimmt, datz Holzabfuhr« ausschüsse, bestehend aus dem zuständigen staatlichen Forstamtsvorstand und einem Gemeindevertreter, der vom Eemeinderat bestellt wird, gebildet werden. Halter von Pferde-, Ochsen- und Kuh- suhrwerken haben auf schriftliche Aufforderung hin Nutz- oder Brennholz nach den Anweisungen des Holzabfuhrausschusses abzuführen. Wagenbesttzer find in gleicher Weise verpflichtet, geeignete Wagen zur Verfügung zu stellen.
Jede männliche Person ist verpflichtet, auf schriftliche Aufforderung des für ihren Wohnort zuständigen Holzabfuhraus- schustes bei der Abfuhr mitzuwirken, soweit dies ohne wesentliche Schädigung der eigenen Verhältnisse geschehen kann.
Der Auftraggeber hat für die Leistung eine angemessene, im Streitfall vom Holzabfuhrausschutz festzusetzende Vergütung zu zahlen.
Die näheren Ausführungsbestimmungen zu dieser Bekanntmachung werden von den Ministerien des Innern und der Finanzen erlösten. Aus diesen Bestimmungen ist auch das Nähere über den Beschwerdeweg, sowohl gegen die Heranziehung durch den Lwlzabsubrausschutz. als auch gegen die festgesetzte Höhe der Vergütung ersichtlich. Die Beschwerde hat jedoch in keinem Fall ausschiebende Wirkung. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, beim Dorliegen mildernder Umstände mit L»aft oder Geldstrafe bis zu 1500 bestraft.
Der Wortlaut der Bekanntmachung ist im Staatsanzeiger vom 14. 11. 17 einzusehen, einzusehen.
Stadtschultl'eistenamt Calw.
Ln letzter Zeit nimmt der Unfug des
Abbrennens von Feuerwerk
durch Kinder und junge Leute wieder sehr stark überhand.
Die Schnkmannichaft ist angewiesen, mit aller Strenge dagegen elnzutMeiten. Auch die Eltern, welche ihre Kinder von diesem Unfug nicht obhnlten und Kauflnite, welche an Kinder und Jugendliche Feuerwerk irgend welcher Art abgeben, haben Straft zu gewärtigen.
Lalw, den 16. November 1917.
Stadtschultheih A. B.: Dreitz.
Stadtschultheitzeuamt Calw.
D e Hm-Besitzer
werden auf die oberamtliche Bekanntmachung vom 10. ds. über Heuaufbringung (Tagblatt Nr. 267) hingewiesen.
Lalw, den 16. November 1917.
Stadtschultheih A.B.: Dreitz.
Cakw.
Die ausgegebenen Anweisungen auf den Bezug von
Gaskoks
wollen unverzüglich eingelöst werden, sie verlieren mit dem 26. Novbr. ihre Gültigkeit.
Lalw, den 16. November 1917.
Stadt. Gaswerk: Frey.
! WWW k. lM. W IMeiMlI. !
u krecimunilen von 8—ir W vnll M r—5 M. i
än 8oan- miä keiertsxen xesclilosssn. — Telefon Kr. 52.
Neuland.
Stadtschultheitzeuamt Tal«. Für die am 5. Dezember 1917 stattstndende
A« Montag, de« IS. ds., abends 5' « Uhr» wird Fräulein Else Gmelin, Sekretärin des Vereins der Freundinnen junger Mädchen, im Georgenäum über
sprechen. Die weibliche Lugend von Calw und Umgebung sei hiezu herzlich eingeladen.
Volkszählung
werden
88 schreikgeuiaMe lind ortskundige Zahler gesucht.
Meldungen werden bis Mittwoch, de» 21. ds. Mts^ bei« Stadlschultheitzenamt entgegengenommen.
Gächingen.
Abbitte.
Friedrich Schneider, Metzger, bedauert die gegen Gottkob Schneider gemachte Beleidigung und bittet denselben auf diesem Wege UM Verzeihung.
WstbSime,
4000-6000 Stück schöne dunkelgrüne Rot-Tannen,
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Ernst Kirchherr,
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Bestellungen ans Runkelrüben (Andersen),
zu Futtrrzwecken, der Zentner zu 1.80 Mk. ohne Fracht, wollen vis spätestens Mittwoch den 21. ds. Mts., beim Stadtschultheißenaml gemacht werden.
Calw, den 17. November 1917.
Stadtschultheih A.D.: Dreitz.
MBA BeZirksverein CM.
Wahrend des Krieges haben sich die Ausgaben siir Lebenshaltung und Berns andauernd gesteigert. Die Amte im Bezirk sind deshalb gezwungen, auch ihrerseits vom 1. XSI. 17 ab
die Tsxen für ihre Leistungen i« vereinbarter Weise zu erhShes.
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in verschiedenen Größen zu kaufe» gesucht. Schriftliche Angebote unier „Christbäume" an die Geschäftsstelle ds. Bl.
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