1. wer die in dieser Verordnung oder auf Grund die­ser Verordnung festgesetzten Preise überschreitet;

2. wer einen andern zum Abschluß eines Vertrages auffordert, durch den die Preise (Nr. 1) überschrit-

-- ten werden, oder sich zu einem solchen Vertrag er­bietet;

3. wer der Verpflichtung, die Vorräte aufzubewahren und pfleglich zu beandeln (8 6), zuwiderhandelt. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die

sich dei strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden.

8 9-

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ver­kündung in Kraft.

Berlin, den 4. November 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helfferich.

Verfügung des Staatsministeriums des Innern über Höchstpreise für Zwiebeln. (Staatsanz. Nr. 204.)

Zur Ausführung der Verordnung des Stellvertre­ters des Reichskanzlers über Höchstpreise für Zwiebeln vom 4. November 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1257) wird bestimmt:

1. Kommunalverbände im Sinne des § 4 Abs. 2 der Verordnung sind die Amtskörperschaften.

Im Sinne des 8 6 der Verordnung ist zuständige Behörde das Oberamt, für Stuttgart das Stadtschult­heißenamt höhere Verwaltungsbehörde die Landes­versorgungsstelle in Stuttgart.

Stuttgart, den 10. November 1916.

Fleischhauer.

Obige Anordnungen werden zur Nachachtung hie- mit bekannt gegeben.

Calw, den 14. November 1916.

K. Oberamt: Binder.

Höchstpreis für Weizengrieß.

(Staatsanzeiger Nr. 262.)

Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnah- men zur Sicherung der Volksernährung vom 22, Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 461) wird verordnet:

8 1. Der Preis für Weizengrieß darf beim Verkauf an den Verbraucher 66 Pfennig für das Kilogramm nicht über­steigen.

8 2. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld­strafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. wer den im 8 1 bestimmten Preis überschreitet;

2. wer einen andern zum Abschluß eines Vertrags auffor­dert, durch den der Preis (8 1) überschritten wird, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet.

Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht- ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen weiden.

8 3. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den V^rs^riften dieser Verordnung zulassen.

8 4. Diese Verordnung tritt am 26. November 1916 in Kraft.

ß Berlin, den 2. Novnmber 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Dr. Helfferich. Auf vorstehende Verordnung wird hiemit aufmerksam gemacht.

Calw, 14. Nov. 1916. K. Obcramt: Binder.

Bekanntmachungen des stello. Generalkommandos XM.

(K. W.) Armeekorps vom 16. November 1916.

Staatsanzeiger Nr. 263, Beilage.)

Es ist eine neue Bekanntmachung, betreffend Beschlag­nahme, Verwendung und Veräußerung von Flachs- und Hanfstroh, Bastfasern (Jute, Flachs, Ramie, europäischer und außereuropäischer Hanf), und von Erzeugnissen aus Bast­fasern Nr. W. III. 3660. 9. 16. K. R. A. vom 10. Novem­ber 1916 erschienen, deren Wortlaut im obengenannten Staatsanzeiger eingesehen werden kann.

Es ist ein Nachtrag zu der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Web-, Wirk- und Strükwaren vom 1. Februar 1916, W. M. 1000. 11.. K. R. A. erschienen, wodurch diese,Bekanntmachung verschiedent­lich eine andere Fassung erhalten hat; der Wortlaut tan» im obengenannten Staatsanzeiger eingesehen werden.

Es ist eine neue Bekanntmachung, betreffend Herstcl- lungsvcrbot von Garnen und Geweben aus Mischungen von Papier und Wolle oder Kunstwolle, Nr. W. I. 2939. 9. 16. K. R. A. vom 10. November 1916 erschienen, deren Wort­laut im obengenannten Staatsanzeiger .eingesehen wer­den kann.

Ealw, 14. Nov. 1916. K. Oberamt: Binder.

Verfügung des Ministeriums des Innern über Säcke.

(Staatsanzeiger Nr. 267.)

Zur Ausführung der Bundcsratsverordnung über Säcke vom 27. Juli 1916 (Reich-Eesetzbl. S. 843. Staatsanzeiger Nr. 184 vom 9. August 1916) wird verfügt:

1. Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne der Ver­ordnung ist die Zentralstelle für Gewerbe und Handel.

2. Zuständige Behörden im Sinne der Verordnung sind die Oberämter, in Stuttgart das Stadtschult- heißenamt.

Im Falle des 8 13 der Verordnung ist diejenige Behörde zuständig, in deren Bezirk die Säcke aufbe­wahrt sind, im Falle des 8 25 Abs. 1 diejenige in deren Bezirk sich der Sitz des Betriebes, in Ermangelung eines Betriebssitzes der Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Sackhändlers befindet.

3. Ueber Beschwerden im Sinne des 8 25 Abs. 3 der Verordnung entscheidet die Kreisregierung.

4. Die zuständigen Behörden haben die erfolgten Betriebsuntersagungen (8 25 V.O.) der Reichssackstelle (Berlin VV 35, Lützowstr. 89/90) mitzuteilen.

Die Verfügung des Ministeriums des Innern über den Verkehr mit Säcken vom 2. Mai 1916 (Staats­anzeiger Nr. 103) ist infolge der Regelung dieses Ver­

kehrs durch die Dundesratsverordnung vom 27. Juli 1916 außer Wirkung getreten.

Stuttgart, den 13. November 1916.

Fleischhauer.

Vorstehende Min.-Verfügung wird hiemit bekannt gegeben.

Calw, 16. Nov. 1916. K. Overamt: Binder.

Lebensmittelversorgung und Hausfrcmcnverein.

Der am 13. ds. Mts. hier gegründete Hausfrauen- verein hat die Ausgabe, bei seinen Mitgliedern dahin zu wirken, daß die Erzeugung von Nahrungsmitteln gesteigert, diese möglichst sparsam und zweckmäßig ver­wendet werden und eine geeignete Vermittlung der­selben zwischen Erzeuger und Verbraucher angebahnt wird. Näheres über Bedeutung, Ziel und Zweck der Haussranenvereine, wie sülche auch, in verschiedenen sonstigen Oberamtsbezirken des Landes sich gebildet haben, ist aus den Nummern 45 und'46 des W. Wochen­blatts für Landwirtschaft zu ersehen. Hinsichtlich des Verkehrs mit Eiern und Butter könnten die vom Verein errichteten Sammelstellen als gesetzliche Auf­käufer bezw. Vermittler bestimmt werden.

Es wäre von Wert, daß dem neugegründeten Ver­ein, dessen Mitglieder weder Eintrittsgeld noch Jahres­beiträge zu bezahlen haben, auch viele Landwirts-' srauen sich anschließcn. Beitrittserklärungen wollen an die Vorsitzende des Vereins, Frau Dekan Wunderlich in Althengstett, Bezirksleiterin des Nationalen Frauen­dienstes, gerichtet werden.

Die Herren Ortsvorsteher, Geistlichen und Lehrer werden ersucht, den Hausfrauenvereinsbestrebungen jede Förderung angedeihen zu lassen.

Calw. 18. Nov. 1916. K. Oberamt: Binder,

Michipieisr vom 1824. November 18^.

s) für Gemüse:

Zwiebeln.iZenIner

Kcpssalat ..1 Stück

Endiviensalat.1 S ück

Weißkraut (Rundkraui) . . 1 Pfund

Rolkr ut.. . 1 Pfund

Wirsingkohl.1 Pfund

Blumenkohl.1 Stück

Rettich. 1 Stück

Koklra^en (Kopfkochraben) 1 Stück Gelbe Rüben (o. Kraul). . 1 P'und Karotten ko. Kraut) .... 1 Pfund

Tomaten re s.1 Pfund

Tomaten halbreif. ..... 1 Pfund Filderkraut (Svitzkraut) . . 1 Zentner nohlrüben (Bodenkohlraben) 1 Zentner

Spmat.1 Pfund

Rosenkohl ..1 Stück

im im

Großhandel Kleinhandel

11,75^« 15 H

5 IOH 6-12 Z

6 12Z 815^

4 ^ 6 ^

7Z 10 I 5Z 8Z 1550Z 20 - 60Z 510Z 6-12 Z 3S ^ 4-7 I

7 8 I S-llA 18-20 I 2123^ 20 30 r) 2535 ^ 10-15 I 1520Z

4.60 1 Pfd. 6 A

3.60 ^ I Pfd.4 ^

15^ 22 S

1020 I 14-25 I

b) für Obst:

Tafelöpfel.1 Pfund

Tafelbirnen, gewöhnliche . 1 Pfund

große.1 Pfund

Spalierbirnen.1 Pfund

Calw, den 18. November 1916.

18-20^ 2430 H 1520Z 20-25 A

253SZ 30- 40Z K. Oberamt: Binder.

Vorwärts an der nordrumäuischen Front.

Die Lage auf den Kriegsschauplätzen.

Die deutsche amtliche Meldung.

Oertliche französische Vorstöße nördlich der Somme gescheitert.

Weiter« bedeutsame Erfolge an der nordrumämschen Front. Neue starke Angriffe im Raum von Monastir zurückgewiesen.

(WTB.) Großes Hauptquartier, 17. Nov. (Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz. Front des Eeneral- feldmarschalls Kronprinz Rupprecht von Bayern: Aus beiden Sommeufern kam es zu zeitweiligen sehr starke« Artilleriekiimpfen. Gegen Abend erfolgte ein englischer Angriff bei Beaucourt dessen Vorbereitungsfeuer auch auf das südlich« Ancreuser Übergriff. Er scheiterte eben­so wie ein Nachtangriff westlich von Le Sars. Am Wege FlersThilloy wurden durch das Eardr-Erenadierregiment Nr. S bei Säuberung eines Engliindernrstes S Maschinenge­wehre erbeutet. Französische Vorstöße beiderseits von Sailly- Saillisel brachten dem Angreifer keinerlei Vorteile. Am Tage und während der Nacht war die beiderseitige Flieger­tätigkeit rege.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Eene- ralfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern: Die Eefechtstätigkeit zwischen Meer und Waldlarpathen blieb gering.

Front des Generalobersten Erzherzog Karl: Zm Eyergyagebirg-, auf de» Höhen östlich des Putnatales leistet der Russe unser« Angriffen zähen Widerstand. An der Grenze östlich von Kezdivasarhely wurde von dem oft be­währten bayrischen Reserve-Infanterieregiment Nr. 19 der Gipfel des Nuncul Mr. im Sturm genommen und gegen starke Angriffe behauptet. Westlich der Predealstraße brachen deutsche und österreichisch-ungarische Truppen in die rumäni­

sche Stellung ein. Die unter dem Befehl des Generalleut­nants Krafst von Belmensingen südlich des Roten Turm­passes vordringenden Truppen konnte» als Ergebnis ihrer gestrigen Angriffe wieder 19 Offiziere und über 1599 Mann als Gefangene zuriickführen. An anderen Stellen der steben- bürgischen Front wurden außerdem über 699 Rumänen ge­fangen und 12 Maschinengewehre erbeutet. Nach Meldung der Truppen beteiligt sich di« rumänische Bevölkerung am Kampfe.

Ballankriegsschauplatz. Front drs Eeneral- frldmarschalls von Mackensen: Bei Silistria lebhafteres Ar­tilleriefeuer als an drn Bortagen.

Mazedonische Front: Zwischen Malit und Prespasee, am Westrand der Ebene von Monastir und an den Höhen nordöstlich von Cegel (im Cernabogen) sind neue stark« Angriffe der Ententetruppen zurückgewiese» worden.

Der zweite deutsche Heeresbericht.

(WTB.) Berlin, 17. Nov. Amtlich wird mitgeteilt: An der W e st - und Ostfront keine großen Kampf­handlungen. Unserem Vordringen in der Walachei leistet, wie die Truppen erneut melden, die rumäni­sche Zivilbevölkerung bewaffneten Wider­stand. An der mazedonischen Front sind weitere Angriffe der Ententetruppen gescheitert.

Der erste Eeneralquartiermeister: Ludendorsf.

Der englische Durchbruchsversuch an der Ancre.

(WTB.) Berlin» 17. Nov. Von zuständiger militärischer Seite erfahren wir: Die englischen Angriffe an der Ancre, die niit dem 15. November begannen, waren als Durchbruchs­versuch größten Stils gedacht. Die Feuerschlünde von über 299 Batterien spien Tausende von Tonnen Eisen auf die flankierten deutschen Gräben. Daß mit einem tiefen Durch­stoß gerechnet wurde, geht ferner aus der Tatsache hervor,

daß die Engländer die Angriffsartillerie sehr nahe heran­führten. In geschickt angelegten Batterienestern wurden Ge­schütze aller 'Kaliber in und um Hebuterne, sowie westlich und südöstlich von Colincamps, zwischen Englebelmer und trum gelang der Stoß durch die ersten Stellungen infolge ge- Mesnil, Lei PoziLres und Courcelette massiert. Das plan­mäßige, stundenlange Zerstörungsschießen mit schwersten Ka­libern und Gasgranaten konnte die deutsche Infanterie we­der im Abschnitt südlich Erandcourt, noch zwischen Hebuterne und dem Weg Serre-Mailly erschüttern. Hier wurden die ersten Stellungen fast überall gehalten. Lediglich im Zen­trum gelang der Stoß durch die erstenStcllungen infolge ge­waltiger Sprengungen, die den größten Teil von Beaumont und seiner Verteidigungsanlagen vernichteten. In Auswer­tung des ersten Erfolges gelang es hier den Engländern, auch Beaucourt nach erbitterten Kämpfen zu nehmen. Di« Versuche, weiter vorzudringen, zerschellten indessen an der von den Deutschen zäh verteidigten Riegelstellung. Das wich­tigste Angriffsztel, die Höhe von Serre, konnte nicht einge­nommen werden. Der Ort Serre selbst wurde vorübergehend von den Engländern besetzt,'jedoch im Gegenstoß zurücker­obert. Der englische Angriff wurde von drei auf volle Kopf­stärke aufgesüllten Korps vorgetragen, hinter deren Linien noch 2 Divisionen in Reserve zur strategischen Auswertung des Durchstoßes bereit standen. In aufgefundenen Befehlen war die Ferme Beauregard als eines der Angriffsziele ge­nannt. Der Stoß war somit bis zu einer Tiefe von 6)4' Kilometer gedacht, während er in Wirklichkeit an der tief­sten Stelle der Spitze des vorgeschobenen Stellungsdreiecks bis zu der Barriere der Riegelstellung nicht mehr als zwei Kilometer reicht. Das gewonnene Gelände bleibt dauernd gefährdet, solange es den Engländern nicht gelingt, die Höhen von Serre und Grandcourt zu nehmen. Aus den im­mer wieder erneuerte!; Angriffen gegen diese Punkte geht