Von den Neutralen.

Das deutsch-schweizerische Handelsabkommen.

^WTV.) Berlin, 3V. Sept. Amtlich wird mitgeteilt: Das deutsch-schweizerische Handelsabkommen ist gestern durch Austausch der Ratifikationen ooRzogen worden.

(WTB.) Bern, 30. Sept. Das gestern ratifizierte deutsch-schweizerische Abkommen über den Ausfuhrverkehr hat folgenden Wortlaut: Z 1. Es werden beiderseits Aus­fuhrbewilligungen im Rahmen der zu vereinbarenden Aus- tauschmrnLcn für eigene Produkte und Fabrikate erteilt, so­weit die Waren nicht durch eigene zwingende Lebensbedürf­nisse oder durch bestehende vertragliche Verpflichtungen in Anspruch genommen sind. H 2. Die von Deutschland zu lie­fernde Kohlenmenge wird 253 000 Tonnen monatlich be­tragen. An Eisen und Stahl wird Deutschland die zur Dek- kung des schweizerischen Bedarfs erforderliche Menge frei- gebcn. Die hierfür benötigten Mengen, Arten und Sorten find von der zu gründenden schweizerischen Zentralstelle für die Eisenversorgung zu ermitteln. Z 3. Die beiden vertrag­schließenden Teile sichern sich möglichst rasche und reibungs­freie Erledigung bei Erteilung der Ausfuhrbewilligung zu. Sollte durch Verzögerung eine Stockung in der Ausfuhr ein- treten, so ist der daraus betroffene Vertragsteil berechtigt, seinerseits mit seinen Lieferungen nach vergänglicher Anzeige entsprechend zurückzuhalten. Z 4. In Bezug auf die laut Verzeichnis vom 1. September 1916 für deutsche Rechnung in der Schweiz lagernden Waren, für welche eine Ausfuhr­bewilligung nicht erteilt werden kann, verpflichtet sich die schweizerische Regierung, von einer Beschlagnahme, Requi­sition oder zwangsweisen Erwerbung Umgang zu nehmen. Bei endgültiger Einstellung der Feindseligkeiten wird der deutsche Warenbesitz ohne Gegenleistung frcigegeben werden. 8 5. Die Schweiz wird die Prüfung der Gesuche um Aus­fuhr von Kriegsmaterial, das mit deutschen Erzeugnissen hergestcllt ist, einer besonderen schweizerischen Ausfuhrkom­mission übertragen. A 6. Mit dem Abschluß gegenwärtiger Verständigung fallen alle früheren Absprachen zwischen den Vertragsparteien über Warenaustausch, Einfuhr und Aus­fuhr dahin. Die durch den bisherigen Warenaustausch für die Schweiz erwachsene Kompensationsschuld gilt durch dieses Abkommen als getilgt. § 7. Gegenwärtiges Ucber- einkommen wird mit Gültigkeit bis Ende April 1917 ab­geschlossen.

Dänemark und die westindische Jnselfrage.

(MTB.) Kopenhagen, 30. Sept. Der König hat den konservativen Abgeordneten Rottböl, den Abgeordneten Ehristensen von der Partei der Linken und den Sozialisten Steuning zu Ministern ohne Portefeuille ernannt.

(WTB.) Kopenhagen, 30. Sept. Sowohl das Folketing als das Landsting hat heute den Vorschlag betreffend die Bildung einer parlamentarischen Kommission von 15 Mit­gliedern jeder Kammer angenommen, die die Konvention betreffend Abtretung der dänische» Antillen einer Prüfung unterziehen soll. Die Kommission soll ihre Arbeit innerhalb 6 Wochen beendigen. Stimmt die Kommission dem Vorschlag auf Abtretung zu, so soll über die Abtretung eine Volks­

abstimmung stattsinden. An der Abstimmung nehmen alle nach dem neuen Grundgesetz wahlberechtigten Wähler, auch die Frauen, teil. Falls nicht über die Hälfte dagegen stimmt, in welchem Falle die Abmachung fällt, so trifft der Reichs­tag unabhängig die Entscheidung. Weiter wurde der Vor­schlag angenommen, das gegenwärtige Ministerium' durch drei Minister ohne Portefeuille zu ergänzen, nämlich je einen Vertreter der Linken, der Konservativen und der So­zialdemokraten (s. o.). Im Laufe der Verhandlungen wurde allseitig betont, daß hiermit beabsichtigt werde, während des europäischen Kriegs die politische Ruhe und den Frieden im Lande zuwege zu bringen, damit Dänemark, wie der Mi­nisterpräsident ausfiihrte.^die bisherige Neutralitätspolitik der Regierung fortsetzen könne, die darauf ausgehe, eine loyale Neutralitätspolitik zu führen, die Dänemark vom Kriege ausschließe und dessen Wirkung tunlichst begrenze.

Don unfern Feinden.

Italien und die Ereignisse in Abessinien.

(WTB.) Bern, 1. Okt. Die Entthronung Lidj Jeassus in Abessynien ruft in Italien nicht geringe Besorgnis hervor. Das unerwartete Ereignis ist, lautEorriers della Sera" hinsichtlich der inneren und äußeren Politik Abessi­niens von höchster Bedeutung. Wie Mailänder Blätter mel­den, hat sich bereits der gestrige Ministerrat mit der Ange­legenheit befaßt. Mit großer Ungeduld erwarte man Nach­richten über die Haltung Ras Mikaels, des Vaters Lidj Jeassus, der lautCorriere della Sera" über 100 000 Mann verfügen soll. Die Stellungnahme Ras Mikaels sei, wie derSecolo" ausführt, für Italien von höchster Wichtigkeit, da seine Provinz auf einer großen Strecke an die italienische Kolonie Erythräa grenze. Als im Jahre 1914 in der glei­chen Provinz Unruhen ausgebrochen seien, hätten Askari- Bataillone zur Sicherheit der italienischen Kolonie von Li­byen zurückgezogen werden müssen, wo man sie hätte noch recht gut brauchen können.

Ministerwechsel in Rußland.

(WTB.) Petersburg, 1. Okt. (Pet. Tel.-Ag.) Ern Kais. Erlaß kündigt die Ernennung des Adelsmarschalls der Provinz Simbirsk, Petopopow, zum Minister des Innern an Stelle von Schwoftoro, dessen Rücktritt ge­nehmigt wird, an. Protopopow ist der Vizepräsident der Duma.

Rückkehr aller kriegsgefangenen Deutschen aus Nord­afrika nach Frankreich.

(WTB.) Berlin, 1. Okt. (Amtlich.) Die französi­sche Regierung hat in einer amtlichen Mitteilung folgendes erklärt: Seit Anfang September ist den Mi­litärbehörden in Marokko, Algier und Tunis der er­forderliche Befehl zugegangen, alle deutschen Gefange­nen nach Frankreich zu schaffen. Davon sind 2500 schon angekommcn oder werden vor dem 20. September ein- treffenen. Die zweite Hälfte wird sich zwischen dem 20. und 25. ds. Mts. einschiffen und in Frankreich am

Ende desselben Monats ankommen. Zu diesem Zeit- punkt wird in Nordafrika kein deutscher Gefangener, weder ein Kriegsgefangener, noch ein Zivilgesangener, weder in den Strafanstalten noch in den Lagern ver­weilen. Angesichts dieser bündigen Erklärung der französischen Regierung besteht kein Zweifel darüber, daß die Leidenszeit unserer deutschen Landsleute in Afrika endlich abgeschlossen ist. Schon vorher war die größere Hälfte der deutschen Gefangenen von Nord­afrika nach Frankreich zurückgekehrt. Die deutsche Heeresverwaltung hat daraufhin angeordnet, daß die nach dem besetzten Rußland verschickten 1000 Franzo­sen sämtlich in deutsche Lager znrückgeschickt werden, da der Zweck dieser Maßnahme erreicht ist. Pakete, Briefe und Geldsendungen für deutsche Kriegsgefangene, die bis jetzt in Nordafrika waren, sind bis auf Weiteres an dasBureau des renfeignements militaires de la guerre" in Paris zu adressieren, wo die Weiterleitung an die neuen Lager im europäischen Frankreich veran­laßt wird.

Aus Stadt und Land.

Calw, den 2. Oktober 1916. Das Eiserne Kreuz.

Karl Binder, von Calw, Musketier im Res.-Jnf.- Regt. Nr. 238, hat das Eiserne Kreuz erhalten.

Bnttermarken zu 100 Gramm.

Mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Butter­erzeugung hat das Ministerium des Innern verfügt, daß die für den Monat Oktober ausgegebenen Buttermarken statt zum Bezüge von 125 Gramm Butter oder 100 Gramm Butterschmalz nur zum Bezug von 100 Gramm Butter oder 80 Gramm Butterschmalz berechtigen. Hiezu schreibt der Staatsanzeiger": Die Vuttererzeugung ist in letzter Zeit fühlbar zuriickgegangen, eine Erscheinung, die teils in dem stärkeren Milchoerbrauch auf dem Lande, teils in der Ver­wendung des Viehs zu Spanndiensten und anderen in der Jahreszeit begründeten Ursachen ihre Erklärung findet. Die Folge davon ist, daß die Vuttermarken augenblicklich nicht voll eingelöst werden können, was wiederum zu den unlieb­samen Ansammlungen vor den Butterläden führt. Es mußte deshalb das Bezugsrecht mit der tatsächlich vorhandenen Menge in Einklang gebracht werden. Ausdrücklich cntgegen- getreten werden muß der weitverbreiteten Anschauung, als ob die Knappheit die Folge vermehrter Ablieferung nach Orten außerhalb Württembergs wäre. Die Abgabe von Butter nach auswärts ist nicht vermehrt worden.

Strafporto.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die Frist, während der für unzureichend frankierte Briefsendungen im deut­schen Verkehr nur ein Ergänzungsporto erhoben wird, mit dem Samstag abgelaufen ist. Vom 1. Oktober a» wird Strasporto erhoben .

Für die Schriftl. verantwort! Otto Seltmann, Calw. Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei. Calw.

Amtliche und Privat-Anzsigen.

Calw.

Nach Ablauf der Pachtzrit werden in dem großen Nathaussaal Calw am Donnerstag den 6. Oktober, nachmittags 4 Uhr,

65 halbe Morgen städt. Grundstücke

Seim Calwer-(Wimberger-)Hof auf weitere 9 Lahre im öffentlichen Auf- ilreich verpachtet.

Liebhaber sind cingeladen. '

Calw, den 23. September 1916.

Stadtpflsge:

A. B.: Buck.

Bei hohem Lohn rrnd dauernder Stellung werden

sofort gesucht.

Ernst Wolfs. Hirsau.

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. 3m Dlzirkekiankenhause ist ein

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gestorben. Beerdig­ung morgen Diens­tag nachmittags 2 Uhr. Sammlung um 1'/- Uhr.

Ter Ausschuß.

Der Verein be­teiligt sich morsen Dienstag 2 Uhr bei der Beerdig­ung eines im Be- zirks-Krarckenhaus verstorbenen

Soldaten.

Sammlung um >2 Uhr beim Vorstand.

Der Ausschutz.

Morgen Dienstag '/-2 Uhr Probe im Bad. Hof" D.

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Oberlollbach, den 1. Oktober 1916.

Todes-Anzeige.

Teil«: hmenden Verwandten, Freunden und Bekannten geben wir die schmerzliche Nachricht, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, unseren lieben unvergeßlichen Gatten, Vater, Schwiegervater, Schwager und Onkel

3H. Georg NWl.

Bauer,

im Alter von 69 Jahren nach län­gerer schwerer Krankheit zu sich in die ewige Heimat abzurufen.

Die tiestraurrndeu Hinterblirbeven: die Gattin: Barbara Fenchel, geb. Echroth, der Tochtermann: Fr. Steininger. zum Lamm, mit Gattin Christine, geb. Fenchel.

Die Beerdigung findet am Dienstag, den 3. Oktober, mittags 2 lihr statt.

die sich auf autoL-nes Schwritzrn einarbeiten wollen, werdm bei hohem Lohn sofort gesucht.

Ernst Wolfs, Hirsau.