Aus Stadt und Land.
Calw, den 21. Juli 1916.
Vom Rathaus,
* Der Gemeinderat hatte gestern nachmittag unter dem Vorsitz von Stadtschultheißenamtsverweser E.R. Dreist eine öffentliche Sitzung. Zuerst wurden wieder einige Gesuche um Neichs-Familienunterstiitzungen behandelt und besiirwortet. — Einem Erlag des Oberamts gemäß soll aus dem städtischen Wald wieder wie im Vorjahr Laubstreu abgegeben werden, dagegen ist die Abgabe von Laubheu nicht möglich. — Der Vorsitzende sprach dem Herrn Karl Reichert für seine unentgeltliche Hilfe bei den städtischen Butterverkäusen und Herrn Eemcinderat Kirchherr für unentgeltliche Ueberlassung einer Scheuer zur Aufbewahrung der zum Verkauf angesammclten Rinde den Dank des Eemeinderats aus. — Dem Wiener Hilfskomitee zur Unterstützung Reichsdeutscher in Oesterreich- Ungarn wurden 30 ^4t bewilligt. — Bei der Stuttgarter Zweigstelle der Reichskartoffelstelle wurde von der Stadtverwaltung 1 Wagen Frühkartoffeln bestellt. — In der nachfolgenden gemeinschaftlichen Sitzung beider Kollegien teilte der Vorsitzende die Auszeichnung des Gefreiten Otto Ruf mit dem eisernen Kreuz mit, zu dessen Ehren sich die Mitglieder der Kollegien von ihren Sitzen erhoben. — Der Feldschütz Weimert, der seit Kriegsausbruch die Stelle eines Hilfsschutzmanns ausübt, wurde auf sein Ansuchen mit einem pcn- sionsfühigen Gehalt von 1300 ständig als Feldschütz und Hilfsschutzmann angestellt. — Zu den für die Kriegswohl- fahrtspflcge für den Monat Mai aufgewendetcn Ausgaben wurden vom Staat 1211 rückvergütet. — Aus einen Hinweis von B.A.M. Psrommer über den Umfang der derzeitigen Felddiebstähle, der auch von anderer Seite bestätigt wurde, machte der Vorsitzende den Vorschlag, über die Zeit vom
1. August bis IS. Oktober einen zweiten Feldschützen anzustellen mit einer Monatsbelohnung von 70 ^l. Dem Vorschlag wurde beigetreten.
Den Hauptpunkt der Beratung bildete das Angebot des Direktors Sannwald von der Firma Bereinigte Decken- fabriken Calw, um Abtretung der bekannten Rau'schen Wiesen unterhalb der Deckenfabriken am Nagoldufer mit dem Flächengehalt von 9S Ar 48 Qadratm. Wie erinnerlich hat die Firma Christian Ludwig Wagner seinerzeit ebenfalls ein Angebot auf diese Wiesen gemacht, hatte aber im Lauf der Verhandlungen hauptsächlich wegen der Belastungsrechte, die darauf geltend gemacht worden waren, ihr Angebot zurückgenommen und sich nun in Hirsau angekauft. Die Vereinigten Döckenfabriken bieten nun denselben Kaufpreis von 23000 ^k, zählbar beim Abschluß des Kaufvertrags, und gestehen ebenfalls der Stadtverwaltung das Rückkaufsrecht zu, falls das Areal innerhalb 10 Jahren nicht angebaut worden ist. Auch will die Firma °zügestehen, daß sie das Gelände nicht ohne Zustimmung der Stadtverwaltung etwa weiter veräußert. Weiterhin wird in dem Angebot vorgeschlagen, die Stadtverwaltung möchte gleich ein Stück Gelände, etwa entlang dem Alber'schen Geräteschuppen bestimmen, das bei später cintretendcm Bedürfnis als Zufahrtsweg für eine Ueberbrückung der Nagold gebraucht würde. Der Vorsitzende teilte zu der Frage noch mit, daß er sich entsprechend dem Vorschlag der Kollegien nochmals mit der Firma Christian Ludwig Wagner ins Benehmen gesetzt habe, doch habe diese yach der Befriedigung ihres Geländebedürfnisses in Hirsau keinerlei Neigung mehr zum Ankauf des Geländes gehabt, sodaß jetzt, da andere Angebote nicht vorliegen, der frühere Beschluß der Kollegien, (der hauptsächlich den Anstoß zum damaligen Ankauf des dortigen Wiesengelündes gegeben habe), auch andere Industrien dort anzufiedeln, hinfällig geworden sei. Bei der sehr eingehenden Erörterung der Frage erklärte sich G.R. Hippelein für Annahme des Angebots, da das Gelände infolge der darauf geltend gemachten Baubelastungen für jeden andern Käufer ungünstig wäre. B.A.M. Zügel meinte, man solle im Hinblick auf die Wahrung der Interessen der Stadt den Vorschlag machen, die Firma zu bewegen, daß sie den Zufahrtsweg über die Leine brücke — gegenüber der Villa Gustav Wagner — für den öffentlichen Verkehr freigiebt. Demgegenüber wurde von B.A.O. Wagner geltend gemacht, daß sich dieser Zufahrtsweg gar nicht für den Verkehr eignen würde, wegen der Steigung des Wegs gegen die Jnselgasse und der schlechten Zufahrtsbedingungen von der Jnselgasse aus. Auch E.R. Väuchle vertrat den Stand, punkt, daß im Interesse der Stadt ein Vorbehalt gemacht werden sollte, worauf auch seinerzeit der Hauptnachdruck gelegt worden sei, nämlich nach der Richtung, daß die Firma selbst einen Laufsteg bei eintretender Notwendigkeit bauen, oder einen namhaften Beitrag dazu leisten soll, da der Uebergang bei den Deckenfabriken jederzeit von dieser Firma gesperrt werden könne. Auch G.R. Schönlen und B.A.M. Pfrommer sprachen sich für einen solchen Vorbehalt aus, ersterer auch im Hinblick auf die städtischen Plätze, weiter nagoldabwärts, die später noch für Industrieanlagen in Betracht kommen könnten. B.A.O. Wagner machte darauf einen Vorschlag dahingehend, man möchte von der Firma die Zusicherung ein- holcn, daß der Verkehr über die Leinebrücke jederzeit für das Publikum offen gehalten wird. Sollte er jedoch einmal aus irgendwelchen Gründen gesperrt werden, so solle sich die Firma verpflichten, einen Beitrag zur anderweitigen Ueber- briickung der Nagold zu geben, dessen Höhe noch festgestellt werden soll. Die Kollegien stimmten diesem Antrag zu, und Ermächtigten den Vorsitzenden, in dieses Sinne mit der
Amtliche Bekanntmachungen.
Am 18. Juli 1916 ist eine neue Bekanntmachung des K. stellv. Generalkommandos Nr. VV. I. 1640/6. 16 K.R.A., betr. Beschlagnahme und Bestandsrrhebung der deutschen Schafschur und des Wollgefiilles bei den deutschen Gerbereien erschienen, die an Stelle der früheren Bekanntmachung VV. I. 3808/8. 15 K.N.A., Beil, zum Staatsanzeigcr vom 17. 9. 15 Nr. 218, tritt.
Durch diese neue Bekanntmachung wird ebenfalls der gesamte Wollertrag der deutschen Schafschur und das gesamte Wollgefälle bei den deutschen Gerbereien beschlagnahmt. Trotz der Bechlagnahme bleibt jedoch das Scheren der Schafe und das Einliefern der Wolle innerhalb 12 Wochen nach dem Scheren oder Fallen zum Waschen in eine der jetzt noch vier Wollkämmereien erlaubt.
Die Veräußerung der beschlagnahmten Wolle ist vor ihrer Einlieferung zum Waschen oder innerhalb 10 Wochen nach ihrer Einlieferung zulässig mit Ausnahme der Veräußerung an Verarbeiter von Wolle.
Es ist die wichtige Uebergangsbestimmung getroffen, daß die bei Inkrafttreten der neuen Bekanntmachung vorhandenen Wollvorräte ohne Rücksicht auf die im übrigen für die Einlieferung zum Waschen oder für die Veräußerung bestimmte Frist innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Bekanntmachung in jedem Fall zum Waschen abgeliefert und veräußert werden dürfen.
Der Wortlaut der Bekanntmachung, der eine Reihe Einzelbestimmungen enthält, ist im „Staatsanzeiger" vom 18. d. Mts., Nr. 165, 1. Beilage, einzusehen.
Calw, den 20. Juli 1916.
K. Oberamt: Binder.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betr. das Pflücken unreifen Obstes. (Staatsanz. Nr. 165.)
I. In gegenwärtiger Zeit ist es für die Volksernährung von großer Wichtigkeit, daß das Obst (Kernobst und Steinobst wie Walnüsse und Haselnüsse) in möglichst großem Umfang erst nach Eintritt der Reife abgeerntet und dem Verbraucher zugeführt wird. Es muß daher nachdrücklich darauf gedrungen werden, daß das bisher da und dort übliche Pfluk- len großer Mengen unreifen Obstes zum Zweck des Ein- machens oder, bei Nüssen, auch zum Zweck der Likörbereitung, unterbleibt. Auf Fallobst bezieht sich diese Weisung nicht.
II. Die Ortsvorsteher haben darauf zu achten, ob in ihrem Bezirk ein derartiger Verkehr mit unreif gepflücktem Obst stattfindet, und nötigenfalls das Pflücken sowie den Verkauf und Kauf solchen Obstes im Eemeindebezirk zu verbieten. Das Verbot ist auf 8 12 und 8 15 der Bundesratsverordnung über die Versorgungsregelung vom 4. November 1915 (llleichs- Ecsetzbl. S. 728, Kriegsbeilage V Seite 16) zu stützen; die Zustimmung der Landeszentralbehörde usw. (zu vergl. 8 12 der angeführten Bundesratsverordnung im Eingang) gilt durch das Vorstehende als erteilt.
III. Die Landesversorgungsstelle ist veranlaßt worden, den Vermittlern, deren sie sich zu bedienen hat, wer Obst zum Zwecke der gewerblichen Verarbeitung in seinem Betrieb erwerben will (vergl. 8 6 der Ministerialverfügung über den Verkehr mit Gemüse und Obst vom 0. Juni 1916, Staatsanzeiger Nr. 134), die Vermittlung des Erwerbs von unreif gepflücktem Obst zu untersagen, ebenso den Beauftragten der Vermittler.
Stuttgart, den 17. Juli 1916,
i Für den Staatsminister:
K aa g.
Die Herren Ortsvorsteher
haben vorstehende Anordnung zu veröffentlichen un'o durch- znführen.
Calw, den 20. Juli 1916.
K. Oberamt: Binder.
Firma zu verhandeln. Die oben genannten Angebote bezüglich des Ankaufs wurden angenommen.
Zum Schluß gab der Vorsitzende noch einen Uebrrblick über die Hauptziffern des diesjährigen Voranschlags des städtischen Haushalts, der im Prinzip von dem Kollegium genehmigt wurde. Danach sind die Gesamteinnahmen für 1916/17 auf 206 594 -4t vranschlagt, die Eesamtaxsgabcn auf 316 971 -4t; der Abmangel beträgt also 104 377 -4t. Dieser Abmangel soll wie folgt aufgebracht werden: 1. durch eine städtische Einkommensteuer von 58 A der alten Einheitssätze der staatlichen Einkommensteuer, also ohne den erst kürzlich vom Landtag beschlossenen Kriegszuschlag, und zwar in Höhe von 41 500 -4t, (staatliche Steuer 71561 -4t); 2. durch eine Umlage von 8,5 A auf die gewerblichen Ertragskataster, die Lei einem Kapitalswert von 717 043 -4t 60 950 -4t ein- bringen soll, und 3. soll der Rest von 1925 -4t dem verfügbaren Restvermögen entnommen werden, das zur Zeit 89 995 Mark beträgt, und zum späteren Ausgleich der Voranschläge des städtischen Haushalts bei Gelegenheit verwendet werden soll. Aus den Einnahmeposten wurden noch genannt ein veranschlagter Holzcrlös von 85 066 -4t; das Zinseinkommen werde ebenfalls größer infolge des Ankaufs hochprozentiger Reichsanleihe, die Hundeabgabe werde etwas mehr ein- bringen, die Verbrauchsabgaben auf Bier etwas weniger. Bezüglich der Ausgaben wurde mitgeteilt, daß das Eisen- hardtsche Haus ganz abgezahlt werden soll, der Restbetrag von lchOOO Ut aljo Mort ausbezahlt werde n soll. Zux Nah-
ruNgsMitkelsiirsorgs wurden MlO Hk zur Verfügung gestellt, zum Ankauf von Kartoffeln, Eiern, Butter usw. Bei dieser Gelegenheit machte Direktor Zügel den beachtenswerten Vorschlag, ob es nicht anginge, daß sich die Stadt als Unterkäufer für diese Nahrungsmittel anbiete, weil die Landbevölkerung eben einfach ihre Ware an die Unterkäufer abgeben wolle. Der Vorsitzende bemerkte zu dieser Anregung, daß statistisch »achgewiesen sei, daß im Bezirk Calw von allen Versorgungsbezirken der Hühnerbestand mit am größten sei, während es aber auch erwiesen sei, daß wir am wenigsten Eier erhalten. Es soll beim Oberamt über die Durchführbarkeit dieser Anregung Auskunft eingeholt werden. Die Kollegien gaben auch zu der etatsmäßigen Eehaltsvorrückung der im Felde befindlichen städtischen Beamten ihre Zustimmung.
Aufnahme erholungsbedürftiger Kriegerkinder.
Von der Stadtarztstelle in Stuttgart hören wir, daß es in diesem Jahr ganz besonders angelegt wäre, wenn erholungsbedürftige Kriegerkinder in den Ferien Aufnahme fänden. Familien in unserem Bezirk, welche in der Lage sind, dieses Opfer zu bringen, werden gebeten, sich mit Angabe der Zahl der Kinder und der Dauer der Aufnahme, sowie etwaiger Wünsche inbetreff des Geschlechts und Alters zu melden bei Frau Dekan Wunderlich, Althengstett und Frau Pfarrer Jung, Stammheim.
Eummisammlung.
Wie aus amtlichen Bekanntmachungen ersichtlich ist, tut es not, allen entbehrlichen Gummi für das Vaterland zu sammeln. In Betracht kommen z. V. Gummischuhe, Schläuche, Sauger, Pfropfen, Ringe, Spritzen, Betteinlagen. Absätze, Gummi von alten Vrenn- apparaten usf. Die Hausfrauen in Stadt und Land werden gebeten, nach solchen Gegenständen zu suchen. Auch die kleinste Menge wird dankbar entgegengenommen von Fräulein Pfrommer im Ecorginäum und Fräulein Anna Ganzmüller neben dem Rathaus.
Großfeuer im Pforzheimer Schlachthaus.
* Pforzheim, 20. Juli. In den Kühlräumcn des alten Schlachthauses ist am Mittwoch früh 2 Uhr Feuer ausgebrochen, aus einer noch unbekannten Ursache. Der ungeheure Qualm machte ein Eindringen der Feuerwehr nach dem Feuerherd unmöglich. Man war sich deshalb zuerst über den Umfang des Brandes nicht klar. Nachdem die Feuerwehr aber wieder so gegen 6 Uhr abgezogen war, machte sich um die Mittagszeit ein erneuter Ausbruch des Feuers bemerkbar. Auf einmal schlug-aus-i>em Llauche,-Le^ sich^an?be« AusstiLgen nach dem Hof entwickelte, wieder eine starke Flammensäule empor. Die Weckerlinie wurde neu herbeigeholt und hatte dann angestrengt zu tun, um das Feuer aus die Anlagen für Gefrier- und Kühlzwecke zu beschränken, die wohl als zerstört betrachtet werden müssen. Dem Herd des Feuers selbst war vor lauter Rauch und giftigen Schwaden nicht beizukommen. Die eingebauten Holzschächte, in denen das Feuer weiter Nahrung fand, müssen samt der Leitung ausbrennen. Es ist wenigstens erreicht, daß der Brand auf keinen anders Teil des Schlachthofbetriebs übergreifen und den Betrieb lahmlegen konnte. Die Schlachtungen können ungehindert weiter vor sich gehen; die lebenden Schweine sind in andere Stallungen untergebracht. Und die Fleischvorräte, welche durch Feuer und Rauch hart mitgenommen sind, haben nach dem Urteil der Fachmänner immer noch den Wert, daß sie wenn gereinigt, auf der Freibank verkauft werden können. Beschädigt sind solche Vorräte im ungefähren Wert von 40 000 -4l, geringer ist der Wert der den einzelnen Metzgermeistern in den Kühlzellen beschädigten frischen Fleisch mengen. Mit den Zerstörungen an Haus und Einrichtungen darf der Schaden wohl nahe an 100 000 -4l beziffert werden. Er ist indessen voll durch Versickerung gedeckt.
Mutmaßliches Wetter am Samstag und Sonntag.
Die Depression zieht wieder ab. Leichte Störungen sind aber noch zurückgeblieben. Für Samstag und Sonntag ist weiterhin vielfach bewölktes, aber zumeist trockenes und mäßig warmes Wetter zu erwarten
Evangelische Gottesdienste.
8. Sonntag nach Trinitatis. 23. Juli. Vom Turm: 268. Predigtlird: 437, Kommt ins Reich der Liebe rc. 8 Uhr: Frühgottesdienst, Stadtpfarrer Schmid. 9V- Uhr: Hauptpredigt, Dekan Zeller. 1 Uhr: Christenlehre mit der jüngeren Abteilung der S ö h ne. Iakobus-Feiertag. 25. Juli. 8 Uhr abends: Missionsstunde rm Vereinshaus. Stadtpfarrer Schmid. Donnerstag. 27. Juli. 8 Uhr abends: Kricgsbetstunde. Dekan Zeller.
Katholische Gottesdienste.
8. Sonntag nach Trinitatis, 23. Juli. 7'/« Uhr: Frühmesse. 9',, Uhr:'Predigt und Amt. IV- Uhr: Christenlehre, 2 Uhr: Andacht um Erhaltung der Feldfrüchte. Montag um 8 Uhr Trauergottesdienst für den gefallenen Karl Lutz. Donnerstag um 9 Uhr Flüchtlingsgottesdtenst in Oberhaugstett. Freitag 7 V» Uhr: Lazarettgottesdienst, abends 8 Uhr Kriegsbetstunde.
Gottesdienste in der Methodistenkapelle.
Sonntag morgens 9tz, Uhr und abends 8 Uhr: Predigt, Prediger Firl. Vormittags 11 Uhr: Sonntagsschule. Mittwoch abends 8'/- Uhr: Kricgsbetstunde.
Für die Schrift!, verantwort!. Otto Seltmann, Calw. Drück u. Vexlag der A. Oeljchläger'fchen Buchdruckerei, Calw.