Anständigen Bewerbung im Volksschuldienst für be­fähigt erklärt worden, darunter auch Helene Müller von Teinach.

Der Weltkrieg im Lichte der Weltgeschichte."

Einem vaterländisch»!! Bedürfnis weitester Kreise im Land entsprechend, ist in Stuttgart dieSchwäbische Bereinigung für Kriegsvorträge" ins Leben getreten. Die Bereinigung, bei welcher alle Berufe und Stände und alle Landesteile vertreten sind, hat sich die Auf­gabe gestellt, all dem. was uns Deutsche im großen Ent­scheidungskampfe unseres Bolkstums bewegt und was Zeit und Zukunft von uns fordert, in gemeinsamer Aussprache Ausdruck zu geben. Sie möchte über Par­teien und Sonderinteresien hinweg die Volksgenossen aus den Sorgen des selbstischen und vergeßlichen All­tags für den gemeinsamen Weg sammeln, den der Weltenlenker dem deutschen Volk gewiesen und mit­helfen bei Klärung und Lösung all der Fragen, die Geschick und Berufung an unser Volk stellen. Die Ver­einigung hofft dieses Ziel zu erreichen, indem sie die berufensten Männer zu Vorträgen über die Fragen des Krieg"? für Stadt und Land zur Verfügung stellt. Auch in unserer Stadt wird ein Vortrag stattfinden (s. Anzeigenteil) und es ist eine Unterstützung der vater­ländischen Bestrebungen des Vereins durch zahlreichen Besuch des Vortrags zu wünschen.

Der Eisenbahnverkehr bei Beginn der Sommerzeit."

Die Generaldirektion der K. W. Staatseisenbahnen teilt amtlich mit: Infolge Einführung derSommer­zeit" beginnt der 1. Mai 191K am 30. April nachmit­tag» 11 Uhr. Von diesem Zeitpunkt an verkehren die Züge, die nach dem Winterfahrplan ihre Endstation zwischen 11 und 12 Uhr nachts erreichen sollten nach ihrem alten Fahrplan, jedoch um eine Stunde ver­spätet; alle anderen Züge nach dem neuen (Sommer)- Fahrplan und zwar, soweit sie schon vor 11.00 im Lauf find, ebenfalls mit etwa einer Stunde Verspätung. Soweit die durchgehenden Schnellzüge infolgedessen ver­spätet laufen, werden in ihrem Fahrplan auf der württembergischeu Strecke Vorzüge geführt, so im

Fahrplan des Zuges 38 (BerlinSingen) ein Zug von Heilbronn nach Zmmendingen. Am 30. April erreicht der Zug l) 4 Stuttgart ab 4.47 Uhr nachmittags, Frankfurt an 8,34 Uhr, den Anschluß an den Schnellzug 75 nach Hamburg, der schon 7,50 Uhr nachmittags in Frankfurt abgeht nicht. Am 1. Mai wartet der Zug 17 Stuttgart ab 12,30 Uhr vorm, den daselbst um eine Stunde später eintreffenden Eilzug 0!) von Mühlacker ab und verkehrt wie folgt: Stuttgart ab 1,30 vorm., Cannstatt ab 1,44 vorm., Untertürkheim Pbhf. ab 1,51 vorm., Obertürkheim ab 1,56 vorm., Eßlingen ab 2,04 vorm., Plochingen ab 2,18 Vorm., Göppingen ab 2,42 vorm., Geislingen ab 3,55 vorm., Ulm an 4,40 vorm.

Ein Lebensmlttelbuch für Stuttgart.

Stuttgart, 26. April. Vom Stadtschultheitzenamt wird geschrieben: Der Verkehr in den wichtigsten Bedarfsartikeln, Brot, Butter und Fleisch, zu denen bereits eine vorläufige Regelung des Verkehrs mit Zucker hinzugekommen ist, ist durch ein zwangsläufiges Kartensystem geregelt. Bei einer Reihe von Artikeln ist es mit Rücksicht auf die zur Verfügung stehenden Vorräte nun ebenfalls geboten, wenn nicht ein zwangsläufiges Markensystem einzuführen, so doch wenig­stens durch genaue Vorschriften zu verhüten, daß einzelne Haushaltungen sich übergroße Vorräte einsammeln und an­dere leer ausgehen. Aus diesen Gesichtspunkten heraus kam die Kriegskommission der kemcindckollegien zu dem Ent­schluß, mit Wirkung vom 1. Mai dieses Jahres ab sür Groß- Stuttgart ein allgemeines Lebensmittelbuch einzuführen. Jede Haushaltung erhält bei der nächsten Brot- und Fleisch­kartenausgabe von dem zuständigen Bezirksausschuß ein Le­bensmittelbuch ausgehändigt, auf besten erste Seite der Haus­haltungsvorstand Name, Beruf, Wohnung, Nummer seiner Drotausweiskarte, die Zahl seiner über und unter 6 Jahre alten Familienangehörigen einzutragen hat. Die zweite Ilm­schlagseite des Lebensmittelbuchs enthält die Bekanntmach­ung des Stadtschultheißenamts vom 19. April, die die Rege­lung des Verkehrs mit dem Lebensmittelbuch wicdergibt. Das Lebensmittelbuch muß beim Ankauf bestimmter Waren je­weils zusammen mit der Brotausweiskarte dem Verkäufer vorgelcgt werden. Als Waren, die nur gegen Vorlegung des Lebensmittelbuchs vom Verkäufer abgegeben werden dürfen, werden bestimmt: Eier, Fettwaren (Margarine, Kunstspeise­

fette, Pflanzenfett, Rinderfctt, Rindschmalz, Schweine­schmalz), Graupen (Gerste), Eries (Weizen- und Mais ), Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen und Linsen), Kakaopulver, Kartoffeln jm Kleinverkauf, Milch, kondensierte, Seife (Kernseife), Teigwaren, Zucker. Diese Waren dürfen nur in den jeweils vom Stadtschultheißenamt bekanntgegebenen Höchstkopfmengen zur Deckung des Bedarfs für einen vier- zehntägigen Verbrauchsabschnitt abgegeben werden. Jede Abgabe der genannten Waren muß vom Verkäufer unter Be­zeichnung der abgegebenen Menge und Beisetzung seine, Firma in der Spalte des jeweils laufenden Nerbrauchsab- schnittes im Lebensmittelbuch vermerkt werden. Die Ver­käufer sind nicht berechtigt, mehr als die bestimmten Kopf­mengen abzugeben. Die Lebensmittelbücher können alle vier Wochen beim Bezug der Brotkarten zur Vorlegung an di« Bezirksausschüsse für die Mehl- und Brotkartenadgabe ei»> gefordert werden und die Bezirksausschüsse sind ermächtigt, die Lebensmittelbücher auf die Einhaltung der getroffenen Bestimmungen durch Käufer und Verkäufer nachzuprüfen. Die beanstandeten Fälle hat das Stadt. Lebensmittelamt zu untersuchen. Dieses kann bei Ueberschreitung der vorstehen­den Bestimmungen dem Inhaber des Lebensmittelbuchs den Bezug einzelner oder mehrerer Waren aus so lange sperren, als die zuviel beschafften Waren zur Deckung des Bedarf» der betreffenden Haushaltung ausreichen müssen. Ileber Be­schwerden gegen die Verfügung des Lebensmittelamts ent­scheidet die Stadt. Kriegskommistion. Wer den vorstehenden Anordnungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu < Monaten oder mit Geldstrafe bis zu lövv -<l bestraft. Welche Mengen in den einzelnen Waren in einem Verbrauchsad schnitt bezogen werden dürfen, wird jeweils vom Stadtschult hckßenamt bekannt, gemacht. Ebenso wird die Länge der Zeitraums, in dem die jeweils bestimmte Höchstmenge beim Bezug nicht überschritten werden darf, jeweils besonders veröffentlicht.Bei pflichtgetreuer Mitarbeit der Käufer und Verkäufer" schließt die Mitteilung des Stadtschultheißcn- amtsist zu erwarten, daß die neue Maßnahme bei de, Regelung des Verkehrs mit Lebensmitteln einen weiteren planmäßigen Ausbau bedeuten und manche noch bestehende Mißstände beseitigen wird."

Für die Schriftl. verantwortl. Otto Seltmann, Talro. ^ruck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckeret, Tal»

Amtliche und Privat-Auzeigen.

Stadtgemeind- Calw.

Brot-, Butter- und

Fleischkarten-Abgabe

am

Ätilag. dev 28. April, vorm. 812 Ahr AF.

Snitag. de» 28. April, Mur. 2« Ahr GK.

Samstag, dm 29. April, vom. 812 Ahr L-R.

Samstag, de» 29. April, aachm. 2« Ahr S3.

Diese Zeiten müssen «uvedingt eiagehattea werde».

Statt der Namen ist künftig nur noch der Anfangsbach­stab« «ud die Nnmmer wie ans den Fleischkarten eingetragen anzngrben.

Die Ausweisabschnltte der verbrauchten Fieischkarten sind abzu- liefen», da nur gegen deren Rückgabe neue Karten abgegeben wer- den dürfen. Soweit die Fleischkarten nicht vollständig verbraucht sind, müssen die Abschnitte bei der nächsten Kartenabgabe zurückgegeben wer- ten. find also sorgfältig auszubewahren.

Den 27. April 1916.

Stadtschultheitzenamt: A. v. Dreitz.

Die Oberamtssparkaffe sucht eine»

Schreibgehilfen, °d./

Der Eintritt sollte im Laase der nächsten Woche erfolge« könne«. Bewerbungen werden bis 1. Mai erbeten.

Obrramtssparkaffe Ealw.

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Me znWttscheiie W ile r°'- SchulSverschrsibungen des veutschen Reichs von 1Y15 (HI. Kriegsanleihe) Msea om

(. rnai r>. I. ab

ln die endgültigen Stücke mtt Zinsscheinen umgetauscht werden.

Der Umtausch findet bei derAmtauschstelle für die Kriegsanleihen", Berlin IV 8» Behren, straße 22 statt. Außerdem übernehmen sämtliche NeichsbankanstaUen mit Kosseneinrichtung bis zum 22. A». gust d. 3. dl« kostenfreie Dermtttlung des Umtausches.

Die Zwischenscheine find mtt Verzeichnissen, in die sie nach den Beträgen und innerhalb dieser nach der Rummernfolge geordnet einzutragen find, während der Dormittagsdienststuuden bei den genannten Stellen «inzureichen. Formulare zu den Nummernverzeichnissen sind bet allen Reichsbankanstalten erhältlich.

Firmen und Kassen haben die von ihnen eingrreichten Zwischenschrine in der rechten Ecke oberhalb der Stücknummer mtt ihrem Firmenstempel zu versehen.

Berlin, im April 1916.

Reichsbank-Direötorium.

Havenstein. o. Grimm.

' XrbMllk.rMbeImülW'

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ksinigen, Liombieren, svkmepr!. Lntförnen, kUnssIrsn künslliokei' räkne.

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