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!in grober Irrtum, merikanischr Senat Wortspalterei und c Senat geschloffen -itzung einen ganz meiner kürzlich«,, i, dag die Ausle- nischen Bürger ge- !. Bedenken erregt, kein Mitglied der chen nur friedliche frei und ungehin- zu begeben. Die der Vereinigten ffiedern der Ford- > für irgend eines n. Der auiffällige >d der jetzt vom alle Amerikaner, >u reisen und die ) auf bewaffneten. Politikern natiir- ne werteren Mit- avor warnen, den raten kommenden schenken. Sie sind hland anscheinend liger Absicht ten-

i« Newyork.

-uter.) Präsident n Cleveland i« atssekretäe mmen.

ka.

Telegramm aus ntwort auf die schlag,rahme der

>d freie Znris- g fahrende Post -rika diesen An-

den.

Pulverfabrik.

a meldet: In der rn-uae ereignete

Smttich« vtkauulmachuugen.

Ausbruch der Maul- und Klauenseuche.

Die Maul- und Klauenseuche ist ausgebrochen im Er­hoffe des Christian Rentjchler, Rötenbach.

Auf Erund des Viehseuchengesehes und der 88 182 bis 192 der Min.-Verfügung hiezu vom 1l. Juli 1912 (R.Bl. S. 317 ff.) ergehen folgende Anordnungen:

/V Sperrbezirk: Die Gemeinde Rötcnbach.

k. Beobachtungsgebiet: Weltenschwann Ede. Altburg, Speßhardt Ede. Alzenberg, Oberreichenbach und

Würzbach.

L. In den Umkreis von 15 Kilometer um den Scuchenon werden cinbezoge»

n) sämtliche Eemeinden des Oberamtsbezirks Calw, , 0) folgende Eemeinden der Nachbaroberämter:

1. im Oberamt Nagold: Altensteig-Stadt n. -Dorf, Berneck, Ebershardt, Ebhausen, Effringen, Ett-

^ man,Isweiler, Eaugenwald, Eültlingen, Atin

dersbach, Pfrondorf, Rotfelden, Schönbronn, Simmersfeld, Sulz, Ueberberg, Walddorf, Mint, Wenden, Wildbcrg:

2. im Oberamt Neuenbürg: Beinberg. Biesels­berg, Calmbach, Engelsbrand, Erunbach, Höfen, Igelsloch. Kapfenhardt, Langenbrand, Maisen­bach, Oberlengenhardt, Salmbach, Schwarzen­berg, Unterlengenhardt, Wildbad:

3. im Oberamt Lronberg: Münklingen:

-t. im Erofjh. Bad. Bezirksamt Pforzheim: Ham berg, Hohenwarth. Lehningen, Scheboon:,

' - Steinegg

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I. Besondere Maßregeln sür den Sperrbezirk.

1. In dem verseuchte» Gehöst ist Uber die Ställe oder sonstigen Standorte, wo Klauenvich steht, die Sperre ver­hängt, die abgrsperrten Tiere dürfen nur mit oberamtlicher Erlaubnis aus dem Stall (Standort) entfernt werden. Wei­tere Vorschriften sind erlassen über die V rwabvnng des E-- stügels, die Fernhaltung fremden Klauenviehs von dem Ge Höft, das Weggeben von Milch, die Abfuhr von Dünger u. Jauche, die Ausfuhr von Futter u. Streu, das jedesmalige Her» ausbringen von Fahrzeugen und Gerätschaften, namentlich Milchtransportgefäßen, die Entfernung von Kadavern u. a. Der Besitzer, sein Vertreter, die mit der Beaufsichtigung, Wart und Pflege der Tiere betrauten Personen und Tier­

ärzte müssen sich beim Verlassen eines gesperrten Stalls rei­nigen und desinfizieren. Anderen Personen ist das Betreten der gesperrten Stalle verboten. Zur Wartung des Klauen­viehs in dem Gehöft dürfen Personen nicht verwendet wer­den, die mit fremdem Klauenvieh in Berührung kommen.

2. Sämtliches Klauenvieh (Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine) nicht verseuchter Gehöfte unterliegt der Absonde­rung im Stalle und darf nur mit oberamtlicher Erlaubnis zur sofortigen Schlachtung entfernt werden.

3. Sämtliche Hunde sind festzulegen.

-1. Schlächtern, Viehkastrierern, sowie Händlern und an­deren Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner tzausierhändlern ist das Betreten aller Ställe und son­stiger Standorte von Klauenoieh im Sperrbezirke und der Eintritt in die Seuchengehöfte verboten.

5. Dünger und Jauche von Klanenvieh, ferner Gerät­schaften und Gegenstände aller Art, die mit solchem Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperrbezirke nur mit polizeilicher Erlaubnis ausgefiihrt werden.

6. Die Einfuhr von Klauenvieh i» den Sperrbezirk, sowie das Durchtreibe» von solchem Bich und das Durch­fahren mit Wiederküuergespaiineu durch den Bezirk ist ver­boten. Ausnahmen für die Einfuhr kann das Oberamt zu­lasten.

II. Besondere Maßregeln sür das Bcobachtungsgebiet,

1. Klanenvieh darf aus dem Bcobachtungsgebiet nicht entfernt werden. Das Oberamt kann die Ausfuhr in der Negcl nur zu sofortiger Schlachtung zulasten.

2. Das Durchtrcibcn vcn Klanenvieh und das Durch­fahren mit Wiederkäuergespaunen ist verboten.

III. Ecincinsaine Maszregcln für Sperrbezirk, Bcobachtungs- gcbiet und 15 Kilom.-Umkreis, soweit sic in den Oberamtsbezirk fallen.

Verboten sind:

1. Die Abhaltung von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen mit Klanenvieh, sowie der Auftrieb von Klanenvieh auf Jahr- und Wochenmärktr.

2. Der Handel mit Klanenvieh, der ohne vorgängige Bestellung entweder austerhalb des Ecmeindebezirks der ge­werblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begrün­dung einer solchen stattfindct. Als Handel gilt auch das Aufsucheu vo Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler.

3. Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauen-

oich.

1. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh.

5. Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch

aus Sammelmolkerekr» an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, soweit dies nicht schon ohnehin verboten ist, ferner die Ent­fernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstünde benutzten Eefähe aus der Molkerei, be­vor sie desinfiziert sind.

Als ausreichende Erhitzung der Milch ist anzusehen a) Erhitzung über offenem Feuer bis zum wiederholten Aufkochen:

d) Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirken­den strömenden Waffcrdampf auf 85°: c> Erhitzung im Wafferbad, und zwar

entweder aus 85° für die Dauer einer Minute oder, unter der Voraussetzung, daß durch geeignete Vorrichtungen eine gkeichmähige Erwärmung der ge­samten Milchmenge oder Milchrückstände gewähr­leistet ist, aus 70» für die Dauer einer halben Stunde. Die Desinfektion der Milchgefäste kann mrt strömen­dem Wasserdampf oder durch Auskochen in Wasser oder Zprozentigcr Soda- oder Seifcnlösung oder aus eine der fol­genden Arten geschehen:

durch Einlegen der Eefähe in kochend Herstes Wasser oder kochend heitze Sodald'sung oder dünne Kalkmilch für die Dauer von mindestens 2 Minuten derart, daß alle Teile der Gefäße von der Flüssigkeit bedeckt sind:

oder durch gründliches Abbürsten der Austen- und In­nenfläche der Gefäße nebst Griffen, Deckeln und anderen Verschlußvorrichtungen mit kochend heißem Wasser oder ko­chend heißer Sodalösung oder dünner Kalkmilch.

Zeder weitere Ausbruch oder Verdacht der Seuche ist der Ortspolizeibehörde sofort nach dem Austreten der ersten Krankheitserscheinungen anzuzeigen. Verletzungen der An­zeigepflicht oder der vorstehend angeordneten Schutzmaß- regeln unterliegen den Strafbestimmungen des 8 328 StGB und der 88 7-177 des Viehseuchengesetzes und ziehen den Verlust des Entschädigungsanspruchs sür Rindvieh nach sich.

Die Ortspolizeibehörden

werden ersucht, die für ihre Eemeindebezirke zutreffenden Maßregeln in ortsüblicher Weise bekannt machen und di« Einhaltung streng überwachen zu lassen. An den Hauptein- gängen des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets sind Tafeln mit der durch 8 185 Abs. 2 bezw. 8 189 Abs. 2 oor- geschriebenen Aufschrift leicht sichtbar anzubringen.

Calw, den 1. März 1916.

Regiernngsrat Bind er.

sich eine heftige Explosion. Biele Personen wurden verletzt.

Nach einer spätere» Meldung war Double Couronne ein Fort, das als Muuitionsmagazin benutzt wird. Das Feuer ist »och nicht gelöscht, wird aber auf einen Teil des Gebäu­des bcschränit werden tönneii. Zivilpersonen, die sich i» der Nachbarschaft aüfhielten, wurden getötet.

Paris, 5. März. (Drahtb. WB. lieber Genf.) Die Pul- verexplosio» in Donble-Couronnc hat viele Opfer gefordert. Bis gestern nachmittag 2 Uhr waren 15 Tote und 259 Ver­letzte scstgestellt. Ein vorbeifahrender Straßenbahnwagen wurde durch die gewaltige Explosion umgeworfe». Von -seinen 32 Insaffen sind viele verletzt. Umhergeschleuderte Mauerstückc richteten an den Häusern in der Umgegend gro­ßen Schaden an. Die Fensterscheiben gingen in Trümmer. Ein ungeheurer Trichter im Erdboden bezeichnet die Stelle, wo die Explosion stattfand. Ueber die Ursache des Unglücks ist Sicheres bisher nicht zu ermitteln gewesen.

(WTB.) Lyon, 7. März. LautNvuveiliste" er­eignete sich vorgestern früh in den Bolta-Werkstättcn in Saint-Marcel in Savoyen, die der Pulvcrsabrikation dienen, eine große Explosion, die bedeutenden Schaden angerichtet hat. Verluste au Menschenleben sollen nicht zu beklagen sein. Der Betrieb mußte eingestellt werden.

Das Ergebnis der 3. italienischen Kriegsanleihe.

(WTB.) Bern, 6. März. Hier wird bekannt, baß das wirksame Ergebnis der dritten italienischen Na­tionalanleihe 1780 Millionen Lire beträgt, wovon 1200 Millionen Varzeichnungen sind. Da die italienischen Kriegskosten zur Zeit monatlich 658 Millionen Lire be­tragen, decken die neuen Mittel also knapp den Bedarf von zwei Monaten. Bekanntlich mußte die Zeichnungs­frist der Anleihe von ursprünglich 4 Wochen auf 7 Wochen verlängert werden, um ein einigermaßen günstiges Ergebnis zu erreichen. Die Anleihe hat also kaum mehr neues Geld gebracht, als während ihrer Zeichnung durch den Krieg verbraucht wurde.

Die englische U-Bootkrankheit.

Haag, 6. März. Der Kapitän eines britischen ' Dampfers erzählte, wie demBerliner Tageblatt" ge- ' meldet wird, in Newyork, daß die Deutschen jetzt große, äußerst wirksame Minen mit Periskopen ausstatteten. Die britischen Schiffe sollen wahrscheinlich dadurch an­geregt werden, die Minen für Tauchboote zu halten und zu versuchen, sie zu rammen, wobei sie selbst unter- -> gehen würden.

Deutschland und Japan.

(WTB.) Berlin, 6. März. DieNorddeutsche Zeitung" schreibt unter der Ueberschrift:Deutschland und Japan": Verschiedentlich ist verbreitet worden, der Bruch zwischen Deutschlrnd »nd Japan Hütte von deutscher Seite vermie­

den werden können. Die deutsche Regierung habe Gelegen­heiten zu einer Verständigung mit Japan versäumt. Japan rbe während der letzten Jahre politische Annäherung an Deutschland gesucht »nd sogar noch kurz vor Kriegsausbruch ni einer friedlichen Auseinandersetzung wegen Kiautschau die Hand geboten. Die deutsche Regierung sei aber so ver­blendet gewesen, alle Angebote und Annäherungsversuche die ii. a. in der Form eines Anleihegesuches an sie Herwige treten seien, zuriickzuweisen. Diese Erzählungen sind müßige Erfindungen, die jeder tatsächlichen Grundlage entbehren. Wir sind ermächtigt, feftzustcllen, daß die japanische Negie­rung niemals »nd in keiner Form an Deutschland mit An­regungen der behaupteten Art hrrangctreten ist. Was ins besondere die Zeit kurz vor dem Bruch mit Japan betrifft, hat das japanische Kabinett mit dem damaligen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Baron Kalo, nicht nur keinen Verständigungsvorschlag gemacht, sondern jede Ver­handlung abgelehnt.

Die Haltung Portugals.

Berlin, 6. März. DemLokal-Anzeiger" wird aus dem Haag berichtet: Der Auszug der Deutschen aus Lissabon dauert weiter an. Der dortige deutsche Konsul löste 800 Fahrkarten nach Madrid für feine Lands­leute. Englische Blätter nehmen an, er habe Auftrag dazu erhalten. DerLokal-Anzeigr" selber schreibt, wohl in besonderem Aufträge, zu der Meldung, daß Portugal auf den deutschen Protest ablehnend geant­wortet habe: Eine Antwort aus Portugal auf unsere Note wegen der Beschlagnahme der deutschen Schiffe ist, wie wir erfahren, noch nicht eingetroffen. Wenn die portugiesische Regierung etwa glaubt, daß sie die Sache beliebig hinzichen könne, so dürfte sic sich in einem schweren Irrtum befinden. Sie würde nur erreichen, daß sich die Lage noch mehr zuspitzt, denn darüber kann kein Zweifel herrschen, daß wir uns das Borgehen Por­tugals unter keinen Umständen gefallen lassen werden.

Aus Stadt und Land.

Calw, den 7 März 1916

Zum Weggang von Herrn Stadlpfleger Dreher.

* Morgen wird Herr Stadtpsleger Dreher in Weil im Dorf als Schultheiß in sein Amt eingeführt werden. Aus Anlaß des Scheidens dieses tüchtigen städtischen Beamten hatten die Kollegien gestern auf dem Rathaus eine Ab­schiedsfestsitzung veranstaltet, bei der dem Herrn Stadt­pfleger eine wertvolle goldene Uhr mit goldener Kette als Angebinde der Stadt für die hervorragenden Verdienste übergeben wurde, welche sich der Beamte um die städtische Verwaltung erworben hat. Ueber die Veranstaltung sowie über die nachfolgende Abschicdsvcrsammlung der Eslw-r

Bürgerschaft im Easthof zumAdler" werden wir morgen -crichten. Der Verlauf der Veranstaltungen zeigte so rechr. welch hohes Maß von Wertschätzung der Herr Stadtpfleger in allen Kreisen der Bürgerschaft sich errungen hatte, und so glauben wir im Sinne der ganzen Einwohnerschaft zu sprechen, wenn wir dem heute aus Calw Suieidendcn nock. mals zurufen: Glückauf zum neuen Amt!

Beförderung.

Unteroffizier Paul Rentschler von Otteubrons wurde beim Grenad.-Regt. 119 zum Bizefeldwebel befördert.

Kriegs-Derluste des Obermnts Calw.

Aus den württembergischen Verlustlisten Nr. 352 bis 34S. 1. Landwehr-Eskadron.

Stickel, San.-Utffz., Neu weiler, I. verw. (Nachtr. gem )

Weitere Verluste:

Roller, Ulrich, Altburg, I. verw.

Ersatz-Bataillon Grevadier-Regiment N. US' Carle, Karl, Vzfeldw., Wildberg, O.A. Nagold, verw., bei einem Transport.

Grsatz-Datalllou Reserve-Jnfanterie-Regiment Rr. 248.

Luz, Johannes. Deckenpfronn, gest.

Berichtigungen:

Landwehr-Infanterie-Regimeut Nr. 124.

Zu Verlustliste Nr. 23: Es ist zu streichen, weil irrtüml. gem.: Reutter, Friedrich, Gefr., Altburg, verw.

Infanterie-Regimeut Nr. 126. Stuttgart.

Zu Verlustliste Nr. 35: Keppler, Michael. Jgelsloch, O.A. Neuenbürg, (nicht Kenthcim O.A. Calw) bish. verw., war verw. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Weber, Adolf, Hirsau, verw.

Grenadier-Regiment Nr. 119. Stuttgart.

Zu Verlust!. Nr. 265: Es ist zu streichen, weil irrtüml. gem.: Joos, Johannes, Unterhaugstett, verw.

<SCB > Freudenstadt, 4. März. Der Eemeinderat Hot in seiner letzten Sitzung beschlossen, zu der vierten Kriegs­anleihe die Summe von 169 999 !: zu zeichnen.

(SEB.) Waldscc. 0. Mürz. Die in unsere», Bezirk im Januar d. Is. vorgenomincnc Nachprüfung der Ee- trcidevorrätr ergab gegenüber der Aufnahme vom 15. November 1015 ein Mehr von nicht rvemger als 24 500 Zentner. So erfreulich dieses Ergebnis ist. so be weist es leider auch, daß eine größere Anzahl Personen von dein Ernst der Zeit immer noch nicht durchdrungen ist. Die Koste», die durch die Nachprüfung dem Koin- munalverl and erwachsen sind, belaufe» sich auf den er hebliche» Betrag von gegen 5000 M.

Für die Schrift!, verantwort!. Otto Seltmann, Tal». Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schcn Buchdruckerei, Tal».

Dnbt «i d« Misch» FrmttdlNik!

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