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!in grober Irrtum, merikanischr Senat Wortspalterei und c Senat geschloffen -itzung einen ganz meiner kürzlich«,, i, dag die Ausle- nischen Bürger ge- !. Bedenken erregt, kein Mitglied der chen nur friedliche frei und ungehin- zu begeben. Die „ der Vereinigten ffiedern der Ford- > für irgend eines n. Der auiffällige >„d der jetzt vom alle Amerikaner, >u reisen und die ) auf bewaffneten. Politikern natiir- ne werteren Mit- avor warnen, den raten kommenden schenken. Sie sind hland anscheinend liger Absicht ten-
i« Newyork.
-uter.) Präsident n Cleveland i« atssekretäe mmen.
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Telegramm aus ntwort auf die schlag,rahme der
>d freie Znris- g fahrende Post -rika diesen An-
den.
Pulverfabrik.
a meldet: In der rn-uae ereignete
Smttich« vtkauulmachuugen.
Ausbruch der Maul- und Klauenseuche.
Die Maul- und Klauenseuche ist ausgebrochen im Erhoffe des Christian Rentjchler, Rötenbach.
Auf Erund des Viehseuchengesehes und der 88 182 bis 192 der Min.-Verfügung hiezu vom 1l. Juli 1912 (R.Bl. S. 317 ff.) ergehen folgende Anordnungen:
/V Sperrbezirk: Die Gemeinde Rötcnbach.
k. Beobachtungsgebiet: Weltenschwann Ede. Altburg, Speßhardt Ede. Alzenberg, Oberreichenbach und
Würzbach.
L. In den Umkreis von 15 Kilometer um den Scuchenon werden cinbezoge»
n) sämtliche Eemeinden des Oberamtsbezirks Calw, , 0) folgende Eemeinden der Nachbaroberämter:
1. im Oberamt Nagold: Altensteig-Stadt n. -Dorf, Berneck, Ebershardt, Ebhausen, Effringen, Ett-
^ man,Isweiler, Eaugenwald, Eültlingen, Atin
dersbach, Pfrondorf, Rotfelden, Schönbronn, Simmersfeld, Sulz, Ueberberg, Walddorf, Mint, Wenden, Wildbcrg:
2. im Oberamt Neuenbürg: Beinberg. Bieselsberg, Calmbach, Engelsbrand, Erunbach, Höfen, Igelsloch. Kapfenhardt, Langenbrand, Maisenbach, Oberlengenhardt, Salmbach, Schwarzenberg, Unterlengenhardt, Wildbad:
3. im Oberamt Lronberg: Münklingen:
-t. im Erofjh. Bad. Bezirksamt Pforzheim: Ham berg, Hohenwarth. Lehningen, Scheboon:,
' - Steinegg
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I. Besondere Maßregeln sür den Sperrbezirk.
1. In dem verseuchte» Gehöst ist Uber die Ställe oder sonstigen Standorte, wo Klauenvich steht, die Sperre verhängt, die abgrsperrten Tiere dürfen nur mit oberamtlicher Erlaubnis aus dem Stall (Standort) entfernt werden. Weitere Vorschriften sind erlassen über die V rwabvnng des E-- stügels, die Fernhaltung fremden Klauenviehs von dem Ge Höft, das Weggeben von Milch, die Abfuhr von Dünger u. Jauche, die Ausfuhr von Futter u. Streu, das jedesmalige Her» ausbringen von Fahrzeugen und Gerätschaften, namentlich Milchtransportgefäßen, die Entfernung von Kadavern u. a. Der Besitzer, sein Vertreter, die mit der Beaufsichtigung, Wart und Pflege der Tiere betrauten Personen und Tier
ärzte müssen sich beim Verlassen eines gesperrten Stalls reinigen und desinfizieren. Anderen Personen ist das Betreten der gesperrten Stalle verboten. Zur Wartung des Klauenviehs in dem Gehöft dürfen Personen nicht verwendet werden, die mit fremdem Klauenvieh in Berührung kommen.
2. Sämtliches Klauenvieh (Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine) nicht verseuchter Gehöfte unterliegt der Absonderung im Stalle und darf nur mit oberamtlicher Erlaubnis zur sofortigen Schlachtung entfernt werden.
3. Sämtliche Hunde sind festzulegen.
-1. Schlächtern, Viehkastrierern, sowie Händlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner tzausierhändlern ist das Betreten aller Ställe und sonstiger Standorte von Klauenoieh im Sperrbezirke und der Eintritt in die Seuchengehöfte verboten.
5. Dünger und Jauche von Klanenvieh, ferner Gerätschaften und Gegenstände aller Art, die mit solchem Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperrbezirke nur mit polizeilicher Erlaubnis ausgefiihrt werden.
6. Die Einfuhr von Klauenvieh i» den Sperrbezirk, sowie das Durchtreibe» von solchem Bich und das Durchfahren mit Wiederküuergespaiineu durch den Bezirk ist verboten. Ausnahmen für die Einfuhr kann das Oberamt zulasten.
II. Besondere Maßregeln sür das Bcobachtungsgebiet,
1. Klanenvieh darf aus dem Bcobachtungsgebiet nicht entfernt werden. Das Oberamt kann die Ausfuhr in der Negcl nur zu sofortiger Schlachtung zulasten.
2. Das Durchtrcibcn vcn Klanenvieh und das Durchfahren mit Wiederkäuergespaunen ist verboten.
III. Ecincinsaine Maszregcln für Sperrbezirk, Bcobachtungs- gcbiet und 15 Kilom.-Umkreis, soweit sic in den Oberamtsbezirk fallen.
Verboten sind:
1. Die Abhaltung von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen mit Klanenvieh, sowie der Auftrieb von Klanenvieh auf Jahr- und Wochenmärktr.
2. Der Handel mit Klanenvieh, der ohne vorgängige Bestellung entweder austerhalb des Ecmeindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindct. Als Handel gilt auch das Aufsucheu vo„ Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler.
3. Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauen-
oich.
1. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh.
5. Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch
aus Sammelmolkerekr» an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, soweit dies nicht schon ohnehin verboten ist, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstünde benutzten Eefähe aus der Molkerei, bevor sie desinfiziert sind.
Als ausreichende Erhitzung der Milch ist anzusehen a) Erhitzung über offenem Feuer bis zum wiederholten Aufkochen:
d) Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Waffcrdampf auf 85°: c> Erhitzung im Wafferbad, und zwar
entweder aus 85° für die Dauer einer Minute oder, unter der Voraussetzung, daß durch geeignete Vorrichtungen eine gkeichmähige Erwärmung der gesamten Milchmenge oder Milchrückstände gewährleistet ist, aus 70» für die Dauer einer halben Stunde. Die Desinfektion der Milchgefäste kann mrt strömendem Wasserdampf oder durch Auskochen in Wasser oder Zprozentigcr Soda- oder Seifcnlösung oder aus eine der folgenden Arten geschehen:
durch Einlegen der Eefähe in kochend Herstes Wasser oder kochend heitze Sodald'sung oder dünne Kalkmilch für die Dauer von mindestens 2 Minuten derart, daß alle Teile der Gefäße von der Flüssigkeit bedeckt sind:
oder durch gründliches Abbürsten der Austen- und Innenfläche der Gefäße nebst Griffen, Deckeln und anderen Verschlußvorrichtungen mit kochend heißem Wasser oder kochend heißer Sodalösung oder dünner Kalkmilch.
Zeder weitere Ausbruch oder Verdacht der Seuche ist der Ortspolizeibehörde sofort nach dem Austreten der ersten Krankheitserscheinungen anzuzeigen. Verletzungen der Anzeigepflicht oder der vorstehend angeordneten Schutzmaß- regeln unterliegen den Strafbestimmungen des 8 328 StGB und der 88 7-1—77 des Viehseuchengesetzes und ziehen den Verlust des Entschädigungsanspruchs sür Rindvieh nach sich.
Die Ortspolizeibehörden
werden ersucht, die für ihre Eemeindebezirke zutreffenden Maßregeln in ortsüblicher Weise bekannt machen und di« Einhaltung streng überwachen zu lassen. An den Hauptein- gängen des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets sind Tafeln mit der durch 8 185 Abs. 2 bezw. 8 189 Abs. 2 oor- geschriebenen Aufschrift leicht sichtbar anzubringen.
Calw, den 1. März 1916.
Regiernngsrat Bind er.
sich eine heftige Explosion. Biele Personen wurden verletzt.
Nach einer spätere» Meldung war Double Couronne ein Fort, das als Muuitionsmagazin benutzt wird. Das Feuer ist »och nicht gelöscht, wird aber auf einen Teil des Gebäudes bcschränit werden tönneii. Zivilpersonen, die sich i» der Nachbarschaft aüfhielten, wurden getötet.
Paris, 5. März. (Drahtb. WB. lieber Genf.) Die Pul- verexplosio» in Donble-Couronnc hat viele Opfer gefordert. Bis gestern nachmittag 2 Uhr waren 15 Tote und 259 Verletzte scstgestellt. Ein vorbeifahrender Straßenbahnwagen wurde durch die gewaltige Explosion umgeworfe». Von -seinen 32 Insaffen sind viele verletzt. Umhergeschleuderte Mauerstückc richteten an den Häusern in der Umgegend großen Schaden an. Die Fensterscheiben gingen in Trümmer. Ein ungeheurer Trichter im Erdboden bezeichnet die Stelle, wo die Explosion stattfand. Ueber die Ursache des Unglücks ist Sicheres bisher nicht zu ermitteln gewesen.
(WTB.) Lyon, 7. März. Laut „Nvuveiliste" ereignete sich vorgestern früh in den Bolta-Werkstättcn in Saint-Marcel in Savoyen, die der Pulvcrsabrikation dienen, eine große Explosion, die bedeutenden Schaden angerichtet hat. Verluste au Menschenleben sollen nicht zu beklagen sein. Der Betrieb mußte eingestellt werden.
Das Ergebnis der 3. italienischen Kriegsanleihe.
(WTB.) Bern, 6. März. Hier wird bekannt, baß das wirksame Ergebnis der dritten italienischen Nationalanleihe 1780 Millionen Lire beträgt, wovon 1200 Millionen Varzeichnungen sind. Da die italienischen Kriegskosten zur Zeit monatlich 658 Millionen Lire betragen, decken die neuen Mittel also knapp den Bedarf von zwei Monaten. Bekanntlich mußte die Zeichnungsfrist der Anleihe von ursprünglich 4 Wochen auf 7 Wochen verlängert werden, um ein einigermaßen günstiges Ergebnis zu erreichen. Die Anleihe hat also kaum mehr neues Geld gebracht, als während ihrer Zeichnung durch den Krieg verbraucht wurde.
Die englische U-Bootkrankheit.
Haag, 6. März. Der Kapitän eines britischen ' Dampfers erzählte, wie dem „Berliner Tageblatt" ge- ' meldet wird, in Newyork, daß die Deutschen jetzt große, äußerst wirksame Minen mit Periskopen ausstatteten. Die britischen Schiffe sollen wahrscheinlich dadurch angeregt werden, die Minen für Tauchboote zu halten und zu versuchen, sie zu rammen, wobei sie selbst unter- -> gehen würden.
Deutschland und Japan.
(WTB.) Berlin, 6. März. Die „Norddeutsche Zeitung" schreibt unter der Ueberschrift: „Deutschland und Japan": Verschiedentlich ist verbreitet worden, der Bruch zwischen Deutschlrnd »nd Japan Hütte von deutscher Seite vermie
den werden können. Die deutsche Regierung habe Gelegenheiten zu einer Verständigung mit Japan versäumt. Japan rbe während der letzten Jahre politische Annäherung an Deutschland gesucht »nd sogar noch kurz vor Kriegsausbruch ni einer friedlichen Auseinandersetzung wegen Kiautschau die Hand geboten. Die deutsche Regierung sei aber so verblendet gewesen, alle Angebote und Annäherungsversuche die ii. a. in der Form eines Anleihegesuches an sie Herwige treten seien, zuriickzuweisen. Diese Erzählungen sind müßige Erfindungen, die jeder tatsächlichen Grundlage entbehren. Wir sind ermächtigt, feftzustcllen, daß die japanische Negierung niemals »nd in keiner Form an Deutschland mit Anregungen der behaupteten Art hrrangctreten ist. Was ins besondere die Zeit kurz vor dem Bruch mit Japan betrifft, hat das japanische Kabinett mit dem damaligen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Baron Kalo, nicht nur keinen Verständigungsvorschlag gemacht, sondern jede Verhandlung abgelehnt.
Die Haltung Portugals.
Berlin, 6. März. Dem „Lokal-Anzeiger" wird aus dem Haag berichtet: Der Auszug der Deutschen aus Lissabon dauert weiter an. Der dortige deutsche Konsul löste 800 Fahrkarten nach Madrid für feine Landsleute. Englische Blätter nehmen an, er habe Auftrag dazu erhalten. Der „Lokal-Anzeigr" selber schreibt, wohl in besonderem Aufträge, zu der Meldung, daß Portugal auf den deutschen Protest ablehnend geantwortet habe: Eine Antwort aus Portugal auf unsere Note wegen der Beschlagnahme der deutschen Schiffe ist, wie wir erfahren, noch nicht eingetroffen. Wenn die portugiesische Regierung etwa glaubt, daß sie die Sache beliebig hinzichen könne, so dürfte sic sich in einem schweren Irrtum befinden. Sie würde nur erreichen, daß sich die Lage noch mehr zuspitzt, denn darüber kann kein Zweifel herrschen, daß wir uns das Borgehen Portugals unter keinen Umständen gefallen lassen werden.
Aus Stadt und Land.
Calw, den 7 März 1916
Zum Weggang von Herrn Stadlpfleger Dreher.
* Morgen wird Herr Stadtpsleger Dreher in Weil im Dorf als Schultheiß in sein Amt eingeführt werden. Aus Anlaß des Scheidens dieses tüchtigen städtischen Beamten hatten die Kollegien gestern auf dem Rathaus eine Abschiedsfestsitzung veranstaltet, bei der dem Herrn Stadtpfleger eine wertvolle goldene Uhr mit goldener Kette als Angebinde der Stadt für die hervorragenden Verdienste übergeben wurde, welche sich der Beamte um die städtische Verwaltung erworben hat. Ueber die Veranstaltung sowie über die nachfolgende Abschicdsvcrsammlung der Eslw-r
Bürgerschaft im Easthof zum „Adler" werden wir morgen -crichten. Der Verlauf der Veranstaltungen zeigte so rechr. welch hohes Maß von Wertschätzung der Herr Stadtpfleger in allen Kreisen der Bürgerschaft sich errungen hatte, und so glauben wir im Sinne der ganzen Einwohnerschaft zu sprechen, wenn wir dem heute aus Calw Suieidendcn nock. mals zurufen: Glückauf zum neuen Amt!
Beförderung.
Unteroffizier Paul Rentschler von Otteubrons wurde beim Grenad.-Regt. 119 zum Bizefeldwebel befördert.
Kriegs-Derluste des Obermnts Calw.
Aus den württembergischen Verlustlisten Nr. 352 bis 34S. 1. Landwehr-Eskadron.
Stickel, San.-Utffz., Neu weiler, I. verw. (Nachtr. gem )
Weitere Verluste:
Roller, Ulrich, Altburg, I. verw.
Ersatz-Bataillon Grevadier-Regiment N. US' Carle, Karl, Vzfeldw., Wildberg, O.A. Nagold, verw., bei einem Transport.
Grsatz-Datalllou Reserve-Jnfanterie-Regiment Rr. 248.
Luz, Johannes. Deckenpfronn, gest.
Berichtigungen:
Landwehr-Infanterie-Regimeut Nr. 124.
Zu Verlustliste Nr. 23: Es ist zu streichen, weil irrtüml. gem.: Reutter, Friedrich, Gefr., Altburg, verw.
Infanterie-Regimeut Nr. 126. Stuttgart.
Zu Verlustliste Nr. 35: Keppler, Michael. Jgelsloch, O.A. Neuenbürg, (nicht Kenthcim O.A. Calw) bish. verw., war verw. — Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Weber, Adolf, Hirsau, verw.
Grenadier-Regiment Nr. 119. Stuttgart.
Zu Verlust!. Nr. 265: Es ist zu streichen, weil irrtüml. gem.: Joos, Johannes, Unterhaugstett, verw.
<SCB > Freudenstadt, 4. März. Der Eemeinderat Hot in seiner letzten Sitzung beschlossen, zu der vierten Kriegsanleihe die Summe von 169 999 !: zu zeichnen.
(SEB.) Waldscc. 0. Mürz. Die in unsere», Bezirk im Januar d. Is. vorgenomincnc Nachprüfung der Ee- trcidevorrätr ergab gegenüber der Aufnahme vom 15. November 1015 ein Mehr von nicht rvemger als 24 500 Zentner. So erfreulich dieses Ergebnis ist. so be weist es leider auch, daß eine größere Anzahl Personen von dein Ernst der Zeit immer noch nicht durchdrungen ist. Die Koste», die durch die Nachprüfung dem Koin- munalverl and erwachsen sind, belaufe» sich auf den er hebliche» Betrag von gegen 5000 M.
Für die Schrift!, verantwort!. Otto Seltmann, Tal». Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schcn Buchdruckerei, Tal».
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