Amtliche Vekaavlmachnngen.
Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche ist in Simmszheim
ausqebrochen. weitere Anordnungen folgen.
Calw, den 15. Dezember 1915 ^
K. Ob«ra«t.
Oberamtmann Rtppmann.
Höchstpreise für Schlachtschweine.
1. Die Höchstpreise für Schlachtschweine werden «it sofortiger Wirkung für die württembergischen Gemeinden, die öffentliche Schlachthäuser besitzen, mit Ausnahme der Stadtgemeinde Stuttgart, u« je 2 Mark herabgesetzt.
2. Hiernach darf beim verkauf von Schweinen zur Schlachtung der Preis für S« Kilogramm Lebendgewicht nicht übersteigen für Schweine im Lebendgewicht
über
über
30-100
60—80
unter 60
Kilogramm Kilogramm Kilogramm Sauen
in Stuttgart in d. übrig. Schlacht
108
93
78 103
hausgemeinden
Württembergs
>06
91
76 101
Höchstpreise für Wild, r i.
Die württembergischen Kommunalverbände und die Stadtgemeinde Stuttgart werden zur gemeinsame« Festsetzung »an Höchstpreisen für Wild vereinigt.
S 2.
Hinsichtlich der Preise für den ersten Verkauf (Erleger- preisej verbleibt es bei den durch Ziff. 1 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 22. November 1915 festgesetzten Sätzen.
Es darf hienach der Preis für Wild beim ersten verkauf für beste Ware folgende Sätze nicht überschreiten: bei Rot- und Damwild für 0,5 Kg. mit Decke 0»<t60 ^ bei Rehwild für 0,5 Kg. mit Decke 0 -4l 70 g
bei Wildschwein für 0,5 Kg. mit Decke (Schwarte) 0 55 g'
bei Hasen für das Stück mit Fell (Balg) 3 -K 75 g
bei Kaninchen für das Stück mit Fell (Balg) 1 00 H
bei Fasanenhähnen für das Stuck «it Federn L^tbO'H
bei Fasanenhennen für das Stück mit Federn 1^75'^
Diese Preise gelten auch für den Verkauf an den Verbraucher, sowetVer Mengen von mehr als 10 Kilogramm (20 Pfund) zum Gegenstand hat.
8 3 .
Beim verkauf im Kleinhandel, d. h. beim verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht Mengen von mehr als 10 Kilogramm (20 Pfund) zum Gegenstand hat, dürfen für beste Ware folgende Sätze nicht überschritten werden:
1. bei Rehwild:
3) für Ziemer und Schlegel 1 50 ^ für 0,5 Kg.
bl für Bug 1 ^ für 0.5 Kg.
c) für Kochfleisch (Ragout) 0 -K 60 ^ für 0.5 Kg.
Aufbruch darf als Kochfleisch nicht verkauft werden.
2. bei Hasen:
3) für das Stück ohne Fell 4 .4t 20 4
bl für das Stück mit Fell 4 ^t 50 ^
Die Festsetzung der Höchstpreise für die einzelnen Teile zerlegter Hasen wird den Kommunaloerbänden und Gemeinden überlaffen.
3. bei Rot- und Damwild für 0,5 Kg. 1 40 ^
4. bei Wildschweinen für 0,5 Kg: 1 ^tt 10 H
5. bei Kaninchen für das Stück ohne Fell 1 30 ^
mit Fell 1^t60g
6. bei Fasanenhähnen f. d. Stück mit Federn 3 -K 50 ^
7. bei Fasanenhennen f. d. Stück mit Federn 2 50 ^
§ >
Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Höchstpreisgesetzes.
(Zu vergl. Minist.-Verfügungen vom 10. ds. Mts. im „Staatsanzeiger" Nr. 291.)
Ealw, den 14. Dez. 1915.
K. Obrramt: Binder.
Bekanntmachung der Fleischversorgungsstelle, betr. den Versand von Schweinen, Rehwild und Hafen.
Auf Grund der 88 5 und 6 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern, betreffend die Versorgung der Gemeinden mit Schlachtvieh, sowie nril
Rehwild und Hasen, vom. 10. Dezember 1915. wer» den folgende Bestimmungen für den Versand von Schweinen, Rehwild und Hasen noch nichtwürttem- bergischen Orten und von Schweinen nach württem- derg'ischen Orten, die weniger als 15 Kilometer von der Landesgrenze entfernt sind, getroffen:
->) Bei Stellung des Antrages auf Versendung von Schweinen, Rehwild und Hasen, auch in zerlegtem Zustand, nach Orten außerhalb Württembergs hat der Versender dis Beförderungspapiere (Frachtbriefe, Paketkarten) je in doppelter Ausfertigung vollständig ausgefiillt mit der genauen Bezeichnung des Namens und Geschäfts- oder Wohnsitzes des Absenders und des Empfängers sowie der Bezeichnung der Waren unter Angabe der Gewichtsmengen der Fleischversorgunasstelle zur Ausstellung des Bersandscheines vorzuleqen. !>) Steht dem Verkaufe nichts im Wege, so genehmigt die Fleischversorgungsstelle den Versand dadurch daß auf die oorgelegten Beförderungspapiere ein entsprechender Vermerk aufgedruckt wird. Diese Papiere gelten alsdann zugleich als Bersand- schein im Sinne des 8 5 der Verfügung.
>-) Tie Versandscheine für Schweine nach württembergischen Orten, die weniger als 15 Kilometer von der Landesgrenze entfernt sind, stellt das Ooeramt aus. aus dessen Bezirk der Versand erfolgt ^ die Vorschriften unter a und i> gelten hierfür entsprechend. Die ausstellende Behörde hat die Ortspolizeibehörde des Bestimmungsorts von der Ausstellung des Versandscheins ans dem von der Fleischversorgungsstelle vorgeschriebenen Vordruck zu benachrichtigen.
Stuttgart, den 10. Dezember 1915.
_ Schall.
Obige, im „Staatsanzeiger" Nr. 291 erschienene Bekanntmachung wird hiermit zur Nachachtung veröffentlicht.
Talw, den 14. Dezember 1915.
K. Oberamt: Binder.
Die türkisch-bulgarische Flotte im Schwarzen Meer.
Budapest, 15. Dez. „Pester Lloyd" meldet, laut „Deutsch. Tageszeitg.", aus Bukarest: In Baltschik eingetroffene türkische Segelschiffe erklären, das; die türkisch-bulgarische Flotte das Schwarze Reer von der ruffischen Flotte gesäubert habe, so daß die türkische Schiffahrt ihre Fahrten wieder ausgenommen hat. ^
Ban der befsarabischen Grenze.
lWTB.) Budapest, 15. Dez. Der „Pester Lloyd" meldet us Bukarest: Rach verläßlichen Meldungen schaffe« die Russe» den größten Teil der an der beffarabischen Grenze gegen Rumänien befindliche« Truppenkörper wieder fort. Die telegraphische Verbindung zwischen Rußland und Rumänien ist eingestellt.
Die BalLanlage.
Die Pressung Griechenlands.
Athen, 15. Dez. lieber die Antwort, die gestern Skuludis den Vertretern der Vierverbandsmächte erteilt hat, verlautet nach einer Drahtmeldung an das „Berliner Tageblatt" in gut unterrichteten politischen Krisen folgendes: Die Antwort stellte keine durchgehende und absolute Annahme der von der Entente gestellten Forderungen dar. Sie weist vielmehr an mehreren Punkten auf die Schwierigkeiten hin. die sich für Griechenland aus einer uneingeschräkten Erfüllung der Entenlewünsche ergeben müßten. Die von Skulndis erhobenen Einwendungen betreffen zum Beispiel die Forderungen, die sich auf die freie Benutzung und die Verwaltung der in Betracht kommenden griechischen Eisenbahnlinien, auf die Befestigung gewisser militärisch wichtiger Punkte Salonikis, aus die Verwaltung Salonikis und die Zurückziehung der in der Stadt stehenden griechischen Divisionen beziehen. Skuludis betonte, daß Griechenland den Ententemächten gegenüber an der Politik wohlwollender Neutralität festhalte. Griechen land wende auch nichts dagegen ein, daß die En tentetruppen sich außerhalb der Stadt nach Möglichkeit sichern. Vorbedingung für alles Weitere bleibe für Griechenland, daß die griechische Souveränität und Neutralität nicht verletzüt würde (1). daß vor allem Griechenland nicht in den Krieg hineinqe- zogen würde. Daraus ergiebt sich naturgemäß, daß Griechenland sich einem etwaigen Eindringen von den Zentralmächten auf griechisches Gebiet ebensowenig widersetze« könnte, wie es sich der Landung der Ententetruppen widersetzt hat. Dieser Standpunkt war den Vierverbandsmächten bereits bei den Verhandlungen in Saloniki durch Oberst Pallis dargelegt worden. Es besteht Grund zu der An
nähme, daß auf dieser Basis eine Einigung zwischen! Griechenland und den Ententemächten Zustandekommen wird.
(WTB.) Athen, 15. Dez. Die „Agence Havas" meldet: Eine amtliche Mitteilung bezeichnet die Meldung, daß die Bulgaren in griechisches Gebiet eingedrungen seien, als unrichtig. Die durch den Rückzug der Alliierten aus griechisches Gebiet und die Annäherung der bulgarischen und der deutschen Truppen an der griechischen Grenze geschaffene Lage beschäftige die amtlichen Kreise lebhaft. Die griechische Regierung verfolge den Gang der Ereignisse mit Aufmerksamkeit und halte sich bereit, alle Entscheidungen zu treffen, welche die höheren Interessen des Landes erheischen sollten. (Eine derartige Feststellung nimmt sich sehr schön aus in französischem Munde!)
Keine Demobilisation des griechischen Heeres.
Berlin, 16. Dez. Wie das „Berliner Tageblatt" aus Genf erfährt, werden wach einer Athener Meldung alle Gerüchte von einer Demobilisation des griechischen Heeres von der Regierung dementiert.
Saloniki als Brückenkopf der Alliierten.
Rotterdam, 15. Dez. Gestern und heute liegen hier aus London keine Meldungen seitens der bei der englisch-französischen Balkanarmee befindlichen Kriegsberichterstatter der Londoner und Pariser Blätter vor. Nur Reutter meldet nach der „Deutsch. Tageszeitg.", daß die regelmäßigen Rückbewegungen fortgesetzt werden und daß Saloniki von den Verbündeten als Brückenkopf ansgebaut werde.
(WTB.) Saloniki, 16. Dez. Das „Reutersche Bureau" berichtet unter dem 14. Dezember: Der eigentliche Rückzug der englisch-französischen Streitkräfte ist nunmehr ganz nach dem Wunsch der Oberbefehlshaber beendet. Die Zurückziehung der griechischen Truppen aus den Gebieten zwischen Saloniki und Doiran und aus Saloniki selbst hat heute begonnen. Der größte Teil der in Saloniki stationierten griechischen Truppen zieht in der Richtung von Sorowitsch und Koziani ab. Das ganze Ostmazedonien ist den Verbündeten zur freien Verfügung überlassen.
Bor der Belagerung Salonikis.
Berlin, 16. Dez. Eine Kcpenhagener Depesche des „Berliner Tageblatts" besagt: In Paris rechnet man, der ./National Tidende" zufolge, auf eine baldige Belagerung von Saloniki. Die Befestigung der > Stadt wird fieberhaft verstärkt. Den Kern der Ber-> teidigungsstellung bilden die Höhen nördlich der ^ Stadt. !
Ein bulgarischer Minister zur Lage. I
(WTB.) Sofia, 15. Dez. Arbeitsminister Pet ! töw erklärte einem Vertreter des Blattes „Utro":! Unser Ziel ist erreicht, Mazedonien ist befreit, und kein, serbischer, englischer oder französischer Soldat befin-, det sich mehr dort. Ob unsere Armeen die Engländer >
und Franzosen auf griechischein Gebiet verfolgen werden? Wir meinen, daß wir auf griechischem Gebiet nichts zu suchen haben. Selbstverständlich können wir uns nickst sicher fühlen, so lange in der Nähe der Grenze ein Feind lauert. Darum stehen wir auf dem Standpunkt, die Engländer und Franzosen müßten Griechenland verlasse«. Ob in Güte oder mit Gewalt, darüber werden die verbündeten Mittelmächte beschließen. Verglich ist es, daß ihre Truppen Befehl erhalten, die Engländer und Franzosen mit oder ohne Einwilligung Griechenlands vom griechischen Gebiet zu vertreiben, möglich ferner, daß auch wir gemäß dein Vertrage mit den Verbündeten eingeladen werden, an der Vertreibung mitzuwirken. Ich finde keine Ursache, warum Griechenland die Entente zu fürchten hätte. Die englischen und französischen Truppen sind in Griechenland gelandet, um Serbien zu helfen. Jetzt gibt selbst die Entente die Unmöglichkeit, Serbien zu helfen, zu. Jedes weitere Verbleiben in Griechenland ist zwecklos. Griechenland kann mit vollem Recht verlangen, daß sie sein Gebiet verläßt. Ueber Rumänien erklärte Petkow: Mit Rumänien sind die Beziehungen gut. Es ist unwahr, daß wir uns vereint mit den verbündeten Truppen an der rumänischen Grenze sammeln, um Rumänien anzuareifen. Unsere Schritte sind Vorsichtsmaßregeln gegen einen etwaigen russischen Einfall. Wir und unsere Verbündeten haben keine aggressiven Absichten gegen Rumänien und wollen ein freundschaftliches Einvernehmen mit Rumänien. Ich glaube, daß. sobald Rumänien zur Einsicht kommt, daß seine Interessen ihm den Anschluß an die Mittelmächte gebieten, wir uns mit Rumänien verständigen können. Der Minister schloß: Nach dem großartigen Siege unserer Armee, dem die Besetzung Mazedoniens folgte, ist die Lage Bulgariens gesichert. Unsere großen Verbündeten haben so große Interessen auf dem Balkan, daß sie nie werktätige Hilfe abschlagen würden, falls sie nötig sein würde, um gemeinsam das bulgarische Land zu verteidigen.
Soldaten der „Kulturnalion* in Mazedonien.
(WTB.) Sofia, 15. Dez. (Bulg. Tel.-Ag.) Die Armeezeitung veröffentlicht eine eingehende Schilderung der von den französischen Truppe« in Mazedonien angerichtet-« Verwüstungen. Die mazedonische Bevölkerung ist jetzt der ärgsten Rot ausgesetzt, da ihre gesamten Vieh- und Geflügelbestände und ihre Lebensmittelvorräte von den Franzosen vernichtet oder weggeschleppt worden find. Die französischen Truppen plünderten die Dörfer buchstäblich unter den flehenden Blicken der unglücklichen Landleute. Sie verschonten nicht einmal ihre Frauen und Mädchen. Fälle von Berge- «altignnge« sind in Gegenden, die französische Truppen be setzt hielten oder durchzogen hatteist n«ge««in zahlreich.
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