Amtliche Vekaavlmachnngen.

Bekanntmachung.

Die Maul- und Klauenseuche ist in Simmszheim

ausqebrochen. weitere Anordnungen folgen.

Calw, den 15. Dezember 1915 ^

K. Ob«ra«t.

Oberamtmann Rtppmann.

Höchstpreise für Schlachtschweine.

1. Die Höchstpreise für Schlachtschweine werden «it so­fortiger Wirkung für die württembergischen Gemeinden, die öffentliche Schlachthäuser besitzen, mit Ausnahme der Stadt­gemeinde Stuttgart, u« je 2 Mark herabgesetzt.

2. Hiernach darf beim verkauf von Schweinen zur Schlach­tung der Preis für S« Kilogramm Lebendgewicht nicht über­steigen für Schweine im Lebendgewicht

über

über

30-100

6080

unter 60

Kilogramm Kilogramm Kilogramm Sauen

in Stuttgart in d. übrig. Schlacht­

108

93

78 103

hausgemeinden

Württembergs

>06

91

76 101

Höchstpreise für Wild, r i.

Die württembergischen Kommunalverbände und die Stadtgemeinde Stuttgart werden zur gemeinsame« Festsetzung »an Höchstpreisen für Wild vereinigt.

S 2.

Hinsichtlich der Preise für den ersten Verkauf (Erleger- preisej verbleibt es bei den durch Ziff. 1 der Bekannt­machung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 22. No­vember 1915 festgesetzten Sätzen.

Es darf hienach der Preis für Wild beim ersten verkauf für beste Ware folgende Sätze nicht überschreiten: bei Rot- und Damwild für 0,5 Kg. mit Decke 0»<t60 ^ bei Rehwild für 0,5 Kg. mit Decke 0 -4l 70 g

bei Wildschwein für 0,5 Kg. mit Decke (Schwarte) 0 55 g'

bei Hasen für das Stück mit Fell (Balg) 3 -K 75 g

bei Kaninchen für das Stück mit Fell (Balg) 1 00 H

bei Fasanenhähnen für das Stuck «it Federn L^tbO'H

bei Fasanenhennen für das Stück mit Federn 1^75'^

Diese Preise gelten auch für den Verkauf an den Ver­braucher, sowetVer Mengen von mehr als 10 Kilogramm (20 Pfund) zum Gegenstand hat.

8 3 .

Beim verkauf im Kleinhandel, d. h. beim verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht Mengen von mehr als 10 Kilogramm (20 Pfund) zum Gegenstand hat, dürfen für beste Ware folgende Sätze nicht überschritten werden:

1. bei Rehwild:

3) für Ziemer und Schlegel 1 50 ^ für 0,5 Kg.

bl für Bug 1 ^ für 0.5 Kg.

c) für Kochfleisch (Ragout) 0 -K 60 ^ für 0.5 Kg.

Aufbruch darf als Kochfleisch nicht verkauft werden.

2. bei Hasen:

3) für das Stück ohne Fell 4 .4t 20 4

bl für das Stück mit Fell 4 ^t 50 ^

Die Festsetzung der Höchstpreise für die einzelnen Teile zerlegter Hasen wird den Kommunaloerbänden und Ge­meinden überlaffen.

3. bei Rot- und Damwild für 0,5 Kg. 1 40 ^

4. bei Wildschweinen für 0,5 Kg: 1 ^tt 10 H

5. bei Kaninchen für das Stück ohne Fell 1 30 ^

mit Fell 1^t60g

6. bei Fasanenhähnen f. d. Stück mit Federn 3 -K 50 ^

7. bei Fasanenhennen f. d. Stück mit Federn 2 50 ^

§ >

Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Höchstpreisgesetzes.

(Zu vergl. Minist.-Verfügungen vom 10. ds. Mts. im Staatsanzeiger" Nr. 291.)

Ealw, den 14. Dez. 1915.

K. Obrramt: Binder.

Bekanntmachung der Fleischversorgungsstelle, betr. den Versand von Schweinen, Rehwild und Hafen.

Auf Grund der 88 5 und 6 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern, betreffend die Versor­gung der Gemeinden mit Schlachtvieh, sowie nril

Rehwild und Hasen, vom. 10. Dezember 1915. wer» den folgende Bestimmungen für den Versand von Schweinen, Rehwild und Hasen noch nichtwürttem- bergischen Orten und von Schweinen nach württem- derg'ischen Orten, die weniger als 15 Kilometer von der Landesgrenze entfernt sind, getroffen:

->) Bei Stellung des Antrages auf Versendung von Schweinen, Rehwild und Hasen, auch in zerleg­tem Zustand, nach Orten außerhalb Württem­bergs hat der Versender dis Beförderungspapiere (Frachtbriefe, Paketkarten) je in doppelter Aus­fertigung vollständig ausgefiillt mit der genauen Bezeichnung des Namens und Geschäfts- oder Wohnsitzes des Absenders und des Empfängers sowie der Bezeichnung der Waren unter Angabe der Gewichtsmengen der Fleischversorgunasstelle zur Ausstellung des Bersandscheines vorzuleqen. !>) Steht dem Verkaufe nichts im Wege, so genehmigt die Fleischversorgungsstelle den Versand dadurch daß auf die oorgelegten Beförderungspapiere ein entsprechender Vermerk aufgedruckt wird. Diese Papiere gelten alsdann zugleich als Bersand- schein im Sinne des 8 5 der Verfügung.

>-) Tie Versandscheine für Schweine nach württem­bergischen Orten, die weniger als 15 Kilometer von der Landesgrenze entfernt sind, stellt das Ooeramt aus. aus dessen Bezirk der Versand er­folgt ^ die Vorschriften unter a und i> gelten hier­für entsprechend. Die ausstellende Behörde hat die Ortspolizeibehörde des Bestimmungsorts von der Ausstellung des Versandscheins ans dem von der Fleischversorgungsstelle vorgeschriebenen Vor­druck zu benachrichtigen.

Stuttgart, den 10. Dezember 1915.

_ Schall.

Obige, imStaatsanzeiger" Nr. 291 erschienene Bekanntmachung wird hiermit zur Nachachtung ver­öffentlicht.

Talw, den 14. Dezember 1915.

K. Oberamt: Binder.

Die türkisch-bulgarische Flotte im Schwarzen Meer.

Budapest, 15. Dez.Pester Lloyd" meldet, lautDeutsch. Tageszeitg.", aus Bukarest: In Baltschik eingetroffene tür­kische Segelschiffe erklären, das; die türkisch-bulgarische Flotte das Schwarze Reer von der ruffischen Flotte gesäubert habe, so daß die türkische Schiffahrt ihre Fahrten wieder ausge­nommen hat. ^

Ban der befsarabischen Grenze.

lWTB.) Budapest, 15. Dez. DerPester Lloyd" meldet us Bukarest: Rach verläßlichen Meldungen schaffe« die Russe» den größten Teil der an der beffarabischen Grenze gegen Rumänien befindliche« Truppenkörper wieder fort. Die telegraphische Verbindung zwischen Rußland und Ru­mänien ist eingestellt.

Die BalLanlage.

Die Pressung Griechenlands.

Athen, 15. Dez. lieber die Antwort, die gestern Skuludis den Vertretern der Vierverbandsmächte erteilt hat, verlautet nach einer Drahtmeldung an dasBerliner Tageblatt" in gut unterrichteten po­litischen Krisen folgendes: Die Antwort stellte keine durchgehende und absolute Annahme der von der En­tente gestellten Forderungen dar. Sie weist vielmehr an mehreren Punkten auf die Schwierigkeiten hin. die sich für Griechenland aus einer uneingeschräkten Erfüllung der Entenlewünsche ergeben müßten. Die von Skulndis erhobenen Einwendungen betreffen zum Beispiel die Forderungen, die sich auf die freie Benutzung und die Verwaltung der in Betracht kom­menden griechischen Eisenbahnlinien, auf die Be­festigung gewisser militärisch wichtiger Punkte Sa­lonikis, aus die Verwaltung Salonikis und die Zu­rückziehung der in der Stadt stehenden griechischen Divisionen beziehen. Skuludis betonte, daß Grie­chenland den Ententemächten gegenüber an der Po­litik wohlwollender Neutralität festhalte. Griechen land wende auch nichts dagegen ein, daß die En tentetruppen sich außerhalb der Stadt nach Möglich­keit sichern. Vorbedingung für alles Weitere bleibe für Griechenland, daß die griechische Souveränität und Neutralität nicht verletzüt würde (1). daß vor allem Griechenland nicht in den Krieg hineinqe- zogen würde. Daraus ergiebt sich naturgemäß, daß Griechenland sich einem etwaigen Eindringen von den Zentralmächten auf griechisches Gebiet ebenso­wenig widersetze« könnte, wie es sich der Landung der Ententetruppen widersetzt hat. Dieser Stand­punkt war den Vierverbandsmächten bereits bei den Verhandlungen in Saloniki durch Oberst Pallis dargelegt worden. Es besteht Grund zu der An

nähme, daß auf dieser Basis eine Einigung zwischen! Griechenland und den Ententemächten Zustandekom­men wird.

(WTB.) Athen, 15. Dez. DieAgence Havas" meldet: Eine amtliche Mitteilung bezeichnet die Meldung, daß die Bulgaren in griechisches Gebiet eingedrungen seien, als un­richtig. Die durch den Rückzug der Alliierten aus griechi­sches Gebiet und die Annäherung der bulgarischen und der deutschen Truppen an der griechischen Grenze geschaffene Lage beschäftige die amtlichen Kreise lebhaft. Die griechische Regierung verfolge den Gang der Ereignisse mit Aufmerk­samkeit und halte sich bereit, alle Entscheidungen zu treffen, welche die höheren Interessen des Landes erheischen sollten. (Eine derartige Feststellung nimmt sich sehr schön aus in französischem Munde!)

Keine Demobilisation des griechischen Heeres.

Berlin, 16. Dez. Wie dasBerliner Tageblatt" aus Genf erfährt, werden wach einer Athener Mel­dung alle Gerüchte von einer Demobilisation des griechischen Heeres von der Regierung dementiert.

Saloniki als Brückenkopf der Alliierten.

Rotterdam, 15. Dez. Gestern und heute liegen hier aus London keine Meldungen seitens der bei der englisch-franzö­sischen Balkanarmee befindlichen Kriegsberichterstatter der Londoner und Pariser Blätter vor. Nur Reutter meldet nach derDeutsch. Tageszeitg.", daß die regelmäßigen Rück­bewegungen fortgesetzt werden und daß Saloniki von den Verbündeten als Brückenkopf ansgebaut werde.

(WTB.) Saloniki, 16. Dez. DasReutersche Bureau" berichtet unter dem 14. Dezember: Der eigentliche Rückzug der englisch-französischen Streitkräfte ist nunmehr ganz nach dem Wunsch der Oberbefehlshaber beendet. Die Zurückzieh­ung der griechischen Truppen aus den Gebieten zwischen Sa­loniki und Doiran und aus Saloniki selbst hat heute begon­nen. Der größte Teil der in Saloniki stationierten griechi­schen Truppen zieht in der Richtung von Sorowitsch und Koziani ab. Das ganze Ostmazedonien ist den Verbündeten zur freien Verfügung überlassen.

Bor der Belagerung Salonikis.

Berlin, 16. Dez. Eine Kcpenhagener Depesche desBerliner Tageblatts" besagt: In Paris rechnet man, der ./National Tidende" zufolge, auf eine bal­dige Belagerung von Saloniki. Die Befestigung der > Stadt wird fieberhaft verstärkt. Den Kern der Ber-> teidigungsstellung bilden die Höhen nördlich der ^ Stadt. !

Ein bulgarischer Minister zur Lage. I

(WTB.) Sofia, 15. Dez. Arbeitsminister Pet ! töw erklärte einem Vertreter des BlattesUtro":! Unser Ziel ist erreicht, Mazedonien ist befreit, und kein, serbischer, englischer oder französischer Soldat befin-, det sich mehr dort. Ob unsere Armeen die Engländer >

und Franzosen auf griechischein Gebiet verfolgen werden? Wir meinen, daß wir auf griechischem Gebiet nichts zu suchen haben. Selbstverständlich kön­nen wir uns nickst sicher fühlen, so lange in der Nähe der Grenze ein Feind lauert. Darum stehen wir auf dem Standpunkt, die Engländer und Franzosen müß­ten Griechenland verlasse«. Ob in Güte oder mit Gewalt, darüber werden die verbündeten Mittel­mächte beschließen. Verglich ist es, daß ihre Truppen Befehl erhalten, die Engländer und Franzosen mit oder ohne Einwilligung Griechenlands vom griechi­schen Gebiet zu vertreiben, möglich ferner, daß auch wir gemäß dein Vertrage mit den Verbündeten ein­geladen werden, an der Vertreibung mitzuwirken. Ich finde keine Ursache, warum Griechenland die En­tente zu fürchten hätte. Die englischen und französi­schen Truppen sind in Griechenland gelandet, um Serbien zu helfen. Jetzt gibt selbst die Entente die Unmöglichkeit, Serbien zu helfen, zu. Jedes weitere Verbleiben in Griechenland ist zwecklos. Griechenland kann mit vollem Recht verlangen, daß sie sein Gebiet verläßt. Ueber Rumänien erklärte Petkow: Mit Rumänien sind die Beziehungen gut. Es ist unwahr, daß wir uns vereint mit den verbündeten Truppen an der rumänischen Grenze sammeln, um Rumänien anzuareifen. Unsere Schritte sind Vorsichtsmaß­regeln gegen einen etwaigen russischen Einfall. Wir und unsere Verbündeten haben keine aggressiven Ab­sichten gegen Rumänien und wollen ein freund­schaftliches Einvernehmen mit Rumänien. Ich glaube, daß. sobald Rumänien zur Einsicht kommt, daß seine Interessen ihm den Anschluß an die Mittel­mächte gebieten, wir uns mit Rumänien verständi­gen können. Der Minister schloß: Nach dem groß­artigen Siege unserer Armee, dem die Besetzung Mazedoniens folgte, ist die Lage Bulgariens ge­sichert. Unsere großen Verbündeten haben so große Interessen auf dem Balkan, daß sie nie werktätige Hilfe abschlagen würden, falls sie nötig sein würde, um gemeinsam das bulgarische Land zu verteidigen.

Soldaten derKulturnalion* in Mazedonien.

(WTB.) Sofia, 15. Dez. (Bulg. Tel.-Ag.) Die Armee­zeitung veröffentlicht eine eingehende Schilderung der von den französischen Truppe« in Mazedonien angerichtet-« Ver­wüstungen. Die mazedonische Bevölkerung ist jetzt der ärg­sten Rot ausgesetzt, da ihre gesamten Vieh- und Geflügel­bestände und ihre Lebensmittelvorräte von den Franzosen vernichtet oder weggeschleppt worden find. Die französischen Truppen plünderten die Dörfer buchstäblich unter den flehen­den Blicken der unglücklichen Landleute. Sie verschonten nicht einmal ihre Frauen und Mädchen. Fälle von Berge- «altignnge« sind in Gegenden, die französische Truppen be setzt hielten oder durchzogen hatteist n«ge««in zahlreich.

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