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Schwarzwälder Tageszeitung .

Nr. 146

Obstbauliche Marklleistung im Kreis Calw!

Der Obstbau des Kreises Calw hat im Iaht 1943 einen wesent­lichen Beitrag zur Volksernährung geleistet. Durch die Bezirks­abgabestelle wurden an Kern-, Stein- und Beerenobst ersaht:

Aus 53 Gemeinden des Dienstgebiets des Kreisbaumwarts Walz 55925 Dz., aus den übrigen 52 Gemeinden als Dienstgebiet des Kreisbaumwart Scheerer lOO ll Dz., zusammen 65936 Dz. im Gesamtwert von 1181698 RM. Diese Menge entspricht einer Bahnoerladung von 660 Waggon mit je 100 Dz. Schließt man , dm Eigenverbrauch und den privaten Verkaus mit ein, so würde : sich genannte Menge annähernd verdreifachen. Ein reiches Maß von Arbeit ist zur Erzeugung, Ernte, Erfassung, Betfuhr und Verladung geleistet worden. Auch die Ablieserungsfreudigkeit ist in den meisten Gemeinden lobenswert. Möge diese auch Heuer dazu beitragen, der Bevölkerung in den Städten, der Wehrmacht und den Lazaretten den erwünschten Genuß von Obst zu ermäg- > lichen. Kreisbaumwart Walz-Nagold.

So schließt sich die Kette!

Lei einer Verhandlung vor dem Sondergericht in H. ergab dbe Beweisaufnahme, daß eine anfänglich harmlos erscheinende j Machvicht Wer eine Reihe Mittelspersonen zum feindlichen Nach- : rkhteudienst gelangen konnte. Es ist für die Allgemeinheit nütz- ! Kch «Md belehrend, den Weg zu verfolgen. s

Es handelt sich also um die Verlegung einer Dienststelle. Name Md Ort müssen aus naheliegenden Gründen geheimgehalten , «erden. Die erste Indiskretion begann bei einer durchaus zu- s ««lässigem Stenotipistin. Die erste Ortsveränderung bot ihr die § Pkögkichkeit einer baldigen Heirat, sie teilte also die Ortsver- s ßagerrmg freudigen Herzens ihrem Verlobten mit. Dieser gab i «e Nachricht seinem Bruder weiter mit der Bitte, für das künf- ! 8ge Paar unter der Hand eine Wohnung zu suchen. Nun er- ^ hihr also eine Zimmervermieterin von diesen Dingen, sie gaib chr Wissen an das Wohnungsamt weiter. Ein Angestellter des A mtes erzählte in seinem Lokal, daß nun also die Dienststelle XP. i» die Stadt kommen würde. Am Nebsntisch fängt ein IZvemdor diese Neuigkeit aus und hier wendet sich nun die ' private Erzählerei! Der Fremde stand wie man später her- ' rossbekam seit langem in Beziehungen zu einer feindlichen Nachrichtenstelle,

Die Auswirkung war ein Sabotageakt, der glücklicherweise j durch schnelles Eingreifen der Sicherheitsorgane keinen allzu- ! prohsn Schaden anrichten konnte. Unangenehm aber wurde die kesthichte dann für alle Beteiligten, denn das Gericht ging hart- »8Kg der Kette nach! Alle hatten durch ihr unüberlegtes Schwa­de» zum Entstehen des Sabotageaktes beigetragen.

Dieser Vorfall mag denjenigen, die erst hinterher zu bedenken pflege«, was sie sagen, eine eindringliche Mahnung sein.

Die Strafen für Schwätzer sind hart!

Das SchemaAuch".

Im 18. Jahrhundert war der Pastorenberuf mit seiner Bildungsgrundlage, seiner angesehenen Stellung und gesicherten Lebensbedingungen das erstrebte Ziel' viele, ärgerlicher Studenten. Daß sich darunter auch manche weni- geeignete Anwärter befanden, die nur geringen geistigen sprächen genügten wen wollte das erstaunen?

Das galt gewiß auch für jenen Kandidaten der Gottes­gelahrtheit, der als Sohn eines biederen Handwerkers sein »Sentamen", die Vorprüfung, bestanden, somit das Recht zu jwedigen erwirkt hatte und nun von seinen Anverwandten ge- «K wurde, recht bald eine Kanzelrede zu Hallen. Sie hofften it in ihrem Familienstolz, dem Ansehen ihres Namens in kleinen Stadt manchen Gewinn hinzuzufugen. Aber den mnstigen Pfarrherrn behinderte irgendeine innere Hemmung, «e er erst noch überwinden lernen mußte.

Da starb Plötzlich aus der weiteren Sippe ein Mann, von Deruf Schneider, so daß der Herr Kandidat sich sckwn entlcklließen

Erweiterung der Arbeitsmeldepflicht

Eine neue Verordnung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz

LM ow,em roicuen nriege I>I lever oeutsche Mann, der nicht schon mit der Waffe in der Hand das Vaterland verteidigt, so­wie jede deutsche Frau zur Dienstleistung für das Vaterland verpflichtet. Zur Erreichung des Endsieges muß jetzt jede noch irgendwie noch verfügbare Arbeitskraft eingesetzt werden. Zu diesem Zweck hat der Generalbevollmächtigte sür den Arbeits­einsatz Gauleiter und Reichsstatthalter Sauckel die zweite Ver­ordnung über die Meldung von Männern und Frauen für dir Aufgaben der Reichsverteidigung erlassen. Nach dieser zweiten Meldepflicht haben sich grundsätzlich alle bisher noch nicht melde-, pflichtigen Männer vom 16. bis zum 65. Lebensjahr und Frauen, vom 17. bis zum 45. Lebensjahr, die im Reichsgebiet wohnen, bei dem für ihren Wohnort zuständigen Arbeitsamt zu melden» sobald sie hierzu vom Arbeitsamt durch öffentlichen Aufruf auf- gerusen werden. Bekanntlich waren bereits nach der 1. Verord­nung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz über die Meldung von Männern und Frauen für die Aufgaben der Reichsverteidignng vom 27. 1. 1943 grundsätzlich alle Männer bis zum 65. Lebensjahr und alle Frauen vom 17. bis zum 45, Lebensjahr zur Meldung bei den Arbeitsämtern auf Grund be» sonderer Aufrufe verpflichtet. Dies war zunächst eine einmalig» Meldepflichtaktion, für die vorgesehene Altersgrenzen war der Stichtag vom 29. 1. 1943 maßgebend. Damit waren bisher di» Männer und Frauen der Meldung unterworfen, die spätestens am 29. 1. 1943 das 16. (17.) Lebensjahr vollendet hatten. Di» Gerechtigkeit im Arbeitseinsatz gebietet nunmehr, auch die Volks» genossen in die Meldepflicht durch laufende Aufrufe der Ar­beitsämter einzubeziehen, die seit dem 30. 1. 43 das 16. (17.) Lebensjahr vollendet hatten oder künftig vollenden.

Vonder Meldung befreit find: 1. Männer und Frauen, die sich auf Grund der Ersten Meldepflichtvervrdnung oder bei späteren Aufrufen der zweiten Meldepflichtvrordnmrg beim Ar­beitsamt schon einmal ordnungsgemäß gemeldet haben. 2. Main, ner und Frauen, die am Tage der Verkündung der 2. Melde» Pflichtverordnung bereits im Freiwilligen Ehrendienst für di» deutsche Kriegswirtschaft eingesetzt sind, für die Dauer diese« Tätigkeit. 3. Männer und Frauen, die mindestens seit eine» Monat vor dem Tage des Aufrufes des Arbeitsamts wenigsten» 48 Stunden wöchentlich belLLktiat lind 4 Selüktändiae Beruks-

viugie, oie Leichenrede zuzusagcn wäre es doch beschämend gewesen, die Familie an einen fremden Pastor zu verweisen. In heißem Bemühen nutzte er die kurze Zeit bis zur Beisetzung, alle Trauerreden, deren er habhaft werden konnte, zu studieren, um seinen Sermon zu einer beispielhaft guten und erhebenden Rede auszugestalten und damit ehrenvoll zu bestehen.

Dabei stieß er auch auf eine Gedenkrede auf den Tod Fried- richs des Großen, die mit den Worten begann:Auch Könige muffen sterben!" Dieser Beginn gefiel ihm über die Maßen, und es däuchte ihm in hohem Grad eindrucksvoll und würdig, diesen Gedanken an die Spitze seiner ersten Grabrede für den Entfernt-Verwandten zu stellen und die nachfolgenden Er­wägungen sinnentsprechend zu verwenden. Wie erstaunte aber die Trauergemeinde und einige Zuhörer lächelten sogar und rümpften die Nasen, als der junge Prediger den ersten Satz ersten Grabrede in hohem Pathos hinausschmetterte: »Auch Schneider müssen sterben!" Thomas Kling g.

am «amsiag, 24. JUNI

^ Ncichsprogramm: 7.30 bis 7.45: Zum Hören und Behalten: -lElnnchrschung. 9.05 bis 9.30:Wir fingen vor und ihr macht 0 bis 12.00: Die bunte Welt (Zeitfunkberichte). 12.35 bis 12.45: Der Bericht zur Lage. 14.15 bis 15.00: Allerlei von

Wtgk, die mindestens seit einem Monat vor dem Tage des Auf­rufes des Arbeitsamtes mehr als 5 Gefolgschaftsmitglieder de- iüälfttaem. 5 Männer und Frauen, die in der Landwirtschaä voll tätig stnd. 6. Männer und Frauen, die in einem öffentlich, rechtlichen Dienstverhältnis (Z. B. als Beamte) stehen sowt, die zur Wehrmacht, zur Polizei und zum Reichsarbeitsdienst Einberufenen. 7. Männer und Frauen, die hauptberuflich selbst-, ständig im Gesundheitswesen tätig sind. 8. Schüler und EchL kerinnem, die eine öffentliche oder private allgemein bildende Schule (Haupt-, Mittel- oder Höhere Schule) besuchen. 9. Wh liche. 10. Anstaltspfleglinge, die erwerbsunfähig sind. 11, Wider (jedoch nicht Protektoratsangehörige und Staatenlose),

Von der Meldung befreit sind werdende Mütter sowie Frauen mit einem noch nicht schulpflichtigen Kind oder mindestens zwej Kindern runter 14 Jahren, die in gemeinsamem Haushalt leis- Haben jedoch diese Frauen kein Kind unter 2 Jahren, so sind ft damr zur Meldung verpflichtet, wenn sie mit weiblichen Fami­lienangehörigen in Wohngemeinschaft leben, die das 18. Le­bensjahr vollendet haben und nicht selbst berufstätig find.

Zm: Meldung nicht aufgerufen: 1. Diemeldepfli'chtj- ge» selbständigen Berufstätigen einschließlich der Heimarbeiter 2. Die Schüler ^nd Schülerinnen von Fachschulen und Berufs- fachschulen sowie die Studierenden an Hochschulen. (Für sie er­geht besondere Regelung). 3. Volksgenossen, die bereits aus Grund der Verordnung über den Einsatz zusätzlicher Arbeits­kräfte für die Erirähruilgssicherung des deutschen Volkes vom 7. S. 1942 erfaßt sind oder noch erfaßt werden können. Wie schon bei der ersten Meldepflichtverordnung, werden die Arbeitsam­ster durch bewährte, für diese Aufgaben besonders geschulte Fach­kräfte in jedem einzelnen Falle sorgfältig prüfen, ob und inwie­weit die Gemeldeten unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse, insbesondere darauf, wie weit sie durch ihr, Pflichten als Hausfrauen und Mutter in Anspruch genommen sind. Die Gemeldeten haben Gelegenheit, sachlich gerechtfertigte persönliche Wünsche über die Art ihres Einsatzes vorzubringen Die Meldepflichtigen haben sich zu melden, sobald sie von dem für ihren Wohnort zuständigem Arbeitsamt hierzu ausgesordert Sud.

zwei vis drei. 15.00 bis lti.00: Klingende Kleinigkeiten. 16.00 bis 17.00: Ein Melodienstrauß. 17.15 bis 18.30: Volkstümliche Wei­sen. 18.30 bis 19.00: Der Zeitspiegel. 19.15 bis 19.30: Front­berichte. 20.15 bis 22.00:Ihr kennt sie alle", Unterhaltung mit beliebten Künstlern, bekannten Orchestern und Kapellen.

Rundfunk am Sonntag, 25. Juni Reichsprogramm: 8.00 bis 8.30: Orgelkonzert. 8.SV bis S.üü: Gruß an den Morgen mit Volksweisen. 9.00 bis 10.00: Unser SLakkMlein. 10.30 bis 1.1.00: Unterhaltung mit der. Kapelle Emil' Vöres und Solisten. 11.05 bis 11.30: Rundfunkspielschar München musiziert. 11.30 bis 12.30: Heitere Melodien. 12.40 bis 14.00: Das deutsche Volkskonzert. 14.15 bis 15.00: Musikalische ^urzweil. 15.00 uis 15.30: Richard Eybner erzählt Märchen der Brüder Grimm. 15.30 bis 16.00: Solistenmusik. 16.00 bis 18.00: Was sich Soldaten wünschen. 18.00 bis 19.00: Unsterbliche Musik deutscher Meister: Ausschnitte aus der OperDer Freischütz" von Carl Maria von Weber. 19.00 bis 20.00: Der Zeitspiegel am Sonntag. 20.15 bis 22.00: Melodien aus Opern und Operette«

Gestorben

Walddorf: Friedrike Beutler, geb. Walz, 58 I.; D ecken- psronn: Wilhelm Reißer: Nagold: Lina Schill, geb. Gaenßle; Hirsau: Walter Beckh, 25 I.

Vsmckobeellch IM dr» gesamte» Inhalt: Dieter Laut, in Altenftei»

Lank. Den» u. Deeiag: Buchdrucker«, Laut, Altensteig. Z. Zt-PredllstekiLMW

Offizier in der Luftwaffe!

Wichtiger Meldetermiu für Offizierb werber.

Der Reichsminister der Lustsayrr und Obeives-Hlshaber der Luftwaffe ruft die fliegerfreudigen dwtsch"' 3ung-n der G - burtsjahrgänge1927u. 1928 zur freiwillig. Mei -m-o als Osfip-'r« bewerber der Luftwaffe aus. Für den Gedntlsjihr a.r, igZ7 besteht Meldeschluß am 30. Jaul 1944. Den I e mu, >-n de»Jahrgangs 1928 wird in ihrem eigenen Z m-n sse - mp om-,', sich ebevfalls jetzt um ihre Linst'llung al-> Och gorst,-w/<mr der Luftwaffe zu bemühen, damit die ordnungsgemäß,' Ein- bemstmg zur gewählten Waffengattung gesi heil ii-t Offiziere stellen ein: Fliegertruppe, Iladmollene, L-stauchri l,. teutruppe, Iallschirmtruppe, Panzerdivision Hermann Ho lag. Iugevirur-Osfizierkorpt und Sanitäts-Oifizierkorps

Die jetzt eingehende Meldung gewährt die Ewberulmig nach Abschluß der Schulausbildanz uno Ableistung d>.r Rachs­arbeitsdienstes.

Auch Jungen, die nicht Berufsoffizier, sondern Rrftroe- offizier werden wollen, müssen sich jetzt b.-wrrden. Kriegso'fiz!-'- bewerber werden angenommen für: Fliegertruppe, Fl «ur- tillerie, Luftuachrichtentruppe, Fallschirmtruppe und P.i-.zi. dioifion Hermann Göring.

Alle Bewerber reichm ihre Bewerbungsgesuche an die dem Wohnort nächstgelegeue Annahmestelle der Luftwaffe ein. Annahmestelle 1 für Oifizierbewerber der Luftwaffe (8) Bres­lau, Hindenburg.Platz >3

Annahmestelle 2 für Osfizierbewrrber der Luftwaffe (ro) Han­nover. Escherstr. l2

Annahmestelle 3 für Oifizierbewerber der Luftwaffe (13b) München SO, Iungserntmmstr. 1 Annahmestelle 4 für Ofstzierbewerber der Luftwaffe (l 2 a) Wien XVIII, Echopenhauerstr. 4466. Bewerber für die Ingenieuroffijier- Lavfbahn (mit entsprechender Borbilduug), vergi. Merkblatt.)

Annahmestelle 5 für Oifizierbewerber der Luftwaffe (15) Bad Blaakenburg/Thiiripgen.

Bewerber für die Santtälsoffizier-La-lf» bahn (mit entsprechender Borbilduug, oergl. Merkblatt)

wenden sich an den zuständigen Luftgauarzt unter gleichzeitiger Meldung an das Wehrbezirkskommando.

Nähere Auskunft erteilen außerdem die Nachwuchsoffizi re d-r Luftwaffe, all. Wehrbezirkskommandos, sowie sür Sani­tätsoffiziere der zuständige Luftgasarzt.

Der Reichsmiuister der Luftfahrt nud Oberbefehlshaber der Luftwaffe General für Nachwuchs Luftwaffe.

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V/ir vukcisn krlegsgetrsut

^Vslter Ztictce!

I_i83 Lticlee!

üosnbsusen

IVslämict'.eibsiw

kiagolä

3 uni 1944

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Wart, 24. Juni 1924.

Danksagung Für die vielen Beweise und die herzliche Anteil­nahme, die wir beim Hln- schetden unseres lieben Va­ters, Groß- und Schwieger­vaters

Jakob Rotsuß' erfahren durften, sagen aus diesemWege herzlichen Dank. Ebenso danken wir für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer, den erhebenden Ge­sang des Singchors, dem HerrnBUrgcrmeisterunddem Kciegeroerein für ihre Kranz­niederlegungen und sür die zahlreiche Begleitung von nah und fern zu seiner letzten Ruhestätte.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Familie Gottlob Rothfuß.

Gefunden

1 Regenschirm 1 Schlüffelbüudle

Abzuholen Rathaus Zimmer? 2

Vrernseuöl

iu verschiedenen Flaschen- grüßen einzetroffrn bei

Ehr. Burghard jr.

Alteusteig

Schwarzwald- Derei«

Zweigverein

_ ___^ Altensteig

WMorgen Sonntag > s

UNachmittags-

Wanderung

über Lengenloch, Beuren nach Ettmannsweiler (Tr. Baum).

Abmarsch 13.30 Uhr bei Albert Luz.

Zu zahlreicher Beteiligung wird freundlich eingeladen.

Kirchliche Nachrichten

Samstag, 24. Juni Irauen- stunde sür die Stuttgarter eo. Frauen im Gemeindehaus, 20.15 Uhr.

Sonntag, 3. n. Trin., 8.30 Uhr Christenlehre. 9.30 Uhr Gottes­dienst. l0.30 Uhr Kindrrgot- tesdienst. _

Dienstag. 27. Juni, 20.15 Uhr Eo. Männerabeud. Mittwoch, 17 Uhr Bibel- und Kriegs« betstunde. Donnerstag 20.15 Uhr Eo. Mädchenkreis.

Spielberg! 9 Uhr Gottesdienst, V,1l Uhr Kinderkirche. Egmhansen: V,I1 Uhr Got­tesdienst.

Oberschwandorf: 13.30 Uhr Gottesdienst.

Methodistengemeinde

Sonntag V, 10 Uhr Predigt, 11 Uhr S.-Schule. Mittwoch, ro'/«Uhr Bibel, u. Gebetstunde.

Kath. Gottesdieust

Sonntag, den 25. Juni:

Simmersfeld: il Uhr ^Trömbach: 17 Ahr.

Sei Kopfweh

wenn es durch Schnupfen, Stockschnupfen und ähnliche Beschwerden vei ursacht ist, bringt das seit üb« hundert Führen bewahrte Klosterfrau- Lchnuvfpulver oft wohltuende Erleichterung. Klosterfrau-Schnupfpulver wird aus wirksamen Heilkräutern hergestellt von der gleichen Zmna, Sie den Klosterfrau-Melissengeist erzeugt.

Sie erhalten Klosterfrau-Schnupfpulver in Origmaldosen zu 50 M- (Inhalt etwa 5 Gramm), monatelang ausreichend, bei obrem äpolpeuer

2 Fliege« mit einer Klapps«

Wer einmal das Essen versalzt Kat, der wird fortan sehr vor­sichtig mit Salz umgehen. Leider ist unsere Zunge gegen eine Übersiitzung nicht so empfindlich, sonst würde sich mancher hüte».

mit SiUtoff- Saccharin >o statt zu Mn. Wird SWoff sparsamer ver­wendet, dam schmeck er besser, und, er würde auch nicht I» knapp sein.

Deutsche Süßstoff-Gesellschaft

m. b. H. B e r l r n Wtt

Vorn 26. Zum dis einscDI. 5. Zuli 1944

Keine kMMnnae

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