Amtliche Bekanntmachungen.
Viehzählung am 1. Dezember 1815.
Insoweit den Schultheißenämtern die erforderlichen Er- Hebungsformulare für die Viehzählung am 1. Dezember ISIS nicht bereits durch die Kohlhammersche Druckerei zugegange« find, werden die Herren
Ortsvorsteher
»usgefordert, dies dem Oberamt umgehend auf telegraphischem Wege zu berichten.
Eine Anzeige gemäß 8 3 Abs. 3 der Minist.-Verfiigß. v 9. Nov. 1915 (Staatsanz. -kr. 274, Ealwe Tagbl. -kr. 278), wäre zu unterlassen.
Talw, den 29. Nov. 1915.
K. Oberamt: Binder.
I. Nochtragsbestimnumqen des Kgl. Ministeriums des Innern über den Versand von Butler und Käse vom 12. Novbr. 1915.
Gemäß ^ 23 Abs. 2 der Brrfügnng des Ministeriums des Innern über die Regelung der Versorgung mit Milcherzeugnissen. insbesondere mit Butter und Käse, vom 30. Oktober 1913 („Staats- anzeiger" Nr. 236 und „Calwer Tagbkatt" Nr. 256) wird im Anschluß an dis Bestimmungen über den Versand von Butter und Käse weiter bestimmt:*
Die Landesversorgungsstelle kann im Bedarfsfälle in Abweichung von Ziffer 4 Absatz 3 und Ziffer 6 der Bestimmungen über den Versand von Butter und Käse bestimmen:
->) Im Falle des Absatzes 1 wie des Absatzes 2 der Ziffer 4 der Bestimmungen über den Versand von Butter und Käse vom 30. Oktober 1615 hat der Versender die Besörderuiwspapiere (Frachtbriefe, Paketkarten) je in doppelter Ausfertigung vollständig augefüllt mit der genauen Bezeichnung des Namens und Geschäfts- oder Wohnsitzes des Absenders und des Empfängers, sowie der Bezeichnung der Maren (Butter und Käsealten nach 6 und 7 der Verfügung des Ministeriums des Innern betr. Regelung der Versorgung mit Mischerzeugnissen) unter genauer Angabe der Gewichtsmengen der Landesversorgunosstelle zur Ausstellung des Versandscheins vorzulegen. Die Vorlage darf erst erfolgen, wenn der Ver
sender in der Lage ist, die Sendung sofort auszuführen.
Auf den Beförderungspapieren (Rückseite des Frachtbriefes, Abschnitt der Paketkarte) mutz die Rechnung für die Lieferung enthalten sein, b) Der Einzug des Kaufpreises (Ziffer 5 der Bestimmungen über den Versand von Butter und Käse) ist Sachs des Verkäufers.
Ist der Verkäufer ein Hersteller von Käse, so hat er den Unterschied zwischen dem Erzeugerund dem Großhandel-Höchstpreis an die Landesversorgungsstelle einzufenden. Auf dese Beträge findet Ziffer 7 der Bestimmungen über den Versand von Butter und Käse vom 30. Oktober 1915 entsprechende Anwendung.
' ) Steht dem Verkaufe nichts im Wege, und ist die Einsendung des in Buchstabe b Abs. 2 bezeichne- ten Betrags erfolgt, so genehmigt die Landesversorgungsstelle den Verkauf und den Versand dadurch, daß auf die varaeleqten Beförderungspapiere ein entsprechender Vermerk aufgedruckt wird. Diese Papiere gelten alsdann zugleich als Versandschein im Sinne des K 23 der Verfügung des Ministerium des Innern vom 30. Okt. 1915.
II. Bestimmungen der Landes-Dersorgungs- stelle über den Versand von Butler und Käse vom 13. Novbr 1915.
Die Landesversorgungsstelle bestimmt auf Grund der Bestimmungen des Kgl. Ministeriums des Innern über den Versand von Butter und Käse vom 12. November 1915, daß bis auf weiteres für den Versand nach Orten außerhalb Württembergs nur die unter u. l> und c dieser Bestimmungen genannten Vorschriften Anwendung finden.
Ein Versand wach auswärts kann also in keinem Falle mehr, auch nicht ausnahmsweise, durch die Ortsvcrsteher genehmigt werden, vielmehr müssen in jedem Falle die Versandpapiere an die Landrs- versergungsstelle eingesandt werden.
Dir Genehmigung für den Versand wach auswärts kann nur erfolgen, nachdem diese Berscrnd- bestimmungen durch unterschriftliche Vollziehung einer Fertigung von dem Versender anerkannt.sind.
Die Herren " ' '
Ortsoorsteher,
welche sich mit vorstehenden Bestimmungen eingehend vertraut machen wollen, werden beauftragt, dieselben den Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Calw, den 25. November 1915. _ K. Oberamt: Binder.
Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung eines Schiedsgerichts aas «rund -er Verordnung des Bundcsrats über die Einwirkung vo« Höchstpreisen auf laufende Verträge.
Nach der Verordnung des Bundesrats vom 11. November 1915 (Reichs-Eesetzbl. S. 758) kann bei Streitigkeiten über die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung von den Vertragsparteien eine schiedsgerichtliche Entscheidung beantragt werden. Zu diesem Zweck ist für Württemberg ein Schiedsgericht bei dem Oberlandesgericht in Stuttgart errichtet worden. Anträge und Eingaben sind zu richten: an das Schiedsgericht für Streitigkeiten über Höchstpreise bei dem Oberlandesgericht in Stuttgart.
Stuttgart, den 17. Nov. 1915.
Schmidlin.
Auf vorstehende im „Staatsanzeiger" Nr. 272 veröffentlichte Bekanntmachung werden die beteiligten Kreise hiemit hingewiesen.
Eälw, den 23. Nov. 1915.
K. Obcramt: Binder.
Das stellv. Generalkommando des XIH. (K. W.) Armeekorps hat hinsichtlich des
DerkaufsgewifferArtenvonAnfichtspostkarlen
am 20. ds. Mts. folgendes angeordnet:
„Unter Beziehung auf die Bekanntmachung des K. Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, vom 19. ds. Mts., betreffend Versendungsverbot für Postkarten mit Aufklebungen ufw. nach dem Ausland, wird die Verfügung des stellv. Generalkommandos vom 18. September d. I. betreffend den Verkauf gewisser Arten von Ansichtspostkarten (Staatsanzeiger vom 20. September d. I.) hiemit aufgehoben."
sZu vergl. Staatsanzeiger Nr. 275.)
Calw, den 24. Nov. 1915.
K. Oberamt: Binder.
liencr auf einen Vorstoß südwestlich San Martina, der abgewiesen wurde. Ebenso fruchtlos waren alle Angriffe im nördlichen Jfonzoabschnitt, so bei Za- oora. Plana, gegen mehrere Stellen des Tolmeiner Brückenkopfes, den Mrzli Vrh. wo 480 Tote vor nn- -erer Front liegen und auf die Vrsic-Stellung. Die Lage ist somit unverändert; die Jsonzofront fest in der Hand unserer Truppen. An der Tiroler Grenze wurde ein Anguss auf unsere Stellung am West- Hang des Monte Piano und bei der Schluderbacher Grenzbrücke blutig abgeschlagen.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Die an der Nordspitzc von Montenegro kämpfenden K. und K. Truppen haben gestern den Feind über den Metalka-Sattel zurückaeworfen. Auch das Grenzgebiet von Celebic wurde gesäubert. Eine von Mitro- wica vordringende österreichisch-ungarische Kolonne gewann an der ngch Zpek führenden Straße die montenegrinische Grenze. Es wurden in diesem Raume abermals 1308 gefangene Serben eingebracht. Die Bulgaren besetzten den Koles-Vrdo südwestlich von Pristina und die Höhen westlich von Ferizovic.
Die Reste des serbischen Heeres.
Rotterdam, 28. Nov. Der Korrespondent des „Nieuwe Rott. Eourant" in Sofia führt laut „Deutsch. Tageszeitg." aus, daß der Feldzug tatsächlich beendet sei. Von der serbischen Armee sind höchstens noch 80 000 Mann übrig, aufgelöst in Gruppen ohne Zusammenhang. Der Abzug nach Albanien oder Montenegro sei unmöglich, weil eine Verproviantierung dort ausgeschlossen fei, seitdem die österreichischen Torpedos. Tauchboote und Wasserflugzeugs die Häfen von Anti- vari, Durazzo und Medua absperren. Die englisch-franzö- sifche Expedition in Mazedonien sei vollkommen aussichtslos. Um die Bulgaren aus ihren jetzigen Stellungen zu vertreiben, wären 800 000 Mann mit entsprechender Artillerie notwendig. Ueberdies herrschen zwischen den Franzosen und Engländern in Saloniki schon jetzt Unstimmigkeiten. Die französischen Offiziere und Soldaten wünschten die Expedition aufzugeben, weil die Engländer sich an ihr kaum beteiligten. Die Franzosen, seien übrigens auf die schmale Froat zwischen Krivolak und Rabrowo zurückgedrängt, die von der bulgarischen Artillerie beherrscht wird. Die Franzosen hätten furchtbare Verluste erlitten. Der Korrespondent hält es für möglich, daß die Zentralmächte und Bulgarien, wenn die Ententemächte in Saloniki blieben und vielleicht auch Ka- valla als Operationsbasis gegen Bulgarien und die Türkei einrichten, sich den Durchzug ihrer Truppen bei Oktschilar sim südöstlichen Mazedonien) erzwingen werden, um dem Feind entgegenzuziehen. Griechenland würde dann zwischen den kriegführenden Parteien zu wählen haben.
Der serbische Rückzug nach Albanien.
(WTB.) Saloniki, 28. Nov. Atze nee Harms meldet: Infolge des schlechten Wetters und des Schnees keinerlei Tätigkeit an der französisch-englischen Front. Die Serben haben Katschanik verlassen und sich in der Richtunq auf Albanien nach den Straßen, die nach Skutari, Durazzo und Santi Quaranta führen, zurückgezogen. Die Eisenbahnlinie von Uesküb nach Mitrowitza ist vollständig von den Oesterreichern. Deutschen und Bulgaren besetzt. Die Bulgaren, verstärkt durch Abteilungen, die von Katschanik Herkommen, haben gestern die Serben angegriffen.
Vor der Räumung von Monastir.
Nom, 28. Nov. Die Agcnzia Stefam meldet unter dem 27. November aus Monastir: Die Serben, die gestern in Brod und Kruschervv, nördlich von Monastir waren. besetzten heute Novak, 10 Kilometer östlich der Stabt. Die Angriffe der bulgarischen Streitkräfte die man auf 2 Divisionen schätzt, sogen die serbischen Truppen dieses Abschnitts, die sich auf 10 000 Mann belaufen, werden immer leb- hafer. Man glaubt, daß die Verzögerung des Vorgehens der Bulgaren gegen Monastir durch die Erwartung auf Verstärkungen verursacht worden ist. Die Lage der Serben wirb als verzweifelt betrachtet. Die in den Militärspitälern verpflegten Verwundeten wurden gestern in der Richtuno nach Albanien weageführt. Die Räumung der Stadt wird voraussichtlich morgen stattfinden. Die Zivilbeamten sowohl, als auch die Konsuln Rußlands und Frankreichs sind ebenfalls abgereist.
Das blutige Ringen am Isonzo
Zürich, 28. Nov. Der „Tagesanzeiger" meldet laut „Kriegszeitung" von dem österreichisch-italienischen Kriegsschaplatz: Die -furchtbar schweren Kämpfe dauern ohne eine Entscheidung fort und ein Ende ist noch immer nicht abzusehen. Die Resultate des bisherigen Ringens und der Fortgang der Kämpfe beweisen, daß die Kämpfe sich immer noch um die vordersten Verteidigungslinien abspielen, von welchen Teile bald in diese bald in jene Hand übergehen, ohne daß damit die Sicherheit der österreichischen Hauptstellungen irgend wie gefährdet würde. Auf keinen Fall sind die bisher vom Angreifer erzielten kleinen Vorteile die dafür gebrachten Riesenopfer wert.
Unsere ll-Boole im Mittelmeer.
(WTB.) Berlin, 27. Nov. In der Entenkepresse ist in der letzten Zeit viel über die Erfolge des englischen ll-Boot-
, krieges in der Ostsee gesprochen worden, demgegenüber der ^ U-Bootkrieg der Mittelmächte im Mittelliindifchen Meer : nicht der Erwähnung wert sei. Eine Zusammenstellung er- j gibt für die Zeit vom 1. bis 15. Nov. folgendes Bild: 1. Zn ! der Ostsee ist nur der Dampfer „Suomi" mit 1016 Tonnen I versenkt worden. 2. Demgegenüber sind im Mittelmeer nach den bis jetzt vorliegenden Pressenachrichten in derselben Zeit 27 Schiffe mit 112 082 Tonnen versenkt worden. Liste der im Mittelmeer in der Zeit vom 1. bis 15. November durch U- Voote der Mittelmächte versenkten feindlichen Handelsschiffe (nach Pressemeldungen): 1. „Woolwich", englisch, 3000 Tonnen: 2. „Woodfield", englisch, 3584 Tonnen: 3. „Pasukumi Mara", japanisch, 5113 Tonnen: 4. „Dahre", französisch, 2127 Tonnen, 5. „Calvados", französisch, 6000 Tonnen: 6. „Jo- nio", italienisch, 1447 Tonnen; 7. „Tara", englischer Hilfskreuzer, 6322 Tonnen; 8. „Sidi Ferruch", französisch, 1619 Tonnen; 9. „Buresk", englisch, 4350 Tonnen; 10. „Lumina", englisch, 6200 Tonnen; 11. „Clan Moralisier", englisch, 5000 Tonnen; 12. „Caria", englisch, 3032 Tonnen; 13. „Elise", iralienisch, 208 Tonnen; 14. „Dechino", italienisch, 2450 Tonnen; 15. „Pser", französisch, 5600 Tonnen; 16. „Dagla", französisch, 5600 Tonnen; 17. „Liecins", englisch, 5000 Tonnen; 18. „France", französisch, 4085 Tonnen; 19. „Ancona", italienisch, 8210 Tonnen; 20. „Sir R. Awdry", englisch, 2070 Tonnen; 21. „California»", englisch, 6200 Tonnen; 22. „Firenze", italienisch, 3960 Tonnen; 23. „Bosnia", italienisch. 3000 Tonnen; 24., 25., 26. und 27. sind vier unbekannte feindliche Transportdampfer, etwa 20 000 Tonnen, zusammen 112 082 Tonneg.
Die Balkanlage.
Wieder eine Vierverbandsnote an Griechenland.
(WTB.) Athen. 27. Nov. Agence Havas meldet: Die Gesandten des Vierverbands überreichten heute vormittag der griechischen Regierung eine neue gemeinsame Note, die sich an die in den letzten Tagen überreichte anschließt. Die neue Note, die Einzelheiten behandelt, soll gleichfalls sehr wichtig sein. Im Anschluß an den Besuch der Gesandten des Bierverbands hatte Ministerpräsident Skuludis eine Besprechung mit dem König, worauf ein Ministerrat abschalten wurde. Die neue Note bestimmt genau die materiellen Verfügungen, die die Ver bandsmächte von der griechischen Regierung gemäß dem Abkommen, über das schon vorher eine 'grundsätzliche Einigung erzielt wordens war, erwarten. Nachdem die erste Note die Grundlagen festgelegt hat, nimmt der Vierverband an. dsß Griechenland der praktischen Durchführung sich nicht wider fetzen wird, besonders nach den wohlwollenden Maßnah-