Auch wollen alle Eesuchsteller für einen gewissen Mindestverbrauch garantieren. Kling wollte nun allerdings noch den Elektromotor gestellt Hallen. Zn Anbetracht des Umstandes, daß die Einrichtung während der Kriegszeit überhaupt mit wesentlich Mehrkosten verknüpft ist — es muh eine Eisendrahtleitung gelegt werden, die nur 10 Jahre Lebensdauer hat und eine gröhere Anzahl von Masten erfordert als die Kupferdrahtleitung; weiter ist alles Installationsmaterial ganz gewaltig im Preis gestiegen — wurden aus der Mitte der Kollegien Bedenken gegen die Ausführung überhaupt geäuhert, umso mehr als man den Eesuch- stellern schon vor dem Krieg den Anschluh ans städtische Elektrizitätswerk anheim gestellt hatte. Andererseits wurde aber auch der Notstand nicht verkannt^ den die Eesuchsteller infolge Mangels an Licht und Arbeitskraft zur Zeit haben. Es wurde demnach schließlich beschlossen, die Zuleitungen zur Ausführung zu bringen, das Gesuch des Pächters Kling aber um Stellung des Motors unberücksichtigt zu lasten. — Wie der Vorsitzende mitteilte, hat sich Frl. Irene Schütz zur Schmückung der Soldatengräber bereit erklärt, wenn nun die bestellten Kreuze fertiggestellt sind, sollen Aufnahmen von den Einzelgräbern gemacht werden, und den Angehörigen der Gefallenen zugestellt werden. — Die Kollegien beschlosten weiterhin, auch dieses Jahr an Weihnachten die einberufenen Calwer Söhne mit einem Liebesgabenpacket zu erfreuen. Es wird sich diesmal wohl um 5—600 Einberufene handeln, da nicht nur die im Felde Stehenden, sondern alle Einberufenen mit einer Gabe bedacht werden sollen. Die Ausgaben wurden auf 15—1800 -K berechnet. — Zur Frage der städtischen Lebensmittelregelung wurde mitgeteilt, dah auf eine Anfrage bei der Vermittlungsstelle Stuttgart die Antwort eingelaufen sei, datz sie bezüglich ihres Eiervorrats ausverkauft sei, dah aber in Zeitkürze wieder Angebote gemacht werden können. Die städtischen Eier sind von den Geschäften noch nicht ganz verkauft worden. Was die Kartoffelversorgung anbelangt, so konnte von der Kartoffelreichsverteilungsstelle bisher erst die Bestätigung über 600 Zentner erhalten werden, während jetzt schon 1200 Zentner notwendig sind. In einer Erörterung über die neueste Regierungsverordnung betreffend Milchhöchstpreise wurde die Festsetzung von Höchstpreisen vorerst nicht für notwendig erachtet. Bezüglich des Händlerpreises in Calw wurde mitgeteilt, dah verschiedene Händler jetzt schon geneigt wären, im Preis herunterzugehen, sie seien aber bei einer Konventionalstrafe von 50 verpflichtet worden, die Preise einzuhalten.
Verordnung über Häute und Felle.
Das stellv. Eeneneralkommando giebt bekannt:
Mit dem 10. November 115 treten an Stelle der bisherigen Bestimmungen über die Beschlagnahmt
an ErohviehhLuten die Anordungen einer Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Häuten und Fellen in Kraft, die den Handel mit Häuten und Fellen in einscheidender Weise regeln. Durch diese Bekanntmachung werden alle im Inland anfallenden Erohvieh- häute und Kalbfelle, die ein bestimmtes Gewicht erreichen, beschlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme ist jedoch ihre Veräußerung und Lieferung an bestimmte Abnehmer zugelasten. Die Regelung des zugelastenen Handels mit Häuten und Fellen lehnt sich an diejenige an. die bisher auf Grund der Bekanntmachung vom 32. November 1914 — Etaatsanzeiger vom 3. Dezember 1914, Nr. 288 — bestanden hat. Die endgültige ^ Sammelstelle des beschlagnahmten Gefälles ist die Deutsche Rohhaut Aktiengesellschaft in Berlin, während die Kriegsleder Aktiengesellschaft in Berlin seine Verteilung an Gerbereien vorzunehmen hat.
Als Aenderung in dem bisherigen Zustande kommt insbesondere in Betracht, datz ein Schlächter, der nicht Mitglied einer Häuteverwertungs-Vereini- gung ist, an einen Händler ohne Rücksicht darauf liefern darf, ob er an diesen Händler bereits vor denv 1. August 1914 geliefert hat; dah Händler, deren monatlicher Umsatz eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, außer an einen zugelastenen Großhändler auch an einen anderen Händler verkaufen dürfen; dah der unmittelbare Ankauf von Häuten durch eine Gerberei von einem Schlächter, der bisher in gewissem Umfang zulässig war, in keinem Falle mehr statthaft ist.
Die Veräuherungserlaubnis dgr beschlagnahmten Häute und Felle ist aber an die Beachtung bestimmter Vorschriften geknüpft, die für die Behandlung der Häute und Felle aufgestellt sind und insbesondere die schnelle Weiterleitung des beschlagnahmten Gefälles durch die am Häutehandel beteiligten Kreise bezwecken.
Eine bemerkenswerte Neuerung der Bekanntmachung gegenüber dem bisherigen Zustand besteht auch darin, dah von der Bcräuherungserlaubnis innerhalb einer bestimmten Frist Gebrauch gemacht werden muh. Wer diese Veräußerung inerhalb der gestellten Frist unterläßt, unterliegt einer Meldepflicht, über die in seinem Besitze befindlichen Häute und Felle an die Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung! für Ledejr und Lederrohstoffe in Berlin. Es darf angenommen werden, dah gegenüber der unberechtigten Ansammlung von Häuten oder Fellen von dem Rechte der Enteignung Gebrauch gemacht wird.
Die Ablieferung und Verwendung des aus militärischen Schlachtungen sowie aus den besetzten feindlichen Gebieten, aus den Etappen- und Operationsgebieten stammenden Gefälles ist durch besondere Vorschriften geregelt. Ein Bezug derartigen Gefälles ist jedenfalls nur von der Kriegsleder-Aktiengesellschaft erlaubt.
Besondere Bestimmungen gelten für die aus dem neutralen Ausland eingeführten Häute und Felle. Sie sind nicht beschlagnahmt; ihre Besitzer unterliegen aber einer Pflicht zur Meldung und Lagerbuchführung.
lieber Ausnahmen von den Anordnungen der Bekanntmachung, deren Wortlaut im „Staatsanzeiger" vom 10. November 1915 eingesehen werden kann, hat nur die Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin >V., Verlängerte Hedemannstrahe 9/10, zu befinden.
Deutsche Berkehrseinheit.
Der Ausschuh des Verbands Württ. Industrieller E. V. behandelte in seiner 6. Kriegstagung die Frage des künftigen handelspolitischen Verhältnisses zwischen deutschem Reich und Oesterreich-Ungarn und nahm den vierten Bericht über die Kriegsanfgaben des Verbandes entgegen, der sich besonders u. a. mit der Frage der Auslandsforderungen bejahte, lieber die Beschaffung von Heeresausträgen für die württ. Industrie konnte berichtet werden, daß ganz gewaltige Auftrags- ' mengen durch die Tätigkeit des Verbandes ins Land .gebracht werden konnten. Zur Frage der deutschen Vcrkchrseinheit nahm der Ausschuh folgende Ent- schliehung an: „Der Verband Württ. Industrieller begrüht die in neuester Zeit wieder stärker an den Tag tretenden Bestrebungen, die auf eine deutsche Verkehrseinheit im Eisenbahn- und Binnenschiffahrtswesen gerichtet sind und vor allem eine Vetriebsvereinheit- lichung in den Händen des Reichs fordern. Der Verband hält die Durchführung dieser Forderungen für eine der selbstverständlichsten Folgen des jetzigen deutschen Volkskrieges und er ist bereit, diese Bestrebungen im Interesse der württ. Industrie nach seinen ganzen Kräften zu unterstützen."
Unterreichenbach, 14. Nov. Die hiesige Psaer- stelle, welche seit August v. I. erledigt war, ist wieder besetzt worden. Zum Pfarrer ist der Hem Pfarrer von Ochsenbach, Gustav Müller ernannt worden, welcher voraussichtlich anfangs Dezember aufziehen wird.
Druck u. Verlag der A. Oclschläger'schen Buchdruckerci, Calw. Für die Schriftl. verantwort!. Otto Scltmann, Calw.
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