Ernte-Dank.
Morgen feiern wir das Ernte- und Herbstdankfest. Daß es uns möglich war, den reichen Segen der Felder, Weinberge und Gärten einzuheimsen, verdanken wir zum großen Teil unseren tapferen Vaterlandsverteidigern. Gerade das Ernte- und Herbstdankfest mahnt uns, auch derer zu gedenken, welche durch ihr treues Ausharren die Verwüstung unserer Fluren verhinderten und uns das Schicksal der Länder des Kriegsschauplatzes ersparten. Aetzt gelten die Worte: „Alles, was ich bin und habe, dank ich dir, mein Vaterland. Nicht in Worten nur. und Liedern ist mein Herz zum Dank bereit; mit der Tat will ich's erwidern dir in Not, in Kampf und Streit." Wir können unfern Dank auch dadurch zum Ausdruck bringen, daß wir von der Fülle des Segens, den unsere Fluren spendeten, den Verwundeten einen kleinen Teil zukommen lassen. Die zugedachten Liebesgaben werden dann von den Gemeinden gesammelt, und in das Vereins-Lazarett nach Calw gebracht. Erwünscht sind Eier, Butter, Honig, Eingemachtes, Geflügel, Gemüse, vor allem Kraut, Obst und Kartoffeln. Der Bedarf an Kartoffeln könnte "mit Leichtigkeit zum größten Teil durch freiwillige Spenden zusammengebracht werden, so daß die Lazarettverwaltung die für den Kartoffelankauf bestimmte Summe für Wurst, Butter und dergl. verausgaben könnte. Damit Gläser, Säcke, Körbe und dergl. wieder zurückgegeben werden können, werden die Spender gebeten, die Verpackungen mit ihren Namen zu versehen. Auch an dieser Stelle sei daran erinnert, daß der Verbrauch von Leinwand immer ein ziemlich großer ist. Deshalb bitten wir vor allem die Hausfrauen des Calwer Waldes, die einen großen Vorrat von Leinwand ihr eigen nen
nen: Die Herzen auf, die Truhen auf! Versäume niemand, am Ernte- und Herbstdankfest seine Dankbarkeit gegen unsere tapferen Krieger mit der Tat zu beweisen, damit die große Zeit an uns kein kleines Geschlecht finde. Deshalb: Treue um Treue!
Erhebung über Butter und Fette.
Nach einer Verfügung des Ministeriums des Innern findet auf Grund der Budesratsverordnungen über die Vorratserhebngen am 25. November eine Ausnahme der Vorräte von Butter aller Art, Butterschmalz (Rindschmalz) und Speisefetten statt. Als Speisefette im Sinne dieser Bekanntmachung gelten insbesondere Schweinefett, Nierenfett, sonstige nicht mehr rohe tierische Fette, Margarine, Pflanzenfette und Kunstfette jeder Art, ferner solche Butter und solches Butterschmalz (Rinderschmalz), das mit andern Fetten vermischt ist. Die Aufnahme erstreckt sich auf die landwirtschaftlichen Betriebe und diejenigen Unternehmungen, die aus Anlaß ihres Handels- oder Gewerbebetriebes Eigentum an Vorräten von Butter, Butterschmalz und Speisefetten haben; als Handelsbetrieb ist auch der Gelegenheitshandel anzusehen. Zur Aufnahme der Vorräte und zur wahrheitsgemäßen Anzeige der vorhandenen Vorräte sind die Betriebsinhaber oder deren Stellvertreter verpflichtet. Die Aufnahme umfaßt die Vorräte an Butter, Butterschmalz und Speisefetten, die sich in der Nacht vom 24. zum 25. November 1915 im Eigentum der zur Angabe Verpflichteten befunden haben. Vorräte, die in fremden Vorratsraumen und dergleichen lagern, sowie diejenigen Vorräte, die sich zur Zeit der Erhebung auf dem Transport befinden, sind vom Eigentümer anzu
geben. Wenn der gesamte vorhandene Vorrat an Butter, Butterschmalz und Speisefetten zusammengenommen weniger als 3V Pfund beträgt, entfällt die Anzeigepflicht. Die Durchführung der Erhebung liegt den Ortsvorstehern ob. Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verfügung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird auf Grund der Bundesratsverordnungen mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Wer fahrlässig diese Auskunft macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvermögensfallc mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft.
Letzte Nachricht.
Churchill demissioniert?
(WTB.) London, 13. Nov. (Telephon, nachm. 1 Uhr.) Churchill bot Asqnith seine Demission an, da er nicht in den Kriegsrat ausgenommen worden se* und nicht in gut bezahlter Untätigkeit verharren «olle.
Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei, Calw. Für die Schrift!, verantwort!. Otto Seltmann, Calw.
Amtliche und Privat-Anzeigen.
K. Amtsgericht Lalw.
Dir Reihin'olge, in welcher die für das Jahr 1916 gewählten
Schöffen
an den einzelnen ordentlichen Sitzungstagen Dienst zu leisten haben, wird durch Auslosung in der am
Dienstag, 16. November 1915, vormittags 9 Uhr stattfindenden öffentliche» Sitzung des K. Amtsgerichts bestimmt werden. Den 12. November 1915.
_ Amtsrichter Jrion.
Stadtschultheißenamt Calw.
Sie Ausnahme dn Vonöle au Brotgetreide, Hafer »ad Mehl
am Dienstag, den 16 . November 1916 ,
wird durch Zähler oorgeaommen. ^
Die Landwirte, (Selbstversorge,), Bäcker, Konditoren nnd Händler werden, unter Hinweis aus die in der Beilage zum Calwer Tagblatt Nr. 26 l abgedruckte Verfügung, dringend aufgefordert, ihre Vorräte durch Wägen genau nach Zentner nnd Pfund feftzustelleu. E» werden Nachprüfungen stattfinden und unrichtige Angaben strenge bestraft.
Den 13. November 1915.
Stadtfchuttheißenamt.
— _ A. B. Dreiß.
— Althrugstett.
Am nächsten Dienstag wird ein zum Schlachten geeigneter
Farcen
öffentlichen Aufstreich auf dem Rathaus oerkanft.
_Schuttheitzenamt
Calw.
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von Montag, den 18. Novbr. ab
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Talw, 13. November 19;?,
Todes-Anzeige.
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Ernestine Mglivg.
Witwe,
ist heute Nacht im 82. Lebrnrjakr nach Kur- zem Kranksein sanft entscblafen, wovon wir Freunde und Be- kannte tiesbetrübt in Kenntnis setzen.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
die Enkelin: Paula Barth.
Beerdigung Montag nachmittag 2 Uhr.
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im BereinshanS findet morgendem Sonntag nm 8 Uhr statt.
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Sonntag, 2 Uhr. am RathanS.
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