Schwarzwälder Tageszeitung

Teile 4

* Vergünstigungen sür kriegsversehrte Lauowikte uud Gärtner. Kriegsversehrten, die ihrem Beruf als praktischer Landwirt oder Gärtner nicht mehr nachgehen können, werden bei der Ausnahme m eine höhere Landbau- oder höhere Garten-, Obst- und Wein» bauschuie Erleichterungen gewahrt, um ihneir damit die Mög­lichkeit zu eröffnen, Lehrer an landwirtschastlichen oder garten­baulichen Berufsschulen zu werden.

* Vereinfachte Ausführung von Kinderwagen. Im Interesse der Rohsroffersparung und der Arbeitsvereinsachung während ver Kriegszeit erfolgt eine Einschränkung von Typen der Kindcr- Wagen sowie eine Vereinfachung der Ausstattung. Nach der neuen Anordnung, die am 1. Juli 1942 in Kraft tritt und die auch ftir die eingegliederten Ostgebiete sowie für Eupen, Malmedy «nd Moresnet gilt, dürfen z. V. sämtliche herzustellenden Kin­derwagen nur in Elfenbein einfarbig ohne jede Abtönung und phne jede Absetzung hergestellt werden.

Scherubach. (90 Jahre alt.) Am 18. Juni d. I. feiert Babette Keppler in Echernbach ihren 90. Geburtstag. Sie entstammt dem alteingesessenen Geschlecht der Keppler auf dem Schernbacher Haidt. Bor über 200 Jahren haben sich die Vorfahren der heute noch hier ansässigen beiden Familien Kepp'er (Hardt-Fritz und Hardt-Christian) hier angesiedelt. Babette Keppler ist die Aelteste dieses im ganzen Lande weitverzweigten Bauerngeschlechtes. In ihre Jugendzeit fallen die deutschen Einigungskriege von 1866 und 1870. Gerne erzählt die Jubilarin, die sich noch einer guten körperlichen Rüstigkeit und geistigen Frische erfreut, aus ihren Iugenderinnerungen. Wir wünschen der allerseits hochgeschätzten Jubilarin einen schönen Lebensabend. B.

Frickenhausen, Kr. Nürtingen. (AufderFluchterschos. sen.) Wie wir zu dem folgenschweren Kraftwagenunglück, bei dem ein 4 Jahre altes Mädchen ums Leben kam und ein Fräulein verletzt wurde, noch erfahren, handelte es sich bei dem Lenker des Lastkraftwagens, der sich ohne Führerschein an das Lenkrad gesetzt hatte, um den 27 Jahre alten verheirateten und in Reutlingen wohnhaften Robert Kottler. Dieser war, nachdem er das schwere Unglück herbeigeführt hatte, flüchtig gegangen, konnte aber bereits am Sonntag übend in Fiitzen bei Donau- eschingen von der Polizei verhaftet werden. Als am Montag G früh sein Abtransport zur Bahn erfolgen sollte, versuchte er erneut zu flüchten, und als er auf wiederholten Anruf nicht Halt machte, ereilte ihn die tödliche Kugel.

Rottenburg. (Schwerer Sturz.) Elektromeister K. Sprin­ger, welcher einen jungen Mann am Kleinkraftrad ausbildete, fuhr mit diesem die Eartenstraße aufwärts, wobei der junge Mann die Herrschaft über das Fahrzeug verlor und gegen einen Randstein fuhr. Beide wurden vom Kraftrad geschleudert, wobei Springer schwere innere Verletzungen erlitt.

Thalheim, Kr. Sigmaringen. (Blutvergiftung durch Katzenbitz.) Landwirt Matthias Steckeler widerfuhr ein nicht alltägliches Mißgeschick. Er wurde von einer Katze, die ihre Jungen bedroht glaubte, in den Arm gebissen. Es stellte sich Blutvergiftung ein, so datz Steckeler in das Krankenhaus ein­geliefert werden mutzte.

Mannheim. (Zum Tode verurteilt.) Vom Sonder- gcricht in Mannheim wurde der 32 Jahre alte verheiratete Ar­beiter Heinrich Gustav Herweck auS Mannheim als Volksschäd­ling und Gewaltverbrecher zum Tode verurteilt. Hermcck hat in der Nacht zum 18. Januar 1942 in Mannheim auf der Jung­buschstraße eine Frau, die dort auf ihre Schwester wartete, über­fallen und zu Boden geworfen, ihr die Handtasche zu entreißen versucht und auf sie mit den Füßen eingetreten, bis zwei Schif­fer auf der verdunkelten Straße dazu kamen und eingriffen. Bei Heinrich Herweck handelt es sich um einen rohen, dem Trünke verfallenen Menschen.

Amerika-Deutsche treffen in Stuttgart ein

Paris, 10. Juni. Im Laufe des Montag traf ein weiterer Transport von 410 Heimkehrern aus Nord-, Mittel- und Süd­amerika an der spanischen Grenze ein. Am Dienstagmorgen setz­ten die Rückkehrer ihre Fahrt nach Stuttgart fort, wo sie am Mittwoch mittag Eintreffen werden.

Auf der Fahrt in die Heimat wurde Len Heimkehrern in Bordeaux Lurch die Ortsgruppe der AO. der NSDAP, und die Verlierer des Befehlshabers der drei Wehrmachtsteile eine herzliche Begrüßung zuteil. Auf dem vor Paris gelegenen Bahn­hof Juvisy begrüßte der Landesgruppenleiter in Frankreich der AO. der NSDAP, und Vertreter der deutschen Botschaft in Paris die Heimkehrer.

i Schwarzschlächter vor dem Sondergericht

' Stuttgart. Der 38 Jahre alte Karl Kühsutz aus Heidenheim- Schnaitheim lieg in der Zeit von September 1940 bis Dezember 1941 durch den 39jährigen Karl Ereiner aus Heidenheim, dem der 22jährige Ernst Rill dabei hals, mindestens elf Schweine, vier Kälber und ein Schaf schwarzschlachten; außerdem bezog er 36 Kilogramm Kalbfleisch ohne Bezugsberechtigung. Das Fleisch gab er, ohne Marken oder Bezugscheine dafür zu ver­gangen, teils an andere Betriebe, teils in seiner eigenen Gast­wirtschaft ab. Die durch die Schwarzschlachtungen hinterzogene !Schlachtsteuer belief sich auf 117 RM. Der 42 Jahre alte Konrad Kimme! in Schnaitheim kaufte von Kühsutz für seine 'Gastwirtschaft insgesamt 175 Kilogramm Fleisch ohne Marken oder Bezugscheine, obwohl er wußte, datz es sich um Fleisch aus Schwarzschlachtungen handelte.

Das Sondergericht Stuttgart verurteilte Kühsutz zu 2^ Jah­ren Zuchthaus, 300 RM. Geldstrafe und 2000 RM. Werter,qtz. Greiner, der sich gewissenlos mit Schwarzschlachtungen besagte und dazu noch den doppelten Preis dafür verlangte, erhielt 'l^ Lahre Zuchthaus und 150 RM. Geldstrafe. Gegen Kimmel lautete das Urteil ans sechs Monate Gefängnis und 100 RM. Geldstrafe. Ernst Rill kam mit vier Monaten Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft verbüßt sind, und 50 RM. Geld­strafe davon.

Neues von der Reichskleiderkarle

Vrzugsabschnitt Nr. 12V der 3. Reichskleiderkarte ab 1. November 1042 fällig Geltungsdauer der 2. Reichs­kleiderkarte um ein weiteres Jahr verlängert

DNB Berlin, 16. Juni. In einer im Reichsanzeiger vom 17. Juni veröffentlichten 19 -Durchführungsverordnung des Son­derbeauftragten für dis Spinnstoffwirtschaft zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren sind die mit dem AufdruckGültig nach Aufruf" versehenen Bezugs­abschnitte Nr. 1 bis 20 der 3. Reichskleiderkarte für Männer, Frauen, Knaben, Mädchen und Kleinkinder aufgerufen worden. Der Zeitpunkt der Fälligkeit dieser 20 Bezugsabschnitt« ist für alle 3. Reichskleiderkarten einheitlich auf den 1. Novem­ber 1942 festgesetzt worden.

In der gleichen Durstführungsanordnung ist die Geltungs­dauer der 2. Reichskleiderkarte für Männer, Frauen, Knaben, Mädchen und Kleinkinder und der 2. Zusatzkleider­karte für Jugendliche über den 31. August 1942 hinaus um ei« weiteres Jahr verlängert worden, llnausgenutzte Bezugsab­schnitte der 2. Reichskleiderkarte und der 2. Zusatzkleiderkarte sür Jugendliche können also neben den Pezugsrechten der 3. Reichskleiderkarte auch nach dem 31. August 1942 für An­schaffungen verwendet werden.

Die Vorarbeiten für die Herausgabe der 4. Reichskleiderkarte sind bereits, ausgenommen worden.

r> r. 139

Der Reichsstock für Arbeitseinsatz

Das Aufkommen an Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung wird vom Reichsarbeitsminister alsReichsstock für Arbeitsein­satz" verwaltet. Der Reichsstock hat, wie jetzt zum ersten Male Ministerialrat Böhm imReichsarbeitsblatt" mitteilt, aus den Beiträgen der Arbeiter und Angestellten und aus sonstigen Ein­nahmen in den Jahren 1934/37 jährlich durchschnittlich 1,48 Mil- liarden Mark eingenommen. In den Jahren 1938,41 betrugen die jährlichen Einnahmen durchschnittlich 2,3Milliarden Mark, für 1942 sind sie mit 2,7 Milliarden Mark eingesetzt. Aus diesen Einnahmen bestreitet der Reichsstock zunächst seine Aufwendungen für die Regelung des Arbeitseinsatzes, sür die Arbeitsbeschaffung, Arbeitseinsatzverwaltung und die Arbeitseinsatzunterstützungen, die sich jetzt hauptsächlich aus Unterstützungen für die Dienstver­pflichteten zufammensetzen. Als zur Zeit der großen Arbeitslosig­keit die Aufwendungen des Reichsstocks für diese Zwecke noch weit höher, die Einnahmen aber niedriger waren, hat das Reich dem Reichsstock insgesamt für drei Milliarden Mark Zuschüsse gegeben. Davon sind von 1935 bis 1939 dem Reich über zwei Milliarden zurückerstattet worden. Der Reichsstock hat sich zur Arbeitsbeschaffung auch an der Finanzierung des Baues der Reichsautobahnen beteiligt. Bis Ende 1941 sind hierfür 3,3 Mil­liarden Mark als Darlehen gezahlt und für 1942 nochmals 150 Millionen vorgesehen worden. Hauptsächlich aus diesen Darlehen wurde ein Vermögensstock gebildet, der gegebenenfalls den gro­ßen sozialen Nachkriegsaufgaben dienstbar gemacht werden kann. Weitere 1,3 Milliarden Mark hat der Reichsftock bisher in dar Sondervermögen des Reiches für die Ehestandsdarlehen und Kinderbeihilfen gezahlt. Seit 1934 hat der Reichsstock ferner einen bestimmten Teil seiner Beitragseinnahmen der Renten­versicherung zugeführt. Bis zum Ende des Rechnungsjahres 1941 hat die Rentenversicherung 1,8 Milliarden Mark bekommen. In den letzten Jahren erhielt sie durchschnittlich jährlich 454 Mil­lionen. Von nun an wird ein noch wesentlich höherer Teil des Veitragsaujkommens des Reichsstocks der Rentenversicherung zu­geführt werden, und zwar fast zwei Drittel des Beitragsauf­kommens. Für 1942 ist ein Betrag von 1,48 Milliarden Mark vorgesehen, also rund eine Milliarde Mark mehr als im Jahr zuvor.

Spiel und Sport

Die Kreismeisterschafte« des NSRL.

Am Sonntag war die Nagolder Kampfbahn für den Bezirk 5- des NSRL. die Stätte des Wettstreites um die Kreismeisterschaften in der Leichtathletik. Die unter der Leitung des Bezirksfachwarts für Leichtathletik G. Seeg er, Calw durchgeführten Wettkämpfe, die mit Totenehrung und Flagqenhissung feierlich eröffnet wurden, brachten die Dorsichtung der Tüchtigsten für die auf 5. Juli fest­gelegten Bereichsmeisterschasten des NSRL. in Stuttgart und be­wiesen im übrigen erneut, daß die Breitenarbeit erfreuliche Fort­schritte in unserem Sportbezirk macht. Auf allen Gebieten, gleich ob Lang- oder Kurzstreckenlauf, Stoß- oder Wursdisziplin, wurde Beachtliches geleistet. Besonders zu begrüßen war die starke Be­teiligung der Jugend mit besten Leistungen an den W-ttkämpfen - auch die Frauen konnten mit sehr erfreulichen Leistungen aufwarten. Neben den letzten Entschcidungskämpfen füllten die Meister­schaften der Sommerspiele den Nachmittag. Siegerehrung und Flaggenhissung beschlossen die 3. Kriegsmeisterschaften in der Leichtathletik, zu deren Beginn Bezirkssportwart Pantle die Teilnehmer im Auftrag des Sportvezirkssührers begrüßt hatte.

Verleger und Schriftleiter Dieter Lauk z. Zt. bet der Wehrmacht Verantwortlich für den gesamten Inhalt Ludwig Lauk in Altensteig Druck Buchdruckerei Dieter Lauk, Altensteig. Z. 3t. Preis!. 3 gültig

Amtliche Bekanntmachungen

Kreis Calw

Verbot des unmittelbaren Verkaufs von Obst von Erzeugern an Verbraucher

Nachstehend bringe ich die Anordnung Nr. 5 des Garten- bauwirtschaftsverbandes Württemberg vom 5. Juni 1942 zur allgemeinen Kenntnis.

Die Herren Bürgermeister werden um ortsübliche Bekannt- gäbe ersucht. Ihnen und den Polizeivollzugsbeamten obliegt die Ueberwachung der ergangenen Vorschriften.

Calw- den 15. Juni 1 942. De r Landrat: Dr. Haegele.

Zur Sicherung einer dem Ernteertrag angemessenen Ver­sorgung der Bevölkerung mit Beeren und Obst wird auf Grund des 8 4 der Verordnung über den Zusammenschluß der deut­schen Gartenbauwirtschaft vom 21. Okt. 1936 (RGBl. I, S. 91 l) und des § 8 der Satzung der Gartenbauwirtschaftsoerbände vom 6. Febr. 1937 (RNDDl. S. 79) sowie auf Grund der Anordnung Nr. 15/42 der Hauptoereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 1. Mai 1942 (RNDBl. S. 143) mit Zustimmung des Neichsoerteidigungskommissars im Wehrkreis V und des Vorsitzenden der Hauptoereintgung der deutschen Gartenbauwirtschast angeordnet:

1. Der unmittelbare Verkauf von Erdbeeren, Johannis­beeren, Stachelbeeren, Kirschen, Pflaumen, Zwetschgen, Apri­kosen (Marillen) und Tafelbtmen von Erzeugern an Berbrau- cher ist auch mit Wirkung für den Erwerber gemäß den Bestimmungen der Anordnung Nr. 15 42 der Haupt- verrinigung der deutschen Gartenbauwirtschast vom I. Mai 1942 verboten. Die Abgabe von Aepseln bleibt einer späteren Regelung Vorbehalten. Dem Verkauf stehen gleich der Tausch, sowie die Ueberlassung dieser Erzeugnisse gegen eine gewerb­liche oder berufliche Gegenleistung (z. B. Dienste).

2. Der Ernteanfall der oorbezeichneten Erzeugnisse ist an die zuständigen Bezirksabgabestellen für Gartenbauerzeugnisse oder drren Ortssammelstellen abzuliefem.

3. Die Porschristen von Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung s) auf den Verkauf von Erzeugern an Verbraucher, die in

derselben Gemeinde ansässig sind,

b) auf den Verkauf von Erzeugern an benachbarte Laden­geschäfte, wenn die schriftliche Genehmigung des Garten-

bauwirtschaftsverbandes ovrliegt,

c) auf Lieferungen auf Grund genehmigter Anbau- und

Lieferungsverträge.

4. Verbraucher im Sinne dieser Anordnung sind auch die Großverbraucher (Gaststätten, Werkküchen, Bäcker und Kondi­toreien, Süßwarenhersteller usw.).

Klein- und Schrebergärtner, Obstpächter (Käufer der. Obst» baumbehänge), sowie Hausgartenbesitzer, die Obst nicht er-

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für Küche und Haushalt ge­sucht. Es ist Gelegenheit ge­boten das Kochen zu erlernen.

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.Danksagung. Spielberg,I6.6.42.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, welche wir bei dem Heldentod unseres lieben Sohnes, Bruders und Schwagers Gefr. Hans Zahn von allen Seiten erfahren durften, sagen wir herzlichen Dank. Besonders danken wir dem Herrn Pfarrer für die trostreichen Worte, dem Kirchenchor für den Gesang und der Krieger- Kameradschaft für die herzliche Anteilnahme. In tiefer Trauer: Die Mutter Katharine Zahn, Gall mit Angehöriaen.

in Kinderlosen Haushalt, in schön gelegenes Landhaus im Schwarzwald gesucht. Eintritt kannsofort erfolgen.

Angebote unter Nr. 451 an die Geschäftsstelle ds. Bl.

RSB. Altensteig

Heute 20 Uhr.

Kirchliche Nachrichten

Heute 8 Uhr Kriegsbetstunde in der Kirche.

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Alteusteig, 1 7.Juni1942.

Wir erhielten die unfaß- bare, schmerzliche Nachricht, daß unser lieber Sohn und Bruder

Soldat

Erwin Biirkle

bei den Kämpfen im Osten am 26. Mai sein junges, hoffnungsvolles Leben im Alter von 20 Jahren in treuester Pflichterfüllung sür Führer, Volk und Vaterland geopfert hat.

In tiefer Trauer:

Die Eltern Christian Bürkle mit Frau und Geschwister.

werbsmäßig anbauen, fallen ebenfalls unter die Bestimmung dieser Anordnung.

III.

1. Zuwiderhandlungen werden nach den geltenden Be- stimmungen bestraft. Als Zuwiderhandlungen sind auch Maß­nahmen anzusehen, die, ohne daß sie gegen den Wortlaut ver­stoßen, eine Umgehung dar stellen.

2. Erzeugnisse, die unter Verletzung dieser Anordnung er­worben worden sind, können nach den Vorschriften der §8 9 und l O der Berbrauchsregelungsstrafoerordnung in der Fassung vom 26. Noo. 1941 (RGBl. I. S. 734) eingezogen werden.

IV.

1. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt Zlff. V Abs. la der Anordnung Nr. 2/41 des Gartenbauwirtschaftsoerbandes Württemberg über die Regelung des Absatzes der Ernährung dienender Gartenbau­erzeugnisse vom 14. 7. 1941 (oeröffentl. imRegierungsanzeiger für Württemberg" Nr. 51, vom 16. Juli 1941) außer Kraft.

Stuttgart, den 5. 3unt 1942.

Zer Vorsitzende des GllttenblluwlktfHaftsverbaud. Württemberg

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