die Annahme des Bierverbandsbeschlusses durch Serbien den serbisch-griechischen Bündnisvertrag aufhebe. Die Oppositionskreise sind entgegengesetzter Ansicht, da kein Zweifel bestehe, daß Serbien durch die Annahme des Vierverbandsbeschlusses die Grundlage des Vertrages mit Griechenland ausgeschaltet habe.
Die Schweizer Sozialdemokraten zur bewaffneten Neutralität.
(WTB.) Berlin, 8. Sept. Der Vorstand der schweizerischen sozialdemokratischen Partei hat dem „Berliner Tagebl." zufolge an den Bundesvat das dringende Ersuchen gestellt, das Aufgebot von Militär einzuschränken.
Zum Untergang des „Hesperian".
Berlin, 7. Sept. Der gesunkene Dampfer ,,Hesperian" wurde, dem „Berliner Tagebl." zufolge als Truppentransportschiff verwendet. In einer Depesche des „Germania Herold" aus St. Zohns von Ende Juli heißt es: „Die Dampfer „Hesperian" und „Herschel" mit 1800 Mann kanadischen Truppen und 450 Pferden an Bord haben sicher Plymouth erreicht."
London, 7. Sept. Es wurde gemeldet, daß sich unter der Besatzung der „Hesperian" zwei Amerikaner befunden hätten. Die englischen Morgenblätter nennen nun die Namen, nämlich den Steward Dallas und einen Mann Macalister. — Nach dem „Daily Telegraph" hatte der „Hesperian" 3700 Postsäcke an Bord. Dasselbe Blatt meldet, daß ein blinder Soldat, der ins Wasser gestürzt sei, plötzlich im Wasser seine Sehkraft wiedererlangt habe. Er rief dieses erstaunliche Ereignis trotz der Todesgefahr erregt allen anderen zu, die in seiner Nähe im Wasser lagen. Nachdem er ungefähr 500 Meter geschwommen war, wurde er aufgefischt und nach Queenstown gebracht.
(WTB.) London, 7. Sept. Reuter meldet: „Nach den nunmehr vorliegenden Berichten werden von dem „Hesperian" insgesamt 13 Passagiere und 7 Man« der Besatzung vennitzt."
(WTB.) Haag, 7. Sept. Der „Nieuwe Eou- rant" meldet aus Newyork: Die Versenkung des „Hesperian" wird von der Presse mit großer Zurück- Haltung besprochen, besonders weil in dem Bericht des amerikanischen Konsuls zugegeben wird, daß der Dampfer ein Geschütz an Bord hatte, da- am Heck ausgestellt war.
Vermischte Nachrichten.
Aus deutschen Gefangenenlagern.
Köln, 7. Sept. Der „Köln. Zeitg." wird aus Stockholm gemeldet: Der schwedische Hauptpastor Hogner, der als persönlicher Vertreter des Erzbischofs auf Einladung des deutschen Kriegsministeriums deutsche Gefangenenlager besuchte, sagt, daß die Weise, wie die Deutschen ihre Feinde in den Gefangenenlagern behandeln, eine der schönsten Seiten sei, die bei einem Gegner hervortreten können. Für die Pflege der kranken Kriegsgefangenen hat Hogner lauter Lob. Nie hörte er von seiten der Kranken anderes als Dankbarkeit für die freundliche und ausgezeichnete Pflege, die ihnen gewidmet würde. Ein großer und stattlicher schottländischer Kriegsgefangener von feinem Aeußeren sagte dem Pastor betreffs der in der Presse vorgekommenen Klagen folgendes: Man kann keine berechtigte Bemerkung gegen das Esten machen, aber es ist ja so, daß diejenigen, die es zu Hause am schlechtesten haben, außer dem Hause am schwersten zu befriedigen sind. Hogner macht folgende Zusammenfassung seiner Eindrücke von der Weise der Deutschen, ihre Gefangenen zu behandeln: Es ist ein Triumph für die christliche Kultur, eine Ehre für das Volk Luthers, Goethes und Kants.
Eine Flughöchstleistung.
(WTB.) Berlin, 6. Sept. Von Seiten der Kondor- Flugzeugwerke in Esten wird mitgeteilt, daß die gestrige Höchstleistung eines Kondorflugzeuges, Konstrukteur Westphal, das von dem Flieger Höhndorf gesteuert wurde und außer dem Führer noch vier Jnsaststen hatte, auf dem Flugplatz Johannistal erungen wurde. Die erreichte Höhe war bisher von Earraix mit 3050 Meter gehalten, betrug 3280 Meter.
Ein Turm der Bundestreue.
(WTB.) Berlin, 8. Sept. Nahe der sächsisch-österreichischen Grenze bei der nächstgelegenen deutschen Stadt Oberwiesental wird ein Turm der Bundestreue als Denkmal de» deutsch-österreichisch-ungarischen Ber, brüderung errichtet. Laut „Berliner Tageblatt" soll die Grundsteinlegung am 26. September erfolgen.
Die befreiten Polen.
Köln, 7. Sept. Die „Köln. Zeitg." meldet von der schweizerischen Grenze: Wie dem polnischen Pressebüro in der Schweiz aus Warschau gemeldet wird, verordnet der polnische Aufklärungsausschuß, der die Verwaltung der Schulen übernommen hat, die gänzliche Beseitigung
des russischen Sprachunterrichts in allen Elementarschulen. In der Mittelschule soll der russische Sprachunterricht nur denjenigen Schülern erteilt werden, deren Eltern es verlangen. Die bisherigen Anmeldungen lauten fast ausnahmslos gegen die Erneuerung des russischen Sprachunterrichts. Die Hochschulen werden im Herbst ds. Zs. eröffnet werden. Nach 85 Zähren bekommt Warschau somit wieder eine polnische Universität.
Eine neue Erfindung Marconis?
Berlin. 6. Sept. Aus Kopenhagen meldet der „Lokalanzeiger": Der Erfinder Marconi ist aus London wieder in Rom eingetroffen. Er hatte in London mit neuen Erfindungen Versuche angestellt, die den Heeren der Entente große Vorteile bringen, sogar zur Verkürzung des Krieges beitragen werden. Gegenwärtig arbeitet Marconi an der Herstellung eines Apparats, der Torpedoangriffe der Unterseeboote unmöglich machen soll. Die neue Erfindung hat zum Grundgedanken,! das Torpedo durch starke elektrische Schwingungen von seinem Ziel abzulenken.
Radium in Colorado.
Paris, 7. Sept. (Agence Havas.) Der Minister des Aeußern hat eine Note an die Akademie der Wissenschaft gerichtet, worin er die Entdeckung von radiumhalttgen Metallager» in Colorado meldet. Das Gramm Radium werde künftig 36000 Dollars statt I6ÜV69 Dollars kosten. Die Lager seien so reich, daß sie die industrielle Gewinnung des zuvor aus Oesterreich eingeführten Radiums gestatten.
Die Audienz.
Die „Agence Havas" meldet: Der frühere Minister Truppi ist vom Zaren empfangen worden. Der Zar brachte im Laufe der Unterredung den Willen ganz Rußlands zum Ausdruck, den Krieg bis ans Ende fortzusetzen.
Und als der Minister den Saal betrat,
Da sah er den fiegsichern Zaren Beim Kosferpacken. Der Autokrat Wollt' grade nach Moskau fahren.
„Ich halte zu Euch auf Verderb und Gedeih",
Sprach zu dem alten Schieber,
Herrn Cruppi, der Zar und seufzte dabei:
„Krupp wäre mir heute schon lieber!"
„Wie ein Damm im Meere steht unser Heer.
Bis yindenburgs Wellen verschäumt sind;
Auch räumen wir keine Festung mehr —
Weil sie schon alle geräumt sind.
Der Feind ist erschöpft, kaput und perdS,
So laßt: „Berlin!" das Panier sein!
Sie glauben doch auch: Boi morgen früh Wird noch kein Preuße hier sein.
Kampf bis aufs Messer! Ein Mann, ein Wort!
Ganz Rußland hebt schwörend die Hände:
Wir setzen den Krieg bis ans Ende fort!
Na ja . . . wir sind schon am Ende!
I'y suis, j'y rrste! Wir sind stark genug,
Den Feind an der Gurgel zu fassen.
Adieu! Ich möchte den Abendzug Nach Moskau doch nicht verpaffen."
Caliban im „Tag."
Au» Stadt und Land.
Lai», den 8. September 1918. Beförderung.
Zum Leutnant d. Res. im Jnfanterie-Regiment Nr. 121, wurde der Vtzefeldwebel Albert vayha, Calw, befördert.
Kriegsauszeichnung.
Dem Vizewachtmeister Karl Reichert, Kaufmann in Calw, wurde die silberne Tapferkeilsmedaille verliehen.
Abänderung des Reichsmilitärgesetzes.
Amtlich wird mitgeteilt: Abänderung des § 15 des Reichsmilitärgesetzes und des § 27 des Gesetzes vom 11. Februar 1888. Durch den vom Reichstag bereits angenommenen Gesetzentwurf wird die nochmalige Musterung der früher dauernd untauglich befundenen Wehr- pflchtigen im Kriege möglich. Dies entspricht in erster Linie dem allgemeinen Rechtsempfinden des Volkes. Zahlreiche Eingaben forderten die Einbringung eines solchen Gesetzes aus Eerechtigkeitsgründen. Durch den freiwilligen Eintritt einer großen Anzahl früher als dauernd unbrauchbar bezeichneter Wehrpflichtiger ist erwiesen, daß sich eine Menge jetzt Tauglicher unter diesen befinden. Die Zeit und der Arzt haben häufig die Mängel beseitigt, die die früheren Entscheidungen begründet haben. Es wäre unbillig und ungerecht und entspreche nicht dem Grundgedanken der allgemeinen Wehrpflicht, ältere Leute ins Feld zu schicken, solange noch taugliche und abkömmliche junge Leute vorhanden sind. Bon einer Verlängerung der Wehrpflicht über das vollendete 45. Lebensjahr hinaus, wie oft behauptet wird, ist keine Rede. . ^ ,
Zur dritten Kriegsanleihe.
Di« Zinsfcheine der Kriegsanleihe« werden, ebens« wie diejenigen der württ. Staatsschuldverschreibungen und der sonstigen Schuldverschreibungen des deutschen Reichs, außer von den Reichsbankanstalten, Kameral- ämtern usw. auch von den württ. Postanstalten in Orten, an denen sich keine Reichsbankanstalt, kein Ka- meralamt und keine Bankgeschäfte befinden, sowie von sämtlichen Landpostboten in den Landorten (ohne Postanstalt) an Zahlungsstatt angenommen und zwar die Zinsscheine der württ. Staatsschuldverschreibungen 14 Tage vor Verfall, die Zinsscheine der Reichsschuld vom 21. des dem Fälligkeitstag vorangehenden Monats an. Durch diese Einrichtung dürfte namentlich den Landbewohnern die Anlegung verfügbarer Geldmittel in Kriegsanleihe erleichtert werden.
Gegen den Wucher mit Lebensmitteln.
Die noch immer auf verschiedenen Gebieten des Lebensmittelhandels zu Tage tretenden unberechtigte« Preissteigerungen haben die zuständigen Stellen veranlaßt, eine Verschärfung der jetzt geltenden Strafbestimmungen ins Auge zu fassen. In erster Linie wird erwogen, durch Erlaß einer Bundesratsverordnung den Richter zu ermächtigen, unter bestimmten Voraussetzungen bei Zuwiderhandlungen gegen die getroffenen Anordnungen den Gewerbebetrieb für bestimmte Zeit oder für die Dauer des Krieges zu untersagen. Es wird weiter erwogen, ob nicht unter bestimmten Voraussetzungen bei Uebertretung der Bestimmungen über Höchstpreise und über Lebensmittelwucher neben den jetzt schon bestimmten Strafen auf den Berlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden soll. Die Erwägungen sind noch nicht abgeschlossen. Sie sind verursacht durch die Erfahrung, daß auch die letzte Vundesrats- verordnung vom 23. Juli d. I. gegen übermäßige Preissteigerung beim Handel mit Gegenständen täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs- und Futtermittel« «och keinen durchgreifenden Erfolg gehabt hat. Dies ist vor allem auf die Schwierigkeiten zurückzuführen, die einer Feststellung des Tatbestandes des Nahrungsmittelwuchers entgegenstehen.
Die Mehlversorgung auf dem Lande.
Durch einen Teil der Presse läuft ein Eingesandt vom Lande ,in dem behauptet wird, trotz gegenteiliger Zusage im Landtag sei beabsichtigt, den ländliche« Nicht- selbstversorgern den Zukauf der ihnen zustehenden Brotgetreideration und deren Selbstausmahlung zu verbieten. Diese Behauptung, die auf mißverständlicher Auffassung der bestehenden Vorschriften beruht, wird vom „Staatsanzeiger" als grundlos und irreführend bezeichnet. In der Sitzung der Zweiten Kammer vom 27. Juli d. I. wurde aus der Mitte des Hauses die Anfrage gestellt, ob es nicht möglich sei, solchen Selbstversorgern insbesondere aus dem Arbeiterstande, deren eigenes Erzeugnis an Brotkorn zur Deckung ihres Bedarfs nicht ausreicht, zu gestatten, das Brotkorn, das sie über ihr eigenes Erzeugnis hinaus brauchen, sich durch Zukauf zu beschaffen. Der Staatsminister des Innern erwiderte, nach der ganzen Einrichtung der Vrotversorgung glaube er kaum, daß die bestehenden Vorschriften ein derartiges Verfahren zulassen; er werde aber gerne in eine neue Prüfung darüber eintreten, ob es möglich sei, den geäußerten Wünschen noch weiter entgegenzukommen. Die zugesagte neue Prüfung hat inzwischen stattgefunden, hat aber in Uebereinstimmung mit der Auffassung der Reichsgetreidestelle zu einem verneinenden Ergebnis geführt. Das solchen Personen, die überhaupt nicht zur Klaffe der Selbstversorger gehören, der Ankauf von Brotgetreide zum Zweck der Ausmahlung nicht gestattet ist, ergibtsi ch hienach von selbst. Dieser Ausschluß ist eine unmittelbare Folge der reichsrechtlichen Vorschriften; ein landesrechtliches Verbot in dieser Richtung kann daher nicht in Frage kommen.
Kriegsgemäße Rezepte.
Maisgriesbret.
200 Gramm Maisgries wird in 1 Pfund kochendes Wasser (oder halb Wasser, halb Milch) mH wenig Salz in einen Topf getan und unter stetem Umrühren 10 Minuten lang gekocht. Soll sogleich gegessen werden.
(SED.) Pforzheim, 6. Sept. Im nahen Dietlingen, wo es häufig brennt, ist letzte Nacht das Wohnhaus des Ludwig Bolle zum Teil niedergebrannt, wodurch ein Schaden von 20 000 Mk. entstand. Bolle und seine Schwiegertochter wurden verhaftet, da offenbar Brandstiftung vorliegt.
STB. Reckarsnlm,7.Sept. Das hiesige Schöffengericht hat ein 17jiihrigeS Mädchen aus Neuenftadt a. K., das sich gegenwärtig in Heilbronn in Stellung befindet, zu drei Tage« Gefängnis verurteilt weil es mit einem französische« Kriegsgefangenen et» Liebesverhältnis unterhalten und Briefe gewechselt hat.
Für die Schrift!, verantwort!. Otto Seltmann, Talw. Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei, Talw.
Zeichnet die dritte Kriegsanleihe!