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Altensteig, den 29. Mai 1941
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Borsichtsmahregeln bei Gewittern
Rach altem Volksglauben treten um die Zeit des Himmel- sahrtstages die ersten Gewitter auf. Die Maigewitter pflegen besonders schwer zu sein. Die Luft nimmt durch starke elektrische kntladnngen ein Reinigungsbad. Wenn aber der Donner auch »och so grollt, so ist immer noch nicht gleich Grund zu Furcht imd Schrecken. Trotzdem soll man aber die notwendigen Vor- ichtsmatzregeln nicht versäumen. Ein Blitzableiter auf dem Hause schützt dieses bekanntlich gegen jeden Wetterstrahl, doch muß der Leiter auch immer in Ordnung sein, sonst wirkt er im Gegenteil blitzanziehend.
Innerhalb des Hauses vermeide man bei Gewittern immer »ie Nähe von Oefen, Kaminen, großen Leuchtern und Spiegeln. 8uch das Feuer auf dem Herd schränke man ein. Zugluft verhindere man, sorge aber doch für frische Luft im Zimmer. Ist nan während eines Gewitters unterwegs auf der Straße, so ent- serne man sich von allen hochragenden Gegenständen. Stellt man sich an einem Haus unter, so tue man das nicht in der Nähe der bachrinne. Auf freiem Felde gehe man langsam und nicht mit hastigen Schritten, man spanne auch keinen Schirm auf. Trägt «an gerade eiserne oder mit Eisen beschlagene Gegenstände, so iege man diese weg. Bei heftigem Gewitter mit aufeinanderfolgenden Blitzen ist es zweckmäßig, sich auf den Boden zu legen, inbekümmert darum, ob die Kleidung beschmutzt wird. Eine Reinigung ist noch nicht so schlimm, als sich einer Lebensgefahr »uszusetzen. Es ist bekannt, daß gerade auf dem Feld arbeitende Leute und im Freien sich aufhaltende Tiere am stärksten unter Rlitzgefahr stehen. Daß man sich bei einem Gewitter nicht unter Bäume stellen darf, ist allgemein bekannt. Besonders blitz- anziehend sind die Eichen, während man den Buchen nachsagt, daß die Blitze sie meiden.
— Steuerliche Erleichterung für Mitarbeit von Landwirts.
kinbera. Besteht zwischen den Eltern, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen, und ihren im Betrieb mitarbeitenden Kiiweru ein Dienstverhältnis? Diese häufig auftreteude Frage wird «ach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes dahin beantwortet, daß in der Land- und Forstwirtschaft in der Regel kein Dienstverhältnis anzunehmen sei. Das gilt auch, wenn die Kinder volljährige sind. Zuwendungen wie z. B. freier Unterhalt, Taschengeld usw. an Kinder (auch wenn sie volljährig sind) sind deshalb bei der Ermittlung des Gewinns für die Einkommensteuer in der Regel nicht abzugsfähig. Der Reichsminister der Finanzen hat sich jedoch aus Billigkeitsgründen damit einverstanden erklärt, daß Land- und Forstwirte für ihre im Betrieb tätigen Kinder, für die ihnen eine Kinderermäßigung nicht mehr zu steht, eine» Betrag in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Lohnes »eines volljährigen Knechtes oder einer volljährigen Magd" bei der Ermittlung des Gewinnes absetzen. Er hat ferner auf eine Anfrage des Reichsnährstandes festgestellt, daß auch Schwie - gsekinder (Schwiegersöhne, Schwiegertöchter) unter diese Regelung fallen. Mann und Frau bilden, wenn sie nicht dauernd getrennt lebe«, steuerlich gewissermaßen eine Einheit (Reichs- finauchof-Entfcheidung, Reichsfteuerbl. 1939, S. 759). Es wird deschalb das, was der Reichsfinanzhof über ein Dienstverhältnis der Kinder in der Land- und Forstwirtschaft gesagt hat, grundsätzlich auch für deren Ehegatten und Schwiegerkinder des Landung Forstwirts gelten müssen. So erscheine es angebracht, die auch auf die Schwiegerkinder auszudehnen.
Amtliches. An die Deutsche Volksschule in Stuttgart wurden versetzt Willy Herterich in Wittlensweiler, Lorenz Mönch in Alpirsbach. — Die außerplanmäßige Lehrerin für Hauswirtschaft Handarbeit und Turnen Dora Birk in Loffenau wurde zur Lehrerin an Volksschulen ernannt.
Fischsterben in der Nagold. In den Mittagsstunden des vorgestrigen Tages zeigten sich in der Nagold wieder eine größere Menge toter Forellen, so daß mit Bestimmtheit anzunehmen ist, daß durch einen Betrieb oder Haushaltung wieder schädliche Flüssigkeiten in die Nagold abgeleitet wurden. Es kann nicht dringend genug gewarnt werden, daß Betriebe und auch Haushaltungen schädliche Flüssigkeiten, wie Säuren und Gifte in die öffentliche Kanalisation ableiten.
Gültlingen, 28. 5. (NS.-Kindergartsn.) Die seither von einer Schwester des Großheppacher-Verbandes geführte Kleinkinderschule in Gültlingen rst, nachdem die Schwester von ihrem Mutterhaus versetzt wurde, von der NS.-Volkswohlfahct übernommen worden, und wird nun als Kindergarten nach nationalsozialistischen Grundsätzen geführt werden. Kindergartenleiterin ist Fräulein Hanni Stenner, bisher im Kindergarten in Calw tätig.
Stuttgart. (Tödlicher Unfall.) Im Februar d. I. ver- «nglückte ein Rangierbegleiter auf dem Eüterbahnhof in Bad Cannstatt tödlich, indem er, auf dem Trittbrett der Rangierlokomotive stehend, zwischen einen zu nahe an den Schienenstrang herangeschobenen, schwerbeladenen Kohlenpritschenwagen und die Lokomotive geriet. Der Eigentümer des Fuhrwerks wurde von der Strafkammer wegen fahrlässiger Tötung anstelle von 11 Tagen Gefängnis zu 100 RM. Geldstrafe verurteilt. Der Mitangeklagte Rangieraufseher wurde auf Grund der Beweisaufnahme freigesprochen. Ein Teil der Schuld traf auch den Getöteten selbst.
Tödlich überfahren. Am Dienstag kurz vor Mitter- uacht wollte ein 37 Jahre alter Mann in der Tübingerstraße aus einen in voller Fahrt befindlichen Straßenbahnwerkstattzug auf- springen. Er kam dabei zu Fall, wurde überfahren und war sofort tot. Fremdes Verschulden liegt nicht vor.
Lebensretterin. In der Nähe des Voltastegs in Bad Cannstatt fiel am Dienstag ein 8 Jahre alter Knabe in den Neckar. Ein 15 Jahre altes Mädchen, das die Hilferufe des dem Ertrinken nahen Kindes hörte, sprang kurz entschlossen ins Wasser «sd konnte den Knaben gerade noch rechtzeitig erfassen und an Land bringen.
Warthausen, Kr. Viberach. (Kind überfahren.) Das 2jährige Mädchen des Löwenwirts Renner in Warthausen fuhr mit seinem Puppenwagen von einem Seitenweg in die Hauptstraße. Es bewegte sich zunächst aus dem rechten Gehweg, bog abei plötzlich in die Fahrstraße ab und wurde von einem Pferdefuhrwerk überfahren und so schwer verletzt, daß es kurz darnach starb
Nr. 12Z
Nach wie vor
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Nabern. Kr. Nürtingen. (F r üh g e s ch i ch t li ch e Funde.) In den letzten Tagen wurde der Alemannenfriedhof bei Nabern gefunden. In einem Feld zwischen Nabern und Bissingen, das gegenwärtig als Kiesgrube benützt wird, stießen Grabarbeiter auf Knochen und Eisenstücke und meldeten dies sofort dem Bürgermeister. Dieser benachrichtigte den Kreisbeauftragten für Vor- und Frühgeschichte, Studienrat Lau-Kirchheim u. T., der nun die Ausgrabungen leitete und die Funde sachgemäß barg. Bis jetzt wurden 16 Gräber aufgedeckt, aus denen Schwerter, Speerspitzen, Messer, Gürtelschnallen und eine Perlenkette geborgen werden konnte.
Kehl. (Der letzte Kehler Flößer.) Seit Mitte der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts ruht die Flößerei am Oberrhein. Der letzte Kinzigflößer von Schiltach, Sebastian Arm- bruster, ist am 29. Oktober 1939 gestorben. Nur in Kehl ist noch ein alter Flößer am Leben, Johann Baumert, der dieser Tage in guter Gesundheit sein 88. Lebensjahr vollendete. Im letzten Jahr feierte Baumert seine Goldene Hochzeit.
Konstanz. (Bei Ohm Krüger in Dien st gestanden.) Wie wir erfahren, hatte die in der Kreuzlinger Straße wohnhafte Luise Renz bei dem Präsidenten der Burenrepublik Ohm Krüger als Zimmermädchen bis zu dessen Tode Dienste getan. Als Ohm Krüger lange Zeit infolge seines Augenleidens treuer Pflege bedurfte, hat er in Frl. Renz stets eine gute Stütze gesunden. Die treue Dienerin trat bei dem Präsidenten W. Th. Steijn. der aus dem Oranje-Freistaat wegen des englischen Terrors fliehen mutzte und sich in Charens bei Montreux aufhielt, 1902 in den Dienst ein. Nach Rückkehr des Präsidenten nach Afrika trat auf seine Empfehlung Frl. Renz als Zimmermädchen in die Familie Krüger ein.
Deutsche Auslandsschulen
Wie sich aus einem zusammenfassenden Ueberblick des soeben herausgekommenen Jahrbuches der Lehrer der höheren Schüler ergibt, gibt es höhere deutsche Auslandsschulen in weiten Tei- len der Welt, von Helsinki bis Schanghai. Diese höheren deutschen Auslandsschulen sind zumeist Teile eines größeren Schub systems. So ist mit ihnen fast immer eine Grund- oder ein« Vorschule und ein Kindergarten, gelegentlich eine vollständig« Volksschule, eine Mittelschule, eine Handelsschule, Landwirt schaftsschule usw. verbunden. Die Schüler sind nicht etwa nui Deutsche, sondern auch Kinder der Bürger des Gastlandes odei anderer an dem betreffenden Ort wohnender Nichtdeutschsr. S> sind z. B. die 1009 Schüler der deutschen Oberrealschule in Kabul ohne Ausnahme Afghanen. Der Bericht des Jahrbuches, den Hof rat Unruh vom Auswärtigen Amt verfaßt hat, führt im ganze« 73 Lehranstalten an, darunter 31 amtlich als höhere Schule« anerkannte, von denen 22 zur Hochschulreife und 9 zur Ober sekundareife führen. Von den 22 zur Hochschulreife führende« Anstalten liegen 14 in Europa, 4 in Südamerika, 2 in Südwest afrika, eine in Mexiko und eins in Schanghai in China. Zu« Oberkundareife berechtigen 4 Anstalten in Europa und 3 i« Südamerika. Die größte Zahl deutscher Auslandsschulen in Europa wird für Italien nachgewiesen, für dessen eigene höher, Schulen übrigens die deutsche Sprache seit 1923 als ebenbürtig« Fremdsprache anerkannt wurde. In Italien bestehen 8 der ge- nannten deutschen Schulen. Spanien besitzt 7, Bulgarien 5, Holland 4, während je zwei höhere deutsche Lehranstalten für di« Schweiz, Belgien und Portugal und je eine für Ungarn, Finnland (Helsinki), Dänemark, Jugoslawien und die Türkei nachgewiesen werden. Außerhalb Europas ist Südamerika mit deutschen Schulen gut ausgestattet. Es gibt dort kaum einen Staat der nicht irgend eine, wenn auch unbedeutende deutsche Schul« hätte. In Asien sind für China vier Schulen verzeichnet, sonn« je eine in Japan, Mandschukuo und auf Sumatra, wozu noch di« Schule in Kabul käme. In Südwestafrika und Südostafrika sind gleichfalls einige deutsche Schulen vorhanden. Abgesehen von diesen Mandatsgebieten gab es im britischen Empire auch vor dem Kriege keine deutschen Auslandsschulen. Das gleiche gilt von den Vereinigten Staaten von Nordamerika und von Frankreich und seinen Kolonien.
Aus dem Gerichtssaal
Ein Volksschiidling
Aalen. Auf dem Bahnhof in Aalen kam eine Anzahl von PM- diebstählen vor. Als Täter konnte der 28jährige Rangierarbeiter Karl Hubert aus Eermersheim, seit fünf Jahren wohnhaft in Aalen, ermittelt werden. Dieser, ein übler Bursche, der schon mehrfach wegen schlechter Führung disziplinarisch vorbestraft war, hat das Vertrauens einer Vorgesetzten Behörde schnöde mißbraucht. Er hat unter Ausnutzung der Verdunkelung Expreß guter mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen gestohlen Außerdem konnte er eines schweren Diebstahls überführt werden den er vor etwa zwei Jahren verübte. Damals hat er den Ve>> kaufsstand der Bahnhofwirtschaft, der sich auf dom Bahngclände befindet, nachts erbrochen und daraus Schokolade, Keks Märkten und anderes gestohlen. Nunmehr hatte sich dieser Volksschädling vor dem Sondergericht Stuttgart zu verantworten das in Aalen tagte. Unter dem Druck der Beweislast war der Angeklagte im allgemeinen geständig. Da er einen ausreichenden Monatslohn erhielt, konnte er sich auch nicht auf Notlage berufen. Das Sondergericht verurteilte ihn unter'teilweiser Anrechnung der Untersuchungshaft zu einer Eesamtzuchthausstrase von einem Jahr vier Monaten. Da die Verbrechen im Krieg begangen wurden, wurden sie als besonders schwer und verwers- lich angenommen.
Wegen umfangreicher Betrügereien vor Gericht
Konstanz. Vor der Strafkammer des Landgerichts Konstanz begann ein umfangreicher Betrugsprozeß gegen die Eheleute Hel- mar und Edith Nachtweh. Nürnberg, Berlin, Dortmund, Hannover, Remscheid, Aue im Vogtland, München und zuletzt Konstanz sind die Stationen eines seit 1929 geführten Schwindleck lebens, das seinen tiefsten Grund darin hatte, daß die Frau mit dem Verdienst des Mannes nicht hauszuhalten vermochte. Man verlegte sich aufs Schuldenmachen und prellte, was in den Weg lief: Bäcker und Metzger, Kolonialwarengeschäfte, Aerzte, Hausbesitzer und Dienstmädchen. Auch Gas- und Stromrechnungen blieben unbezahlt. 1939 kamen die beiden nach Konstanz, beladen mit einer Schuldenlast von 30 000 RM. Hier setzten sie das betrügerische Treiben fort, trotzdem es bei dem Monatseinkommen des Nachtweh von 750 RM., das sich schließlich sogar auf 1100 RM. erhöhte, möglich gewesen wäre, sich eines Besseren zu besinnen. Auch in Konstanz wurden von verschiedensten Geschäften Waren bezogen in der vorgefaßten Absicht, nicht zu bezahlen. Das Urteil dürfte am Mittwoch nachmittag verkündet werden.
Zuchthaus und Gefängnis für ehrvergessene Frauen
Stuttgart. Wegen verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangene» wurden vier Mädchen und eine verheiratete Frau aus Willman- dingen (Kr. Reutlingen), nachdem man sie öffentlich angepran- gert hatte, dem Sondergericht zur Verurteilung übergeben. Sie alle hatten sich in der Zeit von August 1940 bis zum Februar 1941 in ehrvergessener Weise mit in Willmandingen b Mftigi gewesenen französischen Kriegsgefangenen abgegeben. Am übelsten hatte es die 19jährige Berta Früh getrieben, die deshalb zu anderthalb Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Die anderen Angeklagten erhielten Gefängnisstrafen von einem Jahr dr» Monaten, zehn, acht und sechs Monaten.
Handel und Berkehr
Berliner Börse vom 28. Mai. Die Börse eröffnete sehr ruhig. Nach den Steigerungen der letzten Tage machte sich etwas größer« Zurückhaltung bemerkbar. Gleichzeitig blieben auch die Vorbereitungen auf den Ultimo nicht ohne Einfluß. Da seitens der Kuliss« teilweise Mattstellungen erfolgten, war die Tendenz uneinheitlich, im ganzen eher etwas schwächer. Im allgemeinen veränderten sich die Kurse nur wenig. Etwas stärkere Nachfrage bestand wieder nach einzelnen Spezialitäten.
Württ. Wertpapierbörse vom 28. Mai. An den Aktienmärkte« überwogen weitere Kurserhöhungen. Lebhafte Nachfrage zeigt« 'sich nach einigen der führenden Werte, bei denen es Kurssteigerungen im Ausmaß bis zu 2 Prozent gab. Die Umsätze hielte« sich jedoch meist in engem Rahmen. Auch der Rentenmarkt hatt« bei meist gleichbleibenden Kursen nur geringe Umsätze.
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Rodt: Georg Bauer alt, Schuhmachermeifter, 83 I.
Röt: Karoline Zieste, geb. Hornberger, 73 I.
Nagold: Werner Hübner, Oberfeldwebel, Flugzeugführer m einem Jagdgeschwader,
Vesperweiler: Johann Georg Müder, 78 I.
Verantwortlich für den gesamten Inhalt an Stelle des im Felde stehenden Hauptschriftleiters Dieter Lank, Ludwig Lauk n Mten e g Druck u. Verlag Buchdruckerei Lauk in Altensteig: Zurzeit Prl. 3 gültig
emptieklt cffe
stuckksnälung ^siik
Meistern, 29. Mai 194l
Todes-Anzeige
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unsere liebe Tante
Agathe Heselschwerdt
geb. Hammann
unerwartet rasch in die Ewigkeit abzurufen.
In tiefer Trauer: Familie Schleeh.
Beerdigung Freitag 14 Uhr.
Martinsmoos, 29. Mai 1941
Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dein so schweren Verlust unseres lieben, unvergeßlichen Vaters
Georg Schlecht
für die zahlreiche Begleitung zu seiner letzten Ruhestätte, die tröstenden Worte des Herrn Pfarrers, den Gesang des gemischten Chors mit seinem Dirigenten, sagen wrr nochmals unseren herzlichsten Dank.
Die trauernde» Hinterbliebenen.