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Nr. 2.6
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yauptung der unablässigen und organisierten Arbeit unsers Volkes. Das Nationallegionäre Regime bedeutet durch die Leiden, durch die es den Sieg errang, die Zustimmung des rumänischen Volkes zur revolutionierenden Erneuerungsbewegung der europäischen Kultur und zum Aufbau einer neuen Welt. Unsere Eingliederung in die Achse istderAnschlußandieneueWelt, der Schritt, mit dem das rumänische Volk und das nationallegio- näre Regime den Weg der Zukunft betreten hat. Von diesem Wege werden wir nicht abweichen, weil die fortdauernden Belange unseres Volkes fordern, daß wir ihre nationalen Rechte durch Mittel verteidigen, die selbst die Ewigkeit der Kultur unsres Erdteiles sichern."
Der Kommandant der Legionären Bewegung, Horia Sima, schreibt folgendes: „Die Eiserne Garde bewundert im Führer de» deutschen Volkes diese ungeheure Kraftentfaltung der Seele, di« einen Sieg nach dem anderen errungen und dem deutschen Volk den Glauben an sein Schicksal wiedergegeben hat. Der nationalsozialistischen Bewegung, die im Jahre 1923 zusammengebrochen war, gelang es durch die Geheimnisse und undurchdringliche Tiefe der Seele Adolf Hitlers wieder aufzuleben, sich zu organisieren und in ununterbochener Aufeinanderfolge äußerst schwerer und gefährlicher Etappen besiegt sie die Bündnisse des Feindes innerhalb und außerhalb des Reiches und bereitet ein neues Europa vor, das sich auf die harmonischen Eigenschaften des arischen Geistes stützt. In diesem gewaltigen Ringen der Kraft, dem nur der Kampf zwischen Rom und Karthago gleichkommt, sieht sich die Legionäre Bewegung glücklich, neben denen zu stehen, die die arische Kultur repräsentieren, um damit das Ideal erfüllen zu können, für das der Kapitän der „Eisernen Garde" gefallen ist.
Tiso und Tuka kommen nach Berlin
DN. Verlin, 22. Nov. Auf Einladung der Neichsregie- rung wird sich der slowakische Ministerpräsident und Außenminister Professor Dr. Tuka binnen kurzem zu einem Besuch nach Berlin begeben.
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Graf Erandi beim Stellvertreter des Führers
DNB. München, 22. Nov. Der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß. empfing heute Freitag im Braunen Haus in München Gras Erandi, den italienischen Justizminister und Präsidenten der Kammer der Fasci und Korporationen, zu einer längeren Aussprache, an der Reichsleiter Dr. Frank, Präsident der Akademie für Deutsches Recht, teilnahm.
Staatssekretär K. H. Frank empfing Karmasin
Prag, 22. Nov. Am Freitag nachmittag empfing Staatssekretär ^-Gruppenführer Karl Hermann Frankim Czernin-Palais den Führer der deutschen Volksgruppe in der Slowakei, Staatssekretär Ingenieur Karmasin, zu einer längeren Unterredung.
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Besuch beim Reichspressechef
Berlin, 22. Nov. Der rumänische Staatssekretär für Presse und Propaganda, Constant, der Direktor der Presseabteilung, Ministerialdirektor Medrea, und der Chef der Legionären-Prcsse, Dr. Randa, wurden am Freitag nachmittag von Reichspressechef Dr. Dietrich zu einer Besprechung empfangen.
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Teleki über Ungarns Beitritt zum Dreimächte-Abkommen
Budapest, 22. Nov. Teleki hielt am Donnerstag abend im Klub der Regierungspartei eine Rede, in der er kurz über den Beitritt Ungarns zum Dreimächte-Abkommen Bericht erstattete. Dabei sagte er u. a.. daß Ungarn bereit sei, an dem Aufbau des neuen Europa an der Seite seiner erprobten Freunde der Achsenmächte mitzuwirken. Abschließend gab Teleki seiner Aeberzeugung Ausdruck, daß man mit vollem Vertrauen der Zukunft entgegenblicken könne.
Was ein Britenkapilan zugibt
Deutschlands Flotte und Luftwaffe beherrschen praktisch die ganze Insel
Amsterdam, 22. Nov. In krassem Gegensatz zu den illusionistischen Aeußerungen der ganzen Plutokratenclique steht der letzte Wochenkommentar zur Kriegslage, den ein britischer Kapitän zur See im englischen Rundfunk gab.
Nach der Feststellung, daß die englische Blockade anfänglich noch ^.ausgezeichnet funktioniert" habe, mußte der Sprecher zugeben, daß sich diese Lage mit dem Näherrücken Deutschlands an die Insel wesentlich geändert und sogar „eine gewisse Verwirrung in das britische Blockadesystem" gebracht habe. Dadurch, daß die Deutschen heute die französische Küste beherrschten, sei die „größte Last auf die Schultern der britischen Flotte gelegt" worden, die sie iemals in der Geschichte tragen mußte. Früher, unter den alten DlockaLebedingungen, hätten deutsche U-Bocte nur kleinere Fahrzeuge mit geringem Aktionsradius lediglich die britische Ostküste und die Lüttwe Schiffahrt gefährden können. Das sei für die Anfuhren nicht l-,'"ders bedrohlich gewesen. Jetzt habe sich das jedoch völlig geändert ^cht nur die englische Ostküste, sondern auch die Kanal- und W. ->te bis hinauf nach Schottland werde von der deutschen Fiotle beherrscht. Die so nahe an der französischen Küste gelegenen deutschen Flugplätze seien eine weitere große Gefahr für die britische Schiffahrt, denn die von dort aus startenden deutschen Flugzeuge beherrschten praktisch ganz England. „Die deutsche Flotte und Luftwaffe", so schloß der britische Kapitän seine Ausführungen, „stellen unter den gegenwärtigen Bedingungen eine große Gefahr für England dar und geben der britischen obersten Kriegsleituug ein sehr, sehr schwer zu lösendes Problem auf."
Der indische Nngehorfamkeiisfeldzug
Mehrere Führer der Kongreß-Partei verhaftet
San Sebastian. 22. Nov. Der zivile Ungehorsam-Feldzug des indischen Volkes macht den Engländern schwer zu schaffen. Wir sehr sich der Widerstand gegen die englische Kriegspolitik, der von dieser Bewegung ausgeht, versteift hat, geht schon dar- «w hervor, daß die englischen Unterdrücker in den letzten Tagen wieder neue Verhaftungen vornehmen mußten. Reuter »»folge ist ein halbes Dutzend weiterer Verhaftungen von Füh- «,n der indischen Kongreß-Partei auf Grund der Verordnung W, die Verteidigung Indiens erfolgt. Hierdurch ist die Amabl dev
«eryasteten aus mehr als ein Dutzend gestiegen. Aus Madras wird ferner gemeldet, daß Mrs. Lakshmipathy, die Vizepräsidentin der gesetzgebenden Versammlung der Provinz Madras, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde, weil sie an der Be» wegung für den zivilen Ungehorsam teilnahm.
Schaffung einer Dauerordnung in Europa
Bon der Jahrestagung der Akademie für Deutsches Recht
München, 22. Nov. Am Freitag begann die Jahreslagung der Akademie für Deutsches Recht, die der Präsident der Akademie, Reichsminister Generalgouverneur Dr. Frank, mit Worten des Willkommens an die Gäste und Ehrengäste eröffnet«. Mit besonderer Herzlichkeit begrüßte Dr. Frank den italienischen I u st i z m i n i st e r Erandi, der als Vertreter des faschistischen Rechtslebens mit einer Reihe hervorragender Mitarbeiter zur Jahrestagung der Akademie erschienen war.
Dr. Frank überreichte dann Grandi die Ernennungsurkunde zum Ehrenmitglied der Akademie für Deutsches Recht.
In seiner Dankesrede gedachte Justizminister Grandin der engen Zusammenarbeit Italiens und Deutschlands, die im Begriffe seien, eine neue gerechte Ordnung in der Welt zu schaffen.
Reichsminister Dr. Frank dankte Exz. Grandi. Die beiden verbündeten und befreundeten Völker, so führte er aus, seien unter ihren Führern berufen, das verelendete Europa aufzurufen zur Schaffung einer Dauerordnung, die sowohl den Frieden wie die Entwicklung Europas zu einer schöpferischen Einheit gewährleiste. Die Tagung der Akademie für Deutsches Recht stehe im Zeichen der Rechtssendung des Deutschen Reiches und im Dienste der Neuordnung Europas.
Vor aller Welt erhebe die Akademie für Deutsches Recht A n - klage wegen der zahllosen Kriegsverbrechen, die von Angehörigen der Feindstaaten begangen seien. Den obersten Rang unter den Verletzungen des Kriegsrechtes habe England inne, das seit Beginn seiner Weltreichpolitik brutalste Vergewaltigung freier Nationen und Kontinente und unbarmherzigste Ausbeutung seiner Opfer geübt habe. .
Das neue Volksgesetz
Angesichts der Fülle von Spezialanordnungen und Einzelmaßnahmen der Kriegsgesetzgebung seien die Neugestaltungsprojekte des innerdeutschen Rcchtslebens etwas in den Hintergrund getreten. Während des Krieges sei aber auch an der Schaffung des Volksgesetzbuches weitergearbeitet worden, das an die Stelle des BEB. treten solle. Das Volksgesetzbuch werde in sich die Erkenntnis tragen, daß anstelle des Individualrechts das Ee- meinschaftsrecht, an die Stelle des Klaffenkampfes die volksgenossische Kameradschaft, an die Stelle der Ausbeutung der Armen die Fürsorge für sie, anstelle der kapitalistischen Profitgier die planmäßige gesunde persönliche Entwicklung durch einwandfreien Leistungswettbewerb, anstelle eines Erpreffungssystems der Ausbeutung des Schwachen durch den Starken aber eine echte Vertragsfreiheit zwischen sozial und rechtlich gleich geschützten Volksgenoffen zu treten hat.
Das Gefüge des Führerstaates
Dr. Frank sprach dann über das staatsrcchtlicheEefüge des Führer st aates. Dieser sei durch den Krieg erhärtet, stahlgeschmiedet und unvergänglich geworden. Das Staatsrecht des Deutschen Reiches sei der klare Ausdruck von schöpferischer Zu- sammengeballtheit der gesamten sozialen Kraft zu einem schick- jalgestaltenden Willen in der Führung. In Adolf Hitler verwirkliche sich die Sehnsucht unseres Volkes nach der Einheit. Das Reich Adolf Hitlers sei das Reich der Deutschen in aller Zukunft. Der Führer sei der Schicksalgestalter des deutschen Volkes, weit erhaben über formale, gesetzliche oder theoretische Voreingenommenheiten.
Die Akademie für Deutsches Recht werde aus dem Eesamu erlebuis des staatsschöpferischen Wirkens Adolf Hitlers die Grundsätze zu erforschen sich bemühen, die den Inhalt der tragender Begriffe des Verfassungslebens unseres Reiches darstellten. Grundlage sei die totale Autorität der Reichsführung über alle Reichsteile unter Aufrechterhaltung des Prinzips einer mit dieser Einheit verträglichen Selbstverwaltung in Reichsgauen und Kom- munal-Körperschaften aller Art. Zum Reich werde aber auch ein- Reihe von nebenländerartigen Gebieten (Kolonien, Kommissariate, abgesehen vom Protektorat und Generalgouvernement) gehören. Deren Rechtsbezrehungen zum Reich würden jeweils durchF ührer-Verordnung klargestellt werden.
Die unter deutsche Schutzherrichaft kommenden Völker würden in ihrem kulturellen Eigenleben von der deutschen Führung nicht beeinträchtigt, und ihre Lebensbedürfnisse würden in jeder Form sichergestellt sein, wenn sie die ihnen zukommenden Spezialaufgaben in loyaler Weise erfüllten.
Dr. Frank schloß mit der für die Akademie für Deutsches Recht verpflichtenden Erklärung, weiter im Dienste der Rechtsidee tätig zu sein. Die Akademie habe heute und in Zukunft größere Ausgaben als jemals.
Neue soziale Frauenberufe
Die Familienhelferin und die Haushalthilfe
nsg. Der Beruf der F a m i l i e n h e l f e r i n ist erst vor kurzer Zeit neu geschaffen worden. Das Deutsche Frauenwerk, die NSV., der Reichsnährstand haben sich dabei in der Zusammenarbeit die Hände gereicht. Hilfe für manche überlastete Mutter, manche Wöchnerin soll die Familienhelferin bringen. Es ist ein Berus für Frauen, die schon eine schöne Erfahrung in allen Haushaltangelegenheiten haben, für Frauen bis ungefähr 50 Jahre, die durch mancherlei Schicksalswendungen allein stehen, aber auch für solche, die sich neben ihrem Haushalt noch weiter betätigen möchten, gerne ein eigenes Geld hätten, aber doch nicht mehr für einen Beruf von vorne anfangen wollen. Für Frauen, die gesund, selbständig und arbeitsfroh sind, bietet der Beruf der Familienhelferin die schönsten Möglichkeiten.
Nach einer kurzen vierwöchentlichen Ausbildung durch die NS.- Frauenschaft, in der alle Arbeiten des Haushaltes noch einmal durchgegangen werden, in der aber auch Säuglings- und Krankenpflege zu ihrem Recht kommen, werden die Frauen in den Haushaltungen eingesetzt. Ihre Bezahlung erhalten sie durch die NS.- Frauenschaft, von der sie angestellt sind, ihre Verköstigung bei den Familien. Meist bleiben sie einige Wochen an einem Platz.
Ihre Aufgabe ist es dann, den Haushalt selbständig zu fuhren, denn sie werden in Familien eingesetzt, in denen die Hausfrau sehr geschont werden muß, sei es, daß sie in einigen Wochen ein Kind erwartet, oder daß sie gerade ein Kind bekommen hat. Vielleicht mußte sie auch notwendig in Erholung. Dann hat die, Familienhilfe Haushalt und Kinder ganz allein zu versorgen. Eine selbständige, verantwortungsvolle Arbeit ist hier zu leisten. Wer nun Lust hat, diesen Beruf zu ergreifen, der kann sich bet der Orts- oder Kreisfrauenschaftsleiterin melden. Alles Nähere wird dort dann mitgeteilt.
Die Haushalthilfe ist ein Beruf für junge Mädchen, die gerne im Haushalt arbeiten, dabei aber selbständig sein wollen. Freilich wird von ihnen auch ein umfassendes Wissen über alle Haushaltarbeit verlangt. Auch sie melden sich, wie die Familienhelferinnen, bei der Orts- oder Kreisfrauenschaftsleiterin. Ihre Ausbildung übernimmt ebenfalls die NS.-Frauenschaft. Diese Schulung dauert ein Vierteljahr und findet in der Eauschule in Waldsee statt. Der Kurs ist kostenlos, Wohnung, Arbeitskleidung, Verpflegung, Krankenversicherung, selbst ein kleines Taschengeld werden gestellt. Nach dieser Ausbildung werden die Haushalt- Hilfen in den Familien eingesetzt, auch sie kommen zu jungen Müttern, kinderreichen oder kranken Frauen. Ihre Verköstigung erhalten sie in den Familien, ihre Bezahlung von der NSV. Sie wohnen im NSV.-Heim, wenn ein solches am Platze ihres Einsatzes ist. Heute wäre es vor allem zu begrüßen, wenn sich viele junge Mädchen zu diesem Beruf entschließen würden, der ihnen eine schöne Aufgabe stellt und in dem sie einen verantwortungsvollen Posten ausfüllen können. ^
Kleine Nachrichten aus aller Welt
Australischer Minensucher nach Zusammenstoß gesunken.
Wie Reuter aus Melbourne meldet, ist ein australisches Minensucher in der Nacht zum Donnerstag bei der Einfahrt in den Hafen von Philippbay nach einem Zusammenstoß miH einem Handelsdampfer gesunken. Die ganze Besatzung dess Minensuchers von vier Offizieren und 19 Mann kam ums Leben. An Bord des Handelsschiffes, das wieder in de«s Hafen zurückkehrte, gab es keine Verluste.
Wichtige Papiere den Italienern in die Hände gefallend
In London fürchtet man. daß mit dem britischen Luftma« schall Boyd Äwer Tudor, dessen Maschine auf Sizilien no« landen mußte, wichtige Papiere, die er bei sich führte, in! die Hände der Italiener gefallen sind.
Abi oesucyte aus Einladung ihres, Kommandeurs ein wohnte der Verleihung von Eifer nen Kreuzen Erster Klasse bei. Er benutzte die Gelegenheit A? ^ SA.-Manner, dre in der Truppe stehen und in Standort zusammengezogen waren, zu begrüßen. Zum Ab schlutz weilte der Stabschef noch im Kreise der mit dem EK ausgezeichneten Offiziere-und Mannschaften.
Umstrittene Luflschutzfragen geklärt
Bei Fliegeralarm muß der Luftschutzraum aufgesucht wer-i de«. — Die Aufgaben der Lustschutzgemeinschaft. — Wau«! werde« Personen- und Sachschäden entschädigt?
Zur Klärung einiger umstrittener Luftschutzfragen wird vom! Reichsluftfahrtministerium folgendes mitgeteilt:
1. Aufsuchen des Luftschutzraumes: Die Erfahrung hat gezeigt, daß der vorschriftsmäßig ausgebaute Luftschutzraum! bei Luftangriffen der sicherste Aufenthaltsraum ist. Es hat des-n halb jeder Verkehrsgenosse die Pflicht, bei Fliegeralarm de« Luftschutzraum auszusuchen. Nur solche Personen, deren körper»j licher Zustand das Aufsuchen des Luftschutzraumes nicht gestatte^ können einschließlich ihres Pflegepersonals in ihrer Wohnun« bleiben, müssen sich aber dort nach Möglichkeit wenigstens am splittergeschützten Stellen (fensterloser Jnnenraum, Diele) auf-s halten. Nur im Vertrauen darauf, daß die Volksgenoffen did zu ihrem eigenen Schutz erlassenen Richtlinien befolgen werden» ist bisher davon abgesehen worden, das Nichtaufsuchen des Lustschutzraumes zu bestrafen.
Der Luftschutzwart sowie die als Hausfeuerwehrleute»- Laienhelfer (-innen) und Melder eingeteilten Angehörigen de»^ Luftschutzgemeinschaft haben sich unter allen Umständen bei Flie^ geralarm zunächst in den Lustschutzraum zu begeben und dorr mit Ausnahme der ihnen dienstlich vorgeschriebenen Kontroll- gänge zu verbleiben, da sie bei eintretenden Schäden sofort zu, deren Bekämpfung zur Stelle sein müssen. Sie können daher! auch, wenn sie diese Vorschrift nicht befolgen, bestraft werden. Um zu vermeiden, Laß jede Nacht immer wieder die gleiche» Kräfte im Selbstschutz tätig werden, empfiehlt es sich, daß de« Luftschutzwart für Ablösung sorgt; hierdurch wird die Verpflichtung zum Aufsuchen des Luftschutzraumes nicht berührt.
2. Entschädigung: Für Personen- und Sachschäden, div durch Luftangriffe oder Luftabwehrmaßnahmen Hervorgerufe» sind, wird grundsätzlich Entschädigung gewährt. Wer sich ohne berechtigten Grund außerhalb des Luftschutzraumes aufhält, muß jedoch gewärtigen, daß er für einen Schaden, den er an seiner Person erleidet, keine Entschädigung erhält. Anträge auf Entschädigung sind bei Personenschäden an die zuständigen Versorgungsämter, bei Sachschäden an die Gemeindebehörden zu richten.
3. Eashähne: Die Hauptgashähne in den Häusern und in den Wohnungen sind bei Fliegeralarm nicht zu schließen. Die in den Wohnungen am Badeofen oder im Kühlschrank usw. brennenden Sparflammen brauchen nicht abgedreht z« werden. Dagegen sind selbstverständlich Gasflammen am Gasherd ,am Gasofen, Gaslampen usw. bei Fliegeralarm zu schließen.
4. Bei Alarm möglichst kein Licht machen, sondern Taschenlampen benutzen. Vor Verlaßen der Wohnung muß jede- Lichtquelle abgeschaltet werden.
5. Mauerdurchbrüche: Die Vrandmauerdurchbriiche i« Kellergeschoffffen bezwecken die Schaffung einer sicheren Notausstiegsmöglichkeit, falls die Kellerausgänge verschüttet werden. Die nötigen Anordnungen für die Durchführung werden von de« örtlichen Luftschutzleitern zusammen mit den Baugenehmigungsbehörden getroffen. Das Verfahren kann dadurch beschleunigt! werden, daß sich die beteiligten Hauseigentümer über die Lage- der Durchbruchsstelle einigen. Die örtlichen Luftschutzleiter unb Baugenehmigungsbehörden sind verantwortlich dafür, daß di« erforderlichen Maßnahmen sofort ergriffen werden.