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Schwarzwälder Tageszeitung

um in einer für Millionen von Volksgenossen so wichtigen Frage zur richtigen Entscheidung zu kommen. Diese werde aber heute dadurch erleichtert, daß schon jetzt zwei wichtige Voraussetzungen gegeben sind: 1. sind in unserem Reich alle Schaffenden von dem Gefühl der Gemeinschaft durchdrungen. Das Fllreinander-Ein- stehen, also die Kameradschaft olle.'- Schaffenden, ist selbstver­ständliches Gebot geworden, ebenso wie die. Forderung, daß der Mensch im Mittelpunkt der Dinge zu stehen habe. Es könne des­halb darüber keine Diskussion mehr geben, daß für den Volks­genossen, der im Dienst der Volksgemeinschaft pflichtgetreu be­dient hat und aus den Reihen der Schaffenden vorübergehend oder dauernd ausscheiden mutz, in jeder Hinsicht ausreichend zu sorgen sei. 2. ist jetzt schon die wichtige Voraussetzung der wirt­schaftlichen Sicherheit erfüllt. Die Sozialversicherung sei bis 1933 dem Auf und Ab der Konjunktur ausgesetzt gewesen. Die neue Altersversorgung werde nunmehr in einem Staat errichtet, der keine Wirtschaft nicht dem Spiel der freien Kräfte aussetze und der infolgedessen auch auf sozialem Gebiet auf weite Sicht Matz­nahmen treffen könne, die früher unmöglich gewesen sind.

Benlssstirsorge für entlassene Soldaten

Besondere Berücksichtigungen bei Vermittlung von Arbeitsplätzen

In Anerkennung der hervorragenden Leistungen der Wehr­macht im Kriege ist die Berussfürsorge für zur Entlastung i stimmende Soldaten über die bisherigen Bestimmungen hinaus ^wesentlich erweitert worden.

Grundsätzlich darf den Soldaten, die während des Krieges und uach dem Kriege in Ehren entlassen werden, aus ihrer durch den ^Wehrdienst bedingten Abwesenheit kein Nachteil erwachsen. Das gilt vor gllepi gegenüber nicht einberufcnen Arbeitskame­raden in den Betrieben. Soweit Ansprüche aus dem Beschäfti­gungsverhältnis von der Dauer der Vetriebszugehörigkeit ab- hängen, ist die Zeit des erfüllten Wehrdienstes der Zeit der Betriebszugehörigkeit zuzurechnen. Ferner wird darüber hinaus auch die Zeit der Betriebszugehörigkeit angerechnet, die für das Eefolgschaftsmitglied im letzten Betrieb zu berücksichtigen war. Dabei ist kein Unterschied zu machen, ob, der entlassene Soldat im früheren oder in einem anderen Betrieb zu arbeiten beginnt. Hängen dagegen Ansprüche aus dem neuen Beschäftigungsver­hältnis von der Dauer der Berufszugehörigkeit ab, so wird die Zeit der früheren Berufszugehörigkeit sowie die Zeit des Wehr­dienstes angerechnet. In Ehren entlassene Soldaten sind also so zu stellen, als ob sie während der Kriegszeit im Betrieb oder Zivilberus verblieben wären.

Die Rückkehr in den früheren Betrieb oder Zi­vilberuf wird die Regel sein. Wer in den früheren Betrieb nicht zurückkehren kann (z. B. wegen inzwischen erfolgter rechts­wirksamer Kündigung oder weil der Betrieb stillgelegt oder auf­gelöst wurde), ist bei Vermittlung von Arbeitsplätzen besonders zu berücksichtigen. Die Vermittlung liegt dem Arbeitsamt ob, das für den Wohnort zuständig ist. Der entlassene Soldat mutz also alsbald das Arbeitsamt aufsuchen, um sich seinen neuen Arbeitsplatz zu sichern. Dasselbe gilt für entlassene Soldaten, die aus triftigen persönlichen Gründen gezwungen sind, den Be­trieb oder Beruf zu wechseln.

Wer nicht an den früheren Arbeitsplatz zurückkehrt, obwohl die Rückkehr dahin durchaus möglich-ist, läuft, besonders wenn die Rückkehr bereits vereinbart ist oder festgesetzt war, Gefahr, die erwähnten Vorteile zu verlieren. Das'mutz besonders von denen beachtet werden, die aus Berufen stammen, in denen starker Bedarf an Arbeitskräften herrscht, z. V. Land- und Forstwirt­schaft, Bergbau, Vauwirtschaft usw.

Ehemaligen Lehrlingen, die ihre Berufsausbildung vor­zeitig abgebrochen haben, wird dringend geraten, sie ordnungs­mäßig zu beenden. Ist das in der früheren Ausbildungsstelle nicht möglich, so wird die bisherige Lehrzeit im neuen Lehr- verhältns berücksichtigt, wenn der Lehrling im gleichen Beruf ausgebildet wird. Wer erst nach der Entlastung aus dem Wehr­dienst ein Lehrverhältis beginnen will, hat sich baldmöglichst an "das Arbeitsamt zu wenden. Unternehmer oder Geschäftsführer, die nach der Entlastung in die Wirtschaft zurückkehren, werden Zmrch ihre Berufsorganisation beraten, betreut und so unter­stützt, daß dep eftva stillgelegte Betrieb bald wieder geöffnet werden kann.

s Aerzte, Zahnärzte, Dentisten, Rechtsanwälte, Künstler usw. werden in ähnlicher Weise durch ihre Fachschaften beraten und unterstützt.

Wer studieren will, wendet sich an den akademischen Be­rufsberater beim Arbeitsamt. Die Vezirksstellen an den einzelnen Hochschulen geben auf alle Fragen über die Fortsetzung des Studiums bereitwilligst Rat und Auskunft.

Aus Stadt und Land

Altensteig» den 25. September 1940.

Ende der Sommerzeit am 8. Oktober Zweimal die Stunde von 2.89 bis 3.90 Uhr

Die mit Verordnung vom 23. Januar 1949 eingeführte Som­merzeit, für die die öffentlichen Uhren um eine Stunde vorgestellt worden waren, endet am Sonntag, den 6. Oktober 1949, vormit­tags 3.99 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt werden daher die öffentlichen Uhren um eine Stunde, d. h. von 3.99 auf 2.99 Uhr. zurückgestellt. Von der am 6. Oktober 1940 mithin doppelt erscheinenden Stunde von 2.90 bis 3.09 Uhr vormittags wird die erste Stunde als II A, ll A eine Minute usw. bis II A 59 Minuten, die zweite als II B, IIB eine Minute usw. bis II B 59 Minuten bezeichnet. Die Sommerzeit hat sich als sehr vorteilhaft in mehrfacher Hin­sicht erwiesen. Vor allem ermöglicht sie die Verlängerung der Freizeit bei Tageslicht um eine Stunde, was für die Schaffen­den auch in gesundheitlicher Beziehung von besonderem Wert ist. Dazu kommen noch erhebliche Kohlenersparungen für den Weni­gerverbrauch an Licht. Die Sommerzeit wird deshalb, wie an zuständiger Stelle erklärt wird^ auch1941inDeutschland wieder eingeführt werden? Sie wird dann sogar etwas früher beginnen, nämlich voraussichtlich am Sonntag, 16. März, vormittags 2.09 Uhr, wo die öffentlichen Uhren um eine Stunde, also auf 3.90 Uhr, vorgestellt werden.

Gaugenwald, 25. Sept. (Gutes S ch i etz er g e bni s.) Bei dem Herbstvergleichsschietzen der Standarte 414 konnte inner­halb des Pi-Sturmes IV/414 Calw die Wehrmannschaft der Orte Gaugenwald, Zwerenberg, Martinsmoos und Hornberg das beste Schietzergebnis erreichen. Bei einem Sturmappell in Calw wurde dem Führer der Wehrmannschaft der von Sturmbann­führer Single gestiftete Wanderpreis überreicht. Die besten Schützen waren: Martin K i r n - Hornberg, Friedrich Dürr jr. und Georg Seeger aus Martinsmoos.

Erst wenn wir unsere Zähne richtig pflegen, werden sie nicht mehr unsere Sorgenkinder sein.

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Versehrten die neue Bezeichnung für Kriegsbeschä­digte wird erhöhte Verufsfürsorge zugewendet. Wenn notwendig, werden sie vor dem Arbeitseinsatz geschult. Die rechtzeitige Schulung Versehrter Soldaten vermitteln die Wehrmachtsfürsorgeoffiziere. Nach der Schulung werden sie nach Möglichkeit in solche Arbeitsplätze eingewiesen, in denen sie mindestens ihr früheres Arbeitseinkommen erreichen. Gelingt das in Einzelfällen nicht, so wird durch Fürsorge geholfen. Nähere Bestimmungen darüber ergehen noch. Die Anschrift des zuständigen Wehrmachtsfürsorgeoffiziers ist im Wehrmeldeamt oder in der Bürgermeisterei zu erfahren.

Allen in Ehren entlassenen Soldaten wird der llebergang inden bürgerlichenVeruf auch geldlich erleichtert. Vom Tage nach der Entlastung an gerechnet, werden für 14 Tage gewährt' Wehrsold, Verpflegungsgeld, Familienunterhalt oder Kriegsbesoldung. Diese Vergünstigungen können in besonderen Fällen bis zur Höchstdauer von zwei Monaten zugebilligt werden, wenn Arbeitsverdienst oder Einkommen zunächst noch nicht ge­sichert ist. Der arbeitsuchende entlassene Soldat mutz sich vom Arbeitsamt bescheinigen lasten, daß er als Arbeitsuchender gemeldet und noch unverschuldet arbeitslos ist. Die Kriegsfür­sorge gilt auch für in Ehren entlassene Wehrmachtsbeamte ein-, schließlich Ergänzungsbeamte. ^

Diese Bestimmungen über Verufsfürsorge finden nach der Verordnung des Reichsverteidigungsrates vom 18. September auch auf die männlichen Angehörigen des Reichsarbeitsdicnstss Anwendung.

Nr. 2L

Scharnhausen, Kr. Eßlingen. (Tödlich verunglückt Als der 17 Jahre alte Manfred Vohl mit seinem Fahrrad U Hause fuhr stieß er gegen einen Lastkraftwagen und erlÄ einen Schadelbruch und sonstige schwere Knochenbrüche. den n er rm Etzlinger Krankenhaus erlag. ^

Schwetzingen. (Hebeltrunk.) Die traditionelle Gedenkfeier am Todestage Johann Peter Hebels fand zum erstenmal w Festsaal des Schlosses statt, nachdem am Hebel-Grab ein Kr-w, nredergelegt worden war. Im Mittelpunkt der Feier die vn« Musik, Gesang- und Eedichtvorträgen ausgefüllt wurde ftanN der Festvortrag des Hebel-Forschers Dr. Zentner aus Münck-n Als Abschluß erfolgte die Verteilung der diesjährigen Hebe?' Preise an Schüler und Schülerinnen der hiesigen Schulen.

Trossingen. Kr. Tuttlingen. (Ehrenabend.) In Trossinaen fand am Samstag ein Ehrenabend für den Ritterkreuzträae- Oberfeldwebel Hindelang statt. Der Bataillonskommandeur er­griff das Wort, um der Heimat Hindelangs zu sägen, daß der Einsatz dieses Oberfeldwebels und seines Zuges, durch den das glückliche Gelingen des deutschen Durchbruchs bei Sedan durch Zurückschlagen eines französischen Panzerangriffs wesentlich bv einflutzt wurde, mit eine der schneidigsten Taten der Geschichte dieses Krieges war. Mit begeisternden, immer wieder durch stür. mischen Beifall unterbrochenen Worten schilderte der Bataillons, kommandeur, wie Oberfeldwebel Hindelang sich das Ritterkrem erwarb.Hier vor seinen Eltern, seiner Frau und vor seiner ganzen Heimatstadt möchte ich unserem Oberfeldwebel den Dank dafür abstatten. Solche Heldentaten sind nur möglich, wenn unsere Soldaten ein Zuhause gehabt haben, in dem sie zu deutsche« Jungens erzogen worden sind." Vorher hatten Kreisleiter Huber Major Ittel, Bürgermeister Kienzle und der stellv. Ortsgruppen­leiter Deitz ihrer Freude über die Auszeichnung Hindelangs Aus­druck gegeben und die Glückwünsche übermittelt.

Bopfingen. (Ipf unter Naturschutz.) Der Jpf ist durch Verordnung des Landrats in Aalen dem Schutz des Reichs­naturschutzgesetzes unterstellt worden.

Oberstdorf. (Von einem Schneebrett getötet.) Mit ! einer Partie Touristen befand sich der 69 Jahre alte Kaufmann ! Karl Wetzel aus Köln auf der lleberschreitung des Eduard-Dietl-^ - Weges. Auf dem Erat am Laufbach-Eck löste sich ein mehrere Meter breites Schneebrett vom Grat und erfaßte den am Hang stehenden Wetzel, der nicht mehr beiseitespringen konnte. Wetzel i wurde 250 Meter weit mit in die Tiefe gerissen und erlitt außer schweren Kopfverletzungen einen Eenickbruch, der den sofor- ! tigen Tod herbeiführte.

Karlsruhe. (13 7 neue Bauernhöfe.) Von 1933 bis 1939 wurden in Baden 137 Neubauernhöfe und Neustedlerstellen mit 2391 Hektar geschaffen. An Siedlungsland wurde im gleichen Zeitraum eine Fläche von 5958 Hektar erworben oder bereit­gestellt. Neben der Neubildung von Bauernhöfen erfuhr auch, die Anliegersiedlung eine nachhaltige Pflege. So wurden in 1165 Fällen in der Zeit von 1933 bis 1939 Landzulaaen an landwirtschaftliche Kleinbetriebe zur wirtschaftlichen Sicherung und Vergrößerung ihrer Betriebsgröße verteilt, wodurch ins­gesamt 1289 Hektar zu Eigentum gegeben wurden. Für die wei­tere Neubildung von Bauerntum stellt der im Land Baden am 1. Januar 1949 vorhandene Landvorrar an Siedlungsland von 1494 Hektar eine umfangreiche Landreserve dar.

Heidelberg. (Glücklich verlaufener Unfall.) In Ep­pelheim streifte der jugendliche Lenker eines Fuhrwerkes einen Kinderwagen, der von einem neunjährigen Mädchen geschoben wurde. Das Kind fiel aus dem Wagen, blieb aber zum Glück unverletzt. Der Kinderwagen ging in Trümmer.

Baden-Baden. (Unfall mit Todesfolge.) Beim Spiel mit einer Schußwaffe fand im Stadtteil Balg ein lOjähriger Junge den Tod. Während sich der 12jährige Bruder an der Waffe zu schaffen machte, löste sich ein Schutz, wodurch der 19jährige Bruder so unglücklich in den Kopf getroffen wurde, daß der Tod sofort eintrat

Jmmendingen. (Schaden durch wildernde Hunde.) Zwei Hunde, deren Besitzer bereits ermittelt wurden, statteten des Nachts den Hasenställen unerwünschten Besuch ab. Mit Pfo­ten und Zähnen öffneten sie die Stalltüren oder ritzen Löcher m das Drahtgeflecht und holten so die Kaninchen aus den Ställen. Einige wurden an Ort und Stelle verzehrt, andere totgebissen. Im ganzen wurden 26 wertvolle Ratzetiere, darunter viele Zuchthäsinnen, zur Strecke gebracht.

Verantwortlich für den gesamten Inhalt: Dieter Lank in ! Altensteig. Vertr.: Ludwig Lauk. Druck und Verlag: Buchdruckerei Lauk, Altensteig. Zurzeit Preisliste 3 gültig.

Amtliche Bekanntmachungen

Kreis Calw

Zuteilung vo« Eiern

Auf den Abschnitt a des vom 23. September bis 20. Okt. 1940 gültigen Bestellscheins der Reichseierkarte werden bis zum 20. Oktober 1940 als erste Rate zwei Eier für jeden Lersorgungsberechtigten abgegeben.

Calw, den 23. September 1940.

Der Landrat Ernährungsamt Abt. L.

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Wer dieses ausgezeichnete Mittel einmal erprobte, wird es bet «r- KMungserscheinungen gern immer wieder anwenden. Machen auch vie einmal einen Versuch. Der bekannte Klosterfrau-Mellssengeist in der blauen Packung mit den drei Nonnen ist erhältlich bei 3 brem Apotheker oder Drogisten in Flaschen zu RM. 2.80. 1.65 und 0.90 (2nha t: M, 50 und 25 ccm). Vergessen Sie ihn nicht bei Ihrem nächsten Einkauf!

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